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Raubkopien, wie ist das Gesetzlich


Sales

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Hallo Simmerfreunde

 

Ich habe da eine kleine grosse Frage an euch:

 

Vor kurzem habe ich mir das Programm Kazaa heruntergeladen.

Wie ihr sicherlich wisst ist dies ein Programm wo nicht ganz alles sooo sauber ist.

Nun zu meiner Frage:

Wenn ich, ist theoretischer Natur, ein Programm wie z.B. Word oder Photoshop herunterlade dazu noch den Code!

Alles zusammen eine richtige Schwarzkopie.

Was für konsequenzen kann das für diejenigen haben die dies herunterladen und benutzen?

Kann gegen sie vorgegangen werden und wenn ja wie?

Ich weiss, ich war mir auch nicht sicher ob dies hier der richtige Corner war. Jedoch interessiert mich das Thema so brennend das ich es nicht lassen konnte euch zu fragen ob ihr was dazu wisst oder zu sagen habt!

Ich denke jeder oder einige von uns war schon in solchen Situation wo man sich fragte ob man dies nun tun dürfte oder nicht!

Also ich freue mich etwas zu hören und hoffe etwas zu lernen, bevor ich mich von einem Anwalt "aufklären" lasse!

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Hallo,

 

mit Programmen wie z.b. Kazaa und das Herunterladen

von Lizenzsoftware öffnest du mit ziemlicher Sicherheit die Büchse der Pandora.

 

Glaube es mir, die Strafverfahren sind noch das kleinere Übel.

Die Zivilrechtlichen Folgen sind Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe! Euro nicht Rubel!

 

Da du ja noch sehr Jung bist, können die Anwälte bei dir mit Exekutionsforderungen

einiges an Geld einkassieren bis du in der Rente bist.

 

Ich kann dir nur einen Rat geben: Finger weg vom Raubkopien, die Firmen verstehen keine Spaß, wenn es um ihre Kohle geht und in letzter Zeit gibt es in Verbindung mit der Staatsanwaltschaft zielgerichtete Aktionen um einigen/vielen Raubkopierern einen vor dem Latz zu knallen.

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Dominic Windisch

Ja, da hat Karl recht,

 

in letzter Zeit wurden zielgerichtet Aktionen unternommen gegen P2P user; letzte grosse Aktion war ein Schlag der Dänischen Fraktion der BSA gegen dänische KaZaa User.

D.h. die Leute haben geschaut, wer surft mit einer dänischem IP im Netz, haben von diesen Usern geschaut, was die so anbieten (sprich: was sie anbieten, haben sie auch auf der Festplatte), haben dies via Screenshot festgehalten zu Beweiszwecken und danach von dänischen Providern die Adressen der IP "Eigentümer" für diese Zeit "angefragt".

Danach wurden diejenigen dänischen User angezeigt und mit bis zu 16'000 Euro "Nachzahlung" belangt.

 

Das ist bereits geschehen. Weiteres weiss ich leider nicht. Es gibt da nämlich noch einiges, das die Sache erschwert:

1) Die Provider dürfen die Adressen der IP-Besitzer nicht soo einfach rausgeben, wie sie das gemacht haben (das müsste glaube ich ähnlich laufen wie bei einem Durchsuchungsbefehl)

2) Hat die BSA "nur" Screenshots, diese können rein theoretisch gefälscht werden, zudem müsste rein theoretisch es ja nicht heissen, dass wenn ein User etwas anbietet, er es auch auf seiner Festplatte haben musss (zugegebenermassen aber höchstwahrscheinlich)

3) Ist es der erst solche Fall, mit dem sich ein Gericht in dieser Weise befassen muss. Es ist also so eine Art "Versuch" der BSA. Kommen sie damit beim Gericht durch, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass sie in Zukunft vermehrt mit dieser Masche auf "Kundenfang" gehen, geht das Gericht nicht darauf ein, dann wäre das fast ein Freipass für P2P-User.

 

Ist da bereits mehr gelaufen, das ich noch nicht weiss, oder ist das der neuste Stand der Dinge?

 

Sales: Die BSA hat es ganz klar darauf abgesehen, den schwarzen Handel mit Software zu unterbinden. Wer also mit geklauter Software Geld macht (weil weiterverkauft), es im grossen Stil verteilt (und damit auch P2P) oder mit schwarzer Software indirekt Geld macht, weil im Geschäft braucht, der steht automatisch auf der obersten Abschusslister der BSA.

 

Wer hingegen sich von einem Freund via CD oder vom Internet via einmaligem Gebrauch von P2P ein Programm "ausleiht", auf den kommen die Jäger praktisch nicht.

