Kuno Geschrieben 16. April 2017 Teilen Geschrieben 16. April 2017 Ich bin zwar kein richter und bestimmt auch kein Profi, was die Luftfahrt betrifft. Nach all dem, was ich bisher lesen konnte ist es so: Eine Überbuchung war nicht das Problem. Alle Passagiere im Flugzeug hatten ihren Sitzplatz und es standen keine weiteren Passagiere mehr an, die einsteigen sollten/wollten. Die Situation, dass zuwenig Sitze vorhanden waren, entstand erst, als man sich von Seiten der Airline entschied, zusätzlich noch vier Airline-Angestellte in das Flugzeug zu stecken. Für diese waren im vollen Flieger aber keine Sitze mehr vorhanden. Da die "dazugepackten" Angestellten den Flug schon gar nicht gebucht hatten, lag in diesem Fall doch auch keine Überbuchung vor. ---- Aber das ist auch gar nicht der Kern des Problems - das, was der Firma viel Geld und Reputation kosten wird, ist die unangemessene Anwendung von Gewalt beim "Entfernen" eines Passagiers. Es wäre schön, wenn bei der Aufarbeitung dieses Falles ein CEO auch endlich einmal die vielzitierte Verantwortung tragen müsste, für die er jahrelang den Bonus kassiert und nicht (am Ende) auf Kosten der Airline-Angestellten eine fette Busse/Abfindung bezahlt würde. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Voni Geschrieben 16. April 2017 Teilen Geschrieben 16. April 2017 Die Situation, dass zuwenig Sitze vorhanden waren, entstand erst, als man sich von Seiten der Airline entschied, zusätzlich noch vier Airline-Angestellte in das Flugzeug zu stecken. Für diese waren im vollen Flieger aber keine Sitze mehr vorhanden. Einfache Lösung, die hätten doch den Service machen können und die Stewardessen hätten einen Freitag einziehen können :P 3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Danix Geschrieben 16. April 2017 Teilen Geschrieben 16. April 2017 Aber das ist auch gar nicht der Kern des Problems - das, was der Firma viel Geld und Reputation kosten wird, ist die unangemessene Anwendung von Gewalt beim "Entfernen" eines Passagiers. genau das ist das Problem. Weshalb es eigentlich kein United-Problem ist, sondern das der Security. Aber der Schaden erwächst natürlich der Airline. Weshalb jedoch ein guter CEO für den Fehler eines verblödeten Hilfs-Sherifs abtreten soll, ist mir schleierhaft. Ich weiss, das handhaben gewisse Länder so. Bei uns wischt sich der Chef den Staub vom Jacket und chrampft weiter. Wahrscheinlich klappt es deshalb ein bisschen besser bei uns. Dani Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hunter58 Geschrieben 16. April 2017 Teilen Geschrieben 16. April 2017 ...including, but not limited to... Das sagt alles! Es tut mir ja leid für alle die was anderes behaupten, aber von rein rechtichen her DARF United einen Passagier ausladen. Das darf bei Bedarf auch erzwungen werden. Nur weil ein Anwalt auf CNN jetzt etwas anderes sagt heisst nichts. Dass ein anderer Anwalt jetzt den armen Mann vertritt ist auch etwas anderes. Der erste will sich nicht in die Nesseln setzen denn zB den Sicherheitsleuten kann vermutlich unsachgemässes Vorgehen vorgeworfen werden. Der zweite klagt mal alles und alle an damit irgendwo etwas hängen bleibt. United macht auf 'es tut uns unendlich leid' und wird rein aus Immagegründen einen Vergleich schliessen, und genau damit rechnet der zweite Anwalt. Aber, es ändert nichts an der Tasache dass eine US Airline Personen aus dem Flugzeug ausladen darf und bei Bedarf Sicherheitskräfte dazu bittem darf die Aufgabe zu übernehmen. Und nochmals: das Luftrecht, und das ist dasjenige an das sich die Crew zu halten hat, interessiert sich nicht für was auch sonst noch sein könnnte. Oh, und nochwas: auch lowcoster Überbuchen. Sie tun es einfach weniger und haben normalerweise auch eine einfachere Aufgabe denn ihr Flugplan ist häufig weniger dicht. 