spacy Geschrieben 23. August 2017 Teilen Geschrieben 23. August 2017 Gestern Abens stürzt ein UL ab. Gemäss Polizei war das Flugzeug nicht immatrikuliert. Wie kann so etwas sein. https://www.blick.ch/news/schweiz/ultraleicht-zwei-tote-beim-creux-du-van-id7190977.html Lg christian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Jonny Geschrieben 23. August 2017 Teilen Geschrieben 23. August 2017 (bearbeitet) Im (v.a. Neuenburger) Grenzgebiet tummeln sich ja immer wieder einflugberechtigte UL mit französischer Zulassung, auch die aus meiner Sicht in unserem gedrängten, lärmsensiblen Raum komplett überflüssigen Gyros. Leider nicht-einflugberechtigte Muster auch. Was die Freundschaft zwischen den ECHOlogen und den ULMisten nicht unbedingt stärkt. Auch auf Seiten der Behörden nicht. Falls es tatsächlich in diese Richtung ginge, würde die SUST den Fall ja wohl nicht bearbeiten. Jonny Bearbeitet 23. August 2017 von Jonny Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Volume Geschrieben 23. August 2017 Teilen Geschrieben 23. August 2017 Welche Behörde (welchen Landes) wäre bei einem Flugzeug ohne Immatrikulierung wohl zuständig? Und wieder mal liegt das Rettungssystem sauber ausgeschlauft aber geschlossen daneben... (kann auch erst durch den Aufprall oder das Feuer ausgelöst worden sein) Gruß Ralf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 23. August 2017 Teilen Geschrieben 23. August 2017 Welche Behörde (welchen Landes) wäre bei einem Flugzeug ohne Immatrikulierung wohl zuständig? Die gleiche wie bei immatrikulierten Luftfahrzeugen: Die Untersuchungsbehörde des Landes in dem der Absturz stattfand, es sei denn, sie einigt sich mit der Untersuchungsbehörde des Landes in dem der Halter, Operator oder Hersteller angesiedelt ist, dass diese die Untersuchung führt. Der einzige Unterschied zu immatrikulierten Flugzeugen ist das in der Aufzählung das Immatriklulationsland fehlt, dass es dann ja nicht gibt. Florian 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 24. August 2017 Teilen Geschrieben 24. August 2017 Gemäss Polizei war das Flugzeug nicht immatrikuliert. Wie kann so etwas sein. Vielleicht noch als Ergänzung weil es sowohl im Artikel als auch hier so ein bisschen klingt, als sei "nicht immatrikuliert" etwas schlimmes oder gar illegales. Es ist durchaus normal, dass bestimmte Luftfahrzeuge nicht Immatrikuliert sind: Gleitschirme werden z.B. soweit ich weiss nirgendwo in Europa immatrikuliert. Für kleine motorisierte Luftfahrzeuge sind die Regeln je nach Land sehr unterschiedlich - aber wenn ich mir mit Gleitschirm einen Rasenmäher auf den Rücken schnalle oder einen solchen an meinem Flugdrachen festdüble muss ich das nicht überall immatrikulieren. Da das im Zweifellsfall alles unter Annex II fällt ist die Regelung national. Daher ist es durchaus eine Frage, ob dieser Pilot eigentlich eine Einfluggenehmigung für die Schweiz hatte. Da Physik in der Schweiz aber nicht anders funktioniert als in Frankreich wären aber sehr wahrscheinlich weder eine fehlende Immatrikulation noch eine fehlende Einfluggenehmigung primär absturzursächlich! Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Jonny Geschrieben 24. August 2017 Teilen Geschrieben 24. August 2017 (bearbeitet) Vielleicht noch als Ergänzung weil es sowohl im Artikel als auch hier so ein bisschen klingt, als sei "nicht immatrikuliert" etwas schlimmes oder gar illegales. Es ist durchaus normal, dass bestimmte Luftfahrzeuge nicht Immatrikuliert sind: Gleitschirme werden z.B. soweit ich weiss nirgendwo in Europa immatrikuliert. Für kleine motorisierte Luftfahrzeuge sind die Regeln je nach Land sehr unterschiedlich - aber wenn ich mir mit Gleitschirm einen Rasenmäher auf den Rücken schnalle oder einen solchen an meinem Flugdrachen festdüble muss ich das nicht überall immatrikulieren. Da das im Zweifellsfall alles unter Annex II fällt ist die Regelung national. Daher ist es durchaus eine Frage, ob dieser Pilot eigentlich eine Einfluggenehmigung für die Schweiz hatte. Da Physik in der Schweiz aber nicht anders funktioniert als in Frankreich wären aber sehr wahrscheinlich weder eine fehlende