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Air Berlin meldet Insolvenz an


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Geschrieben (bearbeitet)

Dieser Paragraph dürfte vor Geicht etwa 30 Sekunden lang überleben.... Zumindest in Deutschland.

 

....

 

Gruß

Ralf

 

Ralf, auch Deutschland praktiziert diese Methode des "Flugzeug an die Kette legen".

In München wurde 2011 die Maschine der thailändischen Regierung auf Betreibung einer deutschen Baufirma arretiert.

Im Schiffsverkehr ist dies übliche Praxis, dass Schiffe erst ausfahren dürfen nach Zahlung aller Verbindlichkeiten.

Bearbeitet von Walter_W
Geschrieben

 

Selbstverständlich sind für beide Instrumente gewisse Voraussetzungen einzuhalten, den Arrest darf auch nur ein Amt aussprechen.

Exakt, alles andere ist Selbstjustiz.

 

 

Im Schiffsverkehr ist dies übliche Praxis

Für Häfen gibt es ja auch keine Betriebspflicht.... Das ist eine Spezialität des Luftverkehrs. Du übernimmst als Privatfirma den Betrieb von Infrastruktur zur internationalen Nutzung im Namen deines Staates, und verpflichtest dich damit sie auch zu betreiben. Du hast als Flughafenbetreiber kein uneingeschränktes Hausrecht, darfst keinem die Landung oder den Start verweigern, ausser aus Sicherheitsgründen und zur konkreten Gefahrenabwehr. Du darfst nicht deine privatrechtluchen Streitigkeiten mit deinen Aufgaben als Platzhalter vermischen, denn in dem Fall übernimmst du eine hoheitliche Aufgabe des Staates. Zumindest nicht in Deutschland, und ich denke das ist weitestgehend international standardisiert auf der Basis von ICAO Dokumenten.

 

 

In München wurde 2011 die Maschine der thailändischen Regierung auf Betreibung einer deutschen Baufirma arretiert.

Ohne juristische Intervention? Natürlich darf z.B. ein Gerichtsvollzieher ein Flugzeug auf dem Flughafen pfänden, aber die Flughafengesellschaft darf nicht eigenmächtig ein Flugzeug zur Durchsetzung von Forderungen am Flugbetrieb hindern.

 

Wenn die Isländer einen betreffenden Gerichtsbescheid (oder wie immer sie solche Dinge regeln, vielleicht braucht es da kein Gericht zu sein, sondern nur eine Behörde) haben, können sie natürlich das Flugzeug blockieren, aber nicht eigenmächtig.

 

Selbst ein Bauer darf nach einer Aussenlandung den Abtransport des Flugzeugs von seinem Grundstück nicht verhindern, wenn du ihm deine Papiere vorgelegt hast. Natürlich musst du für den Flurschaden aufkommen, aber unabhängig vom Abtransport. Wenn du nicht sofort bezahlst hat er kein Recht dich zu blockieren. Je nach Versicherung verbieten die dir sogar ausdrücklich, irgendwelche Fluschadenverhandlungen mit dem Bauer zu führen, das übernehmen sie vollständig selbst. Habe ich schon mehrfach erlebt, herbeigerufene Polizei klärt den aufgebrachten Bauer dann auf...

 

Gruß

Ralf

Geschrieben (bearbeitet)

Für Häfen gibt es ja auch keine Betriebspflicht....

Jetzt hör doch mal mit Deiner Betriebspflicht auf! Das ist etwas anderes, als das, was Du hier behauptest.

 

Du verpflichtest Dich als Flughafenbetreiber zum Betrieb und zu diskriminierungsfreien Zugang. §45(2) LuftVZO: „... darf das Luftverkehrsunternehmen ...(Nutzer)... nicht ohne sachlich gerechtfertigten Grund unmittelbar oder mittelbar unterschiedlich behandeln“.