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Danix Geschrieben 16. April 2017 Teilen Geschrieben 16. April 2017 wobei ich glaube, dass das nicht nur Amerikanisches Recht ist. Das dürfte auch in der EU so sein. Und somit in der Schweiz. Vielleicht sollte man das Chicagoer Abkommen (?) studieren. Und wie es in der 3. Welt gelöst wird, ist noch einmal wesentlich kundenunfreundlicher ;-) Dani Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 16. April 2017 Teilen Geschrieben 16. April 2017 Das Thema erzeugt so viele Nachrichten, dass einzelne Stellen zu zitieren echt schwierig wird, daher ohne Zitat: - Ich kenne keine Luftfahrtrechlicht Vorschrift, wonach eine Fluglinie (oder ein Kapitän) die begonnene Beförderung eine Passagiers ohne Angabe von Gründen Willkürlich abbrechen und den Passagier ausladen dürfte. Eine solche wurde hier auch nicht zitiert - es wäre schön, wen Richi zitieren könnte, nach welcher luftrechtlichen Norm das möglich sein soll. - Eine solche Regelung könnte in den AGB der Fluglinie stehen, aber: Zumindest die hier zitierten Passagen aus den AGB von UA handeln vom Ablehnen der Beförderung, nicht vom Abbruch einer bereits begonnenen Beförderung. Die helfen UA also in dem Fall nix. Sollte es eine ähnliche Regel für den Abbruch der Beförderung geben, so wäre zusätzlich zu prüfen, ob diese rechtskräftig Bestandteil des Reisevertrags geworden ist. In den USA kann ich das nicht beurteilen, in Deutschland halte ich das für undenkbar. Man muss nicht damit rechnen, dass man einfach wieder ausgeladen wird - das ist rechtlich ein ganz anderer Fall, als wenn man wegen Überbuchung gar nicht erst einsteigen darf. - In so fern ist es für beide Fragen imho sehr erheblich, ob eine Überbuchung vor oder nach dem Einsteigen und damit vor oder nach dem Beginn Beförderung stattgefunden hat. In ähnliche Richtung geht auch die Frage zum Hausrecht: Natürlich hat das der Kapitän in Vertretung für die Fluglinie prinzipiell. Aber nachdem ich in ein Hotel eingecheckt habe und der Hotelier somit in Ausübung seines Hausrechts meiner Anwesenheit zugestimmt hat, kann er sich ohne Grund nicht mehr darauf berufen um mich raus zu werfen. - Die Referenz zu hörerer Gewalt greift hier auch nicht: Es ist keine höhere Gewalt, wenn UA und/oder die Crew zu blöd sind, um rechtzeitig einen Transfer zu organisieren. Ein anderer Fall wäre es möglicherweise, wenn die Crew die nach STL muss wegen schlechtem Wetter in Chicago gehangen hätte und jetzt unbedingt mit dem ersten Flieger weiter muss - aber auch dann hätten die Paxe gar nicht erst einsteigen dürfen und der Fall wäre viel einfacher geworden. - Schliesslich, um mal von den rechtlichen Themen weg zu kommen: Ich halte den CEO von UA für unhaltbar. Nicht etwa, weil "ein verblödeter Hilfs-Sherif einen Fehler gemacht hat" wie Dani schrieb, sondern weil er eine Kultur etabliert hat, in der Kunden so wenig geschätzt werden, dass alle Angestellte - einschliesslich ihm selbst im ersten Statement - dies für einen etwas ungeschickten Ablauf eine ganz normalen und selbstverständlichen Vorgang halten. Mit dieser Einstellung hat man in einem Dienstleistungsunternehmen einfach nix zu suchen. Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pioneer300 Geschrieben 16. April 2017 Teilen Geschrieben 16. April 2017 Aber, es ändert nichts an der Tasache dass eine US Airline Personen aus dem Flugzeug ausladen darfWo steht das, bitte? Chris Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Andreas83 Geschrieben 16. April 2017 Teilen Geschrieben 16. April 2017 (bearbeitet) Ich habe es auf der letzten Seite schon mal geschrieben, dieser Fall ist nicht so Schwarz-Weiß wie die meisten hier schreiben. - An Bord eines Flugzeuges gilt Hausrecht, der Flugkapitän kann es als