Es ist u.a. eine Hunterphilosophie von MS, dass sie es weniger auf den kleinen Privatmann abgesehen haben, der sich vielleicht das WindowsXP schwarz vom Nachbar kopiert hat, sondern vielmehr auf Business User losgehen, die damit auch Geld verdienen.

Warum? Ganz einfach: Wenn Hinz und Kunz Microsoft Produkte verwenden, weil sie sie "günstig" bekommen haben und es schliesslich jeder ander auch braucht, dann trägt das wesentlich zur Verbreitung von MS Produkten bei.

 

Dieses Statement ist mit entsprechender Vorsicht zu geniessen.

 

Was ich sagen will, ist, dass Kleinpiraterie z.B. von Seiten von MS geduldet wird (während vielleicht Corel auch gegen den armen Schüler losgeht), was aber ganz klar nicht geduldet wird, ist der Umstand, dass man damit Geld verdient, auf welche Weise auch immer. Seit jüngerer Zeit, vor allem wegen P2P Programmen, stehen nicht nur Softwarehäuser hinter der BSA, sondern treibt vor allem die Musikindustrie einen grossangelegten Krieg, und jetzt!! nicht wie die Softwarehäuser nur gegen die Grossen, sondern erst recht gegen jeden kleinen Hinz und Kunz, denn diese sind es, die keine CDs mehr kaufen, wenn sie es ja gratis vom Internet haben können.

 

Ich behaupte nun einfach mal frech:

Von den Otto- Normal- Usern

brauchen ca. 66% einen selber gekauften Flugsimulator

brauchen ca. 80% der Leute Addons für den FS, die sie selber gekauft haben

surfen aber nur 33% mit dem selber gekauften Betriebssystem im Netz.

 

Warum? WindowsXP, Windows2000 und Windows ME/98 findet man superleicht, wenn man etwas geübt ist, sogar das komplette MS Office Produkt, Spezifische Dinge im Flugsimulator Bereich sind hingegen nur sehr schwer zu finden für den illegalen Download.

 

Nicht ganz einverstanden mit Karl bin ich, was die Höhe des Geldes angeht (von wegen Zahlen bis ins hohe Alter und so): Die Preise, die die BSA verlangt, sind nur wenig über dem üblichen Marktpreis (was ich gehört habe, was sie von den dänischen KaZaaUsern verlangt haben: ca. 15€ für eine LongCD und 50€ für eine DVD, resp einen Film). Da kann man sich also ausrechnen, wieviele hundert Filme und wieviele tausend Musikstücke man braucht, um auf 16000€ zu kommen...

Das alleine ist es aber selten: Was meistens sofort flöten geht ist der PC selber. Den nimmt die Anwaltschaft gleich mal mit zur Beweissicherung, und den sieht man nie mehr wieder. Obwohl ja eigentlich nur die HD von Interesse ist, die niegelnagelneue superduper megaschnelle CPU inkl supergeiler megagetuneter Graphikkarte sind weg. Nichts mehr mit FluSi. D.h je nach System geht das auch wieder ins Geld (und nicht wenig), dann kommt man je nach Schwere noch vor Gericht, d.h. man gilt als Vorbestraft. Dann scheinen die Forderungen der BSA von ein paar tausend Franken gleich wieder moderat...

 

Ob es das Wert ist, muss jeder für sich selber entscheiden...

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Einige Infos aus dem Net:

 

 

 

http://www.kontor.cc/deutsch/news/kazaa.html

 

 

 

Gericht: Kazaa- und eDonkey-Nutzer müssen für Musik-Downloads zahlen

Die dänische Anti-Piracy-Group (APG) hat rund 150 Internet-Surfern in

Dänemark Rechnungen über insgesamt 133.600 Dollar geschickt. Grund: Sie

hatten sich illegal Musiktitel, Videospiele und Filme aus dem Internet

heruntergeladen, wie die Computerwoche berichtet. Morten Lindegaard, Antwalt

der Anti-Softwarepiraterie-Gruppe sagte, man fordere eine volle

Entschädigung für das patentrechtlich geschützte Material.

 

Lindegaard und seine Gruppe hatten ein Softwareprogramm entwickelt, mit dem

sie Surfer bis zu ihrer Internet-Protokol-Adresse zurückverfolgen konnten.

Auf diese Weise hatten sie dänische User identifiziert, die in den beiden

bekannten Peer-to-Peer-Netzen Kazaa und eDonkey unerlaubterweise Dateien auf

ihre PCs herunterluden. Das Programm hielt auch fest, welches Material

unerlaubterweise auf private Festplatten kopiert wurde und wann der

Softwareklau ablief. Nachdem die Identität so halbwegs offenbar wurde, hatte

ein dänischer Richter die Internet-Service-Provider (ISP) aufgefordert, die

Rechnungsadressen von den mutmaßlichen Softwarepiraten zu offenbaren.