Da steht nix davon, dass ich keine Gebühren nehmen darf oder dass ich jemanden der die Gebühren nicht zahlt weiter starten und landen lassen muss. So lange ich jeden der die Gebühren nicht zahlt gleich behandle ist das keine Diskriminierung und wiederspricht nicht der Betriebspflicht.

 

Jetzt kommst Du wahrscheinlich wieder mit Deinem Flugsportclub vor 15 Jahren. Um beurteilen zu können, was da passiert ist müsste man allerdings den Fall genau kennen...

Selbst ein Bauer darf nach einer Aussenlandung den Abtransport des Flugzeugs von seinem Grundstück nicht verhindern, wenn du ihm deine Papiere vorgelegt hast...

Was heisst da „selbst“? Das ist im LuftVG explizit als Einzelfall geregelt (Merkst Du was: Das Flughäfen das nicht dürfen steht nirgendwo). Es wäre viel einfacher gewesen, in §25 LuftVG zu schreiben: „Niemand darf des Start...“. Wollte der Gestzgeber aber nicht.

Hinzu kommt, dass der „Bauer“ eben gerade auch kein berechtigtes wirtschaftliches Interesse an einem Startverbot hat (im Gegensatz zum Flughafen): Das Flugzeug ist nach LuftVG ja sowieso verbindlich gegen solche Schäden versichert. Es ist also garantiert, dass der Bauer sein Geld bekommt...

 

Florian

Bearbeitet von Chipart
Geschrieben
Jetzt hör doch mal mit Deiner Betriebspflicht auf! Das ist etwas anderes, als das, was Du hier behauptest.

Hätte ich dich früher gekannt, hätte ich dich vor ein Paar Jahren mit vor Gericht genommen, damit du "euer Ehren" mal die Rechtssituation erklärst. Der hat uns nämlich genau deshalb nicht erlaubt, den säumigen Flugzeugbesitzer festzusetzen, wir müssen ihm die Nutzung des Flugplatzes wegen unserer Betriebspflicht ermöglichen. Egal, ob er bei und Schulden hat oder nicht. Einzige legale Möglichkeit ihn festzusetzen wäre eine Rückgabe der Betriebsgenehmigung gewiesen, dann hätte der Flugplatzzwang das Flugzeug festgehalten.

 

Ansonsten sagt §45 direkt im Anschluss an dein Zitat:

 

Es kann den zur Luftfahrt und zur Nutzung der Flugplatzeinrichtung Berechtigten insbesondere das Starten, Landen und das Abstellen von Fluggerät verwehren, soweit sie die ihnen gemäß § 43 Abs. 2 obliegenden Verpflichtungen nicht vollständig erfüllen und dies verhältnismäßig ist.

§43 Absatz 2:

Die Flughafenbenutzungsordnung hat Verhaltenspflichten, die dem Auftreten von betriebsbedingten und sonstigen Gefahren entgegenwirken, für Personen vorzusehen, die den Flughafen benutzen oder betreten; insbesondere sind in Übereinstimmung mit dem Sicherheitsmanagementsystem des Flughafens Verhaltenspflichten der Flughafenbenutzer, einschließlich der Pflicht zur Befolgung von Einzelanweisungen, festzulegen.

Im §43 geht es um die Betriebsordnung und "betriebsbedingte Gefahren", nicht um die Gebührenordnung. Solange sich der Pilot an alle Punkte der Betriebsordnung, insbesondere was Sicherheit und Verhalten angeht hält, darfst du ihm "insbesondere das Starten" nicht verwehren. Solange die Gebührenordnung keine sofortige Barzahlung vorsieht (und welche macht das schon..) kannst du insbesondere Altschulden nicht ansatzweise mit §43 in Einklang bringen, selbst wenn deine Gebührenordnung ein (nicht amtlich genehmigter) Anhang zu deiner Betriebsordnung wäre.

