Pioneer300 Geschrieben 15. Juli 2017 Teilen Geschrieben 15. Juli 2017 Hallo Aufgrund eines Streiks in Frankreich wurde ein Flug anulliert. Es geht um einen Flug nach La Reunion MLH-CDG-RUN Anulliert wurde nur der erste Leg nach Paris, der Flug nach Reunion findet heute Abend normal statt. Wir muessen also nun per Auto losduesen nach Paris, um diesen Flug zu erwischen. Meine Frage ist nun, was die Rechte eines Passagiers in so einem Fall sind und wo das konkret geregelt ist. Ich moechte heute Abend am Air France-Schalter in Paris vorbereitet sein, wenn es darum geht und nicht als unwissender in Erscheinung treten, den man mit einem Kugelschreiber abspeisen kann, weil er nicht um seine Rechte weiss... Vielen Dank schonmal :) Chris Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
foxyankee Geschrieben 15. Juli 2017 Teilen Geschrieben 15. Juli 2017 Was sagt denn deine Airline dazu? Die muss dich von Basel aus ans Ziel bringen! Und wenn jetzt schon Basel-Paris gestrichen ist gibt es noch viele andere Wege ans Ziel zu kommen. Jetzt privat mit dem eigenen Auto nach Paris zu fahren würde ich als allerletzte Möglichkeit in Betracht ziehen! 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
foxyankee Geschrieben 15. Juli 2017 Teilen Geschrieben 15. Juli 2017 Spontan nur die naheliegendsten Lösungsansätze: 1) Nach Absprache mit der Airline TGV nach Paris - dauert knapp 3.5 Stunden 2) Umbuchung ab Zürich - da gibt es noch Flüge nach Paris die nicht von HOP durchgeführt werden. Wie gesagt...gibt noch viele andere Lösungen - du musst dich aber mit der Airline in Verbindung setzen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pioneer300 Geschrieben 15. Juli 2017 Autor Teilen Geschrieben 15. Juli 2017 Wir sind bereits auf dem Weg. Die Mail habe ich gestern Abend gelesen, darin war eine Telefonnummer und ein Link. Wir haben laengere Zeit versucht, unter der angegebenen Nummer und auch bei Air France direkt, jemanden zu erreichen, ohne Erfolg. Der Link fuehrte auf eine Seite, wo gesagt wurde, dass wir einen spaeteren Flug nach Reunion buchen muessen, der naechste waere erst ende Woche moeglich gewesen, inakzeptabel. Nun haben wir schnell entscheiden muessen, den heutigen Flug eingecheckt und uns auf den Weg gemacht. Nun also die Frage: Wie sollen wir in CDG vorgehen? Chris Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
foxyankee Geschrieben 15. Juli 2017 Teilen Geschrieben 15. Juli 2017 Hoffen dass das funktioniert! Normalweise tut es das nämlicht nicht. Tickets müssen in der richtigen Reihenfolge abgeflogen werden. Natürlich ist es schwierig jemanden zu erreichen wenn die ganze HOP streikt aber eigenmächtig eine Lösung in Angriff zu nehmen ohne Absprache mit der Airline kann gefährlich werden für den Plan heute noch zu fliegen. Ich drücke dir/Euch die Daumen und hoffe dass Euer Plan aufgeht. Daraus dann bitte aber keine Handlungsdirektive ableiten in weiteren Flugausfallsszenarien. In der Zukunft sowas am besten nicht mehr machen sondern vielleicht selber Alternativen suchen (via anderen Flughäfen nach Paris fliegen oder auf nem ganz anderen Routing) und der Hotline vorschlagen. Die wollen Euch auch ans Ziel bekommen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hunter58 Geschrieben 15. Juli 2017 Teilen Geschrieben 15. Juli 2017 Achtung! Abflüge ex MLH unterliegen französischen Streikrecht mit allen Konsequenzen. Abflüge am Basel dürfen nicht bestreikt werden. Da muss man ganz scharf aufpassen. Es ist zwar technisch derselbe Flughafen, rechtlich sind es aber zwei unterschiedliche Orte! 