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Zollkontrollen in Deutschland


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Franz P. Schleiss
Geschrieben

Ich habe heute einen eingeschriebenen Brief des Hauptzollamtes Augsburg erhalten. Darin wurde der Verdacht geäussert, dass ich möglicherweise im Juni 2016 unberechtigt nach Deutschland eingereist und auf einem nicht Zollflugplatz gelandet bin.

 

Natürlich stimmte das nicht und die notwendigen Beweise konnten sofort erbracht werden.

 

Lehre daraus; es scheint, dass der deutsche Zoll systematisch die Einflüge (von HB-Flugzeugen?) auf nicht Zollflugplätzen kontrolliert. Die Unterlagen beim Einflug-Flugplatz waren anscheinend nicht vollständig. In Zukunft werde ich dies daher immer selbst kontrollieren um mir (und dem Zoll!) diesen komplett unnützen Papierkram und die vermeintlichen "Anschuldigungen" zu ersparen.

Franz

Geschrieben

Tja, in Deutschland können Menschen unter 14 verschiedenen Identitäten registriert sein, aber ein Schweizer Flugzeug geht uns nicht durch die Lappen...

 

Gruß

Ralf

Geschrieben (bearbeitet)

Tja, in Deutschland können Menschen unter 14 verschiedenen Identitäten registriert sein, aber ein Schweizer Flugzeug geht uns nicht durch die Lappen...

 

Das ist ganz einfach: Geh zur nächsten Polizeistation Deiner Wahl uns sag Du bist der Rudi Rummel aus Marokko und schon bist Du unter dieser Identität registriert. Wir führen halt (aus guten Gründen) keine zentrale DNA-Datenbank, in der jeder der sich in Deutschland aufhält eindeutig identifizierbar ist.

 

Mit Flugzeugen ist das viel einfacher: Die haben eine eindeutige Kennung und sind deswegen leichter zu identifizieren. Wenn Du allerdings bei deinem Flieger die aufgedrucke Kennung überklebst und Dich am Funk unter HB-UVW meldest, dann kannst Du damit in Deutschland auch sehr lange rumfliegen, bevor das vielleicht mal jemand auffällt. Dann hat auch das Flugzeug verschiedenen Identitäten.

 

Zudem glaube ich nicht, dass Einflüge von Nicht-EU Fliegern systematisch geprüft werden. Eher ist hier etwas bei einer Routinekontrolle aufgefallen. Ausser den Unterlagen beim Einflug-Flugplatz muss ja vor Allem das Hauptflugbuch beim zweiten Flugplatz falsch gewesen sein. Wenn hier als Startflugplatz ein deutscher (Zoll-)Flugplatz eingetragen gewesen wäre, dann hätte es ja keine Fragen gegeben. Offenbar hat hier jemand (fälschlicherweise) einen schweizer Flugplatz eingetragen. 

 

Florian

Bearbeitet von Chipart
Franz P. Schleiss
Geschrieben

Zudem glaube ich nicht, dass Einflüge von Nicht-EU Fliegern systematisch geprüft werden. Eher ist hier etwas bei einer Routinekontrolle aufgefallen. Ausser den Unterlagen beim Einflug-Flugplatz muss ja vor Allem das Hauptflugbuch beim zweiten Flugplatz falsch gewesen sein. Wenn hier als Startflugplatz ein deutscher (Zoll-)Flugplatz eingetragen gewesen wäre, dann hätte es ja keine Fragen gegeben. Offenbar hat hier jemand (fälschlicherweise) einen schweizer Flugplatz eingetragen.

 

Florian

 

 

Sent from my iPad using Tapatalk

Geschrieben

Wir führen halt (aus guten Gründen) keine zentrale DNA-Datenbank, in der jeder der sich in Deutschland aufhält eindeutig identifizierbar ist.

Wir nehmen von Ausländern aber Fingerabdrücke, und können deshalb ja auch hinterher genau feststellen, das dies genau 14 mal geschehen war...