In wieweit es "verhältnismäßig ist" ein ganzes Verkehrsflugzeug zu beschlagnahmen, um Schulden einzutreiben die ziemlich sicher nur einen Bruchteil des Flugzeugwerts ausmachen, brauchen wir wohl kaum zu diskutieren.

 

 Du verpflichtest Dich als Flughafenbetreiber zum Betrieb und zu diskriminierungsfreien Zugang

Und ein Scheepflug vor einem Flugzeug diskriminiert dieses nicht, sondern ermöglicht ihm die Nutzung? OK, dann höre ich auf.

 

 

So lange ich jeden der die Gebühren nicht zahlt gleich behandle ist das keine Diskriminierung und wiederspricht nicht der Betriebspflicht.

Das ist nun wieder eine sehr interessante interpretation von Gleichbehandlung... Ich darf rein auf der Flugbetriebsseite zahlende und nicht-zahlender Kunschaft unterschiedlich die Nutzung des Flughafens ermöglichen, solange ich nur alle nicht-zahlenden gleich behandle?

 

 

Es ist also garantiert, dass der Bauer sein Geld bekommt...

Es ist (solange die Versicherung nicht gerade pleite geht...) garantiert, dass er "den Schaden" ersetzt bekommt, "sein Geld" (soviel, wie er zunächst mal gerne will) bekommt er keinesfalls garantiert, gut möglich das die Versicherung den Schaden als Bagatelle ansieht, dann geht der Bauer leer aus, oder die Geschichte vor Gericht...

 

 

Was heisst da „selbst“?

Selbst ausserhalb der Flughäfen darf man ein Flugzeug nicht einfach als Pfand oder Garantie beschlagnahmen.

 

Gruß

Ralf

Geschrieben (bearbeitet)

Ralf, dir ist aber schon bewusst, dass der Geltungsbereich des LuftVG auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt ist?

 

Der ahnungslose Schneepflug in Island wusste halt nicht, dass es in einem fernen Land Regelungen gibt, die ihn dort hindern würden ein Flugzeug zu blockieren.

 

HU !

Bearbeitet von Walter_W
Geschrieben

Wahrscheinlich werden die Isländer die einzigen sein, die nebst dem Management von AB und den eingeschlteten Anwälten ihr Geld bekommen ;-)

Geschrieben (bearbeitet)

Wahrscheinlich werden die Isländer die einzigen sein, die nebst dem Management von AB und den eingeschlteten Anwälten ihr Geld bekommen ;-)

Was mich wundert: Air Berlin ist nicht nur nach Island geflogen. Es gab auch noch ein paar andere Flughäfen:

Wurden dort die Gebühren allesamt entrichtet und nur in Island nicht?

 

Jedenfalls wurde kein AB-Flieger in Palma oder Teneriffa an die Kette gelegt oder mit einer Parkkralle bedacht, (mit dem Schneepflug is dort nich;.-) so viel ich weiss :unsure:

 

Gruss

Richard

Bearbeitet von reverser
Geschrieben (bearbeitet)

offenbar soll Hunold am Freitag beim Abschlussflug in der ersten Reihe sitzen....

Sollte dem so sein, hat der Mann nichts verstanden und sollte rausgetragen werden (war jetzt höflich)....

Markus

Bearbeitet von Gulfstream
Geschrieben

 

dir ist aber schon bewusst, dass der Geltungsbereich des LuftVG auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt ist?

Der Großteil der Luftfahrtgesetzgebung ist international sehr ähnlich, da auf ICAO Dokumenten beruhend. Du kannst als Staat nicht einfach so dauflosgesetzgeben, praktisch alle Staaten haben sich verpflichtet, ICAO regeln national umzusetzen. Die nationalen Variationen dürften daher relativ gering ausfallen.

 

In dem Zusammenahng wichtig: ICAO DOC 9082

 

Whenever an autonomous entity is established, whether by a government or by private interests, to operate an airport(s) and/or provide air navigation services, the State should ensure that all relevant obligations of the State specified in the Convention on International Civil Aviation, its Annexes and in air services agreements are complied with and that ICAO’s policies are observed.

