Pioneer300 Geschrieben 17. April 2017 Teilen Geschrieben 17. April 2017 Nachdem drei Pax freiwillig ausgestiegen sind, hätte lediglich einer der vier Crew auf dem Cockpit-Jump Platz nehmen müssen und das Problem wäre gelöst gewesen. Denke ich zu einfach? Ich denke, die Situation ist immer weiter eskaliert und niemand hat mal kurz unterbrochen, zum Luft holen und mal alles neu ueberdenken. Da ging es nur noch ums Prinzip. UA hat ja nun eingesehen, dass es so nicht weitergeht und sie eindeutig im Unrecht waren. Bin gespannt, wie es ausgeht, hoffentlich kommt es zu einem Prozess (glaube aber nicht daran). Chris 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kuno Geschrieben 17. April 2017 Teilen Geschrieben 17. April 2017 Bereits am 11. April hat eine Kommission des US Parlaments (US Senate Committee on Commerce, Science and Transportation) den beiden involvierten Akteuren, dem Chicago Department of Aviation und der United Airlines, je ein Schreiben mit den relevanten Fragen zukommen lassen. Danke, Adrian. Ich glaube, die Fragen in diesem Brief bringen uns hier auch etwas weiter nachdem wir uns mittlerweile nur noch im Kreis gedreht und offensichtlich etwas verrannt hatten. Ganz offensichtlich fragt die Behörde nicht, was irgendwo eventuell im Kleingedruckten der AGB gestanden hat und ob die Türe vom Flugzeug vielleicht noch einen Spalt offen gestanden hat - die gehen direkt auf den Kern der Problematik zu... und genau so muss es sein. Irgendwo hat man in der ganzen Misere ja auch noch Glück gehabt. Man stelle sich einfach mal vor, der misshandelte Passagier wäre ein Afroamerikaner gewesen und die Polizisten Weisse... Ich habe mir noch ein paar Videos angeschaut. Hier eien interessantes, dass auch zeigt, dass der Misshandelte mit der Airline telefonierte, bevor die Polizisten gewalttätig wurden: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kuno Geschrieben 17. April 2017 Teilen Geschrieben 17. April 2017 ...und wenn wir schon dabei sind... kann man da eine gewisse Systematik by "United" erkennen? Die Androhung von Gewalt scheint kein Einzelfall zu sein, wenn sie jemanden aus dem Flieger haben wollen: Zum Cpatain auf dem betreffenden Flug habe ich nichts gefunden - aber als ich die Stichwörter "United" und "Captain" eingegeben habe schon. Ist allerdings ein paar Wochen weiter zurück: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Danix Geschrieben 17. April 2017 Teilen Geschrieben 17. April 2017 Nachdem drei Pax freiwillig ausgestiegen sind, hätte lediglich einer der vier Crew auf dem Cockpit-Jump Platz nehmen müssen und das Problem wäre gelöst gewesen. Denke ich zu einfach? Diese Möglichkeit haben sie sicher in Betracht gezogen. Ich nehme an, sämtliche Jump Seats waren bereits belegt. Oder sie waren kaputt, oder die maximale Beladung (Anzahl Personen, Gewicht) war erreicht. Sonst hätten sie das sicher getan. Wenn nicht sind sie wirklich blöd. Kuno, zu den neu aufgetauchten "Beweisen" über Uniteds Mentalität, da gilt der gleiche Spruch wie für Scorpions on a plane: Wenn eine Airline derart Scherereien hat, dann versucht jeder seine schmutzige Wäsche zu waschen. Jede Airline dieser Grösse hat den einen oder anderen Schatten ihrer Geschichte. Die werden jetzt natürlich genüsslich ausgebreitet. Trägt nicht viel zur Diskussion bei. Dani 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Danix Geschrieben 17. April 2017 Teilen Geschrieben 17. April 2017 (bearbeitet) Zum Einen ist schon umstritten, ob man als jemand (Fluglinie, Hotel) der seine Leistung öffentlich anbietet überhaupt einfach so jemanden eine Lesitung verweigern kann. Die Leistung wird ihm eben gar nicht verweigert. Entgegen deiner juristischen Argumentation ist eine Airline nicht vertragsbrüchig, wenn sie ihn nicht mitfliegen lässt. Ein Passagier hat kein Anrecht auf