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Strafe bei fehlenden Einträgen im Flugbuch


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Geschrieben

Ich meinte eher den Betreiber, weil die Wartung ja nach Flugzeit und nicht nach Blockzeit geplant wird. 5 Minuten hier und da machen schon einen Unterschied!

Genau - und deswegen darf im hierfür relevanten Dokument halt nicht mit Daumenregeln a la "Block minus 10" gerechnet werden, sondern es müssen die tatsächlichen Flugzeiten eingetragen sein....

 

Florian

Geschrieben

Um es mal aufzuschlüsseln.

 

Wir tragen in das Abrechnungsbuch die Zählerstände ein, nach denen wird abgerechnet. Wobei die Landezeit nach Startzeit plus Zählerstand aufgeschrieben wird.

 

Die 50/100 Stunden Kontrolle wird nach Zählerstand gemacht. Daher kann ich auch sehen wie lange noch geflogen werden darf.

 

In mein pers. Flugbuch trage ich Startzeit und Landezeit jeweils +/- 5 min. ein, da Blockzeit.

 

Ich habe darauf keinen EInfluss, denn es ist das gängige Vorgehen bei uns im Verein. Ins pers. Flugbuch trage ich die Blockzeit ein und, so wurde es mir beigebracht und von mehreren Seiten bestätigt, die errechnen wir indem wir 5 min bei der Startzeit abziehen und bei der Landezeit 5 min hinzu rechnen. Länder als 5 min taxle ich eh praktisch nie und viel weniger auch nicht. Von daher gleicht sich das wieder aus.

 

Da dieses Verfahren schon ettliche Jahre so gemacht wird und nie von irgendjemanden angezweifelt wurde, gehe ich davon aus, dass es lageal ist. Zumal bei uns auch Piloten von Pilatus, ehem. Armeepiloten und auch ehem. Airliner Piloten fliegen. Da hätte sicher schon längst jemand reklamiert, wenn es nicht ok wäre.

Geschrieben

Das ist auch Alles richtig: Ins persönliche Flugbuch gehört Blockzeit. Und in das Abrechnungsbuch kannst Du das eintragen, was der Verein vorschlägt.

 

Die Frage ist: Wer führt das Bordbuch des Flugzeuges und was wird da eingetragen - dazu hast Du nichts geschrieben.

 

Florian

Geschrieben

Das Bordbuch führen, zumindest im Birrfeld, wir Piloten. Abgerechnet wird mittels der Fluganzeige, die wir sowieso alle beim AIS abgeben müssen. Wenn man von dem Flug zurück kommt gibt man das ausgefüllte Bordbuch ab und daraus werden dann im selben Moment die Flugzeiten auf die Fluganzeige übertragen. Und dann geht es in die Buchhaltung.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Fantastisch das jemand Zeit hat Landeslisten mit Flugbüchern zu vergleichen. Solches wird ja normalerweise erst nach einem Unfall untersucht falls relevant für die Ursache.

 

Wie heißt es so schön: Bürokratie wurde erfunden damit auch Leute ohne Kreativität eine Arbeit haben.

Geschrieben

Fantastisch das jemand Zeit hat Landeslisten mit Flugbüchern zu vergleichen. Solches wird ja normalerweise erst nach einem Unfall untersucht falls relevant für die Ursache.

 

Wie heißt es so schön: Bürokratie wurde erfunden damit auch Leute ohne Kreativität eine Arbeit haben.

Dafür hattest du dir scheinbar nicht die Zeit genommen, dir den Sachverhalt im Detail  anzuschauen. Ich dachte zunächst auch, daß es hier um das Logbuch des Piloten geht, wo es doch der Allgemeinheit egal sein könnte, wenn ihm persönlich die Zeit nicht fehlt.

Trotzdem, ist es nicht ein bischen komisch, daß er scheinbar immer grenzüberschreitende Flüge zwischen Zürich und Friedrichshafen "vergessen" hat einzutragen?

Das Gericht bezog sich bei seiner Schuldzuweisung aber ausdrücklich auf fehlende Eintragungen ins Bordbuch. Der Begründung "Von den Einträgen im Flugbuch hänge die Häufigkeit der Wartung ab, schrieb das Gericht. Werde das Flugbuch nicht korrekt geführt, könnten sicherheitsrelevante Arbeiten zu spät oder gar nicht durchgeführt werden." kann man schwerlich was entgegenhalten. Diese Dokumentationspflicht wurde wohl ursprünglich deswegen eingeführt, daß man hinterher weniger  Unfälle zu untersuchen hat.  Von daher macht es doch auch Sinn, daß die Einhaltung überprüft wird.