Und zu der ICAO Convention gehört eben auch, dass man Luftverkehr ausschließlich aus Sicherheitsgründen verhindern darf (muss mal den genauen Paragraph suchen).

 

 

Es gab auch noch ein paar andere Flughäfen:

Wurden dort die Gebühren allesamt entrichtet und nur in Island nicht?

Air Berlin dürfte bei hunderten von Flughäfen aber auch Groundhandlern, Tankorganisationen, Luftverkehrskontrollen etc. Aussenstände haben.

Die meisten hoffen aber rechtskonform auf das Insolvenzverfahren, um ihre Forderungen bedient zu bekommen. Nur Island bzw. der Flughafen Keflavik greift wohl zur Selbstjustiz.

 

Ich kann mir auch gut vorstellen, dass AirBerlin noch Aussenstände bei der DFS hat, die werden aber den Teufel tun und aufhören AirBerlin Flugzeuge zu lotsen oder Flugverkehrsfreigaben zu erteilen bis sie bezahlt haben. Denn auch die haben Pflichten übernommen, denen sie unabhängig von Aussenständen nachkommen müssen.

 

Interessant auch, das Topbonus obwohl insolvent jetzt wieder erlaubt, Meilen bei Etihad abzufliegen.

Ob sich Etihad dafür von Topbonus bezahlen lässt, oder es einfach als Werbeausgaben abschreibt, in der Hoffnung dass es ohnehin nur einen Bruchteil der Meilen betrifft?

 

Gruß

Ralf

Geschrieben

Und zu der ICAO Convention gehört eben auch, dass man Luftverkehr ausschließlich aus Sicherheitsgründen verhindern darf (muss mal den genauen Paragraph suchen).

Jetzt wird es echt totaler Blödsinn!

 

Florian

Geschrieben

Die ICAO Präambel sagt

 

 to promote the safe and orderly development of international civil aviation throughout the world

Es ist keine Regulierungs-Oganisation sondern eine Luftfahrt-Entwicklungs-Organisation die sich auf die Fahnen geschrieben hat, alle Hindernisse für das Wachstum einer sicheren Zivilluftfahrt abzubauen. In diversen Handbüchern (z.B. dem Manual on the Regulation of International Air Transport) setzen sie sich für ein Minimum an Hindernissen durch Einzelinteressen und eine möglichst freie Internationale Luftfahrt ein, in der der einzige Grund für Regulierung Sicherheit sein soll. Ich muss die genaue Formulierung noch mal raussuchen.

 

​Wie so manche Organisation die nach dem zweiten Weltkrieg gegründet wurde hat sie eine etwas träumerische Vorstellung von einer freien Welt gehabt... Nicht gerade das, was derzeit in vielen Staaten wieder modern wird (z.B. "America First"). Viele der Regeln basieren auf dieser Idee, z.B. das ein Flugzeugmuster nur im "State of Registry" zugelassen sein braucht, ein Russe also mit einer Illjushin in die Schweiz fliegen darf, auch wenn die dort nicht zugelassen ist. Oder das Luftfahrtersatzteile zollfrei sind (weniger aus Geld- als aus Zeitgründen). Spätestens seit 911 rudern viele Staaten wieder zurück, was die möglicht frei Zurverfügungstellung von Luftraum, Navigationseinrichtungen und Flughäfen angeht (also nicht kostenlos, sondern einschränkungsfrei)... Das Ziel war immer der weltweit freie Luftraum, die völkerverständigende Idee der Luftfahrt, die Idee Luftfahrt so weit wie möglich zu fördern, nicht zu behindern.

