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Zollkontrollen in Deutschland


Franz P. Schleiss

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Ralf, da bin ich ganz bei dir. Ich sehe es absolut gleich. Einen Generalverdacht darf es nicht geben. Eine Überwachung, bei hinreichendem Verdacht (wobei die Überwachung in der Regel von einem Richter angeordnet werden muss, welcher auf Faktenlage beurteilen muss, ob der Verdacht in der Tat hinreichend ist), ist jedoch auch sinnvoll. Wenn der Verdacht so belegt werden kann, dass auch ein Richter diesen als gegeben sieht, ist die Massnahme sicher im Rahmen. Alles was davon abweicht, gehört untersagt.

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Das nenne ich mal guten Service

 

 

Den gibt's auch in Donaueschingen, schnell, freundlich, professionell und preiswert. Leider scheint guter Service von der zuständigen Zollbehörde/Direktion abzuhängen fliege ich nämlich nach Kiel und möchte dort den Zoll machen gleicht die Prozedur wahrlich einer Schildbürgeraktion, angefangen beim Zollbeamten der nach Eingang des Zollformulars dreimal anrufen muss um Fragen über Sachverhalte zu stellen die auf dem Formular eindeutig ersichtlich sind, über die Kosten der Zollabfertigung welche jedesmal EUR 80.00 kostet bis hin zur Kontrolle durch drei(!) Beamte des Bundesgrenzschutzes von denen augenscheinlich nur einer lesen kann und die einem Witz gleichkommt...

 

Leider gerät dadurch logischerweise auch der Ruf des Flugplatzes Kiel selber als Zollflugplatz unter Druck was sehr schade ist weil der Service vom Flugplatzpersonal phänomenal freundlich und hilfsbereit ist! (Der Mitarbeiter auf dem Tower hat sich auch entsprechend dahingehend geäussert das schweizer Privatflugzeugführer wie Schwerverbrecher behandelt würden).

 

Markus

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...

Es geht um die neu eingeführte Zuverlässigkeitsprüfung, da gibt es keine Rechtssicherheit, keine klaren Kriterien. Es genügt das du "verdächtiges" tust, um als unzuverlässig zu gelten. Es genügt, dass du im falschen Land gearbeitet hast (prominentes Beispiel ist Bundesangestellter der beruflich im Auftrag des Staates mehrere Jahre in Saudi Arabien war, und daraufhin als "unzuverlässig" gilt). Es gibt keinen Rechtsweg, die Geheimdienste sind nicht verpflichtet zu erklären, warum sie dich für "unzuverlässig" halten. Und du must "freiwillig" auf deine Grundrechte verzichten, must "freiwillig" einwilligen, dass die Geheimdienste dich uneingeschränkt durchleuchten dürfen, z.B. deine Kommunikation überwachen (und das auch fortlaufend für den Rest deines Lebens, Stichwort "Nachberichtspflicht"). Beim polizeilichen Führungszeugnis wird nur auf existierende Daten zurückgegriffen, in keines deiner Grundrechte eingegriffen, keine weiteren Ativitäten für die Zukunft in Gang gesetzt.

...

Ralf, das ist Blödsinn! Bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung werden auch nur Daten abgefragt. Du musst auf keine Grundrechte verzichten und "neu" ist ein Gesetz aus 2005 auch nicht wirklich.

Siehe LuftSiG § 7 Zuverlässigkeitsüberprüfungen

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Ralf, das ist Blödsinn! Bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung werden auch nur Daten abgefragt. Du musst auf keine Grundrechte verzichten und "neu" ist ein Gesetz aus 2005 auch nicht wirklich.

Siehe LuftSiG § 7 Zuverlässigkeitsüberprüfungen

 

Neu vielleicht nicht, aber einmalig in EASA Land und es wurde der BRD ja auch schon gerichtlich untersagt. Umgekehrt wird im Bereich der Medical ein Weg gewählt der um einiges lascher gehandhabt wird, als dies in allen anderne EASA Ländern der Fall ist. Ein Grund warum ein deutsches Medical in der Schweiz nicht anerkannt wird.

 

Bananenrepublik Deutschland.

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Neu vielleicht nicht, aber einmalig in EASA Land und es wurde der BRD ja auch schon gerichtlich untersagt. ..

