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Copyright alte Postkarten / Zeitungsartikel


DomCH

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen

 

Mein erster Beitrag und schon eine Rechtsfrage :D Aber ich möchte nicht ins Fettnäpfchen treten.

 

Nach langem Mitlesen möchte ich als Aviatikverrückter auch einen Beitrag leisten und werde in Zukunft die eine oder andere Fotoserie reinstellen. Mich interessiert vor allem die "alte Zeit", als die Jets noch geraucht haben.

 

Beim Aufräumen des Kellers hat mein Vater viele alte Postkarten aus den 1960-75er Jahren gefunden (Ich habe den Aviatik-Virus von ihm geerbt) Dazu hat er noch Zeitungsartikel gesammelt und in Hefter geklebt. Diese Postkarten und Artikel dokumentieren wunderschön den Beginn des Jet-Zeitalters, vor allem bei der Swissair.

 

Gerne würden wir diese hier im Forum publizieren. Jedoch sind wir unsicher wegen dem Urheberrecht. Die Zeitungsartikel sind so ausgeschnitten, dass einfach nicht mehr nachvollziehbar ist, in welcher Zeitung sie publiziert wurden und wer der Auto war. Dasselbe mit den Postkarten, die in wirklich super Qualität überlebt haben.

 

Darf ich diese Inhalte und Postkartenbilder hier im Forum publizieren (mit dem Hinweis, dass das Material nicht von mir ist), oder verstossen wir damit gehen Urheberrechte?

 

Danke vorab für eure Hilfe, viele Grüsse

Dominic

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Bei dem Thema scheint wohl nicht nur bei mir Unsicherheit zu herschen. Danke trotzdem. Da ich Online auch nichts aussagekräftiges gefunden habe, lass ich lieber die Finger davon.

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Im Zweifelsfall muss man als Faustregel davon ausgehen, dass solche Inhalte urheberrechtlich geschützt sind und man sie deshalb leider nicht veröffentlichen darf (Wichtige Ausnahme: Zitate). Ob ein Inhalt in der Schweiz tatsächlich urheberrechtlich geschützt ist, müsste im Zweifelsfall gerichtlich entschieden werden. Ausserdem müsste die Rechtslage im relevanten Ausland beachtet werden.

 

Man kann solche Inhalte trotzdem veröffentlichen, riskiert aber insbesondere kostenpflichtige Abmahnungen und verletzt vermutlich auch die Nutzungsbedingungen von Online-Plattform wie diesem Forum.
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Bei Veröffentlichungen im Internet ist die Lage am Ende doch wieder ziemlich einfach: Auf Grund des Schutzlandprinzips kann man im Internet keine Bilder veröffentlichen, deren Urheberrecht man nicht selber hält oder von dessen Urheber man uneingeschränkte Nutzungsrechte bekommen hat. 

 

Eine urheberrechtsfreie Veröffentlichung kommt im Internet regelmäßig nicht in Frage (ausser natürlich bei Werken die z.B. unter der Creative Commons Lizenz vom Urheber zur allgemeinen Verwendung freigegeben sind), weil die Anforderungen hieran in den vielen Ländern in denen man das Werk veröffentlicht sehr unterschiedlich sein können.

So sind "Spotter-Bilder" die nur einzelne Flugzeuge abbilden wie auch viele Postkarten in Deutschland auf Grund mangelnder künstlerischer Schöpfungshöhe regelmäßig nicht vom Urheberrecht geschützt. In anderen Ländern ist das aber ganz anders. 

 

Das führt dann zu solch paradoxen Zuständen, dass man Bilder vom beleuchteten Eiffelturm in Frankreich nicht veröffentlichen darf (weil dort derjenige der die Lichtinstallation gemacht hat Schutzrechte geniesst), in Deutschland aber schon (bei uns gilt die sog "Panoramafreiheit").

 

Selbst innerhalb Deutschland kann es deswegen einen Unterschied machen, ob ich ein Flugzeug draussen beim Start fotografiere, oder in einer Halle...

 

Florian

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Eine urheberrechtsfreie Veröffentlichung kommt im Internet regelmäßig nicht in Frage (ausser natürlich bei Werken die z.B. unter der Creative Commons Lizenz vom Urheber zur allgemeinen Verwendung freigegeben sind), weil die Anforderungen hieran in den vielen Ländern in denen man das Werk veröffentlicht sehr unterschiedlich sein können.

 

So sind "Spotter-Bilder" die nur einzelne Flugzeuge abbilden wie auch viele Postkarten in Deutschland auf Grund mangelnder künstlerischer Schöpfungshöhe regelmäßig nicht vom Urheberrecht geschützt. In anderen Ländern ist das aber ganz anders.

 

Florian

Hallo Florian,

 

Kennst du dich in dem Bereich aus?