Vertreter der Airline ausüben (deutsches Recht, ich denke nicht, dass das in den USA grundlegend anders ist). Die Airline kann frei entscheiden, wer sich wann in ihrem Flugzeug aufhalten darf und wer nicht. Der Vergleich von Dani ist völlig zutreffend: Ich entscheide, wer in meine Wohnung darf, und wenn jemand schon in meiner Wohnung ist, kann ich ihn trotzdem rauswerfen. Unter Umständen sind in einem Flugzeug gewisse Voraussetzungen nötig und völlig willkürlich funktioniert das nicht – aber das ist eine Frage des Einzelfalles, die juristisch (und damit nicht im Flugzeug ...) geklärt werden muss/kann. - Ein Recht, trotz Anweisung im Flugzeug sitzen zu bleiben, gibt es grundsätzlich nicht. Wenn mir durch den Rauswurf ein Schaden entsteht, kann ich diesen versuchen zivilrechtlich geltend zu machen. Wenn ich aber hinausgebeten werde, habe ich dem erstmal nachzukommen (mit wenigen Ausnahmen, die ich hier aber nicht erkenne). - Das ist keine Frage des Luftfahrtrechts. Die polizeiliche Gewalt eines Flugkapitäns gilt nur für ein Luftfahrzeug, das im Flug befindlich ist. Das ist m.W. unstrittig ab dem Moment der Fall, wenn die Türen geschlossen sind, weil dann nicht mehr davon auszugehen ist, dass die eigentlichen Träger hoheitlicher Gewalt unverzüglich eingreifen können. Ob Airlines in vertragsrechtlichen Fragen den Beginn eines Fluges anders definieren, spielt keine Rolle. - Wenn jemand der Anweisung zu gehen nicht folgt, darf er natürlich trotzdem nicht sofort aus dem Flieger geprügelt werden, da sind wir wieder bei der Verhältnismäßigkeit. Das jeweils mildeste Mittel ist angesagt. Und wenn (zumindest steht das ja irgendwo hier im Thread) der Flugkapitän offenbar physisch nicht einmal zugegen war bei dem Vorfall, wage ich zu bezweifeln, dass der Einsatz von Sicherheitskräften in diesem Moment das mildeste zur Verfügung stehende Mittel war. - Trotzdem besteht im Verlauf die Möglichkeit, das Hausrecht gewaltsam durchzusetzen – wenn halt nix mehr anderes geht. Alles andere würde ja bedeuten, dass man das Hausrecht durch einfache Verweigerung unterwandern könnte. Eine weitere Frage ist, inwieweit ein privater Sicherheitsdienst diese Gewalt dann ausüben darf. In Deutschland eher nein, in den USA: keine Ahnung. - Ich meine, über den genauen Verlauf der Auseinandersetzung gibt es zu wenige fundierte Kenntnisse, als dass man das aus der Ferne rechtlich beurteilen könnte. Da Schadensersatz in den USA ja eine abenteuerliche Sache ist, halte ich es aus Sicht des vermeintlich Geschädigten zunächst für ein cleveres Vorgeben, den Schaden so hoch wie möglich darzustellen. Nochmals der Hinweis: Das bezieht sich alles auf Deutsches bzw. teilweise europäisches Recht – hilft im konkreten Fall jetzt gar nicht so sehr weiter, aber von US-Recht habe ich leider einfach keine Ahnung. -- Andreas (der ein juristisches Studium absolviert hat, aber nicht als Jurist arbeitet :P) Insofern freue ich mich auch gerne über Detailkorrekturen von Profis, aber vielleicht hilft das schonmal ein bisschen weiter bei der juristischen Diskussion des Vorfalles. Bearbeitet 16. April 2017 von Andreas83 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pioneer300 Geschrieben 16. April 2017 Teilen Geschrieben 16. April 2017 Die Airline kann frei entscheiden, wer sich wann in ihrem Flugzeug aufhalten darf und wer nicht. Der Vergleich von Dani ist völlig zutreffend: Ich entscheide, wer in meine Wohnung darf, und wenn jemand schon in meiner Wohnung ist, kann ich ihn trotzdem rauswerfen. Nein, der Vergleich ist voellig daneben. Es ist ein Befoerderungsvertrag zustande gekommen. Dem muss die Airline zunaechst mal nachkommen, sobald der Gast im Flieger sitzt, der Vertrag also beginnt zu laufen.. Als Vergleich fuehrte ich das Hotel an, auch hier kommt der