Dieses Vorgehen wurde zwar von den Beschuldigten als unrechtmäßig

angeprangert, ein dänisches Gericht bescheinigte aber dem APG und den ISPs,

sich rechtskonform verhalten zu haben. Die Strafen für die einzelnen Surfer

betragen in Einzelfällen bis zu 13.360 Dollar. Zu den Beschuldigten gehören

Schüler genauso wie Angestellte. Die APG verlangte pro Musiktitel 2,67

Dollar, für einen illegal heruntergeladenen Film 26,70 Dollar und für ein

Videospiel 50 Dollar.

 

In Deutschland befindet sich die Software im Beta-Stadium und wird bereits Anfang nächsten Jahres flächendeckend eingesetzt, um die IP-Adressen den Gerichten vorzulegen.

 

Quelle: finanztreff.de

 

http://de.internet.com/index.html?id=2017917

 

 

<TABLE border=0 cellPadding=0 cellSpacing=0 width=366>

<TBODY>

<TR>

<TD><B>Dänemark: Urheberrechts-Schützer schicken Rechnungen an Tauschbörsen-Nutzer</B><!-- End Headline --> </TD></TR>

<TR>

<TD></TD></TR>

<TR>

<TD>

<!-- Begin Article -->Die dänische "Anti Pirat Gruppen" (APG), eine Organisation zum Schutz der Urheberrechte, hat Rechnungen in Höhe von bis zu 13.360 Dollar an Nutzer von Tauschbörsen verschickt. Betroffen sind bisher 150 User der Filesharing-Plattformen Kazaa und eDonkey. Wie die Gruppe den Betroffenen mitteilte, werde der Betrag bei Zahlung der Rechnung und Löschen des urheberrechtlich geschützten Materials auf ihren Festplatten halbiert, berichtete das US-Onlinemagazin 'Boston.com' gestern.

 

Die APG beobachtet seit einiger Zeit im Auftrag der "Internationalen Vereinigung der phonografischen Industrie" die Entwicklung der Tauschbörsen unter den dänischen Nutzern. Jetzt zog die Organisation mit Screenshots vor Gericht, um den Zugang zu den Nutzerdaten von den ISPs zu erwirken. Der Rechnungsbetrag setzt sich aus dem zum Tausch angebotenen Material zusammen. Pro Musik-Datei wurde den Nutzern daraufhin ein Preis von 2,67 Dollar in Rechnung gestellt. Ein kompletter Film schlägt mit 26,70 Dollar zu Buche, ein Computerspiel mit durchschnittlich 50 Dollar.

 

Datenschützer äußerten jedoch erhebliche Zweifel an der Methode und an der Korrektheit der Rechnungen. Die APG habe demzufolge keine reale Grundlage zu der Annahme, dass sich hinter den entdeckten Dateinamen auch wirklich Copyright-geschütztes Material verberge, so ein Informatikprofessor an der Universität im dänischen Aalborg. In den Tauschbörsen sind zahlreiche gefälschte Dateien im Umlauf, deren Inhalt nicht dem Dateinamen entspricht und die zum Teil von der Musikindustrie selbst in Umlauf gebracht wurden. Weiterhin gibt es keine rechtliche Grundlage für die Vorverurteilung eines Nutzers, falls Musikdateien von einer rechtmäßig erworbenen CD auf die Festplatte kopiert wurden. (ck) <!-- End Articles --></TD></TR></TBODY></TABLE> 

 

http://www.n-tv.de/3083476.html

 

 

 

<SPAN class=meldDatum>Mittwoch, 27. November 2002

</SPAN><SPAN class=meldThema>Tauschbörsen-User sollen zahlen

</SPAN><SPAN class=meldTitel>Schock im Briefkasten  

 

</SPAN><SPAN class=meldTxt>Rund 150 Internet-Nutzern in Dänemark dürfte der Schock beim Gang zu ihrem Briefkasten gehörig in die Glieder gefahren sein. Sie erhielten Rechnungen in Höhe von bis zu 13.360 US-Dollar. Ausgestellt hat die Zahlungsaufforderungen die dänische "Anti Pirat Gruppen" (APG), die im Auftrag der "Internationalen Vereinigung der phonografischen Industrie" Tauschbörsen beobachtet und Urheberrechte zu schützen versucht. Dies berichtet der Online-Nachrichtendienst de.internet.com.