einen bestimmten Flug oder sogar einen bestimmten Sitz. Wäre es so, würde jede Airline jeden Tag 100fach vertragsbrüchig, wenn z.B. ein Flug ausfällt, ein Sitz doppelt gebucht oder eben ein Flug überbucht wäre. Der Vertrag, der zwischen Airline und Passagier abgeschlossen wird, beinhaltet die Beförderung von A nach B. Schafft sie es nicht, mit dem gebuchten Flug auf dem gebuchten Sitz zu befördern, muss sie für Ersatz und evtl für Entschädigung sorgen. Juristisch streiten wir uns hier nur noch, ab wann die Airline die Beförderung nicht mehr ändern darf: Vor oder nach dem Boarding, beim Absitzen, beim Schliessen der Türe oder beim Wegrollen oder was auch immer. Das müssen Richter entscheiden - so was steht in keiner AGB. Ist höhere Gewalt im Spiel, darf auch ein Hotel dem Gast sein Zimmer absprechen, selbst wenn er sich bereits drin befindet. Auch hier muss das Unternehmen natürlich für Ersatz sorgen, oder Entschädigung bieten. Ich nehme an, zu diesem Fall hier Mr Dao vs United gibt es haufenweise Präzendenzfälle, die müssen sie nur ausgraben. Die finden bestimmt eine Lösung. Dani Bearbeitet 17. April 2017 von Danix 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pxl_martin Geschrieben 17. April 2017 Teilen Geschrieben 17. April 2017 Die Leistung wird ihm eben gar nicht verweigert. Entgegen deiner juristischen Argumentation ist eine Airline nicht vertragsbrüchig, wenn sie ihn nicht mitfliegen lässt. Ein Passagier hat kein Anrecht auf einen bestimmten Flug oder sogar einen bestimmten Sitz. Wäre es so, würde jede Airline jeden Tag 100fach vertragsbrüchig, wenn z.B. ein Flug ausfällt, ein Sitz doppelt gebucht oder eben ein Flug überbucht wäre. Der Vertrag, der zwischen Airline und Passagier abgeschlossen wird, beinhaltet die Beförderung von A nach B. Schafft sie es nicht, mit dem gebuchten Flug auf dem gebuchten Sitz zu befördern, muss sie für Ersatz und evtl für Entschädigung sorgen. Gibt es dazu Quellen? Zumindest gemäss diesem NZZ-Artikel ist beim eingegangenen Beförderungsvertrag zwischen Airline und Passagier der Zeitpunkt (und damit ein bestimmter Flug) durchaus ein wesentlicher Vetragsbestandteil: Mit dem Abschluss des Beförderungsvertrages verpflichtet sich die Fluggesellschaft (in der Fachsprache Lufttransportführer oder Luftfrachtführer), den Passagier zu den vereinbarten Bedingungen über die vereinbarte Strecke zu befördern. Die Route, der Preis und der Zeitpunkt der Beförderung sind in der Regel wesentliche Vertragspunkte, unter Umständen können andere Modalitäten dazu kommen wie z. B. eine spezielle Betreuung. Vereinbaren die Parteien einen bestimmten Zeitpunkt für die Reise, wird der Beförderungsvertrag ein Fixgeschäft, d. h., der Vertrag kann nur zum vereinbarten Zeitpunkt erfüllt werden. https://www.nzz.ch/article7Q59A-1.487486 Auch die Beförderungsbestimmungen der Swiss, Artikel 3.1.6 sprechen von einem Flugschein "für den entsprechenden Flug", und nicht einfach "von A nach B". Somit wird die Airline (nach meinem laienhaften juristischen Verständnis, das sich aber gerne durch belastbare Quellen belehren lässt) vertragsbrüchig, wenn jemand nicht auf exakt dem gebuchten Flug befördert wird und schuldet daher eben auch eine Entschädigung. Bei der von dir erwähten Sitzreservation sieht es vermutlich nochmals anders aus, siehe Artikel 5.1.4, dort wird nur von einer garantierten (falls so bezahlten) "Sitzplatzkategorie" gesprochen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Danix Geschrieben 17. April 2017 Teilen Geschrieben 17. April 2017 also wo der Vertrag gebrochen wird und wo die Leistungserbringung vermindert wird, das kann ich dir mit meinem juristischen Laienwissen auch nicht beantworten. Wäre aber ein Umbuchen - aus welchen Gründen auch immer - wirklich ein Vertragsbruch, dann kämen Airlines ja nicht mehr aus den