 

Gruß

Manfred

Geschrieben

 

 

Fantastisch das jemand Zeit hat Landeslisten mit Flugbüchern zu vergleichen

 

Da haben wir ein anschauliches Beispiel dafür was passiert wenn viel zu viele Beamte und Juristen in einem Bundesamt nichts zu tun haben; die Leute suchen sich eine Beschäftigung, auf Kosten des Steuerzahlers im Allgemeinen und der Halter und Piloten im Speziellen. Trotzdem wird sich innerhalb der nächsten Posts sicherlich jemand befinden der den aktuellen Zustand als 'notwendig' und 'sinnvoll' bezeichnen wird und genau das ist das Schizophrene daran.

 

Markus

Geschrieben

Da haben wir ein anschauliches Beispiel dafür was passiert wenn viel zu viele Beamte und Juristen in einem Bundesamt nichts zu tun haben; die Leute suchen sich eine Beschäftigung, auf Kosten des Steuerzahlers im Allgemeinen und der Halter und Piloten im Speziellen. Trotzdem wird sich innerhalb der nächsten Posts sicherlich jemand befinden der den aktuellen Zustand als 'notwendig' und 'sinnvoll' bezeichnen wird und genau das ist das Schizophrene daran.

Es ist natürlich einfach, schlicht alle folgenden Poster zu verunglimpfen, die auch mal was für richtig halten, was Behörden machen.

 

Sinnvoller für die Diskussion wäre es, wenn Du erklären würdest, warum Kontrolle von Bordbüchern durch Behörden Deiner MEinung nach nicht stattfinden sollte.

Bist Du der Meinung, es sollte keine Vorschriften geben, nach denen Flugzeuge nach bestimmter Flugzeit gewartet werden müssen?

Bist Du der Meinung, Piloten/Halter die bei der Erfassung dieser Flugzeit betrügen sollten nicht belangt werden? (Ist doch jeder selber dumm, der ehrlich seine Flugzeit erfasst)?

Bist Du der Meinung, es sollten andere Methoden etabliert werden, um die Flugzeiterfassung fälschungssicher zu machen? Wenn ja: Welche?

 

 

Ich finde Wartung nach Flugzeit richtig und bin grundsätzlich der Meinung, dass die Einhaltung von Vorschriften auch zumindest stichprobenartig kontrolliert werden muss, damit nicht der Ehrliche immer der Dumme ist). Je seltener die Kontrollen sind, um so höher muss dabei die Strafe ausfallen, um eine hinreichende Abschreckungswirkung zu haben.

Wenn Du das jetzt schizophren nennst, werde ich wohl damit leben müssen.

 

Florian

Geschrieben

 

 

Es ist natürlich einfach, schlicht alle folgenden Poster zu verunglimpfen, die auch mal was für richtig halten, was Behörden machen. 

 

Sinnvoller für die Diskussion wäre es, wenn Du erklären würdest, warum Kontrolle von Bordbüchern durch Behörden Deiner MEinung nach nicht stattfinden sollte.

Bist Du der Meinung, es sollte keine Vorschriften geben, nach denen Flugzeuge nach bestimmter Flugzeit gewartet werden müssen?

Bist Du der Meinung, Piloten/Halter die bei der Erfassung dieser Flugzeit betrügen sollten nicht belangt werden? (Ist doch jeder selber dumm, der ehrlich seine Flugzeit erfasst)?

Bist Du der Meinung, es sollten andere Methoden etabliert werden, um die Flugzeiterfassung fälschungssicher zu machen? Wenn ja: Welche?

 

 

Ich finde Wartung nach Flugzeit richtig und bin grundsätzlich der Meinung, dass die Einhaltung von Vorschriften auch zumindest stichprobenartig kontrolliert werden muss, damit nicht der Ehrliche immer der Dumme ist). Je seltener die Kontrollen sind, um so höher muss dabei die Strafe ausfallen, um eine hinreichende Abschreckungswirkung zu haben.

Wenn Du das jetzt schizophren nennst, werde ich wohl damit leben müssen.

 

Et voilà! Gleich beim ersten Post, reife Leistung! Wie soll sich da je noch etwas ändern bei diesem Kadaver-Gehorsam, ganz abgesehen von der kompletten Verdrehung meiner Aussage; aber das gehört wohl heute zum allgemeinen Verhalten.

 

Markus

Geschrieben

Da haben wir ein anschauliches Beispiel dafür was passiert wenn viel zu viele Beamte und Juristen in einem Bundesamt nichts zu tun haben; die Leute suchen sich eine Beschäftigung, auf Kosten des Steuerzahlers im Allgemeinen und der Halter und Piloten im Speziellen. Trotzdem wird sich innerhalb der nächsten Posts sicherlich jemand befinden der den aktuellen Zustand als 'notwendig' und 'sinnvoll' bezeichnen wird und genau das ist das Schizophrene daran.

 

Markus

Markus,

In dieser absoluten Formulierung hast du Unrecht.

