Volume Geschrieben 31. Juli 2017 Teilen Geschrieben 31. Juli 2017 einen Dienstleister für Fluggast-Rechte beauftragen Das ist die zweitschlechteste der 4 Optionen... Man kann sich an einen Dienstleister wenden, dann bekommt man für gewöhnlich 50% dessen, was einem zusteht, die andere Hälfte kassiert der Dienstleister Man kann sich an eine Schlichtungsstelle wenden, dann bekommt man für gewöhnlich 50% dessen, was einem zusteht, die andere Hälfte behält die Airline Man kann sich an die Durchsetzungsstelle wenden (In Deutschland das LBA, fluggastrechte@lba.de, In der Schweiz das BAZL, passengerrights@bazl.admin.ch), dann bekommt man 100% dessen, was einem zusteht, den die Durchsetzungsstelle ist gesetzlich verpflichtet, die Fluggastrechte kostenlos und vollständig durchzusetzen. Man kann sich an die Airline wenden, die wird einen zunächst ignorieren oder abwimmeln, so dass man entweder einen Rechtsanwalt einschalten, oder Option 1-3 wählen muss. Mischoption 3+4 ist es, bei der Mail an die Airline die Durchsetzungsstelle in CC mit anzuschreiben, wirkt meist hervorragend wenn die Airline sieht, das man seine Rechte und den vorgesehenen Weg zur Durchsetzung kennt. Gruß Ralf 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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