 

Die Schreiben gingen bislang an User der Filesharing-Plattformen Kazaa und eDonkey. Den Betroffenen wurde mitgeteilt, bei Bezahlung und Löschen des urheberrechtlich geschützten Materials auf den Festplatten werde die Rechnungssumme halbiert. Der Betrag setze sich aus dem zum Tausch angebotenen Material zusammen. Pro Musik-Datei wurde ein Preis von 2,67 US-Dollar berechnet, für einen kompletten Film fordert die AGP 26,70 US-Dollar und für ein Computerspiel im Durchschnitt 50 US-Dollar.

 

Das Vorgehen stieß bei Datenschützern auf scharfe Kritik. An der Methode und der Richtigkeit der Rechnungen gebe es erhebliche Zweifel. Die AGP habe keine reale Grundlage zu der Annahme, dass sich hinter den entdeckten Dateien auch wirklich Copyright-geschütztes Material verberge, wird ein Informatikprofessor der dänischen Universität Aalborg zitiert. In den Tauschbörsen seien zahlreiche gefälschte Dateien im Umlauf, deren Namen nicht dem Inhalt entsprächen. Andere Dateien seien von der Musikindustrie selbst ins Netz gestellt oder von den Nutzern von rechtmäßig erworbenen CDs auf Festplatte kopiert worden. </SPAN>

 

 

 

 

:002: :002: :002: :002: :002: :002: :002: :002: :002: :002: :002:

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Also soll dies nun heissen das solche die Geld machen mit dem ganzen riesen Probleme kriegen jedoch diese die das selten nützen weniger oder gar nicht?

Nun dann werde ich mir Kazaa sofort vom PC schmeissen, kann man das so damit es wirklich weg ist oder bleiben immer noch Sachen sprich Dateien zurück?

Danke für eure Tipps, das ist ja ziemlich hart wie die da einsteigen, aber begreifflich.

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Hallo

 

Wenn du es löscht bleiben trotzdem noch ganz ganz kleine daten zurück auf der Festplatte das wusste ich bis vor einer woche auch nicht das man immer noch kann nachschauen was auf der festplatte noch ist obwohl man zB. alles gelöscht hat oder Formatiet oder sogar gebootet hat es ist immer noch etwas drauf nur das sehen wir nich dazu braucht man ein programm das wir nirgends bekommen können.

 

Mfg

Christian

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Hallo

 

Noch etwas. Die ganz grossen Anbieter von Software z.B. Microsoft gehen nicht auf so kleine Fisch wie wir drauf los natürlich wenn es per zufall herrauskommt kommt man schon dran aber die suchen nicht nach uns die machen das Geld bei Grossen Firmen wo raubkopien machen.

 

Mfg

Christian

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Ist die Beweisführung mit Screenshots erlaubt? Für mich klingt das etwas komisch, da man solch einen Screenshot in wenigen Minuten modifizieren kann!

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@Chrigel

 

Willst du damit sagen dsa sie auch noch nach Booten feststellen können was du heuntergeladen hast?

Oder verschwindet das ganze almählich bzw. taucht es unter?

Nun ich habe Kazaa kaum benutzt und daruch werde ich auch und das hoffe ich keine Problme bekommen, doch haben mich die Artikel schon einwenig erschreckt.

Also ich werde wohl noch mal einen Juristen fragen wie er das ganze sieht.

Danke für eure Hinweise und Tipps.

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Interessantes Thema hier.

Eine Frage: Wie würde es sich mit längst nicht mehr verkauften, älteren Programmen verhalten?

Also sozusagen, Abfall- Aufbereitung?

Rein moralisch gesehen, würde mich das nicht kratzen.

Andererseits würde ich ja vielleicht, ohne diese Möglichkeit, das neuste diesbezügliche Programm kaufen.

Würde, denn wenn ich an die teilweise mehrere hundert Franken denke, würde ich es wohl eher nicht tun.

 

Zuletzt ein Riesenlob und Dank an alle legalen Freeware- Anbieter!

 

Was kann man da alles runtersaugen an genialen und genialsten Soft's!

 

Habe schon oft eine Probeversion einer an sich teuren Soft 10, 20, 30 Tage (oder wie auch immer erlaubt) getestet, und bin ebenso oft dann auf eine Freeware zurückgeschwenkt, mit halb so vielen, oder noch weniger Möglichkeiten. Aber bin trotzdem happy geworden, wegen des leichter verständlichen Aufbaues und der Einfachheit derselbigen. Irgendwie scheinen diese Entwickler ein Herz für Installations- Akrobaten, wie mich, zu haben:D :D :D

 

Gruss und schönen weissen Sonntag an alle Schneeschaufler!