Mio-Klagen heraus! Das ist doch Courrant normal. Jeden Tag werden Tausende von Passagieren umgebucht, umgesetzt, auf später vertröstet oder gleich ins Hotel geschickt. Meiner Meinung besteht schon noch ein grosser Unterschied zwischen einer Nichterbringung und einer verminderten Erbringung einer Leistung. Würden Airlines in ihrer Kernkompetenz - dem Transport von Menschen von A nach B - derart eingeschränkt, dass sie auf Knopfdruck und Sekundengenau ihre Leistung erbringen müssten, das System wäre längst zusammengebrochen. Dani Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pxl_martin Geschrieben 17. April 2017 Teilen Geschrieben 17. April 2017 Wie es nach US-Recht aussieht, kann ich (noch weniger) beurteilen. Zumindest in der Schweiz (und vermutlich auch sonst in Europa) habe ich nach meinem Verständnis (siehe Oben die Beförderungsbedingungen) Anspruch auf den gebuchten Flug zum gebuchten Zeitpunkt, nicht einfach "irgendwann von A nach B im Ermessen der Airline". Wenn die Airline zwingende Gründe hat mich nicht bzw. später oder über Umwege zu transportieren, schuldet sie mir einen Ersatz (mal abgesehen von echter höherer Gewalt wie Wetter), damit erschlischt aber IMHO dann auch mein Recht auf eine "Millionenklage" (siehe OR 97.1). Was mich etwas erstaunt, ist einfach wie selbstverständlich du den Vertrag zwischen Airline und Passagier sehr einseitig zu Gunsten der Airline auslegst. Diese darf mich Umbuchen, downgraden, gar nicht mitnehmen etc., während der Passagier zwingend zum Zeitpunkt X am Gate stehen muss und keinen Mux machen darf, da er sonst natürlicherweise jeden Anspruch auf die bezahlte Leistung verspielt hat. (überspitzungsmodus off) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Danix Geschrieben 17. April 2017 Teilen Geschrieben 17. April 2017 (bearbeitet) genau, befördert sie mich nicht mit dem gebuchten Flug, muss sie mir einen anderen geben, und/oder mich entschädigen. Wenn du meine Beiträge genau liest, nehme ich Airlines nicht in Schutz. Ich schaue mir nur an, wie es in der Praxis läuft. Wäre etwas an dieser Praxis nicht koscher, wäre es längst eingeklagt worden. Wer die Komplexität der Luftfahrtindustrie im Detail studieren kann, der wird auch nicht umhin kommen zu realisieren, dass diese Klausel möglich sein muss, sonst bricht das ganze System zusammen. Stell dir nur vor: Es herrscht ein Wintersturm und 10 000e von Passagieren stranden irgendwo auf der Welt. Müssten jetzt diese Passagiere Ersatz oder auch nur Entschädigung erhalten, was wesentlich über dem Ticketpreis (also fast nichts) liegen würde, die Airlines würden sofort bankrott gehen. So funktioniert die Industrie einfach nicht. Und wie ich meine, auch andere nicht. Wenn dir eine Fabrik verspricht, 200 Stühle am Montag zu liefern, und sie kommen erst am Dienstag, dann ist sie nicht vertragsbrüchig. Du hast zwar einklagbare Rechte, aber die dürfen nur unwesentlich über dem ursprünglichen Preis liegen. Wobei es sicher Spezialitäten gibt, wo eine zeitgerechte Lieferung das wichtigste am Produkt ist, z.B. frische Ware, Gesundheit oder Sicherheit. Dani Bearbeitet 17. April 2017 von Danix Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Amira Geschrieben 17. April 2017 Teilen Geschrieben 17. April 2017 Wäre aber ein Umbuchen - aus welchen Gründen auch immer - wirklich ein Vertragsbruch, dann kämen Airlines ja nicht mehr aus den Mio-Klagen heraus! Das ist doch Courrant normal. Jeden Tag werden Tausende von Passagieren umgebucht, umgesetzt, auf später vertröstet oder gleich ins Hotel geschickt. Die Gründe sind aber entscheidend. Werden Passagiere umgebucht wegen schlechtem Wetter, weil die Maschine einen Defekt hat, und oder die neue Maschine kleiner ist, ist ja wohl ein signifikanter Unterschied zur Situation von United. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Danix Geschrieben 17. April 2017 Teilen Geschrieben 17. April 2017 (bearbeitet) oder auch nicht. Denn die Besatzung wurde ja aus irgendeinem Grund gebraucht. Wahrscheinlich weil ein Flugzeug defekt war oder weil es schlechtes Wetter hatte (Überschreitung der Ruhezeiten, Wechsel der Besatzung wegen anderem Flugzeugtyp usw). Bearbeitet 17. April 2017 von Danix Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