Vertrag mit Check-In zustande. Der Hotelbesitzer darf den Gast nicht z.B. mitten in der Nach aus dem Bett zerren und auf die Strasse schmeissen. Hausrecht hin oder her. Chris Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Andreas83 Geschrieben 16. April 2017 Teilen Geschrieben 16. April 2017 (bearbeitet) Nein, der Vergleich ist voellig daneben. Es ist ein Befoerderungsvertrag zustande gekommen. Dem muss die Airline zunaechst mal nachkommen, sobald der Gast im Flieger sitzt, der Vertrag also beginnt zu laufen.. Als Vergleich fuehrte ich das Hotel an, auch hier kommt der Vertrag mit Check-In zustande. Der Hotelbesitzer darf den Gast nicht z.B. mitten in der Nach aus dem Bett zerren und auf die Strasse schmeissen. Hausrecht hin oder her. Chris Das kannst du mit deinem Vertragspartner problemlos juristisch klären - im Nachhinein. Eine vertraglich festgelegte Leistung nicht zu erbringen, ist zunächst mal nicht grundsätzlich strafbar. Wer das tut, wird eben vertragsbrüchig und muss mit den zivilrechtlichen Folgen leben. Es ist eben eine juristische Frage, die auf juristischem Weg beantwortet werden muss. Das passiert nicht vor Ort im Flieger und auch nicht im Hotelzimmer, also ziehst du als Gast zunächst den Kürzeren. Nur das habe ich ja oben geschrieben: Der Anweisung, das Flugzeug zu verlassen, muss der Passagier folgen. Das ist nicht gleichbedeutend mit: Die Airline ist im Recht, wenn sie ihn rauswirft. -- Andreas EDIT: nach der ersten Fassung wieder näher an den Ausgangsfall gebracht :). Bearbeitet 16. April 2017 von Andreas83 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Danix Geschrieben 16. April 2017 Teilen Geschrieben 16. April 2017 Genau, der grosse Unterschied zwischen Hotel und Flugzeug ist, dass sich das Flugzeug noch bewegen muss, bevor man transportiert worden ist. Wie Andreas korrekt beschreibt, beginnt die Beförderung erst, wenn die Türen geschlossen sind. Die Beförderung hat also gar noch nicht angefangen. Ergo kann sie nicht abgebrochen werden. Dani Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Danix Geschrieben 16. April 2017 Teilen Geschrieben 16. April 2017 (bearbeitet) - Die Referenz zu hörerer Gewalt greift hier auch nicht: Es ist keine höhere Gewalt, wenn UA und/oder die Crew zu blöd sind, um rechtzeitig einen Transfer zu organisieren. und wenn das andere Flugzeug (am Zielort) erst gerade eben jetzt defekt gegangen ist? Das ist eben der klassische Fall von höherer Gewalt. Und niemand wird United beweisen können, dass das Flugzeug schon früher kaputt war. Denn die andere Besatzung wird natürlich niemals so was behaupten. Die meisten Begründungen wegen Unregelmässigkeiten werden so geführt, und zwar genau deshalb: Es gibt immer wieder Schlaumeier, die versuchen, der Airline eine fehlbare Handlung nachzuweisen. Dani Bearbeitet 16. April 2017 von Danix Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Varga Geschrieben 16. April 2017 Teilen Geschrieben 16. April 2017 Genau, der grosse Unterschied zwischen Hotel und Flugzeug ist, dass sich das Flugzeug noch bewegen muss, bevor man transportiert worden ist. Wie Andreas korrekt beschreibt, beginnt die Beförderung erst, wenn die Türen geschlossen sind. Die Beförderung hat also gar noch nicht angefangen. Ergo kann sie nicht abgebrochen werden. Dani Das stimmt nicht! Man muss gar nicht transportiert werden um Rechte zu haben: Verspäteter Abflug: Ist der vereinbarte Abflugtermin überschritten, so richten sich die Rechte des Gastes nach den allgemeinen Leistungsstörungsregeln. Zunächst kommt der Luftfrachtführer in Verzug. Es sind die Regeln des Verzuges anzuwenden. Will sich der Fluggast aus dem Vertrag befreien so hat er eine Nachfristsetzung vorzunehmen und kann dann die Rechte aus § 323 BGB wahrnehmen. Bis dies erfolgt ist, bleiben