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mds Geschrieben 15. Juli 2017 Teilen Geschrieben 15. Juli 2017 http://www.sueddeutsche.de/reise/klage-auf-entschaedigung-fuer-flugannullierung-kein-geld-zurueck-bei-streik-1.1446435 (Im Zweifelsfall alles dokumentieren und nach der Rückkehr einen Dienstleister für Fluggast-Rechte beauftragen: Im besten Fall gibt es im Geld, im schlechtesten Fall war der Aufwand gering.) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SR292 Geschrieben 15. Juli 2017 Teilen Geschrieben 15. Juli 2017 (bearbeitet) Hoffen dass das funktioniert! Normalweise tut es das nämlicht nicht. Tickets müssen in der richtigen Reihenfolge abgeflogen werden. Natürlich ist es schwierig jemanden zu erreichen wenn die ganze HOP streikt aber eigenmächtig eine Lösung in Angriff zu nehmen ohne Absprache mit der Airline kann gefährlich werden für den Plan heute noch zu fliegen. Ich drücke dir/Euch die Daumen und hoffe dass Euer Plan aufgeht. Daraus dann bitte aber keine Handlungsdirektive ableiten in weiteren Flugausfallsszenarien. In der Zukunft sowas am besten nicht mehr machen sondern vielleicht selber Alternativen suchen (via anderen Flughäfen nach Paris fliegen oder auf nem ganz anderen Routing) und der Hotline vorschlagen. Die wollen Euch auch ans Ziel bekommen! Air France empfiehlt auf ihrer Homepage, selber aktiv zu werden,auch mit dem Auto: En complément, si votre réservation est annulée et que vous avez la possibilité d’utiliser un moyen de transport alternatif (train, voiture, bus…), nous vous informons que vous pourrez vous faire rembourser vos frais à hauteur de 120 euros sur les trajets en France ou 200 euros en Europe sur présentation des justificatifs (cette mesure se substitue au remboursement de votre billet). Quelle: http://www.airfrance.fr/FR/fr/common/page_flottante/hp/infos-trafic-aerien-air-france.htm Bearbeitet 15. Juli 2017 von SR292 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 15. Juli 2017 Teilen Geschrieben 15. Juli 2017 Nach europäischen Fluggastrechten hast Du bei Streik nur Anspruch auf notwendige Unterkunft/Verpflegung und einen zumutbaren Ersatzflug. Der nächste Flug dieser Fluglinie ist in der Regel zumutbar. Ob Dir das französische Recht über die Richtlinie hinaus etwas zubilligt, muss ein Experte für französisches Recht beurteilen. In so fern ist es wahrscheinlich richtig, auf eigene Faust nach Paris zu fahren. Auch wenn Du dafür nicht entschädigt wirst... Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
foxyankee Geschrieben 15. Juli 2017 Teilen Geschrieben 15. Juli 2017 Tickets werden im Normalfall storniert sobald sie am ursprungsort nicht angeflogen werden. Deswegen ist ein eigenmächtiger Zustieg an einer Zwischenstation eigentlich nicht möglich. Daher auch meine Warnung. Mir ist schon klar dass in diesem besonderen Fall die Airline versuchen wird das alles zu regeln, aber nur dass die Leute die hier mitlesen nicht auf dalsche Gedanken kommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Volume Geschrieben 17. Juli 2017 Teilen Geschrieben 17. Juli 2017 Nach europäischen Fluggastrechten hast Du bei Streik nur Anspruch auf notwendige Unterkunft/Verpflegung und einen zumutbaren Ersatzflug. Ich würde mal sagen, nach deutscher Rechtssprechung. Die europäische Verordnung enthält das Wort Streik nicht. Nur außergewöhnliche Umstände, konkreter noch, wenn "vom betreffenden Luftfahrtunternehmen alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um die Verspätungen oder Annullierungen zu verhindern.". Deutsche Gerichte sagen, das