foxyankee Geschrieben 17. April 2017 Teilen Geschrieben 17. April 2017 Dani, auch du musst genau lesen. Bei Unwetter oder derartigen Dingen ist natürlich logisch dass da keine Millionenklagen (wie es hier genannt wird) auf den Tagesplan gerufen werden. Aber im Normalbetrieb ist es selbstverständlich dass die Airline die gebuchten Flüge einhalten muss. Und ja - selbstverständlich geben sie einen einen Ersatzflzg wenn dann der ursprüngliche Flug aus operationellen Gründen (wie es immer so schön heisst - andere Umschreibung für "wir haben keine Crews" / "wir sind zu doof zum Planen" / "wir haben kein Flugzeug" / "wir haben zu wenig Passagiere und das lohnt sich nicht" - such dir was aus) ausfällt. Genau deswegen hat Europa vor einigen Jahren die Fluggastrechte enorm gestärkt und da ist das alles genau geregelt und es gibt seeeeehr schnell ordentliche monetäre Kompensation zusätzlich (!) zu Umbuchung/Hotel/Essensvoucher um genau diese Willkür der Airlines zu unterbinden. Da du ja so oft unterwegs bist und angeblich bei dir fast immer alles schief geht solltest du dich damit ja mehr als genug auskennen und nicht solche Dinge schreiben wie oben (z.b. "lediglich Beförderung von A nach B)" - denn das ist schlichtweg (leider wieder Mal) Unfug. Aber dieses Thema ist jetzt OT - es könnte mehrere separate Diskussionen locker über Monate am Leben halten. Zurück zum UA-Fall: Wo ganz genau fängt Leistungserbringung an? Ich weiß es nicht juristisch genau und bei dem Hotelbeispiel fällt es mir sehr schwer zu glauben dass ein Hotelier einen bereits eingecheckten Gast aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus wieder auf die Straße setzen dürfte. Völlig ausgeschlossen. Ich will aber deutlich daran erinnern dass es ja quasi überall bereits Regelungen dazu gibt und will auf deren Namen hinweisen um daraus etwas ableiten zu können: International (also auch in den USA und Europa) wird von (Unvoluntary) DENIED BOARDING - Regelungen gesprochen. Das ist finde ich ein guter Hinweis darauf wo der Entscheidungspunkt (auch meiner Meinung nach) liegt: Beim Boarding - und danach ist die Transportleistung angebrochen. 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Danix Geschrieben 17. April 2017 Teilen Geschrieben 17. April 2017 (bearbeitet) Dani, auch du musst genau lesen. und Ich weiß es nicht juristisch genau bringen mich zum schmunzeln. Du tappst doch genauso im Dunkeln wie wir alle (ich inklusive). Deshalb lass gut sein und wirf mir nicht vor was du selber schreibst. Ein Richter muss das entscheiden. Ich kann so genau lesen wie ich will, ich verstehe nicht alles. So wie du auch nicht. Bei Unwetter oder derartigen Dingen ist natürlich logisch dass da keine Millionenklagen (wie es hier genannt wird) auf den Tagesplan gerufen werden. Derartige Dinge nennt man höhere Gewalt und ist genau das: Etwas was ausserhalb der Einflusssphäre der Airline liegt. Und genau das ist höchstwahrscheinlich bei United gewesen: Ein Flugzeug lag an der Destination wegen höherer Gewalt und musste dringend neu besatzt werden. Würde ein Gesetz einer Airline verbieten, dieses andere Flugzeug zu besatzen, würde da wieder ein Rattenschwanz von Klagen auf sie hereinbrechen. Entschädigungen aufgrund der EU-Fluggastregelung sind übrigens erschreckend minimal. Du bekommst erst nach Stunden Verspätung ein paar 100 Eurönli. Das ist nichts. Manchmal spendieren sie dir ein Getränk. Dani Bearbeitet 17. April 2017 von Danix 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ted Geschrieben 17. April 2017 Teilen Geschrieben 17. April 2017 Einfache Lösung, die hätten doch den Service machen können und die Stewardessen hätten einen Freitag einziehen können :P Aber dann wäre die "neue Crew" doch wieder mit den Arbeitszeiten in Konflikt gekommen ? B) Und weitere Anwälte würden viel Geld verdienen. ;) Hört denn das nie auf? Wie könnten vermutlich noch posten, bis Herr Trump abgewählt wird ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