 

Gruß

Ralf
 

Geschrieben (bearbeitet)

Offenbar ist die grosse Auffanggesellschaft für 4'000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gescheitert. Mit dieser Gesellschaft hätten Uebergangsmassnahmen gemacht werden können. Die beteiligten Bundesländer und die Bundesregierung hätten sich nicht einigen können. Das ist hart für die betroffenen Personen.

 

Die beabsichtigte Teilübernahme durch die Lufthansa erfolgt im Januar 2018 gemäss Präsentation des Managements.

Bearbeitet von Walter_W
Geschrieben

Schon klasse das man alles von Seiten des Staats dafür tut, damit Lufthansa auch die Rosinen bekommt aber die 4000 Leute sind egal. 
Die Bundestagswahl ist jetzt ja auch vorbei, da interessiert es nicht mehr. 

Geschrieben (bearbeitet)

Schon klasse das man alles von Seiten des Staats dafür tut, damit Lufthansa auch die Rosinen bekommt aber die 4000 Leute sind egal. 

Die Bundestagswahl ist jetzt ja auch vorbei, da interessiert es nicht mehr. 

Tja, die 4000 Leute machen sich bemerkbar. Sie sind die "Spitze des Eisbergs" IMO, "Jamaika" lässt grüßen;-) Was ist mit den zahllosen Gläubigern,  die auf ihren  Rechnungen sitzen bleiben und kein Geld bekommen, nach der Insolvenz? Die ganzen Handwerker & Co?

 

Gleichzeitig vermeldet LH Rekordgewinne - "Die Lufthansa steigt in neue Sphären", laut NZZ... "Der Swiss-Mutterkonzern strotzt nach der Teilübernahme von Air Berlin vor Kraft und hat weiter Interesse an einer "neuen Alitalia",  heisst es da:

 Ich glaub ich spinn :unsure:.. 

Richard

Bearbeitet von reverser
Geschrieben (bearbeitet)

damit Lufthansa auch die Rosinen bekommt aber die 4000 Leute sind egal.

Es scheint in diesem schweizer Forum wenig Information darüber vorhanden zu sein, was so eine Transfergesellschaft nach deutschem Recht eigentlich ist, wofür man sie braucht und was bei Massenentlassungen ohne eine solche Gesellschaft passirt. Das ist nachvollziehbar, da Deutsche ja typischerweise auch nicht wissen, wie so was in der Schweiz läuft. Allerdings verwundern dann Kommentare, die auf offensichtlicher Unkenntnis der Sachlage beruhen...

 

Eine Transfergesellschaft wird typischerweise in vier Fällen in Betracht gezogen:

1.) Wenn die Insolvenz eines Unternehmens überraschend erfolgt und somit weder für die Mitarbeiter noch für die Arbeitsagenturen genug Zeit vorhanden war, sich auf die neue Situation vorzubereiten

2.) Wenn auf Grund der besonderen Situation des Unternehmens ein ausergewöhnlich hoher, bei vielen Mitarbeitern gleichartiger Umschulungsbedarf besteht, der in einer solchen Gesellschaft besser abgedeckt werden kann (z.B. Schliessung von Bergwerken)

3.) Insolvenzen in besonders Strukturschwachen Regionen, bei denen auf Grund der Kapazität des Arbeitsmarktes zu erwarten ist, dass der absolut überwiegende Teil der Beschäftigten nicht binnen eines Jahres eine neue Beschäftigung findet

4.) Wenn die realistische Chance besteht, für einzelne Teile des Unternehmens (evtl. nach Restrukturierung) doch noch einen Investor zu finden, der den Betriebsteil als ganzes übernimmt und nur die Zeit für Verhandlungen im Insolvenzverfahren nicht ausgereicht hat

 

Alle vier Gründe liegen bei der Insolvenz der AB nicht vor. In so fern sind die nun arbeitslosen Mitarbeiter keinesfalls „egal“, sondern sie bekommen die gleichen Leistungen wie jeder andere Arbeitslose auch - einschliesslich Arbeitslosengeld, Umschulungen, Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche, ...

