vikingX Geschrieben 25. Oktober 2017 Geschrieben 25. Oktober 2017 Hallo Zusammen, Das Thema wurde mehrfach angeschnitten, doch eine richtig abschliessende Antwort habe ich nicht gefunden. Wenn ich als Schweizer Staatsbürger, der in Grenznähe wohnt, mit einem Flugzeug mit D-Immatrikulation in die Schweiz fliege, darf ich dann auf einem Flugplatz landen oder gibt das zollrechtliche Probleme? Ich nehme mal schwer an, ich bin nicht der einzige, den dies betrifft... Zitieren
Chipart Geschrieben 26. Oktober 2017 Geschrieben 26. Oktober 2017 Wurde in der Tat schon mehrfach diskutiert. Kurz zusammen gefasst: - Die Immatrikulation ist dem Zoll egal - Ein nicht im Zollgebiet verzolltes Verkehrsmittel kann man zum nichtgewerbsmäßigen Gebrauch zeitweise in das Zollgebiet einführen und wieder ausführen, ohne dafür Zoll oder EUst zahlen zu müssen. Ob das in Deinem Einzelfall gilt kann Dir nur die Zollbehörde sagen. (Siehe auch letzter Punkt) - Die Bedeutung von „gewerbsmäßig“ ist beim Zoll eine andere, als z.B. Im EASA-Lizenzrecht. Deswegen kann es sein, dass der Zoll einen Flug als gewerbsmäßig einstuft, den man dach Lizenzregeln problemlos mit PPL durchführen kann. Da gibt es einige prominente Fälle... - In der Regel gilt die Befreieung von Zoll- und EuST-Pflicht nur, wenn man von einem Zollflugplatz (oder besonderen Landeplatz) zu einem ebensolchen fliegt. - Wenn ich wirklich befürchten würde, im Zweifellsfall mehrere 10.000 CHF zaheln zu müssen würde ich mich sicher nicht auf Grund von irgendwelchen Aussagen in Internetforen anders verhalten. Florian 1 Zitieren
verve Geschrieben 6. November 2017 Geschrieben 6. November 2017 Ein spannender Artikel zum Thema Flieger und MWST....da können wir nur lernen :-) https://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/paradise-papers/lewis-hamilton-mietet-seinen-eigenen-jet/story/18784735 Lieber Gruss Chris 1 Zitieren
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