Wäre nett, wenn du die gerichtliche Untersagung des LuftSiG § 7 belegen könntest.

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Bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung werden auch nur Daten abgefragt. Du musst auf keine Grundrechte verzichten

Nur auf die Unverletzbarkeit der Wohnung, das Fermeldegeheimnis und ähnliche Kleinigkeiten...

 

Anfragen bei den Polizeivollzugs- und den Verfassungsschutzbehörden der Länder sowie, soweit im Einzelfall erforderlich, dem Bundeskriminalamt, dem Zollkriminalamt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst, dem Militärischen Abschirmdienst

 

(5) Die Luftsicherheitsbehörde gibt dem Betroffenen vor ihrer Entscheidung Gelegenheit, sich zu den eingeholten Auskünften zu äußern, soweit diese Zweifel an seiner Zuverlässigkeit begründen und Geheimhaltungspflichten nicht entgegenstehen oder bei Auskünften durch Strafverfolgungsbehörden eine Gefährdung des Untersuchungszwecks nicht zu besorgen ist. Stammen die Erkenntnisse von einer der in Absatz 3 Nr. 2 oder Absatz 4 genannten Stellen, ist das Einvernehmen dieser Stellen erforderlich.

Sprich, wenn dir Verfassungsschutz, BND, MAD nicht sagen wollen, warum du unzuverlässig bist, wirst du es nie erfahren. Das ist rechtlich ein Unding! Du verzichtest auf dein Grundrecht gerichtlich gegen Entscheidungen des Staates vorzugehen, die dich an der freien Entfaltung deiner Persönlichkeit und u.U. der Ausübung deines Berufs hindern.

 

Die Luftsicherheitsbehörde gibt dem Betroffenen vor ihrer Entscheidung Gelegenheit, sich zu den eingeholten Auskünften zu äußern, soweit diese Zweifel an seiner Zuverlässigkeit begründen und Geheimhaltungspflichten nicht entgegenstehen

Sprich: sobald die Daten der Geheimhaltungsplicht unterliegen (z.B. die Quelle geschützt werden muss...) wirst du keinerlei Auskunft erhalten.

 

Die im Rahmen einer Zuverlässigkeitsprüfung gespeicherten personenbezogenen Daten sind zu löschen

...

Wenn Grund zu der Annahme besteht, dass durch die Löschung die schutzwürdigen Interessen des Betroffenen beeinträchtigt würden, sind die Daten zu sperren. Gesperrte Daten dürfen ohne Einwilligung des Betroffenen nur verwendet werden, soweit dies zur Abwehr einer erheblichen Gefahr unerlässlich ist.

Sprich auch hier wieder, wenn die Geheimdienste meinen die Daten sollten besser nicht gelöscht werden, dann werden sie nur gesperrt, und jederzeit verwendet werden sobald sie glauben das sei zur Abwehr einer erhebllichen Gefahr unerlässlich. Ein völliger Freibrief der keiner Kontrolle unterliegt.

 

Über die Verpflichtung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und das Verweigerungsrecht ist der Betroffene vorher zu belehren.

Das Verweigerungs"recht" besteht darin, die Spitzelei nicht in Auftrag zu geben, und dann eben nicht Pilot zu werden. Wo ist da ein Recht? Es gilt die Schuldvermutung: Kein Züp-Antrag = du bist unzuverlässig = du wirst kein Pilot.

 

(9) Werden den nach Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 beteiligten Behörden, den nach Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 beteiligten Ausländerbehörden oder den nach Absatz 3 Satz 1 Nr. 5 beteiligten Stellen im Nachhinein Informationen bekannt, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit einer der in Absatz 1 genannten Personen von Bedeutung sind, sind diese Stellen verpflichtet, die Luftsicherheitsbehörde über die vorliegenden Erkenntnisse zu informieren. Zu diesem Zweck dürfen sie Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnort und Staatsangehörigkeit des Betroffenen sowie die Aktenfundstelle speichern. Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder dürfen zu diesem Zweck die in Satz 2 genannten personenbezogenen Daten des Betroffenen und ihre Aktenfundstelle zusätzlich auch in den gemeinsamen Dateien nach § 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes speichern.