aber beide Seiten zur Erbringung der Leistung verpflichtet. Dauert der Verzug länger als die eigentliche Flugzeit, so tritt Unmöglichkeit ein. Die Flugleistung ist als Fixschuld einzustufen. Die Rechte des Gastes bestimmen sich also nach den Regeln der Unmöglichkeit. §§ 275, 280, 326 BGB. Gruss Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Danix Geschrieben 16. April 2017 Teilen Geschrieben 16. April 2017 Ich weiss zwar nicht was BGB ist, aber der Leistungserbringer, aka die Airline, will gar nicht die Beförderung verweigern, sondern nur die Beförderung mit diesem Transport. Die Airline ist selbstverständlich zur Entschädigung verpflichtet. Wäre dem nicht so, würde die Airline ja bei jeder Verspätung vertragsbrüchig. Wird sie natürlich nicht. Sie wird nur entschädigungspflichtig. In den AGBs steht bestimmt irgendwo, dass der Kunde kein Recht hat, planmässig transportiert zu werden. Dani Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
qnh1013 Geschrieben 16. April 2017 Teilen Geschrieben 16. April 2017 In den AGBs steht bestimmt irgendwo, dass der Kunde kein Recht hat, planmässig transportiert zu werden. Hallo, was heisst denn dauernd "steht bestimmt irgendwo"? Bist doch sonst immer für Fakten. Gruss Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maxrpm Geschrieben 16. April 2017 Autor Teilen Geschrieben 16. April 2017 Vielleicht bin ich einfach zu alt um noch zu verstehen. Alle Passagiere sitzen - da kommt die Meldung "4 Kunden müssen aussteigen für eine crew" und der Kapitän sagt zum Gate " macht ihr das" und er oder sie geht nicht nach hinten. Und ein Kunde will nicht und der Kollege geht noch immer nicht nach hinten um die Sache zu klären und sagt " holt die Security und werft den raus" . Und dann gibt es laute Schreie aus der Kabine als ein Passagier seine Vorderzähne verliert und der Kollege hält sich immer noch am Steuerhorn fest? Fliege ich wirklich schon zulange Legacy Carrier wie Dani meint? Bin ich aus einer Generation die outdated ist und nicht mehr ein Flugzeug kommandieren sollte? Warum hat hier kaum einer ein Problem mit der Leistung des Kapitäns des Fluges? Weil irgend was in den AGB steht? Weil der CEO immer für alles verantwortlich ist? Weil die Procedures für alles verantwortlich sind? Wer sind wir noch als Kapitäne wenn wir für sowas nicht verantwortlich sind? Einfach zu alt? Wolfgang 6 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Danix Geschrieben 16. April 2017 Teilen Geschrieben 16. April 2017 (bearbeitet) Ich glaube nicht, dass du zu alt bist. Oder dass du zu lange Legacy fliegst. Es wird hier auch nicht diskutiert, wie man die Sache am besten angepackt hätte - es ist allen klar, dass hier so ziemlich alles falsch lief. Wir diskutieren hier nur über die Gesetze. Gesetz und Gesunder Menschenverstand sind nicht immer das gleiche. Ich kann mir auch sehr gut vorstellen, dass der Kapitän, oder sogar nur der/die Kabinenchef(in) das Problem sehr schnell hätten lösen können. Ich kann dir aber auch ein Szenario erfinden, wo es genau so herausgekommen wäre: Passagierbetreuung redet auf einen Pax ein, dass er seinen Sitz doch bitte freiwillig hergeben soll. Er weigert sich und schreit wild um sich. Paxbetreuung ruft die Security. Security schlägt den Pax und schleift ihn raus. Zweites Szenario: Piloten im Cockpit, kommt der Kabinenchef rein und sagt: Da ist ein renitenter, der sich weigert unseren Befehlen zu gehorchen. Pilot vertraut seinem Kabinenchef und ruft die Security. Er selber hat vielleicht selber Stress (technisches Problem, Lämpen mit der Ops). Ich kann mir viele Szenarien vorstellen, wo durch unvollständige Kommunkation und Missverständnisse der Pax eine blutige Nase kriegt, und niemand ist wirklich schuld dran. Schon gar nicht der CEO. Halt einfach dumm gelaufen. Wie gesagt: In alle den 999 anderen Fällen hat niemand was erfahren, nur hier, wo ein Handyfilm weltweit verbreitet wurde. Dani Bearbeitet 16. April 2017 von Danix Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