 

Es gibt schlicht keinen Grund für eine Auffanggesellschaft.

 

Florian

Bearbeitet von Chipart
Geschrieben

 

LH hat nur DUS ins Programm aufgenommen, um AB frontal anzugreifen. Nicht ein Flug ab DUS hat bei LH je rentiert, wage ich mal zu behaupten. ...

​Deshalb werden die Flüge jetzt von Brussles/EW angeboten:

 

In Düsseldorf wird der Konzern Airbus A330 der Tochter Brussels Airlines stationieren und über Eurowings Langstrecken vermarkten, die zuvor Air Berlin im Programm hatte. Seit Mittwoch sucht Brussels Airlines offiziell Kabinenpersonal für Düsseldorf.

Also steckt ganz klar Gewinnpotential in den ehemaligen AB Langstreckenflügen ab Düsseldorf. LH baut seine Langstreckenaktivität ab Düsseldorf aus, nicht ab.

Der "Gegner" den man jetzt mit seiner Marktmacht angeht ist nicht mehr AB, sondern Fraport.

 

 

Es gibt schlicht keinen Grund für eine Auffanggesellschaft.

Den einzig guten Grund für derartige Konstrukte gibt es, wenn das Geld dafür nicht vom Staat kommt, wenn derjenige der gerade ein unglaubliches Schnäppchen gemacht hat seine soziale Verantwortung übernimmt. Für eine vom Staat finanzierte Auffanggesellschaft gibt es keinen guten Grund, derartige Gesellschaften haben auch bisher nur einen Zweck wirklich erfüllt: die Arbeitslosenstatistik besser aussehen zu lassen. Da die Wahl gerade gelaufen ist, braucht selbst das niemand.

Im Spezialfall AirBerlin liegt das Problem ja weniger darin, das jetzt 4-5000 Leute arbeitslos werden. Nach kurzer Umstrukturierungsphase wird es weiter in etwa die selbe Anzahl Flüge ex Deutschland geben, für die auch in etwa die selbe Anzahl an Arbeitsplätzen benötigt wird. Ein Paar Jobs bei Wartung (vor allem heavy maintenance kann man auslagern) und Verwaltung werden wohl wegfallen, aber die allermeisten Jobs werden in veränderter Form erhalten bleiben. Nur zu deutlich schlechteren zeitgemäßeren Bedingungen... Sprich auch für deutlich weniger Steuern und Sozialabgaben.

Der Zeitrahmen in dem das passieren wird dürfte kurz genug sein, um auch ohne Transfergesellschaft auszukommen. Die Sozialsysteme werden das dafür notwendige Geld bereitstellen, Lufthansa/Eurowings ihre zukünftigen Billigarbeitskräfte "warmhalten"...

 

Wenn es die richtigen Menschen dafür gäbe das binnen Tagen auf die Beine zu stellen hätte eventuell eine wet-lease-Auffang-Fluggesellschaft eine Chance, gerade in den nächsten 6 Monaten wird EW einen gigantischen Bedarf daran haben, den hätte eventuell eine aus den Resten der AirBerlin zügig zusammengestellte temporäre Fluggesellschaft decken können. Gegen die bereits am Markt existierenden Firmen hätte man allerdings sehr schnell sein müssen, denn LH/EW braucht sie jetzt, nicht in zwei Monaten. Da wäre keine Zeit für eine Lernphase.

Aktuell fliegt EW z.B. mit nass von Tuifly gelaesten 767 in die Karibik, das hätte theoretisch auch eine AirBerlin Auffanggesellschaft mit den A330 leisten können. Eine derartige (ggfs. auch vom Staat unterstützte) Auffanggesellschaft wäre im Interesse der Passagiere gewesen, denn da ist in den nächsten Monaten durchaus mit viel Chaos und manchmal überraschend alten Krücken auf den gebuchten Flügen zu rechnen... Sowas kann man aber nur mit sehr viel Erfahrung kurzfristig auf die Beine stellen, wer das kann hat meist bereits eine Airline und wenig interesse daran, für ein Jahr eine Auffanggesellschaft zu leiten.