foxyankee Geschrieben 17. April 2017 Teilen Geschrieben 17. April 2017 (bearbeitet) Ich beziehe mich lieber Dani auf deinen Text: ... Wäre aber ein Umbuchen - aus welchen Gründen auch immer - wirklich ein Vertragsbruch, dann kämen Airlines ja nicht mehr aus den Mio-Klagen heraus! Das ist doch Courrant normal. Jeden Tag werden Tausende von Passagieren umgebucht, umgesetzt, auf später vertröstet oder gleich ins Hotel geschickt... Natürlich werden Paxe täglich umgebucht, ins Hotel geschickt etc. Aber das tut hier nix zur Sache denn es geht dabei stets um Fälle bei denen beispielsweise der Anschluß verpasst wurde oder der Flieger spontan AOG ging und nicht sofort ein Ersatz zur Verfügung steht oder oder oder. Dein Text versucht den Eindruck zu vermitteln dass dies tagtäglich einfach mal so passiert weil die Airline mal grade spontan umplant oder so. Das passiert mittlerweile aber nur in extremen Einzelfällen. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und der Kompensation die den Fluggästen zusteht (und gegen die sich die Airlines immer noch mit Händen und Füßen wehren - teils auch noch mit äußerst unseriösen Methoden). Hier geht es aber darum dass UA zu blöd zum Planen war und aus wirtschaftlichen Gründen einen Zug der schon abgefahren war (bildlich gesprochen) wieder anhält. Und das erschreckenderweise in einem Land in dem man sofort und günstigst mal schnell ne Citation oder KingAir dorthin schicken könnte um da flott ne Crew hinzubekommen. Bearbeitet 17. April 2017 von foxyankee Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wingman340 Geschrieben 17. April 2017 Teilen Geschrieben 17. April 2017 (bearbeitet) Ganz schön viele - ich weiss es ja auch nicht so genau - juristisch bin ich da nicht sattelfest - wahrscheinlich war "höhere Gewalt" der Grund für den Einsatz der Crew, welche diese Sitze braucht etc etc etc... Aber es scheint zu funktionieren: verbreite möglichst viel "Nicht-Wissen", damit man sich nicht auf das Wesentliche beschränken kann (muss). Die Faktenlage ist, soweit ich weiss, klar: ein Passagier, welcher im Flugzeug sass, wurde mit roher Gewalt aus dem Flugzeug rausgezerrt. Soweit, glaube ich, sind wir uns alle einig. Dass der Mann seinen Platz freiwillig hätte räumen können, wäre eine Variante gewesen. Nun fängt das Problem an: - er wollte nicht - er hatte ein gültiges Ticket und einen festen Sitzplatz Es war weder ein Thema der Flugsicherheit noch "höhere Gewalt" im Spiel (absurde Konstruktion von "alternativen Fakten", wenn hier auf höhere Gewalt "verwiesen wird)! Reiner Zufall, dass genau dieser Mann das Flugzeug hätte verlassen müssen Die Möglichkeiten, den Mann (oder auch einen anderen Passagier) doch noch zu überzeugen, den Platz freizumachen, wären vorhanden gewesen. Jeder einigermassen vernünftige Kapitän findet in so einem Fall eine Lösung, ohne dass gleich eine Truppe Sicherheitskräfte (oder Polizisten) ins Flugzeug steigt und den Passagier wie einen Schwerverbrecher "abschleppt". Und wenn nicht? Dann entscheidet der Kapitän, mit dem Passagier zu starten. Oder er entscheidet, dass der Passagier aus der Kabine zu entfernen ist (dies aber sicherlich erst nach Rücksprache mit der Airline)! Und die UA? Diese muss an die Nase greifen. Die Passagiere