F-LSZH Geschrieben 16. April 2017 Teilen Geschrieben 16. April 2017 Wie Andreas korrekt beschreibt, beginnt die Beförderung erst, wenn die Türen geschlossen sind. Nein, das hat er nicht geschrieben, sondern nur, was ich etwas weiter oben auch schon schrieb: Die polizeiliche Gewalt eines Flugkapitäns gilt nur für ein Luftfahrzeug, das im Flug befindlich ist. Das ist m.W. unstrittig ab dem Moment der Fall, wenn die Türen geschlossen sind, weil dann nicht mehr davon auszugehen ist, dass die eigentlichen Träger hoheitlicher Gewalt unverzüglich eingreifen können. Ob Airlines in vertragsrechtlichen Fragen den Beginn eines Fluges anders definieren, spielt keine Rolle. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pioneer300 Geschrieben 16. April 2017 Teilen Geschrieben 16. April 2017 Der Anweisung, das Flugzeug zu verlassen, muss der Passagier folgen.Ja das ist so, man muss auch Polizeianweisungen erstmal befolgen, auch wenn unberechtigt. Dass United hier nicht im Recht war, ist denk unstrittig. Das sehen die auch selber so. Chris Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kruser Geschrieben 16. April 2017 Teilen Geschrieben 16. April 2017 „..der Pax eine blutige Nase kriegt, und niemand ist wirklich schuld dran. Schon gar nicht der CEO. Halt einfach dumm gelaufen. Wie gesagt: In alle den 999 anderen Fällen hat niemand was erfahren, nur hier, wo ein Handyfilm weltweit verbreitet wurde..“Zum Glück wurde hier ein Handyfilm weltweit verbreitet, sonst wäre es tatsächlich (schon) wieder dumm gelaufen: Niemand wäre (wieder) schuld daran. (Nur meine Meinung) Vermutlich sogar halt der Paxe selbst! Eine Sauerei sondergleichen!Niemand wäre schuld, folglich: Dann halt weiter so.. Nein, nein, S O geht es nun wirklich nicht, schon gar nicht weiter. Wut im Bauch jens Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 16. April 2017 Teilen Geschrieben 16. April 2017 - An Bord eines Flugzeuges gilt Hausrecht, der Flugkapitän kann es als Vertreter der Airline ausüben (deutsches Recht, ich denke nicht, dass das in den USA grundlegend anders ist). Die Airline kann frei entscheiden, wer sich wann in ihrem Flugzeug aufhalten darf und wer nicht. Der Vergleich von Dani ist völlig zutreffend: Ich entscheide, wer in meine Wohnung darf, und wenn jemand schon in meiner Wohnung ist, kann ich ihn trotzdem rauswerfen. Unter Umständen sind in einem Flugzeug gewisse Voraussetzungen nötig und völlig willkürlich funktioniert das nicht – aber das ist eine Frage des Einzelfalles, die juristisch (und damit nicht im Flugzeug ...) geklärt werden muss/kann. ... Andreas (der ein juristisches Studium absolviert hat, aber nicht als Jurist arbeitet :P) Sorry, dann hast Du bei diesem Studium aber nicht so wahnsinnig gut aufgepasst... Zum Einen ist schon umstritten, ob man als jemand (Fluglinie, Hotel) der seine Leistung öffentlich anbietet überhaupt einfach so jemanden eine Lesitung verweigern kann. (Oder, wie es das OLG Brandenburg in 1 U 4/10 sagt: "Wer seinen Betrieb dem allgemeinen Publikumsverkehr öffnet, verliert damit zumindest teilweise das Recht, einzelnen Gästen nach freiem Gutdünken den Zugang zu verwehren). Ein Hotel oder Flugzeug zur gewerblichen Personenunterbringung oder -transport ist in so fern eben gerade nicht das Gleiche, wie ein Privatwohnung. Zum Anderen ist aber völlig unstrittig (z.B. BGH, V ZR 115/11), dass der Anbieter spätetens mit Abschluss des Beherbergunsvertrages sein Hausrecht verbindlich und abschliessend ausgeübt hat. Er kann sich danach nicht mehr darauf berufen, wenn es keinen