 

Die haben eine eindeutige Kennung und sind deswegen leichter zu identifizieren.

Naja, die kann man nun auch problemlos umlackieren oder überkleben... Mir hat noch nie jemand bei einer Kontrolle aufs Typenschild geguckt. Genaugenommen hat von mir noch nie jemand etwas anderes als das Lärmschutzzeignis sehen wollen... Und in Aachen hatten wir mit Belgien ohnehin "kleinen Grenzverkehr" und keinen Zoll (und die haben in Belgien so richtig billigen Sprit gehabt, wir haben also tatsächlich "Waren" über die Grenze transportiert)...

Die Franzosen waren echt hart, ich bin schon mal im IMC in der Champagne geraten, und bin zwangsweise in Reims gelandet, statt in Trois (wo ich Zoll angemeldet hatte). Ich war noch beim Vertäuen des Flugzeigs (das Wetter wurde echt schlecht...), schon kamen Zoll und Polizei und haben mir vorgeworfen, nicht "unverzüglich" den Zoll informiert zu haben... Der vom Tower geschlossen Flugplan war schneller zum Zoll übermittelt, als ich mit dem Abstellen fertig.

Aber so soll es im Prinzip ja auch sein, ich hätte ja in der Tat schmuggeln und auf alles verschleierndes Wetter warten können, in dem der Tower mein Flugzeug nicht mehr sehen kann.

Solange sie ihre Fehler freundlich einsehen, und man nirgens als Gefährder in einer Datenbank endet.

 

Gruß

Ralf

Geschrieben

Und in Aachen hatten wir mit Belgien ohnehin "kleinen Grenzverkehr" und keinen Zoll (und die haben in Belgien so richtig billigen Sprit gehabt, wir haben also tatsächlich "Waren" über die Grenze transportiert)...

Ich weiss ja nicht, wie alt Du bist - aber Belgien und Deutschland sind schon seit 68 Mitglied der Zollunion. Irgendwelche Probleme mit Verzollung von Flugzeugen und Zollflugplatzzwang kann es höchstens davor gegeben haben...

 

Florian

Geschrieben

Sali Zämme

 

 

Lehre daraus; es scheint, dass der deutsche Zoll systematisch die Einflüge (von HB-Flugzeugen?) auf nicht Zollflugplätzen kontrolliert. 

 

 

Mir wurde vor einigen Monden seitens des Hauptzollamts Schweinfurt fernmündlich mitgeteilt, dass selbiges ca. einmal pro Vierteljahr auf sämtlichen Flugplätzen ohne Zollstatus sämtliche "zollpflichtigen" Bewegungen im Hauptflugbuch erhebt und, sofern ihnen keine Ausnahmebewilligung vorliegt, ein Verfahren gegen den Halter eröffnet.

 

Weiter wurde mir beschieden, dass, sofern sich der Verdacht der "ungenehmigten Landung" nicht entkräften liesse, der Herr Zollbeamte den Wert des betreffenden Flugapparates anhand von Angeboten im Internet einschätzen und hernach 19% Märchensteuer geltend machen werde.

 

Dieses Vorgehen sei seit einiger Zeit gängige Praxis und auch bereits durch diverse Urteile des Landesgerichts des Freistaates gestützt worden.

 

Das nenne ich zwar nicht sympathisch aber doch schon einigermassen systematisch. Wobei ich ebenfalls eine gewisse Fehlerquote und einen deutlichen Eifer auf Seite der Behörde feststellen konnte.

 

Martin "mds" müsste vermutlich genaueres über weitere ähnliche Fälle und deren Verlauf wissen...

 

E Gruess

Niggi

Geschrieben

@Niggi: Ich kann leider nicht weiterhelfen. Beruflich befasse ich mich nicht mit solchen Fällen und privat war ich glücklicherweise noch nie betroffen.

Geschrieben

Ich entschuldige mich für dieses Raubrittertum und diese Wegelagerei des deutschen Staates. Das ist mir als Deutschem peinlich!