Das ist die "Nachberichtspflicht", die Verfassungschutzbehörden sind verpflichtet, nachträglich (= für den Rest deines Lebens) die Luftfahrbehörden zu informieren, sobald sie irgendwas über dich herausfinden was für die Beurteilung deiner Zuverlässigkeit von Bedeutung ist. Um dieser Pflicht nachzukommen müssen sie dich bespitzeln, müssen sie jeden Datensatz der bei ihnen aufläuft darauf überprüfen, ob er irgendwie mit dir im Zusammenhang steht.

Damit stehst du als Pilot nicht anders da, als als "Gefährder". Du bist Freiwild für die Geheimdienste. Auf eigenen Antrag hin ("freiwillig").

 

In der DDR hiess die ZÜP übrigens Kaderbestätigung, und wird heute als Teil des Unrechtsstaats angesehen... Es ist nicht überliefert, ob der Erfinder der ZÜP aus den fünf neuen Ländern stammt.

Bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung werden auch nur Daten abgefragt.

Es werden fur den Rest deines Lebens alle Daten geprüft, die bei den Geheimdiensten auflaufen, ob sie dich betreffen. Also z.B. auch alle Daten aus der Telefon- oder Kommunikationsüberwachung, alle Grenzübertritte, alle deine Flugdaten als Passagier etc. Alles, was die Geheimdienste so an Daten erheben. Dein Name steht mit im Computer durch den alle Daten gehen. Und wie wir gelernt haben, dürfen nicht mal Untersuchungsausschüsse des Bundestags diese einsehen, so weit gehen die "Geheimhaltungspflichten".

Soviel zum Traum ein freier Bürger in einem Rechtsstaat zu sein...

 

Aber wir schweifen ab, der Kampf um die ZÜP ist schon lange verloren, never fight a losing battle...

Immer wieder faszinierend, wie schnell sich Menschen an sowas gewöhnen. Ich habe als Kind nie verstanden, wie sich die Deutschen nach 33 so haben entmachten lassen, ohne Widerstand zu leisten. Heute weiss ich es. Du wirst sogar von deinen Freunden niedergemacht, sobald du Widerstand leistest. Es braucht sich nicht mal der Staat darum zu kümmern, die Kritiker zum schweigen zu kümmern, die Gruppendynamik erledigt das von ganz allein.

 

Wäre nett, wenn du die gerichtliche Untersagung des LuftSiG § 7 belegen könntest.

So weit sind wir in der Tat noch nicht. Aber es wird wohl kommen, eine betreffende Klage ist angekündigt. Der Ausgang ziemlich klar...

Kommission fordert von DEUTSCHLAND Einhaltung der EU-Vorschriften über die Erteilung von Pilotenlizenzen

Die Europäische Kommission hat Deutschland aufgefordert, seinen Verpflichtungen in Bezug auf die Erteilung von Pilotenlizenzen nachzukommen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Antragstellern, die der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission genügen, eine Pilotenlizenz zu erteilen, und zwar ohne weitere administrative oder technische Anforderungen. Das deutsche Recht verlangt dagegen, dass Antragsteller vor der Erteilung einer Pilotenlizenz nachweisen, dass sie eine Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgreich durchlaufen haben, bei der nichts Negatives vermerkt wurde. Die Kommission hat festgestellt, dass diese zusätzliche, nicht in der Verordnung vorgesehene Auflage des deutschen Rechts nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Deutschland hat zwei Monate Zeit, um der Kommission mitzuteilen, welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die ordnungsgemäße Anwendung der Verordnung zu gewährleisten. Andernfalls kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage einreichen.

 

Deutschland hat allerding schon in der Vergangenheit sich oft dafür entschieden, lieber Millionenstrafen zu zahlen, als EU Recht umzusetzen. Von daher wird das Urteil des EUGH wohl nur eine Kostenfrage sein, und nichts ändern. Und noch einige Zeit auf sich warten lassen.

 

Gruß

Ralf

Bearbeitet von Volume
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Zollvergehen sind schnell und ohne böse Absicht begangen und praktisch in allen Fällen kaum mehr aus der Welt zu schaffen, wenn sie mal in der Bürokratenmühle drin sind.

