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André Blattmann


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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo und guten Abend

 

Mit der Suchfunktion habe ich nichts gefunden, darum erlaube ich mir, hier einen neuen Tread zu eröffnen.

Mit grossem Erstaunen lese ich heut im Blick online, dass offenbar unser ehemalige Armeechef André Blattmann ab kommendem Jahr im VR der Swiss sitzt.

 

Ich persönlich finde das sehr fragwürdig. Was hat ein solcher Mann im VR bei der Swiss zu suchen? Was haltet ihr davon? Hatten wir das nicht schon einmal bei der Swissair, dass viele im VR sassen, ohne dass sie grosse Kenntnisse über die Aviatik hatten? Offenbar haben die nichts gelernt? Haben Sie den Eindruck, dass wenn Blattmann erfolgreich unsere Bundesarmee gen aussen erfolgreich vertreten hat, nun sicherlich auch die Swiss vertreten könne? Wenn das nur gut kommt. Sorry, aber ich bin nicht begeistert, wenn ich das mal so sagen darf.

 

Hier die Quelle: https://www.blick.ch/news/politik/neues-joebli-fuer-ex-armee-chef-blattmann-machts-jetzt-mit-der-swiss-id7612464.html

Bearbeitet von Claudio
Geschrieben

Und ich gehe davon aus, dass Herr Blattmann, als ehemaliger Chef unserer Armee, bedeutend mehr Führungserfahrung hat, als damals die geldgierigen Vorstände um Frau Spörri und ihre Lakaien!

 

Da ich das Swissair Thema nicht mehr aufwärmen will, bleibe ich bei diesem kurzen Statement.

 

Ich wünsche Herr Blattmann alles Gute, und bin überzeugt, dass er seine Arbeiten bei der SWISS erfolgteich durchführen wird.

 

Claudio, du kennst ihn nicht. Lass ihn doch erst einmal seines Amtes walten, bevor du ihn angreifst!

Geschrieben

Am Leistungsausweis bei der Schweizer Armee kann das neue Amt offensichtlich nicht liegen, aber Herr Blattmann ist sicherlich gut vernetzt, was sich Lufthansa etwas kosten lässt.

Geschrieben

Glaubt man den Gerüchten, so war ursprünglich Matthias Glarner für den Posten vorgesehen. Scherz beiseite.

 

Man suchte einfach einen Modellschweizer für den VR, der fehlte bis anhin. Und wer, wenn nicht der Ex-Generalsstabschef, kann das besser repräsentieren? Ich finde es eine originelle Idee. So plump, dass es schon wieder gut ist! 

 

Und Claudio muss sich sicher keine Sorgen machen. Blattmann kann nicht viel kaputt machen. Den CH-Passbesitzern im VR der Swiss obliegt die Rolle des brutal harmlosen Sparringpartners der imperialen Vertreter aus Frankfurt: dass sind der Hub-Managementzuchtmeister und der schwedische Oberbuchhalter.

 

 

Gruss

Paul

Geschrieben

Die Swiss ist eine vollkonsolidierte Tochter der Lufthansa. Auch wenn in solchen Konstellationen der Verwaltungsrat natürlich de lege dennoch seine Geschäftsführungsrolle behält wird de facto dessen Aufgabe weitgehend von der Lufthansa wahrgenommen.

 

In so fern sind tatsächlich die Vertretung der Gesellschaft nach aussen und das entsprechende Netzwerk wichtige Qualifikationen für ein Mitglied. 

 

Ein profilierter Schweizer, der - zumindest so weit man das von Deutschland aus erkennen kann - einen hervorragenden Ruf in der Schweiz geniesst ist da durchaus eine gute Besetzung.

 

Florian

Geschrieben

 

 

In so fern sind tatsächlich die Vertretung der Gesellschaft nach aussen und das entsprechende Netzwerk wichtige Qualifikationen für ein Mitglied. 

 

 

Da dürftest Du durchaus recht haben:

Ich will nicht von "Vetterliwirtschaft" reden, aber wenn jemand in der Schweiz "gut vernetzt" ist, dann sind es die obersten Ränge des CH-Militärs.

 

Gruss

Richard

Geschrieben

Die Swiss ist eine vollkonsolidierte Tochter der Lufthansa. Auch wenn in solchen Konstellationen der Verwaltungsrat natürlich de lege dennoch seine Geschäftsführungsrolle behält wird de facto dessen Aufgabe weitgehend von der Lufthansa wahrgenommen.

...