Geschrieben (bearbeitet)

Ich entschuldige mich für dieses Raubrittertum und diese Wegelagerei des deutschen Staates. Das ist mir als Deutschem peinlich!

Stolz darauf kann man nicht sein, sieht aber hier in der Schweiz nicht unbedingt besser aus.

 

Gar nich stolz bin ich aber über diese Sache: die Bundesanwaltschaft hat Strafklage erhoben, Zitat Strafantrag: "A. wird vorgeworfen, er habe eine Autobahnvignette auf ein transparentes Klebeband geklebt und sie auf diese Weise auf einer Fahrt mit seinem Fahrzeug verwendet."

 

Wie du sehen kannst Andreas/FalconJockey zert dich in der Schweiz die Bundesanwaltschaft vor dem Bundesstrafgericht fals du deine Vignette am Auto mit Klebeband befestigst.......traurige Welt. Soviel zum Thema Nationalstolz (eher Nationalschande). OK, Ordnung muss sein, mir erscheint die Sache trotzdem zu übertrieben.

Franc

Bearbeitet von paraglider
Geschrieben

 Wie du sehen kannst Andreas/FalconJockey zert dich in der Schweiz die Bundesanwaltschaft vor dem Bundesstrafgericht fals du deine Vignette am Auto mit Klebeband befestigst.......traurige Welt. Soviel zum Thema Nationalstolz (eher Nationalschande). OK, Ordnung muss sein, mir erscheint die Sache trotzdem zu übertrieben.

Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass in der Schweiz das Bundesgericht für solche Straftaten die erste Instanz ist. Eher erscheint es, als dass jemand der mit Vignettenbetrug ertappt wurde sich hier durch alle Instanzen gegen eine Bestrafung gewehrt hat. Ich sehe nicht, wie man das in einem Rechtsstaat verhindern sollte...

 

Mir ist übrigens als Deutscher überhaupt nicht peinlich, wenn das Finanzamt systematisch die Einhaltung der deutschen Zollgesetze überprüft. Peinlich wäre es nur dann, wenn solche Fehler wie der von Franz beschriebene die Regel wären und deswegen Unmengen von Verfahren gegen Unschuldige eingeleitet würden.

Viel peinlicher wäre es, wenn man auf Grund unzureichender Kontrollen wieder nur die "Dummen" bestrafen würde und jeden, der sich einigermassen clever anstellt davon kommen lassen.

 

Man kann über die Zollregeln für Flugzeuge von ausserhalb der Zollunion natürlich unterschiedlicher Meinung sein. Aber zumindest muss man zugestehen, dass sie sehr transparent und auserdem auf beiden Seiten der Grenze sogar sehr ähnlich sind.

 

Florian

Geschrieben

Peinlich ist, wenn die Nicht-Entkräftigung eines Verdachts zur Zahlpflicht genügt.

Geschrieben

Peinlich ist, wenn die Nicht-Entkräftigung eines Verdachts zur Zahlpflicht genügt.

Sorry, aber Deutschland ist immer noch ein Rechtsstaat.

 

Zunächst mal gab es in diesem Fall offenbar mehr, als einen blossen Verdacht: Offensichtlich stand im Hauptflugbuch (einer Urkunde) eines Nicht-Zollflugplatzes, dass ein Flugzeug direkt aus der Schweiz dort gelandet ist.

Trotz dieses für sich genommen schon sehr starken Indiz (man kann darüber diskutieren, wie peinlich es ist, dass dieser Flugplatz sein Flugbuch falsch führt - dazu müsste man den Fall aber genauer kennen, weil es ja auch sein kann, dass der Pilot auf die Frage wo er herkomme am Funk aus Versehen was falsches gemeldet hat...) hat das FA nicht etwa gleich einen Steuerbescheid geschickt (was durchaus auch möglich gewesen wäre) sondern eine Aufforderung zur Stellungnahme. Diese wurde abgegeben und nach Prüfung der darin enthaltenen Fakten wurde das Verfahren eingestellt. Daran kann ich wirklich nichts peinliches Entdecken. Empfindes Du es als peinlich, wenn Dich der Schweizer Zöllner bei der Einreise fragt, ob Du was zu verzollen hast - sogar mit deutlich weniger Anhaltspunkten, als in diesem Fall?