gilt auch für einen Streik im eigenen Unternehmen, nicht nur z.B. für einen Fluglotsenstreik. Holländische Gerichte haben schon anders entschieden (muss das AZ mal raussuchen), und gesagt ein Luftfahrtunternehmen ist für all seine Dienstleister verantwortlich. . Und nicht mal auf einen Ersatzflug, sondern nur auf zumutbare Ersatzbeförderung, das kann auf Kurzstrecken wie MLH-CDG auch ein Bus, Zug oder Taxi sein. So oder so, solange du pünktlich in Basel erscheinst, muss sich die Airline was einfallen lassen. Dich angemessen verpflegen und ggfs. unterbringen, und dich baldmöglichst an dein Ziel bringen. Lass dich nicht abwimmeln, Betreungsleistungen muss die Airline immer bieten, egal warum es zur Nichtbeförderung kommt. Das wird aus der nächsten Novelle aber herausgenommen, mit der Eijafjöllajäkyl-Asche-Geschichte als Beispiel für nicht vorhersehbare und damit nicht der Airline anzulastende Ausnahme... In Zukunft wird dich keine Airline mehr 5 Tage im Hotel unterbringen müssen, derzeit muss sie noch. Auf eigene Initiative mit dem Auto zu fahren wäre ein "nicht in der gekauften Reihenfolge abfliegen der Tickets", und würde die Airline von allem entbinden, da gegen die AGB, in dem Fall hättest du den Beförderungsvertrag gebrochen, und wärs u.U. sogar Schden(s)ersatzpflichtig... Meine bisherige Erfahrung mit französischen Streiks: Sie kennen das, und sind drauf vorbereitet wie der Brite auf Regen. Ich bin schon mal mit AF in LGW wegen Streik gestrandet, und BA hat sich im Auftrag von AF (uns wohl auf deren Kosten...) rührend um mich gekümmert. Französische Airlines bemühen sich sehr, ihren Ruf nicht durch Streiks zu ruinieren. Unerfreulich ist sowas aber allemal, aber solange wir unsere eigenen Arbeitnehmerrechte nicht völlig verlieren wollen, ist das ein Preis den man eben bezahlen muss. viel Glück Ralf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kuno Geschrieben 17. Juli 2017 Teilen Geschrieben 17. Juli 2017 ...und wie ist es nun ausgegangen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SR292 Geschrieben 17. Juli 2017 Teilen Geschrieben 17. Juli 2017 Auf eigene Initiative mit dem Auto zu fahren wäre ein "nicht in der gekauften Reihenfolge abfliegen der Tickets", und würde die Airline von allem entbinden, da gegen die AGB, in dem Fall hättest du den Beförderungsvertrag gebrochen, und wärs u.U. sogar Schden(s)ersatzpflichtig... Lieber Ralf, im Grundsatz hast du natürlich recht, ebenso damit dass die Abläufe bei AF bei Streiks sehr gut eingespielt sind. Aber in diesem konkreten Fall: Wenn die AF aktiv anbietet, die annulierte Strecke selber zu bewältigen und sogar 120€ bei Inland- und 200€ bei internationalen Flügen als Entschädigung offeriert (Benzin, Bahntickets etc.) dann kann man dir beim Check-in in CDG unmöglich vorwerfen, du hättest die Segmente nicht in der richtigen Reihenfolge abgeflogen. Wie wir alle wissen existiert die Regel, damit Ruedi Schlaumeier aus Züri nicht STR-ZRH-LAX zum halben Preis wie ZRH-LAX bucht und fröhlich in ZRH an Bord geht/gehen kann. Zudem hätte man mit dem späteren Flug aus BSL den RUN-Flieger wohl verpasst und am Tag danach nimmt man möglicherweise einem anderen Pax den Platz weg, dieser muss wiederum ins Hotel und umgebucht werden... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Volume Geschrieben 17. Juli 2017 Teilen Geschrieben 17. Juli 2017 Wenn die AF aktiv anbietet, die annulierte Strecke selber zu bewältigen und sogar 120€ bei Inland- und 200€ bei internationalen Flügen als Entschädigung offeriert (Benzin, Bahntickets etc.) dann kann man dir beim Check-in in CDG unmöglich vorwerfen, du hättest die Segmente nicht in der richtigen Reihenfolge abgeflogen. Ist halt immer die Frage, ob die Leute in CDG auch ihre Homepage kennen... Selbst wenn du einen Screenshot davon als Kopie hast, bin ich nicht sicher, ob ein Statement auf der Homepage die AGB aushebelt. Die DB schert sich z.B. einen Teufel darum, ob sie in ihrer eigenen Pressemitteilung gesagt haben (und diese auch auf der Homepage veröffentlichen), dass sie während dem Lokführerstreik alle ICE für die Benutzung mit zuschlagfreien Tickets freigegeben haben, und wollen €40 (inzwischen wohl €60) wegen Schwarzfahren von dir sehen. Einige Airlines verlangen ja inzwischen Kontakdtaten (e-mail, Telefon), es würde mich mal sehr interessieren, wie verbindlich die Informationen da sind, und wie viel Vorlauf sie haben müssen. Ich bin schon mal wegen Problemen auf einen früheren Flug umgebucht worden (Der Abendflug AMS-CGN war gestrichen worden, so dass der Flieger zum Frühflug in CGN natürlich am nächsten morgen nicht zur Verfügung stand...), das hat man mir aber erst abends gemailt (nachdem sie es wussten), nachdem ich das letzte mal meine Mails gecheckt, und mich wegen dem frühen Flug bereits ins Bett gelegt hatte. In dem Fall hat mich dann einfach morgens am Schalter auf einen anderen Flug umgebucht, und die e-mail einfach als nichtig angesehen. Wäre interessant, ob sie darauf hätten pochen können, mich ja rechtzeitig informiert zu haben, nur sei ich nicht pünktlich erschienen... Ich kann mir gut vorstellen, das Gerichte es inzwischen als normal ansehen, dass man regelmäßig seine mails checkt. Gruß Ralf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pioneer300 Geschrieben 18. Juli 2017 Autor Teilen Geschrieben 18. Juli 2017 (bearbeitet) ...und wie ist es nun ausgegangen? Wir sind puenktlich in Paris erschienen, Passagier wurde eingecheckt und nach Reunion geflogen, alles problemlos. Als Schadenersatz stehen wohl 120EUR in Aussicht, aber das ist noch nicht abgeschlossen. Beim Check In gab es als kleines Bonbon ein kostenloses Upgrade auf einen ECO-Plus Sitz. Chris Bearbeitet 18. Juli 2017 von Pioneer300 7 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wisi Geschrieben 18. Juli 2017 Teilen Geschrieben 18. Juli 2017 Freut mich für Euch Chris! Geniesst die wohlverdienten Ferien Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Volume Geschrieben 18. Juli 2017 Teilen Geschrieben 18. Juli 2017 Wie seid ihr nach Paris gekommen? Auto? Wie viele Kilometer? Was hat das Parken gekostet? Oder mit dem Zug? Was hat das gekostet? Ich würde ja mal erwarten, dass diese Kosten schon mal ganz unabhängig von irgendwelchen Passagierrechten sowieso zu 100% erstattet werden. Darüberhinaus würde ich eine angemessene Wiedergutmachung für den zusätzlichen Aufwand und Verlust an Bequemlichkeit durchaus für angemessen halten, ein Upgrade wäre dabei für mich durchaus eine angemessene Geste. Gruß Ralf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pioneer300 Geschrieben 18. Juli 2017 Autor Teilen Geschrieben 18. Juli 2017 (bearbeitet) Wie seid ihr nach Paris gekommen? Auto? Wie viele Kilometer? Was hat das Parken gekostet? Oder mit dem Zug? Was hat das gekostet? Ja mit Auto, 2x500km. Parken irgendwas um 20 Euro. Ich denke, es gibt pauschal 120 Euro und das wars... Chris Bearbeitet 18. Juli 2017 von Pioneer300 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Volume Geschrieben 18. Juli 2017 Teilen Geschrieben 18. Juli 2017 Bei 1000 km Autofahrt sind 120 Euro natürlich wirklich