 

Bei dem ersten Absatz hätte ich gedacht, es kommt drauf an, wo der Poster seinen Wohnsitz hat und wo der Betreiber des Forums und wo das Forum physikalisch gehostet ist. Wenn in diesen Ländern kein Urheberrecht für das veröffentlichte Medium besteht, dann kann ein Bruch dieses dort nicht existenten Rechts dort auch nicht verfolgt werden, oder? Zum Verfall der Rechte gibt es ja in verschiedenen Ländern unterschiedliche Fristen. Wenn man dann allerdings in ein Land reist, in dem es gilt, könnte man evtl. dort die "Rechnung" für seine "Untat" bekommen... es sei denn, der Server wertet die IP des Surfers aus und blockiert den Zugang für all die Länder, in denen das Medium einem Urheberrecht unterliegt.

 

Bei den Spotter-Bildern hätte ich erwartet, dass das Recht immer noch beim Fotografen liegt. Es ist ja nicht so, dass das Bilder einer Webcam sind, die ständig auf das Flugfeld gerichtet ist, da besteht natürlich keine Schöpfungshöhe.

 

Ich kann mich natürlich irren, bin nur Laie.

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Kann nicht schlafen :-)

Danke an alle für die Feedbacks. In anderen Foren gibt es Leute, die alte Bilder (Postkarten etc) einfach scannen und posten. Gut, dass ich das nicht einfach blind nachgemacht und hier zuerst nachgefragt habe. Von den Postkarten (alle von 1950-60) kennen wir inzwischen die Herausgeber, aber da die Verlage zum Teil gar nicht mehr existieren, bzw ich deren Nachfolger nicht kenne und Publikation nur mit deren Einverständnis möglich ist, verzichte ich natürlich darauf.

 

Dominic

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Bei dem ersten Absatz hätte ich gedacht, es kommt drauf an, wo der Poster seinen Wohnsitz hat und wo der Betreiber des Forums und wo das Forum physikalisch gehostet ist. 

 

So "einfach" ist das leider zu Recht nicht. Zumindest dann nicht, wenn Du keine technischen Schutzmassnahmen ergreifst, dass die Werke nicht von einem anderen Land aus zugänglich sind. Gutes Beispiel ist Megaupload, dass ja auch nicht in den USA gehostet war und dessen Betreiber nicht in den USA sass und dennoch wird er dort angeklagt.

Das ist nebenbei bemerkt auch richtig so! Sonst müsste ich ja nur in ein Land ziehen, dass es mit dem Urheberrecht nicht so genau nimmt und könnte von dort einfach alle Schutzrechte brechen. Abgesehen davon ist es in Zeiten der Cloud gar nicht mehr so einfach, herauszufinden, in welchem Land die Daten tatsächlich physisch gehostet werden.

 

Die *deutschen* Gerichte haben dazu noch keine 100% klare Linie entwickelt - aber sie gehen in der Mehrheit davon aus, dass deutsches Urheberrecht dann einschlägig ist, wenn sich die Veröffentlichung "auch an Deutsche richtet". Das wird regelmäßig z.B. immer dann der Fall sein, wenn das Angebot explizit deutschsprachig ist. Aber auch internationale Angebote können sich durchaus "an Deutsche richten".

 

Bei den Spotter-Bildern hätte ich erwartet, dass das Recht immer noch beim Fotografen liegt. Es ist ja nicht so, dass das Bilder einer Webcam sind, die ständig auf das Flugfeld gerichtet ist, da besteht natürlich keine Schöpfungshöhe.

Spotter-Bilder sind ein schwieriges Thema: Regelmäßig wird das Bild keine über die Darstellung des Flugzeuges hinaus gehende Aussage oder besondere künstlerische Gestaltung aufweisen. Deswegen fehlt ihnen die Werkeigenschaft und sie sind in Deutschland "nur" als Lichtbilder, nicht als Lichtbildwerke geschützt. Deswegen darf man genau dieses Bild nicht unberechtigt vervielfältigen - wohl aber eigene Bearbeitungen, Ausschnitte, etc.

Das ist insbesondere auch deswegen Praxisgerecht, weil bei so einer Bearbeitung dem ursprünglichen Lichtbilder praktisch kaum gelingen kann, nachzuweisen, dass genau sein Photo Grundlage der Bearbeitung war.

Hinzu kommt - gerade bei Sonderlackierungen - natürlich auch die Frage des Urheberrechts des Gestalters der Lackierung. In Deutschland ist das wegen der Panoramafreiheit nur ein kleines Problem (ausser natürlich, bei Flugzeugen die für ein bestimmtes Ereignis nur einige Wochen oder Monate ein bestimmtes Design tragen). In anderen Ländern kann die Veröffentlichung eines Fotos von einem Flugzeug schon Urheberrecht brechen...

 

Florian 

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