 

Gruß

Ralf

Geschrieben

Auch sehr interessant:

 

Lufthansa will die Eurowings-Flotte um 81 Maschinen aus den Beständen der Air Berlin erweitern.

Das entspricht in etwa einer Verdoppelung der Flotte, wobei ich noch nirgend gelesen habe, wie die 33 Maschinen der AirBerlin die bereits für Eurowings fliegen (oder eben nicht...) gezählt werden.

 

 

Air Berlin hatte Mitte August Insolvenz angemeldet. Lufthansa will die Air-Berlin-Töchter Niki und LGW sowie weitere 24 Jets übernehmen.

Die meisten Flugzeuge - die allesamt Leasinggesellschaften gehören - will die Lufthansa von den Eigentümern kaufen und insgesamt 1,5 Milliarden Euro investieren.

Wenn die LH irgendwo schon immer ein glückliches Händchen hatte, dann beim immer wieder flexibel umschalten zwischen Besitzen und mieten, bei Flugzeugen genauso wie bei Immobilien.

Wenn sie dieses Jahr sowieso mindestens 1.8 G€ "übrig haben", macht es ja absolut Sinn, die Flugzeuge zu kaufen. Ein rapider Wertverlust bei der Airbus Kurzstreckenflotte ist ja auch nicht zu befürchten, die Flugzeuge solten jederzeit wieder loszuschlagen sein.

 

Interessant allerdings, dass die Leasinggesellschaften es attraktiv finden, ihre Flugzeuge an LH zu verkaufen.

 

Gruß

Ralf

Geschrieben

Wenn sie dieses Jahr sowieso mindestens 1.8 G€ "übrig haben", macht es ja absolut Sinn, die Flugzeuge zu kaufen.

Dir ist schon klar, das wir von einem Unternehmen reden und nicht von Lieschen Müller ?!? Ob LH Gewinn macht oder nicht ist dafür völlig egal. Und der Kauf der Flugzeuge hat auch (praktisch) keine Auswirkung auf diesen Gewinn.

 

Ja, ich weiss, bei Dir ist das anders: Wenn Du ein neues Flugzeug kaufen willst, dann musst Du erst so viel „Gewinn“ erwirtschaften um genug auf dem Konto zu haben. Ist bei LH anders...

 

Florian

Geschrieben

Callsign des letzten Fluges heute Abend: BER4EVR

Geschrieben

BER4EVR "Event":

 

Reporter von BILD und FOCUS sind als mitfliegende Passagiere  live dabei:

 

"Bittersüß" sei ihm zumute, sagte Mr. Mc.Caleb, der "Last-Flight-Kapitän", in einem Reuters Interview:  Es sei "schon komisch, so ein Ende zu erleben".

Einen feierlichen Go-Around wird er sich wohl verkneifen (müssen) :wacko: ...mit bittersüssen Grüssen

Richard

Geschrieben

.....sagt einer, der bei seinen Flugbuchungen bestimmt niemals niiie :o auf den Preis geschaut hat (wie ich übrigens auch). ;)

[Klugsch...mode-on:] Rein rechnerisch gesehen, kommt ungenügende Rentabilität immer von zu geringen $Einnahmen€. :unsure: [Klugsch...mode-off:].Warum das wohl keiner gemerkt hat?

 

 

Gruß

Manfred

 

Na klar so wird's sein. Wenn Anton Hofreiter aus Bayern,  dass hier so meint, kann es nur stimmen.  :P  :lol:

Geschrieben

Ich bin zutiefst getroffen, dass man die lieb gewonnene Air Berlin nunmehr nicht mehr am Himmel über Deutschland bewundern kann. Vor allem tun mir jedoch die MitarbeiterINNEN leid, die eine ganz schlimme Zeit psychischer Anspannung hinter - und teils auch noch vor - sich haben.