 

Daher gibt es für uns hier aus der Schweiz (und auch in die Schweiz) schlicht nur eines: peinlich genau zu sein und wirklich nur auf Airports zu landen, die auch Zoll haben und diesen auch ohne grössere Fisimatenten anbieten (nicht etwa 24 Stunden PPR und derartige Dinge). Dies gilt nicht nur für Deutschland sondern auch für andere Länder wie Frankreich und Oesterreich.

 

Übrigens hat auch die Schweiz ähnliche Regeln und ist genau so unerbittlich wenn es um solche Dinge geht. Dies musste vor einiger Zeit ein Teilnehmer eines Seaplane Treffens erfahren, der nach Ausführung einiger Selbstkostenflüge seinen Flieger mit horrenden Beträgen verzollen und noch Bussen e.t.c. aufgebrummt bekam. Dieser Fall (mds weiss da vermutlich mehr) ging bis vor Bundesgericht und scheiterte selbst dort.

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Nur auf die Unverletzbarkeit der Wohnung, das Fermeldegeheimnis und ähnliche Kleinigkeiten...

Ich kann nicht auf den ganzen Unsinn in Deinem Post eingehen. Das ist einfach zu viel.

 

Vielleicht hilft mal, sich selber nicht ganz so wichtig zu nehmen. Wer glaubt, dass nach dem Antrag einer ZüP der MAD und Verfassungsschutz erst mal eine 24h Rundum-Beschattung anfangen, der hat echt den Schuss nicht gehört.

 

Zu vielen Deiner anderen Punkte würde ich Dir empfehlen, Dich erst mal darüber schlau zu machen, was Sicherheitsbehörden in Deutschland grundsätzlich dürfen und nicht dürfen - und welche Informationen sie mit Dir teilen müssen und welche nicht. Dann wirst Du extrem schnell feststellen: Die ZÜP ändert rein gar nichts daran, wie mit Informationen der Sicherheitsbehörden über Dich umgegangen werden darf/muss.

 

Aber Verschwörungstheorien kann man mit echten Fakten ja nicht bekämpfen...

 

Florian

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Gut, Urteil im gerichtlichen Sinne ist es noch nicht, jedoch hat die EU-Kommission Deutschland gerügt und 2 Monate Zeit gegeben die Gestze anzupassen, ansonstne klagt die Kommission am EUGH gegen Deutschland.

 

http://www.airliners.de/deutschland-vergabe-pilotenlizenzen/36267

Na, das klingt schon ganz anders als "schon gerichtlich untersagt".

 

 

Ich kann nicht auf den ganzen Unsinn in Deinem Post eingehen. Das ist einfach zu viel.

 

Vielleicht hilft mal, sich selber nicht ganz so wichtig zu nehmen. Wer glaubt, dass nach dem Antrag einer ZüP der MAD und Verfassungsschutz erst mal eine 24h Rundum-Beschattung anfangen, der hat echt den Schuss nicht gehört.

 

Zu vielen Deiner anderen Punkte würde ich Dir empfehlen, Dich erst mal darüber schlau zu machen, was Sicherheitsbehörden in Deutschland grundsätzlich dürfen und nicht dürfen - und welche Informationen sie mit Dir teilen müssen und welche nicht. Dann wirst Du extrem schnell feststellen: Die ZÜP ändert rein gar nichts daran, wie mit Informationen der Sicherheitsbehörden über Dich umgegangen werden darf/muss.

 

Aber Verschwörungstheorien kann man mit echten Fakten ja nicht bekämpfen...

 

Florian

Besser kann man es eigentlich nicht zusammenfassen...

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Besser kann man es eigentlich nicht zusammenfassen...

Da fragt man sich dann, warum es einen BND Untersuchungsausschuss bedurfte, wenn unsere Geheimdienste sich doch ach so strikt an alle Gesetze halten...

 

Die ZÜP ändert rein gar nichts daran, wie mit Informationen der Sicherheitsbehörden über Dich umgegangen werden darf/muss

Ausser, dass sie die Pflicht für die Geheimdienste enthält, "im Nachhinein [bei] Informationen ... die von Bedeutung sind ... die Luftsicherheitsbehörde über die vorliegenden Erkenntnisse zu informieren", also die Geheimdienste gesetzlich verpflichtet Informationen über Piloten zu sammeln und auf ihre Bedeutung (Im Zusammenhang mit Sicherheitsriken für die Luftfahrt) zu überprüfen. 