Immatrikulation noch eine fehlende Einfluggenehmigung primär absturzursächlich! Florian Bleiben wir bei der theoretischen Möglichkeit "Frankreich": mir ist nicht bekannt, dass dort zweisitzige UL ohne eindeutige F-JXXX Kennung gestattet sind. Nur dürften die Sicherheitsbehörden nach einem solchen Crash diese kaum vorfinden. Und dann womöglich kein Flugplan etc. Bearbeitet 24. August 2017 von Jonny Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Volume Geschrieben 24. August 2017 Teilen Geschrieben 24. August 2017 Untersuchungsbehörde des Landes in dem der Halter Deshalb frage ich, denn diesen Begriff gibt es bei der ICAO nicht, nur "State of Registry". Bei einem nichtregistrierten Flugzeug gibt es auch kein Land in dem es registriert (immatrikuliert) ist. Ober es ist ja nicht mal ein Flugzeug, sondern ein Luftsportgerät... Aber auch das sollte in jedem europäischen Land registriert sein. Gruß Ralf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ArminZ Geschrieben 24. August 2017 Teilen Geschrieben 24. August 2017 Um bei den Fakten zu bleiben - noch nicht mal der Typ des UL ist klar. Und deshalb ebenso unklar ob das UL registriert war oder nicht. Quelle: Le Matin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ArminZ Geschrieben 24. August 2017 Teilen Geschrieben 24. August 2017 Bleiben wir bei der theoretischen Möglichkeit "Frankreich": mir ist nicht bekannt, dass dort zweisitzige UL ohne eindeutige F-JXXX Kennung gestattet sind. Nur dürften die Sicherheitsbehörden nach einem solchen Crash diese kaum vorfinden. Und dann womöglich kein Flugplan etc. M.W. braucht ein französisches UL keine F-xxxx Kennnung. Es kann in den Dokumenten eine Kennung aus Buchstaben/Nummern haben. Bin nicht sicher ob diese am UL angebracht werden muss oder nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pioneer300 Geschrieben 24. August 2017 Teilen Geschrieben 24. August 2017 (bearbeitet) Bleiben wir bei der theoretischen Möglichkeit "Frankreich": mir ist nicht bekannt, dass dort zweisitzige UL ohne eindeutige F-JXXX Kennung gestattet sind. Nur dürften die Sicherheitsbehörden nach einem solchen Crash diese kaum vorfinden. Und dann womöglich kein Flugplan etc. Exakt andersrum: Man DARF die Kennung F-JXXX nicht am Flieger anbringen. Tut man es trotzdem und wird erwischt, muss man Strafe zahlen. An Flugtagen werden gerne entspr. Kontrollen durchgefuehrt... Auf das Flugzeug darf nur die Kennung des Fliegers selber, z.B. sowas: 68AFU, und zwar unter die linke Tragflaeche. Die Kennung F-JXXX gehoert ausschliesslich zum Funkgeraet. Ist das z.B. eine Handfunke und man nimmt die von einem Flieger in den anderen, wandert das Rufzeichen entsprechend mit. Es kann also durchaus sein, dass sich mit zeitlichem Abstand 2 voellig versch. Flieger mit derselben Kennung im Funk melden. Ich hatte da schonmal ein heiteres Telefongespraech mit einem vom Zollamt, der bei uns im Hangar rumschlich und die Flieger kontrollierte.... ;) Chris Bearbeitet 24. August 2017 von Pioneer300 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Jonny Geschrieben 25. August 2017 Teilen Geschrieben 25. August 2017 (bearbeitet) Es handelte sich möglicherweise um ein Trike. Was die These der Grenzüberschreitung erhärten würde. Da bleibt von der Kennung nach einem Brand nichts mehr übrig. Jonny Bearbeitet 25. August 2017 von Jonny Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AdrianB Geschrieben 29. August 2017 Teilen Geschrieben 29. August 2017 Die Opfer sind identifiziert, ein Waadtländer und ein Freiburger, beide in der Schweiz wohnhaft. Das Gerät startete im Kanton Waadt, der Flug sei wohl illegal gewesen. "...L'enquête a permis d'établir que cet appareil avait décollé le même jour d'un terrain privé dans le canton de Vaud. Ce vol était «selon toute vraisemblance illégal, ce type de machine n'étant pas autorisé en Suisse», selon le communiqué de presse. L'enquête continue. (ats/nxp)" https://www.lematin.ch/faits-divers/accident-ulm-deux-victimes-identifiees/story/20399311 Gruss Adrian 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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