 

Ihr ahnt es! Es kommt ein aber!

 

ABER mir fehlt jegliches Verständnis, wie man bei einem Verlust von über 2.300.000.000,00 € in den letzten vollen Berichtsjahren (2007-2016), also abgerundet 500.000,00 € Verlust je Mitarbeiter, einige Dinge einfach machen oder fordern kann.

 

Da wäre die Nummer in Düsseldorf. Viele haben hier völlig zutreffend beschrieben, dass entsprechende Flugmaneuver bei Verabschiedungen von Mustern oder herausgestellten Piloten üblich sind. Dabei wird aber vergessen, dass dies dann von der dahinterstehenden Gesellschaft angeregt oder zumindest gebilligt wird. Vorliegend haben wir aber eine ganz andere Situation: Wir sprechen von einem Unternehmen, dass zutiefst seinen Gläubigern verhaftet ist! Da hängen auch Arbeitsplätze dran! Das Geld ist nicht vom Himmel gefallen, sondern es handelt sich um Fremdkapital, was nur in Bruchteilen zurückgezahlt werden kann. Wie man in so einer Situation Geld absichtlich verbrennen kann, ist mir schleierhaft und sollte persönliche Konsequenzen haben (Schadensersatz durch den vorläufigen Sachwalter).

 

Auch der Ruf nach einer Transfergesellschaft erschließt sich mir nicht. Ich kann verstehen, dass die Mitarbeiter nach persönlicher finanzieller Absicherung suchen. Doch das ist nicht Sinn und Zweck einer solchen Gesellschaft. Hier sollen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden - durch zielgerichtetes Training / Umschulungen usw. Das alles scheint mir jedoch im Falle vieler Mitarbeiter hier nicht zielführend. Die Flightcrews sind - juristisch - ungelernt und können nur äußerst schwer umqualifiziert werden. Zudem sollten sie in ihrer aktuellen Profession auch so genügend Möglichkeiten haben, ein neues Beschäftigungsverhältnis zu finden. Da frage ich mich ganz offen, was denn eine Transfergesellschaft schaffen soll - außer finanzielle Sicherheit zu schaffen. Letzteres kann doch aber nicht Aufgabe des Staates über die Grundsicherung hinaus sein (ALG II); für alles andere gibt es (Zwangs-)Versicherungen (ALG I).

Nein, ich fühle mit den Mitarbeitern. Wie ich das auch schon bei Schlecker und anderen Großpleiten tat. Doch man darf nie vergessen, dass viele Menschen außerhalb von AB auch betroffen sind - sei es direkt (verfallene Tickets) oder indirekt (verlorenes Geld der Anleger).

Geschrieben

Ich bin zutiefst getroffen...

 

...sondern es handelt sich um Fremdkapital, was nur in Bruchteilen zurückgezahlt werden kann. Wie man in so einer Situation Geld absichtlich verbrennen kann, ist mir schleierhaft und sollte persönliche Konsequenzen haben (Schadensersatz durch den vorläufigen Sachwalter).

 

Nebst deiner zutiefsten Betroffenheit, bist du dir wirklich sicher, dass der vorläufige Sachwalter Schadenersatz leisten soll B)

Geschrieben

Nein, ich fühle mit den Mitarbeitern. Wie ich das auch schon bei Schlecker und anderen Großpleiten tat. Doch man darf nie vergessen, dass viele Menschen außerhalb von AB auch betroffen sind - sei es direkt (verfallene Tickets) oder indirekt (verlorenes Geld der Anleger).

Hallo,

 

Du fühlst mit, aber wehe sie verhalten sich wie Menschen. Dann ist das ja schlecht für das Kapital (vor allem das von Spekulanten)... ja ne ist klar...

 

Gruss Michael

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