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Hallo Walti

 

Ja klar ich würde für ein Photoshop oder ähnliches auch nicht die vielen hundert Franken zahlen. Wie sollte ich auch, jedoch werde ich mir auch nicht die illegale Version herunterladen da mir dies zu riskant ist.

Doch ich denke man sollte diejenig evrfolgen die das ganze ins Netz stellen, diejenigen die es konsumieren machen ja eigentlich nichts verbotenes. Jedoch ist das wirklich eine heikle Angelegenheit.

Also dir auch noch ein schönes Wochenende.

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Naja, also ihr übertreibt das ganze jetzt schon ein wenig!

 

Kazaa wurde nun bisher schon über 179Millionen mal gesaugt!

Solang ihr nicht extrem teure Software downloadet, ist das ganze ein extrem kleines Risiko!

Bisher wurden also 19User bestraft: 19 von ca. 170Millionen Usern die das Ding haben! Nicht ein sehr grosser Anteil!

Und diese 19User hatten wohl spezielle Software von einem Anbieter gesaugt, die sehr teuer ist!

 

Und des weiteren ist Kazaa ja nicht die einzige Plattform: WinMX, Morpheus etc.

 

@Crossair

Solang du nur Musik downloadest, passiert zu 99.99999% genau nichts!

Auch bei älteren Games die du saugst wird es kein Problem geben.

 

Diese Firma, Anti-Piracy-Group sind wohl eher auf User gegangen, die wierklich das ganze professionell machen!

 

Reine Angstmacherei! :003:

 

Gruss Tobi

 

5.452.032Gigabytes kann man downloaden, davon gehört gerade mal 200Megabytes dir. Warum sollten die Fander auf Personen losgehen, die so wenig haben? Man müsste schon verdammt grosses Pech haben!

 

Der Aufwand ist ausserdem extrem hoch, es lohnt sich zum Teil also nicht einmal...

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Hallo Tobi

 

Danke für deine Antwort, nun ja wenn ich deine Zahlen so lese glaube ich auch kaum das man eine einzelne Person findet und ihr ein Gerichtverfahren anhängt bei der wenig zu holen ist und es nicht klar ist dass, das Verfahren gewonnen werden kann.

Nun aber trotzdem werde ich mir in Zukunft vermehrt wieder CDs im Plattengeschäft kaufen gehen.

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@ Sales

 

Die Nutzung von P2P-Tools wie Kaaza oder EDonkey birgt immer gewisse Gefahren:

 

Erstens bist Du aufgrund der P2P-Verbindung alles andere als anonym, die IP-Adresse kann problemlos ermittelt werden, per richterlicher Verfügung ist Dein Provider dann auch verpflichtet, Deine Userdaten an die Behörden weiterzuleiten.

 

Zweitens wimmelt es dort mittlerweile von Trojanern, Backdoors und Viren, welche teilweise sogar im Auftrag der Musik-Industrie in Umlauf gebracht wurden. Daher sollte man sich nur mit aktuellem Virenschutz und Firewall in diesen Netzwerken aufhalten.

 

Wie aber schon erwähnt, konzentiert sich die Musik- und Software-Industrie hauptsächlich auf solche, die die Sache in grossem Stil betreiben. Wenn man dann damit auch noch Kohle verdient, muss man mit drastischen Strafen rechnen. Sei es der Verkauf  von selbstgebrannten CD's auf dem Schulhof, Warez-Download per Bezahlung oder Versand von Raubkopien.

 

Vor ca. 2 Jahren stand in Deutschland plötzlich die Polizei vor der Türe einer Familie. Ein Durchsuchungsbefehl war bereits ausgestellt und so stellten sie die ganze Wohnung auf den Kopf und beschlagnahmten alles, was auch nur im Entferntesten mit Computern zu tun hatte. Aufgrund der gefundenen Beweise flatterte der Familie ein Bussgeldbescheid in Höhe von ca. 15'000 EUR ins Haus. Ihr 14-jähriger Sohn hatte auf dem Schulhof massenweise gebrannte Spiele verkauft und wurde dabei von Fahndern beobachtet. Die Strafen sind also schon ziemlich heftig, aber niemals so hoch wie Karl behauptet hat. Millionenstrafen muss man als Privatperson ganz sicher nicht befürchten.

 

Generell aber, ist die Chance von einem Blitz getroffen zu werden, nur minimal kleiner als die Chance als Warez-Konsument erwischt zu werden! Du brauchst also keine grosse Angst zu haben. Wie schon erwähnt, handelt es sich hauptsächlich um Panikmache der Industrie und der Medien.