 

Florian

Mit der Namensverwendung "Swiss" und der Verwendung des Schweizer-Wappens müssen wesentliche Elemente des schweizerischen Markenschutzgesetzes erfüllt sein, unter anderem auch "Am Ort der tatsächlichen Verwaltung werden massgebliche Tätigkeiten ausgeübt und massgebliche Entscheide getroffen, die direkten Einfluss auf die Dienstleistung haben". Dadurch sind die Kompetenzen und Pflichten des VR der Swiss nicht identisch mit denen von übrigen Verwaltungsräte anderer Töchter der Lufthansa.

Geschrieben (bearbeitet)

so ist es.

 

Als Schweizer VR hat er Pflichten und kann entsprechend haftbar gemacht werden (wogegen man sich versichern kann). Aber die schweizer Auslegung eines VR ist was ganz anderes als der deutsche Aufsichtsrat.

 

Ich denke nicht, dass seine Vernetzung in der Schweiz matchentscheidend ist. Was immer es war....

 

In einem schweizer VR, welcher die Strategie bestimmt, während die CxO ausführen, muss er vorallem entweder Märkte und / oder das Flugbusiness inside-out kennen. Oder sollte er....

 

Wie einst Spörri, als ich sie persönlich fragte, ob sie denn mit dem seatload factor der Swissair zufrieden sei. Ihre Antwort: Was ist das....?

 

Keine Fragen mehr.

 

Markus

Bearbeitet von Gulfstream
Geschrieben

Vlt sollten sich hier drin einige mal vorstellen für den nächsten VR Sitz, lauter Profis hier...

Geschrieben (bearbeitet)

 

Als Schweizer VR hat er Pflichten und kann entsprechend haftbar gemacht werden (wogegen man sich versichern kann). Aber die schweizer Auslegung eines VR ist was ganz anderes als der deutsche Aufsichtsrat.

Der mandatierte Verwaltungsrat einer 100%-Tochtergesellschaft (natürlich in der Schweiz; in Deutschland gibt es keinen Verwaltungsrat einer AG) ist in der Regel von der Mutter schadlos zu halten und haftet daher zivilrechtlich persönlich nur bei absichtlichem oder grob fahrlässigem Fehlverhalten. Dagegen kann man sich übrigens auch praktisch nicht versichern.

 

Ansonsten ist so ein maidatierter Verwaltungsrat im wesentlichen Weisungsgebunden soweit die Weisungen Solvabilität und Existenz der Tochtergesellschaft nicht gefährden.

 

Selbst wenn man nicht wie Böckli kategorisch verneint, dass der von Dir offenbar gemeinte 716a/717 OR für einen Verwaltungsrat in einer Konzerngesellschaft angewendet werden kann, so kommt man im Fall einer 100%-Tochter wie der Swiss doch in jedem Fall aus rein prozessrechtlichen Überlegungen zu einem gleichen Ergebnis: 

Klagebefugt wegen Verstössen sind nach 754 I und 756 OR ja nur a) die Aktionäre, b ) die Gesellschaft selbst und c) die Gläubiger im Falle einer Überschuldung. 

Eine Überschuldung kann bei durch der Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag angebundenen Swiss nur im Falle einer Insolvenz der Lufthansa selber vorliegen. Ein kurzfristig eher unwahrscheinlicher Fall. 

Eine Klage durch die Aktionäre oder der Gesellschaft selber wäre bei einem mandatierten Verwaltungsrat aber sicher veniere contra faktum proprium und deswegen auch unzulässig. 

 

Daher hat ein mandatierter Verwaltungsrat in einer 100% Tochtergesellschaft in der Schweiz eine sehr eingeschränkte Haftung. Er bestimmt insbesondere nicht die Strategie sondern hat im Rahmen seiner Aufsicht über die Rechnungslegung lediglich die Insolvenz zu vermeiden. Die Strategie darf ganz legal die Muttergesellschaft bestimmen.

Mit der Namensverwendung "Swiss" und der Verwendung des Schweizer-Wappens müssen wesentliche Elemente des schweizerischen Markenschutzgesetzes erfüllt sein, unter anderem auch "Am Ort der tatsächlichen Verwaltung werden massgebliche Tätigkeiten ausgeübt und massgebliche Entscheide getroffen, die direkten Einfluss auf die Dienstleistung haben". Dadurch sind die Kompetenzen und Pflichten des VR der Swiss nicht identisch mit denen von übrigen Verwaltungsräte anderer Töchter der Lufthansa.

