mds Geschrieben 16. April 2017 Teilen Geschrieben 16. April 2017 «Die Verwechslung des Militärflugplatzes Alpnach (OW) mit dem Flugplatz Buochs (NW) hat für einen Piper-Piloten keine strafrechtlichen Konsequenzen. Er muss jedoch die Verfahrenskosten von CHF 1’500 tragen und seine Anwaltskosten von rund CHF 8’000 selbst bezahlen.» BStGer BB.2016.288 vom 14. Februar 2017, http://bstger.weblaw.ch/pdf/20170214_BB_2016_288.pdf Grund für das Strafverfahren war der nachfolgende SUST-Bericht: https://www2.sust.admin.ch/pdfs/AV-airprox/2219.pdf Der ursprüngliche Strafbefehl erging allein aufgrund der Verfahrensakten der SUST, der Pilot wurde erst nach seiner Einsprache gegen den Strafbefehl einvernommen. Für eine solche Einsprache gilt übrigens eine äusserst kurze Frist von 10 Tagen, im Zweifelsfall sollte man Einsprache erheben – eine Begründung muss der Beschuldigte nicht liefern. Man kann die Einsprache jederzeit zurückziehen. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Touni Geschrieben 17. April 2017 Teilen Geschrieben 17. April 2017 und noch einmal nette 2000.- für die Beschwerde am Bundesgericht. Nett. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DaMane Geschrieben 17. April 2017 Teilen Geschrieben 17. April 2017 Vielleicht hat es sich einfach zu sehr von seinem weiblichen Fluggast auf dem rechten Pilotensitz ablenken lassen? Wäre zumindest eine human-factor ;) Gruß Manfred Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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