mager, das kann man schwerlich schönrechnen. Steuerlich könntest du 30ct pro km absetzen, also 300 Euro. Wenn dir die Airline weniger erstattet, fände ich das schon eine Frechheit, denn die steuerliche Kilometerpauschale liegt bereits deutlich unter den tatsächlichen Kosten. Laut EU-Verordnung fangen die "Ausgleichszahlungen" bei €250 an, weniger wäre definitiv ein Verstoß gegen die Verordnung. Bietet dir die Airline alternativen Transport an, kann sie die Zahlungen um 50% kürzen. Da du selbst den alternativen Transport organisiert hast, hat sie dieses Recht in deinem Fall nicht. Ich würde natürlich nicht wegen €200 vor Gericht ziehen, aber du solltest wenigstens sehen, deine Unkosten wieder reinzubekommen. Allein deine Sprit- und Parkhausquittung sollte über €120 liegen. Hauptsache natürlich, du hast Reunion geniessen können. Gruß Ralf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 19. Juli 2017 Teilen Geschrieben 19. Juli 2017 Auto? Wie viele Kilometer? Was hat das Parken gekostet? Oder mit dem Zug? Was hat das gekostet? Ich würde ja mal erwarten, dass diese Kosten schon mal ganz unabhängig von irgendwelchen Passagierrechten sowieso zu 100% erstattet werden. Warum? Die Passagierrechteverordnung ist da glasklar. Die Airline muss Dich mit dem nächsten angemessenen Flug befördern. Der nächste Flug dieser Airline wird in der Regel angemessen sein, auch wenn er ein paar Tage später ist. Kosten für eine selbst organisierte Beförderung vor dem nächsten angemessenem Flug sind daher "Privatvergnügen". Und die Passagierrechteverordnung ist ja gerade dazu da, die Airlines vor hohen Ansprüchen der Passagiere zu schützen. Erwarten kann man ja Vieles - in dem Fall ist Deiner Erwartung aber nicht in Einklang mit der geltenden Rechtslage. Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Volume Geschrieben 19. Juli 2017 Teilen Geschrieben 19. Juli 2017 Die geltende Rechtslage verlangt von dir, auf eigene Kosten mit dem Auto zu fahren, wenn die Airline dich nicht fliegen kann ??? Und die Passagierrechteverordnung ist ja gerade dazu da, die Airlines vor hohen Ansprüchen der Passagiere zu schützen. Das steht so nicht in der Präambel. Da ist immer nur vom Schutz der Fluggäste die Rede. Unabhängig von der Verordnung ist die Airline immer Schaden(s)ersatzpflichtig wenn sie einen Schaden anrichtet gemäß BGB und so. Ganz im Gegenteil, sie ist dazu da dass du selbst dann entschädigt wirst (bzw. ausgeglichen, es sind ja ausdrücklich Ausgleichs- nicht Entschädungszahlungen), wenn gar kein nachweislicher, materieller Schaden entstanden ist, bzw. du ihn nicht nachweisen kannst. Es ist auch ausdrücklich die Rede von "Mindestrechten", diese EU Verordnung begrenzt gar nichts und schützt die Airline vor gar nichts, sie definiert die Untergrenze (in diesem Fall €250 für den Flug nach CDG, bzw. €600 für den Flug nach Reunion), und nicht "pauschale €120". Für den Juristen nochmal in ausdrücklich und eindeutig: 1. Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004, Art. 12Diese Verordnung gilt unbeschadet eines weiter gehenden Schadensersatzanspruchs des Fluggastes. Wenn die Airline hier €120 anbietet, ist das eine Unverschämtheit, die die Verordnung mit Füßen tritt. Wenn sie dies dem Kunden auch noch als "ihr Recht" verkaufen, ist es ein klarer Verstoß gegen die Informationspflicht. Präambel, Ziffer 20 Die Fluggäste sollten umfassend über ihre Rechte im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen informiert werden, damit sie diese Rechte wirksam wahrnehmen können. und Art. 14 Verpflichtung zur Information