Bis auf Ziffer 9 ist §7 LuftSIG in der Tat ziemlich belanglos. Bürokratischer Schnickschnack, nicht unbedingt rechtlich einwandfrei, aber ziemlich egal. Aber die Nachberichtspflicht ist ein heftiger Eingriff jenseits normaler Rechtsnormen.

 

Man kann allerdings (auch aufgrund der Erkenntnisse durch die Ereignisse der letzten Zeit, Stichwort Gefährder unter 14 perfekt dokumentierten Identitäten registriert...) davon ausgehen, das in der Tat in den Geheimdiensten so viele Vollpfosten rumsitzen, dass sie es tatsächlich nicht ansatzweise schaffen, aus ihren gewaltigen Datenmengen irgendwelche wirklich verwertbaren Ergebnisse herauszufiltern. Ich glaube in der Tat nicht, dass sie je etwas wirklich relevantes bei Piloten entdecken, und an die Luftfahrtbehörden weiterleiten werden. Ich glaube in der Tat nicht, dass sie personell und strukturell in der Lage sind, ihrer sich aus dem LuftSIG ergebnen Pflichten nachzukommen. Wenn dann aber tatsächlich etwas passieren sollte, werden sie selbstverständlich all die relevanten Daten irgendwo gespeichert finden können, und zu einer lückenlosen Aufklärung beitragen. Sie bespitzeln uns nicht nur, sie sind auch noch unfähig daraus rechtzeitig Erkenntnisse zu gewinnen. Was dann schon fast wieder sowas wie Privatsphäre ist. Wir werden zwar bespitzelt, die gewonnenen Daten sind aber so umfangreich und unterliegen so strenger Geheimhaltung, dass sie praktisch keinen Schaden anrichten. Und natürlich ist der ZÜP-Antrag belanglos, wer die ZÜP verweigert, wird mindestens genauso bespitzelt, nur diesmal nicht "freiwillig" sondern aufgrund eines verdächtigen Verhaltens.

 

In Zeiten wo Menschen freiwillig im Netz ihre intimsten Geheimnisse freiwillig verbreiten, hat sich der Begriff der Privatsphäre natürlich langsam erübrigt. Der "gläserne Bürger" ist doch längst Realität weit jenseits jeder Vorstellungskraft derer, die den Begriff einst erfunden haben. Und es ist nicht mal der Staat, der die größte Datensammelwut an den Tag legt, und den größten Misbrauch mit den Daten treibt. Es wird Zeit für ein Grundgesetz 2.0. Wir sollten unsere Grundrechte an die Realität anpassen, wir sollten unsere Werte im 21. Jahrhundert ankommen lassen.

 

Gruß

Ralf

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Florian und Ingo,

 

natürlich wird nicht alles gemacht, was geschrieben steht. Wie Ralf das in seinem letzten Post auch schrieb, aber darum geht es nicht. Rein rechtlich ist dies in der Tat mehr als nur ein Eingriff in die Privatsphäre. Mit der ZèP gibt jeder seinen Segen, dass die Behörden alles mit einem machen dürfen. Was sie sonst noch machen ist uns nicht bekannt, aber muss, wenn es verwendet werden soll, den rechtstaatlichen Normen entsprechen. Mit der ZèP entfällt dies komplett. Das hat auch nichts mit Verschwörungstheorien zu tun. Jeder kann mit seinen Daten umgehen wie er will. Ich für meinen Teil wehre mich jedoch wehemennt dagegen, dass der Staat in meinem Leben, und dann noch mit meiner "freiwilligen" Erlaubnis, rumschnüffelt.

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Ausser, dass sie die Pflicht für die Geheimdienste enthält, "im Nachhinein [bei] Informationen ... die von Bedeutung sind ... die Luftsicherheitsbehörde über die vorliegenden Erkenntnisse zu informieren", also die Geheimdienste gesetzlich verpflichtet Informationen über Piloten zu sammeln und auf ihre Bedeutung (Im Zusammenhang mit Sicherheitsriken für die Luftfahrt) zu überprüfen. 