 

@ Christian

 

Ich glaube Du vermischt da zwei völlig verschiedene Punkte. Wenn Du ein Programm deinstallierst, kann es durchaus sein, dass diverse Dateien trotzdem auf der Festplatte bleiben (meistens DLL-Dateien die im System-Ordner von Windows abgelegt wurden). Es gibt aber spezielle DeInstaller-Tools die wirklich alle Dateien die bei Installation kopiert oder verändert wurden löschen.

 

Eine entfernte Datei wird aber keineswegs wirklich von der Festplatte gelöscht, sondern nur der entsprechende Eintrag im Inhaltsverzeichnis der Festplatte wird entfernt. Somit ist die Datei immer noch gespeichert, wird aber beim nächsten Schreibvorgang in diesem Sektor einfach überschrieben. Dieses "Pseudoy-Löschen" dient eigentlich nur dazu, den Löschvorgang zu beschleunigen. Auch hier gibts Tools, die eine Datei nicht einfach nur "löschen", sondern den betreffenden Sektor auch gleich mehrmals überschreiben. Somit ist es fast nicht mehr möglich, die Datei nachzuweisen.

 

Es gibt aber Firmen die sich auf  "Daten-Recovery" spezialisiert haben. Die können sogar Dateien, die mehrmals überschrieben wurden, wiederherstellen. Dazu braucht es aber nicht nur entsprechende Software, sondern auch sündhaft teuere Hardware im sechstelligen Bereich. Das hat Christian wohl mit dem Satz "dazu braucht man ein programm das wir nirgends bekommen können" gemeint.

 

Eine deutsches Unternehmen ist in diesem Bereich übrigens allen Anderen voraus. Die haben sogar Dateien aus vollständig verkohlten und zerstörten Festplatten aus dem WTC in N.Y. vollständig wiederhergestellt. 

 

Da diese Wiederherstellung aber sauteuer ist, wird sie mit Sicherheit nicht bei Kavalliersdelikten wie der Nutzung von Raubkopien angewendet.

 

@ Nils

 

Ich bin mir nicht sicher, aber es kann durchaus sein, dass die Screenshots mit einem verschlüsselten "Wasserzeichen" versehen wurden. Dann müssten sie eigentlich gerichtlich als Beweis anerkannt werden.

 

@ Walti

 

Das Downloaden von alten Programmen (z.B. C64, Amiga oder MS-DOS), auch "Abandon Ware" genannt, bewegt sich in einer Grauzone. Es wird aber generell geduldet! Mir ist kein Fall bekannt, in dem "Abandon Ware"-Nutzer und -Anbieter bestraft wurden.

 

 

 

Gruss

 

Lars

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Hallo Lars

 

Also meinst du wenn man Kazaa mal installiert hat ist es schwer bis unmöglich seine Spuren zu verwischen?

Nun irgendwie macht es mir einwenig Angst wenn ich so höre was passieren kann. Wie ist das eigentlich mit Musik?

Darf ich die herunterladen und für mich selber benützen?

Herzlichen dank für eure Tipps und Beiträge.

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Bitte keine Tipps veröffentlichen die das Saugen von illegaler Software erklärt, da die Verantwortlichen dieses Forums größte Schwierigkeiten bekommen können und wir wollen ja nicht dass dieses/unser Spitzenforum Probleme bekommt und sich die Betreiber bei den Behörden rechtfertigen müssen.

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@ Sales

 

Ich wollte eigentlich nur Christian's Aussage detaillierter darstellen, da er sich meiner Meinung nach etwas missverständlich ausgedrückt hat. Du brauchst Deine Festplatte also nicht viermal formatieren, nur um eventuelle "Spuren" zu verwischen.

 

Anyway, die Benutzung von Kaaza & Co ist ja nicht strafbar. Erst wenn Du Copyright geschützte Software unrechtmässig erwirbst, d.h. wenn Du sie runterlädst, handelst Du illegal! 

 

Am Besten folgst Du dem Tip von Walter, es gibt massenweise Freeware, die ähnliche Features wie die Profiprogramme bieten. Dann kannst Du auch wieder ruhig schlafen :)

 

 

 

@ Karl

 

Solange hier keine Links zu Warez-Seiten oder konkrete Hinweise für die Beschaffung von Raubkopien gepostet werden, sollte das kein Problem sein.

 

Im Allgemeinen bin ich gegen jede Form der Raubkopie, man schadet damit nur der Industrie, und somit letztendlich auch sich selber. Das Geld für zukünftige Projekte / Produktionen fehlt, und ehrliche User werden mit immer abenteuerlichen Kopierschutzmechnismen gequält. Siehe Radar Contact v3 oder Flightdeck Compagnion... 