Egal ob es sich um ein Bundesamt für die Zivilluftfahrt oder die Steuerverwaltung handelt; Regeln die in einer Demokratie bestehen, müssen auf deren Einhaltung überprüft werden. Sei es systematisch oder mit Stichproben.  Ob diese Regeln zu Recht bestehen ist eine andere Frage. Um dies zu ändern, ist ein politischer Prozess nötig. Machst du da den Anstoss?

Geschrieben

Et voilà! Gleich beim ersten Post, reife Leistung! Wie soll sich da je noch etwas ändern bei diesem Kadaver-Gehorsam, ganz abgesehen von der kompletten Verdrehung meiner Aussage; aber das gehört wohl heute zum allgemeinen Verhalten.

 

Markus

Jetzt solltest du uns aber schon erklären, was die Erfassung von Betriebszeiten eine Flugzeuges mit Kadavergehorsam zu tun hat. Auch kann ich in Florians post keine Verdrehung deiner Aussagen erkennen.

 

Gruß

Manfred

Geschrieben

Dann solltet ihr wieder einmal den Grundsatz berücksichtigen 'Wer Lesen kann ist im Vorteil'!

 

Ich habe zu keiner Zeit auch nur Ansatzweise davon geschrieben dass Regeln nicht notwendig bzw. deren Einhaltung nicht notwendig sei. Mein Post brachte lediglich zum Ausdruck dass wir es mit einem absoluten Ungleichgewicht zwischen der Anzahl der Regeln resp. deren Überprüfer und der Anzahl der Regulierten zu tun haben.

 

Das vorliegende Beispiel bringt das schön deutlich auf den Punkt, hat doch offenbar jemand die Zeit (und das Geld) eine derart aufwändige Recherche zu betreiben mit dem Nutzen dass ein Pilot bestraft werden kann (das Flugzeug war ja offenbar trotzdem rechtzeitig in der Wartung). Unser BAZL (um beim Kontext zu bleiben) besteht zu einer überwiegenden Grosszahl aus Personen die Aufsicht üben. Dabei wird jedwede vermutliche Ungereimtheit von den Wächtern in Ittigen als Vorsatz gewertet und nach Möglichkeit umgehend bestraft. Das Bundesamt ist zu keiner Zeit an einer Zusammenarbeit mit den Regulierten (nämlich uns, den Geldgebern) interessiert und noch schlimmer: es definiert sich sein Leistungsspektrum selbst und öffnet damit uneingeschränktem Wachstum (mit uneingeschränkter Gebührenerhöhung) Tür und Tor.

 

Genau das habe ich angemerkt und nichts weiter; nun wünsche ich Euch weiterhin viel Vergnügen beim Zerreden des Sachverhalts.

 

Markus

Geschrieben

Das vorliegende Beispiel bringt das schön deutlich auf den Punkt, hat doch offenbar jemand die Zeit (und das Geld) eine derart aufwändige Recherche zu betreiben mit dem Nutzen dass ein Pilot bestraft werden kann (das Flugzeug war ja offenbar trotzdem rechtzeitig in der Wartung).

Was sollte denn dann Deiner Meinung nach das BAZL machen, um die Einhaltung der Regeln zur Flugzeiterfassung zu kontrollieren? Sollte es ohne Recherche einfach bei jedem Verdacht eine hefitge Busse aussprechen?

 

Wie kommst Du drauf, dass das Flugzeug rechtzeitig zur Wartung war? Wenn im Bordbuch Flüge fehlen, dann wäre es sehr ungewöhnlich, wenn das Flugzeug trotzdem rechtzeitig bei der Wartung war. Meinst Du ernsthaft, der Halter ist zur Werft gegangen: "Bitte macht eine 100h Kontrolle. Im Bordbuch stehen zwar nur 90 Stunden, aber da ich nicht alle Flüge eintrage, ist die 100h jetzt schon fällig ...".

 

Ich könnte mir ehrlich gesagt viele - sowohl für uns als auch für die Aufsicht - aufwändigere Varianten der Kontrolle der Betriebszeiterfassung vorstellen. In so fern finde ich die Stichprobenkontrolle in wenige Fällen gepaart mit sehr tiefer Recherche in diesen Einzelfällen und hefitgen Strafen, wenn Vergehen entdeckt werden durchaus für angemessen.

 

Wie gesagt: Wenn Wir einer Meinung sind, dass die Regeln und deren Einhaltung notwendig ist - was ist denen dann Dein Vorschlag, wie diese Einhaltung überprüft werden sollte?

 

Florian

Geschrieben

Ich nehme nicht an, dass irgendwelche Einträge überprüft werden.......wenn das BAZL vielleicht jemanden irgendwie im Visier hat, ist das schon eher verständlich......

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