Unsinn wird durch Wiederholung nicht besser. Kein Wort am LuftSIG verprflichtet Geheimdienste, irgendwas anderes zu tun, als sie heute schon machen. Insbesondere ist es völliger Quatsch, dass sie anfangen müssen, "Informationen über Piloten zu sammeln".

 

Lediglich, wenn sie solche Informationen ohnehin ("zufällig" bzw. im Rahmen ihrer normalen Tätigkeit) bekommen, dann müssen sie diese weitergeben.

 

Und ganz ehrlich: Was ist die Alternative? Dass eine Behörde weiss, dass ich mich zum Terroristen entwickelt habe aber es einer anderen Behörde nicht melden darf? Das wäre exakt das, was jetzt gerade breit öffentlich kritisiert wird!

 

Florian

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Florian, nur weil es öffentlich kritisiert wird, muss es nicht richtig sein. Wenn wir unsere Rechtstaatlichkeit aufgeben, dann können wir es grad ganz sein lassen. Da nutzt auch das aufregen über Dinge, die es nicht wert sind, nichts. Fakt ist, dass es bisher keine organisierten Anschläge gab. Nur Einzeltaten von Spinnern. Fakt ist auch, dass man nie so etwas verhindern wird können und Fakt ist, dass es weniger Anschläge gibt als noch vor 20 Jahren. Das Risiko ist derart klein, dass sogar die Luftfahrt dagegen ein Hochrisikobereich ist.

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Genau darum weigere ich mich, in Deutschland eine Pilotenlizenz ausstellen zu lassen!

Ha, noi.......... Du wirst doch nichts zu verbergen haben? :o

 

Gruß

Manfred

Bearbeitet von DaMane
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Kein Wort am LuftSIG verprflichtet Geheimdienste

Ich habe nie behauptet, es würde sie verprflichten, das kleine Wort "sind diese Stellen verpflichtet, die Luftsicherheitsbehörde über die vorliegenden Erkenntnisse zu informieren", tut meiner Meinung nach genau das. Aber wenn das Wort "verpflichtet" noch eine andere Rechtsinterpretation zulässt, als dass es die Geheimdienste verpflichtet, dann lerne ich ja gerne. Wie ein Geheimdienst "Erkenntnisse" bekommen soll, ohne Informationen zu sammeln, musst du mir auch noch erklären. Warten die Geheimdienste darauf, dass sie jemand anruft und ihnen interessantes berichtet? Schon heute werden flächendenkend Kommunikationsdaten gesammelt, und auf "Selektoren" hin untersucht (z.B. gut dokumentiert in den vielen Berichten aus dem BND Untersuchungsausschuss). Bist du bei denen in der Datenbank, werden all diese Informationen systematisch auch mit dir verknüpft. Das ist das tägliche Brot der Geheimdienste. Dass dabei 99% Müll aufläuft, macht die Sache nicht besser.

Mal abgesehen davon hat keine Behörde, kein Politiker, niemand diesem Vorwurf aus der Pilotenschaft widersprochen. Es hat nie jemand dementiert, dass das LuftSIG eine Überwachung der Piloten sicherstellen soll. Im Gegenteil, die berühmte Bundesratsdrucksache hat sogar die dringende Notwendigkeit unterstrichen, dies zu tun. Witzig, nun ausgerechnet aus der Pilotenschaft das Dementi zu hören.

 

Gruß

Ralf

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Wenn wir unsere Rechtstaatlichkeit aufgeben, dann können wir es grad ganz sein lassen.

Wenn wir in jeder Geschwindigkeitsbusse eine Menschenrechtsverlertzung sehen, weil hier eine Behörde (die Polizei) einer anderen Behörde (der Staatsanwaltschaft) ohne Dich zu Fragen Daten über Dich weiter gibt (und genau darüber reden wir hier in Bezug auf die ZüP), dann können wir es auch grad sein lassen.

 

Nur um das klar zu stellen: Ich lehne die ZüP auch ab - aber nicht, weil sie irgendwelche Grundreiche einschränken würde, sondern weil es sinnloser Bürokratischer Aufwand ist und damit mein Geld verschwendet. Wer mit der ZüP Grundrechtskonflikte hat, der darf schon gar nicht mehr in die USA fliegen: Gegen das, was die Sicherheitsbehörden dort nach dem HSA dürfen (auch völlig ohne Dich zu fragen) ist die ZüP ein absoluter Witz.