 

Dieser Verweis auf das Markenrecht ist interessant. Allerdings sehe ich auch hier keine nennenswerte Einschränkung für den Verwaltungsrat: "massgebliche Entscheide, die direkten Einfluss auf die Dienstleistung haben" sind im Bereich der Flugdienstleistung z.B. das Design der Kabine, Auswahl des Catering, etc. Diese werden sicher am Sitz der Gesellschaft in der Schweiz getroffen - aber nicht mal unbedingt durch den VR.

Hinzu kommt, dass hier nicht mal gefordert wird, dass *alle* solchen Entscheidungen am Sitz der Gesellschaft getroffen werden. 

 

Florian

Bearbeitet von Chipart
Geschrieben

Wirklich Florian....?

 

Nein. Auch du hebelst mit Halbwissen nicht die Gesetze aus.

 

Markus

 

Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk

Geschrieben

Vlt sollten sich hier drin einige mal vorstellen für den nächsten VR Sitz, lauter Profis hier...

...würde    im Umkehrschluss   heissen, dass samt und sonders (ausser Verwaltungsräten und Verwaltungsratskandidaten)   hierzu keine Meinung äussern,   bzw, sich der Meinungsäusserung enthalten sollten:

finde ich nicht stammtischgerecht.

Richard

Geschrieben

Selbst als Verwaltungsrat einiger Schweizer Töchterunternehmen darf man das offensichtlich nicht ;-)

 

Florian

Geschrieben

Gut. Dann lass uns das von der anderen Seite anschauen : wann kann ein ex Gst-ler mit Netzwerk in der Schweiz im Swiss VR (internationales Umfeld, Airline) beitragen?

 

Markus

 

Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk

Geschrieben

Die Swiss ist eine vollkonsolidierte Tochter der Lufthansa. Auch wenn in solchen Konstellationen der Verwaltungsrat natürlich de lege dennoch seine Geschäftsführungsrolle behält wird de facto dessen Aufgabe weitgehend von der Lufthansa wahrgenommen.

 

In so fern sind tatsächlich die Vertretung der Gesellschaft nach aussen und das entsprechende Netzwerk wichtige Qualifikationen für ein Mitglied. 

 

Ein profilierter Schweizer, der - zumindest so weit man das von Deutschland aus erkennen kann - einen hervorragenden Ruf in der Schweiz geniesst ist da durchaus eine gute Besetzung.

 

Florian

 

Na so hervorragend ist der Ruf des Herrn Blattmann in der Schweiz nun auch wieder nicht ...

Geschrieben

Na so hervorragend ist der Ruf des Herrn Blattmann in der Schweiz nun auch wieder nicht ...

Ganz klar: Militärgegner rühmen Herr Blattmann natürlich nicht...
Geschrieben

Ganz klar: Militärgegner rühmen Herr Blattmann natürlich nicht...

Vorurteil. Kennst Du meinen Background in der Armee? Ich bezeichne Dich ja auch nicht als verblendeten Fan.

 

Tatsache bleibt; Der Ruf des Herrn Blattmann war und ist nicht unumstritten. Sowohl bei den Armeebefürwortern wie auch Gegner.

 

Man darf sich schon die Frage stellen, ob ein privatwirtschaftliches Verwaltungsratsmandat das Richtige für einen Ex-Armeechef ist...

Geschrieben

Vorurteil. Kennst Du meinen Background in der Armee? Ich bezeichne Dich ja auch nicht als verblendeten Fan.

 

Tatsache bleibt; Der Ruf des Herrn Blattmann war und ist nicht unumstritten. Sowohl bei den Armeebefürwortern wie auch Gegner.

 

Man darf sich schon die Frage stellen, ob ein privatwirtschaftliches Verwaltungsratsmandat das Richtige für einen Ex-Armeechef ist...

Und man darf sich auch die Frage stellen, weshalb jemand mit diesem background das Mandat annimmt (ohne mal von den Finanzen und 'Ehre' zu sprechen). Wäre die Firma zB die Ruag o. ä., wäre das sogar eine sehr gute Entscheidung.

 

Ist schon fraglich, wie immer wieder diese Besetzungen zu Stande kommen....

 

Markus

 

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Geschrieben

Der VR hat in einer Schweizer Firma grundsätzlich das OR einzuhalten, egal ob es sich um eine 100% Tochter eines Unternehmens handelt oder nicht. Daran haben sich in FRA schon viele Leute die Zähne ausgebissen, den ohne VR Entscheid dürfen grundlegende Entscheide nicht ausgeführt werden. Und diese bedürfen halt einer korrekten Abwicklung.