des "anderen Fluges" informieren, dass dieser verspätet ist. That's it! Nun werden sich Rechtsanwälte damit beschäftigen, Juristen und Gerichte. Patrick Bearbeitet 17. April 2017 von Wingman340 4 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 18. April 2017 Teilen Geschrieben 18. April 2017 Wer die Komplexität der Luftfahrtindustrie im Detail studieren kann, der wird auch nicht umhin kommen zu realisieren, dass diese Klausel möglich sein muss, sonst bricht das ganze System zusammen. Stell dir nur vor: Es herrscht ein Wintersturm und 10 000e von Passagieren stranden irgendwo auf der Welt. Müssten jetzt diese Passagiere Ersatz oder auch nur Entschädigung erhalten, was wesentlich über dem Ticketpreis (also fast nichts) liegen würde, die Airlines würden sofort bankrott gehen. Und wie ich meine, auch andere nicht. Wenn dir eine Fabrik verspricht, 200 Stühle am Montag zu liefern, und sie kommen erst am Dienstag, dann ist sie nicht vertragsbrüchig. Du hast zwar einklagbare Rechte, aber die dürfen nur unwesentlich über dem ursprünglichen Preis liegen. Wobei es sicher Spezialitäten gibt, wo eine zeitgerechte Lieferung das wichtigste am Produkt ist, z.B. frische Ware, Gesundheit oder Sicherheit. Lieber Dani, leider liegst Du mit Deiner juristischen Einschätzung nicht richtig: - Die Airline wird vertragsbrüchig, wenn sie den Pax nicht mit dem vertraglich vereinbarten Flug transportiert. Die Buchung eines Fluges ist von Seiten der Airline eben keine "unverbindliche Angabe, wann z.B. ein Flug in diese Richtung gehen würde", sondern ein vereinbarter Transport - Ja, das kommt so häufig vor, dass es hierfür sogar spezielle Gesetze gibt. Diese sind vor allem aus Gründen der Prozessökonomie etabliert wurde: Weil eben jeden Tag in Deutschland duzende, wenn nicht hunderte Reiseverträge von Airlines gebrochen werden, würde es die Gerichte komplett überlasten, wenn sie in jedem Einzelfall den tatsächlich entstandenen Schaden ermitteln und die Airline diesen ausgleichen müsste (so, wie es bei Deinen zu spät gelieferten Stühlen ist.) Leider führen die heute festgelegten pauschalen Entschädigungen zu völlig falschen Anreizen: Da sie teilweise sehr substantiell unter den tatsächlich entstehenden Schäden liegen, bestärken sie die Airlines sogar noch in ihrem Vertragsbruch. Nehmen wir das Beispiel des Amerikanischen Arztes: Selbst ohne Lebensgefahr für Patienten, ... entstehen seinem Arbeitgeber für einen Tag in dem er nicht Arbeiten kann durch ausgefallene OPs, etc. Umsatzverluste von einigen tausend USD. Der Arzt kann somit ein freiwilliges Entschädigungsangebot gar nicht annehmen. Würde der Gesetzgeber die pauschalen Entschädigungssummen verzehnfachen, dann hätten wir die heutigen Probleme nicht. Florian 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
foxyankee Geschrieben 18. April 2017 Teilen Geschrieben 18. April 2017 Eine Meldung von Oscar an seine MP Vielflieger - er gibt ziemlich viel zu und versichert u.a. dass ein Pax nie wieder von Polizeikräften aus einem Flieger geholt wird wenn es nicht aus Flugsicherheitsgründen sein muss. Genau solche Fälle sind also ausgenommen wie ja u.a. hier ja bereits erörtert wurde. http://onemileatatime.boardingarea.com/2017/04/17/united-ceo-email/ 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pioneer300 Geschrieben 18. April 2017 Teilen Geschrieben 18. April 2017 Würde der Gesetzgeber die pauschalen Entschädigungssummen verzehnfachen, dann hätten wir die heutigen Probleme nicht. Oder die Anreize verzehnfachen, freiwillig einen anderen Flug zu nehmen, so wie es Delta nun macht und bis 10.000 Dollar bietet. Chris Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 18. April 2017 Teilen Geschrieben 18. April 2017 Oder die Anreize verzehnfachen, freiwillig einen anderen Flug zu nehmen, so wie es Delta nun macht und