 

Florian

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das kleine Wort "sind diese Stellen verpflichtet, die Luftsicherheitsbehörde über die vorliegenden Erkenntnisse zu informieren", tut meiner Meinung nach genau das. Aber wenn das Wort "verpflichtet" noch eine andere Rechtsinterpretation zulässt, als dass es die Geheimdienste verpflichtet, dann lerne ich ja gerne. Wie ein Geheimdienst "Erkenntnisse" bekommen soll, ohne Informationen zu sammeln, musst du mir auch noch erklären.

Es geht nicht um das Wort "verpflichtet" (es ist mir übrigens echt zu doof, Deine Tippfehler jeweils rot zu markieren - aber wenn's Dir Spass mach...), sondern um das Wort "vorliegende". Sie sind in der Tat verpflichtet, mitzuteilen, wenn sie neue Erkenntnisse bekommen - aber in keiner Weise verpflichtet, irgendetwas zu unternehmen, um solche Erkenntnisse zu gewinnen. Sie müssen mitnichten irgendwelche neuen Verknüpfungen machen, Daten auswerten, oder was auch immer. Nur, wenn sie es aus welchem Grund auch immer ohnehin tun und dadurch Erkenntnisse gewinnen, dann müssen sie diese (neben einigen anderen STellen die mit dem LuftSIG nichts zu tun haben) eben AUCH dem Luftamt mekden. So einfach ist das.

 

So, und jetzt bastel ich mir nen Aluhut!

 

Florian

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Florian, nur weil jemand anderer Meinung ist, gleich die ALuhut Nummer vorschieben ist schwach, ganz schwach. Da könnt ich dich genauso gut Naivling nennen.

 

Stimmt, bei einer Busse machen die Behörden etwas ohne dich zu fragen, aber eben auch nur was sie gesetzlich dürfen. Bei der ZÜP erlaubst du den Behörden alles zu machen, also auch, zu überprüfen, was sie ohne deine Einwilligung nicht dürfen. Das ist ein Freischein für die Behörden und den kannst du nicht mehr zurück nehmen. Zudem verpflichten sie sich nichtmal dir das Dossier komplett zur Einsicht zu geben. Du darfst also nicht wissen, was sie, mit deiner Einwilligung, über dich sammeln. Was bitte ist das denn?

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Was bitte ist das denn?

 

Vielleicht bist Du mit der Rechtslage der Sicherheitsgesetze in Deutschland nicht ganz so vertraut: Auch ohne ZüP dürfen die Sicherheitsorgane natürlich ein Dossier über Dich anlegen. Und auch ohne ZüP sind sie (in bestimmten Fällen) nicht verpflichtet, diese Dossiers mit Dir zu teilen. 

 

Das LuftSIG ändern genau gar nichts daran, welche Dossiers Sicherheitsorgane über Dich anlegen (dürfen) und was davon sie Dir auf Nachfrage mitteilen müssen. Das einzige, was hiermit geändert wird, ist, dass solche Erkenntnisse, wenn sie denn vorhanden sind, mit einer weiteren Behörde geteilt werden dürfen/müssen. Sonst nichts. 

 

Natürlich hätten wir auch in Deutschland den (einfacheren) US-Weg gehen können: Dort ist es ja auch selbstverständlich, dass das MSA der FAA mitteilt, wenn sie Erkenntnisse zur Terrorgefahr von Flugscheininhabern hat. Nur machen die das halt einfach so und ohne, über den Weg der ZüP das Verfahren offen zu legen.

 

Florian

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Ha, noi.......... Du wirst doch nichts zu verbergen haben? :o

Ich habe viele Leichen im Keller, klar! Aber kein Geld, das lagert brav im Ausland :D
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Ich habe viele Leichen im Keller, klar! Aber kein Geld, das lagert brav im Ausland :D

Also nein, da haben wir es doch: Leichen im Keller, und das Geld im Ausland! :o . Da würde ich mich auch bedeckt halten :D

 

Manfred

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