 

Da kann in FRA noch lange entschieden werden, solange dies der Firma schaden würde kann der VR in der Schweiz gewisse Dinge gar nicht durchführen...

 

Wenn es dem Aktionär nicht gefällt kann er ja n der nächsten GV neue Leute bestimmen....

Geschrieben

 

Tatsache bleibt; Der Ruf des Herrn Blattmann war und ist nicht unumstritten. Sowohl bei den Armeebefürwortern wie auch Gegner.

 

Man darf sich schon die Frage stellen, ob ein privatwirtschaftliches Verwaltungsratsmandat das Richtige für einen Ex-Armeechef ist...

 

Wenn du mir bitte gestattest, etwas zu ergänzen:

 

A- Bei einem Armeechef in der Schweiz ist würde ich jetzt eigentlich auch nicht erwarten, dass er bei den Armeegegnern einen guten Ruf hat, denn derein einziges deklariertes Ziel ist die komplette Abschaffung der Armee - hätte da der Armeechef einen guten Ruf bei seinen Gegnern, dann wäre das doch ziemlich bedenklich.

 

B- Bei den Armeebefürwortern ist es ebenfalls recht schwierig für einen Armeechef, begeisterte Anhänger zu finden... und mir persönlich ist es dabei auch um einiges wohler, denn ich habe es nicht so mit den "Fahnenschwingenden Helden"... und seien wir mal ehrlich: In der Schweiz hat es derart viele Armee-Experten, die alles zehnmal besser machen würden, dass ein Armeechef wirklich einen extrem schweren Stand haben muss.

 

C- Du suggerierst, dass der Schweizer Armeechef aufgrund seiner beruflichen Erfahrungen nicht der Richtige für eine privatwirtschaftliche Firma sei. Jahrzehntelang hat man dies (zumindest) in der Schweiz gerade umgekehrt gesehen... viel schlechter als heute ist es damals in unserer Wirtschaft aber auch nicht gelaufen. Ich sehe es so: Es gibt immer wieder Leute, die keine Generalstabsausbildung haben und trotzdem erfolgreichen zu militärischen Anführern werden. Das ist aber eher seltener als umgekehrt.

Geschrieben

 

 

C- Du suggerierst, dass der Schweizer Armeechef aufgrund seiner beruflichen Erfahrungen nicht der Richtige für eine privatwirtschaftliche Firma sei. Jahrzehntelang hat man dies (zumindest) in der Schweiz gerade umgekehrt gesehen... 

 

Kuno, es wird wohl seine Gründe haben, wieso man das heute nicht mehr so sieht...

Geschrieben

Ich denke man sollte unterscheiden zwischen einer operativen (CEO, KL, GL, etc. ) und strategischen Rolle (VR). Erstere passt absolut und da sehe ich auch heute noch einen Mehrwert durch die militärische Ausbildung, vor allem auf diesem Level.

 

Markus

 

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Geschrieben

Ich denke man sollte unterscheiden zwischen einer operativen (CEO, KL, GL, etc. ) und strategischen Rolle (VR). Erstere passt absolut und da sehe ich auch heute noch einen Mehrwert durch die militärische Ausbildung, vor allem auf diesem Level.

 

Markus

 

Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk

 

Wo siehst Du diesen Mehrwert konkret?

Geschrieben

zB die Führungsausbildung und der Enscheidungsfindung-Prozess. Könnte hier noch viel mehr anschliessen, das geht dann aber off topic.

 

Beides richtig in der Privatwirtschaft angewandt hilft enorm.

 

Markus

 

Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk

Geschrieben (bearbeitet)

zB die Führungsausbildung und der Enscheidungsfindung-Prozess. Könnte hier noch viel mehr anschliessen, das geht dann aber off topic.

 

Beides richtig in der Privatwirtschaft angewandt hilft enorm.

 

Markus

 

Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk

Du denkst also, eine militärische Führungsausbildung ist für die Privatwirtschaftliche Unternehmensführung besser geeignet als eine privatwirtschaftliche Führungsausbildung. Das finde ich sehr interessant.

Ist denn eine privatwirtschaftlich ausgebildete Führungskraft im Gegenzug besser für die Heeresführung geeignet?

 

Meiner Meinung nach ist jeder Spezialist in seinem Metier am besten aufgehoben. 

Bearbeitet von fabiodv

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