der Fluggäste über ihre Rechte. Aber bald ist diese Verordnung ja weitgehend Geschichte, in Sinne günstiger Ticketpreise und damit letzten Endes im Sinne der Verbraucher... Gruß Ralf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hunter58 Geschrieben 19. Juli 2017 Teilen Geschrieben 19. Juli 2017 Es handelt sich allerdings allesammt um französische Inlandsflüge. Das kann schon sein dass da die Rechtslage anders aussieht und selbst von französischen Gerichten so bestätigt wurde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Volume Geschrieben 19. Juli 2017 Teilen Geschrieben 19. Juli 2017 Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. bzw. Übersicht, welche Länder und Gebiete im Sinne der EU-Fluggastrechteverordnung zur EU gehören: Frankreich inkl. Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, Saint-Martin; Nicht zur EU gehören: Französisch-Polynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Neukaledonien, Saint-Barthélemy, Saint-Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna Ich denke, Frankreich ist ein EU-Mitgliedsstaat, die Flüge fallen zu 100.0000% unter die Verordnung. Durchsetzunggstelle für Fluggastrechte in Frankreich ist übrigens: Direction générale de l‘aviation civile (DGAC), Direction du transport aérien, Mission du Droit des passagers, Bureau des passagers aériens, 50 rue Henry Farman, FR-75720 PARIS cedex 15 Und die heissen nicht umsonst so... Es ist keine Schlichtungsstelle, die irgendwelche Vergleiche ausküngelt (die gibt es auch), es ist eine staatliche Stelle die deine Rechte gegenüber der Fluggesellschaft durchsetzt. Und die Strafen aussprechen kann, wenn die Airline es nicht tut. Gruß Ralf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SR292 Geschrieben 19. Juli 2017 Teilen Geschrieben 19. Juli 2017 Der nächste Flug dieser Airline wird in der Regel angemessen sein, auch wenn er ein paar Tage später ist. Wenn ich eine Woche Urlaub habe und "ein paar Tage" zu spät ankomme ist dies deines Erachtens angemessen? Bei mir wurde der Air Austral Flug CDG-DZA annulliert, Ersatzflug ging nach RUN und wieder 2h retour nach DZA, ich kam 30h zu spät und ohne Gepäck an, verlor eine nicht ganz günstige Hotelnacht. Air Austral bot mir einen 100€ Gutschein an, gültig ein Jahr, das schien ihnen angemessen. Nach sehr vielen Mühen von meinem Reisebüro und mir habe ich nun 800€ cash. Entspricht meiner Definition von angemessen. 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Peter Gloor Geschrieben 30. Juli 2017 Teilen Geschrieben 30. Juli 2017 http://www.sueddeutsche.de/reise/klage-auf-entschaedigung-fuer-flugannullierung-kein-geld-zurueck-bei-streik-1.1446435 (Im Zweifelsfall alles dokumentieren und nach der Rückkehr einen Dienstleister für Fluggast-Rechte beauftragen: Im besten Fall gibt es im Geld, im schlechtesten Fall war der Aufwand gering.) Ich habe einen Fall von Denied Boarding mit nachfolgender Verspätung und Umweg erlebt bei SATA. Erst habe ich einen detaillierten Bericht geschrieben. Die Antwort war nicht befriedigend (Gutschein, anrechenbar bei einem weiteren Flug), da ich eher nicht mehr in diese Richtung reise. Ich machte dann einen Vorschlag zur Güte: Wenn ich eine Agentur mit dem Einfordern der gemäss EU fälligen Compensation beauftrage, würden diese 800 Euro für zwei PAXe erstreiten, ich wäre aber mit der Hälfte zufrieden. (Die Margen solcher Agenten sind happig). Die SATA ging darauf ein, und ich habe 400 Euro erhalten. Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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