bis 10.000 Dollar bietet. Freiwillige Anreize sind gut für "HRS-Kunden" (Hausfrauen, Rentner, Studenten), aber für normale Berufstätige absolut ungeeignet. Da es ja keine Fernwirkung der Entschädigungslimite im Reiserecht gibt, kann ein Arbeitnehmer, der wegen des dann später stattfindenden Fluges am nächsten Tag nicht rechtzeitig zur Arbeit erscheinen würde, so eine freiwillige Entschädigung ja gar nicht annehmen: Dadurch, dass es dann ja seine eigene freie Entscheidung ist, nicht mit dem rechtzeitigen Flieger zu fliegen haftet er seinem Arbeitgeber gegenüber unbegrenzt für Schäden. Nehmen wir wieder das hier ja durchaus nahe Beispiel des amerikanischen Arztes: Hätte dieser ein freiwilliges Entschädigungsangebot der Fluglinie angenommen und dadurch wäre am nächsten Morgen eine OP ausgefallen, dann haftet er dem Krankenhaus gegenüber natürlich für den entgangenen Gewinn. Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pioneer300 Geschrieben 18. April 2017 Teilen Geschrieben 18. April 2017 Stimmt sicher alles, aber es haetten sich im vorliegenden Fall sicher mehr als genug Freiwillige gemeldet, wenn mit solchen Geldbetraegen gewunken wird. Chris 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Danix Geschrieben 18. April 2017 Teilen Geschrieben 18. April 2017 Würde der Gesetzgeber die pauschalen Entschädigungssummen verzehnfachen, dann hätten wir die heutigen Probleme nicht. bestimmt nicht. Dafür wesentlich höhere Ticketpreise. Am Schluss bezahlt es der Kunde wieder selber. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 18. April 2017 Teilen Geschrieben 18. April 2017 bestimmt nicht. Dafür wesentlich höhere Ticketpreise. Am Schluss bezahlt es der Kunde wieder selber. Wesentlich höhere Ticketpreise für umbuchbare/refundable Tickets und vielleicht sogar vernünftigere Bedingungen dafür. Auch wenn es mir als Kunde natürlich nutzt, ist es doch aus allen ökonomischen Überlegungen heraus vollkommener Irrsinn, dass es bei einem refundable Ticket keinen Unterschied macht, ob ich 2 Wochen vor der Reise umbuche oder einfach nicht am Checkin/Gate erscheine. Eine vernünftige Regelung würde hier klarer differenzieren - und dann st es für die Airline auch ökonomischer, nicht zu Überbuchen, als die dann sehr hohen Entschädigungen zu zahlen... Für die üblichen Non-Refundable Eco-Tickets sollte es keinen Unterschied machen. Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Volume Geschrieben 18. April 2017 Teilen Geschrieben 18. April 2017 Der Kapitän hat die Befugnis zu entscheiden wer im Flieger sitzt und wer nicht. Er kann ohne Angabe von Gründen die Transportleistung verweigern. ... Juristisch ist der Fall klar. In der Tat ist er absolut klar, der Pilot kann und muss sogar aus Sicherheitsgründen entscheiden, wem er die Transportleistung verweigert. Er darf aber nicht Vertragsrecht (in dem Fall die einseitige Kündigung eines Vertrags) durchsetzen oder nach Lust und Laune entscheiden. Er darf ganz sicher nichts grundlos tun, er ist an Bord weiterhin Recht und Gesetz verpflichtet, er darf es durchsetzen, er darf aber nicht Recht sprechen. Das einzige was klar ist, ist dass wenn man den Passagier so auf die Palme bringt, das er zum Sicherheitsrisiko wird, dass man ihn dann rauswerfen kann. Von daher sitzt die Airline immer am längeren Hebel. Um mal eine andere Analogie anzuführen: Als Haus-/Wohnungsbesitzer kannst du nicht einfach einen Mieter rauswerfen, du darfst dir nichtmal ohne Zustimmung des Mieters Zutritt verschaffen, ohne das triftige Gründe vorliegen. Es mag dein Haus sein, aber wenn du einen Mietvertrag unterschrieben, wenn du das Geld von jemandem dafür genommen hast, damit er darin wohnen kann, dann hast du nur noch ein sehr eingeschränktes Hausrecht. Im Gegenteil, dann darf dich sogar dein Mieter aus deinem Haus werfen. Die einzig legale Möglichkeit einen zahlenden Passagier der ohne irgendwelche Systemirrtümer (doppelt vergebener Sitzplatz o.