 

Vielleicht sollte aber auch die Musik- und Software-Industrie vermehrt wieder auf "Qualität statt Quantität" setzten...

 

Gruss

 

Lars

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Hallo Sales

Du kannst die Spuren auf Deinem PC folgendermassen entfernen:

 

Du leerst das temporäre Internetverzeichnis, dann löscht Du die Cookies und Du leerst das Verlaufverzeichnis. Anschliessend reinigst Du mit RegClean (ist Freeware von MS) die Registry und zu guter Letzt defragmentierst Du Deine Festplatte. Dann ist Dein PC mit grosser Wahrscheinlichkeit frei von Spuren.

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ich sehe/lese ein deutliches Defizit was gelöschte Dateien betrifft die man angeblich nicht mehr herstellen kann.

Ich bin zu faul eigenen Text zu schreiben, man möge mir verzeihen.

Unten angefügt ein Text von der Firma Vogon und forensische Software zum Studium.

 

 

Vogons forensische Software erbringt wichtigen Nachweis vor Gericht

 

Das Unternehmen Vogon International, Spezialist für Datenrettung und EDV-Beweismittelsicherung, konnte jetzt einem britischen Gericht durch die Wiederherstellung gelöschter Computerdateien einen essentiellen Nachweis über die Taten eines Angeklagten liefern.

 

Und dies, nachdem die Verteidigung geltend gemacht hatte, daß keine Beweise gegen ihn vorlägen.

In dem bahnbrechenden Fall wurde der Pädophile Mike Jayson von einem britischen Crown Court schließlich in sieben Anklagepunkten für schuldig befunden und zu insgesamt zwölf Monaten Haft verurteilt.

 

Das Urteil berief sich dabei ausschließlich auf Beweise in Form von rekonstruierten HTML-Dateien – der erste Fall dieser Art in der britischen Rechtsgeschichte.

 

Mit Vogons forensischer Software konnte bewiesen werden, daß Jayson unter Verwendung einer bestimmten Suchmaschine nach Webseiten mit Inhalten potentiell pädophiler Art gesucht hatte und dann den angezeigten Links zu kinder*****grafischen Bildern gefolgt war.

 

Zur Beweisführung installierte Vogon Computer im Anhörungssaal. Damit konnte das Gericht die Vorgehensweise des Angeklagten genau nachvollziehen: er hatte Webseiten mit kinder*****grafischen Miniaturbildern aufgerufen und sie angeklickt, um sie in voller Größe zu betrachten.

 

Dies bewies eindeutig die Absichten des Angeklagten und führte schließlich zu seiner Verurteilung.

 

Wäre das Gericht jedoch den Angaben des Sachverständigen der Verteidigung gefolgt, so hätte Jayson den Saal als freier Mann verlassen. Laut des verteidigenden Gutachtens, das unter Verwendung der Software Encase angefertigt worden war, lagen keinerlei Beweise vor.

 

Nachdem Vogon aber alle gelöschten Dateien rekonstruieren konnte, mußte die Verteidigung einräumen, daß sie trotz des Einsatzes von Encase das von Vogon sichergestellte Material nicht hatte auffinden können.

 

Nach der Verurteilung erklärte Detective Sergeant Rob Gardner, UK Police Child Protection Unit (Kinderschutzdezernat der britischen Polizei): „Ich bin sehr froh über dieses Urteil - es war ein bahnbrechender Fall.“

 

Chris Watts, leitender Ermittler bei Vogon International und Sachverständiger der Anklage, meinte dazu: „Wir sind höchst erfreut über den Ausgang dieses Falles.

 

Er zeigt, daß gelöschte Dateien als Beweismittel für die Verurteilung von Pädophilen ausreichen und daß die Justiz beginnt, Computertechnologie mehr zu nutzen.

 

Er unterstreicht außerdem die Effektivität unserer Software- immerhin besteht die Gefahr, daß ohne eine gründliche Beweismittelsicherung im IT-Bereich andere Kriminelle durch die Maschen des Gesetzes schlüpfen können!“

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Wenn die Schadenshöhe ein vermutetes Level überschreitet werden alle verfügbare Mittel eingesetzt um den Anklagepunkt zu untermauern. Geld spielt hierbei eine sekundäre Rolle.

 

Ein Unterschied was die intensive Strafverfolgung von Pädophilen und Raubkopierern betrifft kann ich nicht beobachten, vorausgesetzt! es wird ein hoher Schaden vermutet.

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Hallo Marc

Regclean kannst Du hier saugen. Dort findest Du auch den Registry Optimizer, der die Registry zusätzlich von Leerzeilen befreit. Regclean ist englisch und Registry Optimizer ist in deutsch und beides ist Freeware. Mein Favorit ist der Registry Optimizer.