Grund zur Anfechtung nach §123 BGB (Arglistige Täuschung durch den Vertragspartner) gibt. Das ist nicht nur gängige Rechtsprechung - alle anderen Auslegungen wären auch sowohl abstrakt (venire contra factum proprium) als auch konkret (unbeschränktes einseitiges Kündigungsrecht jedes Vertrages durch Hotelier/Fluglinie) absurd. Ob die Fluglinie einseitig einen geschlossenen Beförderungsvertrag nach Beginn der Beförderung auf Grund der AGB kündigen kann, hängt wie weiter oben gesagt von den wirksam vereinbarten AGB ab. In Deutschland halte ich das für abwegig. Das Hausrecht gibt der Fluglinie und damit dem Kapitän als ihrem Vertreter sicher keinen Grund für den Rauswurf eines Passagiers, der sich völlig korrekt verhalten hat. Florian 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 16. April 2017 Teilen Geschrieben 16. April 2017 Ja das ist so, man muss auch Polizeianweisungen erstmal befolgen, auch wenn unberechtigt. Nö - zumindest nicht in Deutschland - liess mal den Absatz 3 von §113 StGB: Wenn die Diensthandlung des Vollstreckungsbeamten nicht rechtmäßig ist, dann ist auch der Widerstand dagegen nicht strafbar. Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AdrianB Geschrieben 17. April 2017 Teilen Geschrieben 17. April 2017 Bereits am 11. April hat eine Kommission des US Parlaments (US Senate Committee on Commerce, Science and Transportation) den beiden involvierten Akteuren, dem Chicago Department of Aviation und der United Airlines, je ein Schreiben mit den relevanten Fragen zukommen lassen. Ich zitiere (Letter to CEO): "1. When did UA first become aware of the need to subject passengers to involuntary denied boarding or removal from this flight?...." "2. In light of the foreseeable dissatisfaction of passengers being removed from a flght that was already boarded in order to accomodate airline personnel, what other options, if any, were explored to get the airline personnel to their destination?..." "7. What specific incentives were offered for voluntary rebooking? Did UA increase those incentives on-board the aircraft when the passenger in question objected to removal in an attempt to diffuse the situation?" "10. In this instance, how did UA select the passengers who were ultimately subject to involuntary denied boarding or removal?..." Aus dem Brief an das Chicago Deptartment of Aviation (es waren Polizisten und keine Angestellte eines privaten Sicherheitsdiensts): "2. What explanation did airline personnel provide to your security and law enforcement personnel regarding the request to remove the passenger?".... Ich nehme an United hat die Fragen intern rasch beantwortet und festgestellt, dass sie an einem ganz kurzen Hebel sitzen, daher die Entschuldigung des CEO und die Ankündigung, keine Passagiere mehr aus Flugzeugen zu entfernen. Gruss Adrian Text der beiden Briefe http://www.mysanantonio.com/entertainment/the-wrap/article/Read-Senators-Letters-to-United-CEO-Oscar-11066663.php 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SR292 Geschrieben 17. April 2017 Teilen Geschrieben 17. April 2017 Nachdem drei Pax freiwillig ausgestiegen sind, hätte lediglich einer der vier Crew auf dem Cockpit-Jump Platz nehmen müssen und das Problem wäre gelöst gewesen. Denke ich zu einfach? 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AdrianB Geschrieben 17. April 2017 Teilen Geschrieben 17. April 2017 Nachtrag zu meinem obigen Post: UA crew müssen jetzt 60 min vor dem Start eingecheckt sein. Es wird immer noch zu Überbuchungen kommen, nicht mehr aber zum Entfernen von bereits eingestiegenen Passagieren. http://www.businessinsider.com/united-airlines-policy-change-prevent-david-dao-2017-4 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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