ä.) auf dem von ihm bezahlten Sitzplatz vertragsgerecht Platz genommen hat wieder zu rauszuwerfen ist aus Sicherheitsgründen. Das gilt für die Crew, das gilt für den Kapitän. Der Kapitän hat nicht das Recht an Bord wirtschaftliche Interessen seines Arbeitgebers entgegen geschlossener Verträge durchzusetzen. Er hat nicht die Gewalt, Verträge zu brechen. Er hat nur die Gewalt, für Ordnung und Sicherheit an Bord zu sorgen. Das geht in der Tat soweit, dass er eine Freiheitsberaubung durchsetzen kann, er kann dir verweigern das Flugzeug wieder zu verlassen wenn der Finger oder Bus einmal weg ist. Aber eben aus Sicherheitsgründen, damit du nicht auf dem Vorfeld rumläufst. Ja, das kommt so häufig vor, dass es hierfür sogar spezielle Gesetze gibt. Diese "speziellen Gesetzte" betreffen aber Überbuchung und denied boarding. Beides trifft hier nicht zu. Der Flieger war nicht überbucht (obwohl UA da die Aussage immer wieder ändert...), dem Passier wurde nicht das Boarding verweigert. Es wurde hier ganz klar geltendes Recht gebrochen. Zu einem Zeitpunkt, zu dem der Passagier den Vertrag nicht mehr kündigen durfte, hat es die Airline noch gemacht. Mit dem erfolgten Boarding ist der Zeitpunkt verstrichen, zu dem man den Vertrag noch aus anderen als aus Sicherheitsgründen kündigen kann. Dafür wesentlich höhere Ticketpreise. Am Schluss bezahlt es der Kunde wieder selber. Das Gegenteil ist der Fall. Derzeit zahlen sehr viele Passaiere deutlich erhöhte Preise eben weil die Airlines mit den no-shows so viel Geld machen. Würden die Regeln für flexible Tickets "realistisch" und nicht "gewinnmaximiert" sein, gäbe es das ganze Problem nicht. Nur weil man Geschäftskunden ohnehin zu flexiblen (und deutlich teureren) Tickets zwingt, ist es für die attraktiv gleich auf drei Flügen zu buchen, wohlwissend dass sie nur einen davon nehmen werden. Weil Airlines auf 100% Auslastung hin planen, hat man realistisch nur dann was vom flexiblen Ticket, wenn man nicht auf Umbuchen setzt (was ohnehin nicht geht, da der Flieger ja schon voll ist), sondern gleich für mehrere Flüge bucht (und damit relativ sicher einen Sitzplatz hat) und zu den anderen halt nicht erscheint. Florian hat da schon absolut Recht. Nur weil der Kunde sowieso die volle Flexibilität zahlen muss, nutzt er sie auch. Hätte er eine Wahl (und würde nur für diese bezahlen) fänden 90% der Passagiere bessere (und günstigere) Lösungen als no-show. Gäbe man dem Kunden die freie Wahl, wieviel % des Tickets er bei Absage zu welchem Zeitpunkt erstattet bekommt, würde kaum einer eins mit 100% Erstattung bei Absage 20 Minuten vor Abflug kaufen. Den Bedarf haben die Airlines künstlich erschaffen, indem sie eben absolut unflexiblel nur dieses eine vollflexible Ticket anbieten, bei dem es völli egal ist, ob man 2 Wochen oder 2 Minuten vor dem Abflug cancelled. Und das auch noch je nach Randbedingungen (z.B. weniger als 3 Tage Aufenthalt) verpflichtend. Du kannst dann gar nichts anderes buchen. Und sie verdienen verdammt gut daran. Von daher können sie die ein oder andere Millionenklage pro Jahrzehnt gut verkraften. Die meisten Kunden vergessen schnell, der Schaden dürfte überschaubar sein. Deshalb wird es auch wieder passieren. Gruß Ralf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Andreas S Geschrieben 18. April 2017 Teilen Geschrieben 18. April 2017 Ich glaube, ich habe da grade eine Geschäftsidee. Wie wäre es mit einer Zusatzgebühr ( z.B. 5% des Gesamtpreises) für die Garantie bei Überbuchung o.ä. nicht ausgeladen zuwerden...? Ich hoffe die Idee hatte noch keiner vor mir in diesem langen langen Threat.... 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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