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Ich kenne die „bescheidenen Mitteln“ und vor allem die gesetzlichen Rahmenbedingungen mit der die Exekutive arbeiten muss. Ich bin seit 27 Jahren im Kriminaldienst tätig.

 

Meist reichen aber die Mitteln, da das Defizit mit intensivem Einsatz ausgeglichen wird und vor wenigen Jahren hat es ein Umdenken gegeben, wobei sich die verfügbaren Mitteln und die Gesetzeslage zu Gunsten der Sicherheitsbehörden verbessert haben.

Aber, es ist immer zu wenig und man ist immer hinten nach.

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Hallo zusammen

 

Ich würde mal behaupten, wenn man in jedem Haus vorbeigehen und den Computer untersuchen würde, fände man bei 90% aller User nicht ganz legale Programme. Ob sie nun vom Nachbar oder vom Internet sind.

 

So grosse Programme von z.B. Kazaa runterzuladen ist sicher nicht sehr sinnvoll und dauert ausserdem noch ziemlich lange. Ich glaube, wenn man eine auf CD kopierte Version von Freunden bekommen kann ist man schon mal besser dran. Hinterlässt bei Kazaa auch keine Spuren.

 

Wenn's kein Bekannter zur Verfügung stellt, warum nicht einmal in einer Mediothek vorbei schauen? Zum Teil wird man dort sicher fündig. Und so viel ich informiert bin, erwirbt man für die Leihzeit die Nutzerrechte und man darf sich also auch eine Sicherungskopie erstellen. Könnt mich ja korrigieren falls nicht richtig...

 

Und falls wirklich mal einer zur Kontrolle kommt; Es sind ja alles Sicherungskopien, nur leider hat man die Originale verloren...

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Hallo,

 

"Und falls wirklich mal einer zur Kontrolle kommt"

 

also zumindest hier in Deutschland muss man niemanden in seine Wohnung bzw. Haus reinlassen, das ist im Grundgesetz so verankert. Die einzige Ausnahme besteht bei Gefahr im Verzug (ist die bei Raubkopien gegeben? Ich denke eher nicht...) oder wenn ein Polizist mit einem Durchsuchungsbefehl vor der Tür steht - und den bekommt er auch nur beim begründeten Verdacht, das ein Verbrechen begangen wurde. Und alleine der Besitz von einigen Raubkopien stellt noch kein echtes Verbrechen dar.

 

Es ist zwar nicht ganz legal, aber auch nicht direkt verboten, solange man das ganze nicht systematisch betreibt und Geld damit verdient. Natürlich sollte man nicht unbedingt rumerzählen, dass man "Sicherheitskopien" und keine Originale hat, aber ich kann mir keinen Richter vorstellen, der deswegen gleich einen Durchsuchungsbefehl ausstellt. Denn dann könnte man sicher bei fast jedem irgendwas finden, warum man ihn einlochen kann.

 

Das ganze kann sich übrigens in der nächsten Zeit ändern, das Stichwort heißt TCPA. Microsoft und die anderen Beteiligten an diesem Projekt bewerben das ganze als Sicherheitsfeature, welches einem die absolute Sicherheit vor Viren, etc. bietet. Unter der Haube sieht das ganze aber ganz anders aus. Der TPM-Chip (der in einigen IBM-Laptops bereits verbaut wird und bald auch auf Hauptplatinen zu finden sein wird) bietet in Verbindung mit Microsofts Sicherheitskonzept "Palladium" die Möglichkeit, zu kontrollieren, was auf dem PC eines Anwenders laufen darf und was nicht. Der PC fragt dann schon beim Booten übers Internet bei einem Microsoft-Server nach, ob er das Betriebssystem laden darf oder nicht. Bei Linux und anderen nicht zertifizierten Systemen lautet die Antwort dann natürlich "Nein". Und hier ist noch längst nicht Schluss. Auch bei Programmen und selbst bei einzelnen Dateien (Stichwort DRM, Digital Rights Managment) gibt es Schutz- und Kontrollfunktionen. Ich empfehle allen, die sich damit bisher noch nicht befasst haben, mal die Lektüre von z.B. http://www.againsttcpa.com oder einfach mal eine Runde Google (TCPA, Palladium, DRM)...

 

Wenn sich das tatsächlich durchsetzen sollte, dann haben alle, die raubkopierte Software einsetzen, ein echtes Problem, da Microsoft ihnen somit einfach den PC abstellen könnte, indem es einfach ihren persönlichen Schlüssel auf die schwarze Liste setzt.

 

Michael

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