Selbst wenn ein Steuerbescheid ergangen wäre, hätte der OP immer noch das Einspruchsverfahren und den Rechtsweg gehabt, um zu belegen, dass er nicht illegal über einen Nicht-Zollflugplatz eingereist ist.

 

Da einige der hier Mitlesenden ja auch ab und zu als Flugleiter auf Flugplätzen verantwortlich sind: Dieser Fall sollte uns daran erinnern, dass das Hauptflugbuch nicht ein "Fresszettel zur Abrechnung der Landegebühren" ist, sondern ein wichtiges Dokument und Fehler darin gravierende Konsequenzen haben können. Entsprechende Sorgfalt ist bei dessen Führung geboten...

Florian

Geschrieben

Nicht das im Eingangsbeitrag geschilderte empfinde ich als peinlich, sondern, das was Niggi geschildert hat:

 

 

Weiter wurde mir beschieden, dass, sofern sich der Verdacht der "ungenehmigten Landung" nicht entkräften liesse, der Herr Zollbeamte den Wert des betreffenden Flugapparates anhand von Angeboten im Internet einschätzen und hernach 19% Märchensteuer geltend machen werde.

 

Dieses Vorgehen sei seit einiger Zeit gängige Praxis und auch bereits durch diverse Urteile des Landesgerichts des Freistaates gestützt worden.

Geschrieben

Sorry, aber Deutschland ist immer noch ein Rechtsstaat.

Inclusive Schuldvermutung bei Privatpiloten (§6 LuftSIG, Zuverlässigkeitsüberprüfung)

Und der Möglichkeit des Finanzamts, Vermögen einfach Anhand der Anzahl der Konten zu schätzen (du kannst ja "freiwillig" all deine Konten offen legen, und das Gegenteil beweisen).

 

Gruß

Ralf

Geschrieben

Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass in der Schweiz das Bundesgericht für solche Straftaten die erste Instanz ist. Eher erscheint es, als dass jemand der mit Vignettenbetrug ertappt wurde sich hier durch alle Instanzen gegen eine Bestrafung gewehrt hat.

 

Es handelt sich um einen Fall von Bundesgerichtsbarkeit, das heisst das Bundesstrafgericht (nicht das Bundesgericht) ist die erste gerichtliche Instanz. Zweite und letzte Instanz wäre dann das Bundesgericht.

Geschrieben

Da Lobe ich mir meine Erfahrungen mit EDJA (Memmingen).

 

Ich bin kürzlich dorthingeflogen, von LSPG (Kaegiswil) aus, um mich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen.

 

Zoll habe ich ordnungsgemäss vorher bei uns und auch in Memmingen per Formular und E-Mail angemeldet.

 

Nach der Landung war ich im C-Büro. Dort habe ich meine Landetaxe bezahlt und wurde gefragt, ob ich mich, mit meiner Kreditkarte registrieren lassen möchte. Ich habe dies gemacht, denn es hat folgenden Vorteil.

 

Wenn ich Memmingen zukünftig nur als Zollflugplatz nutzen möchte und mein eigentliches Ziel woanders in der EU liegt, kann ich beim Anflug den Tower fragen ob der Zoll mich sehen möchte. Der Tower fragt dann beim Zoll nach. Verneint der Zoll, brauche ich nicht mal landen, resp. nur einen t/g machen und spare so viel Zeit. Mit der Anfrage über Funk und der vorherigen Anmeldung per Mail, ist dann auch alles protokolliert und kann, im Zweifelsfall, nachgewiesen werden. Das nenne ich mal guten Service.

Geschrieben (bearbeitet)
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Wenn ich Memmingen zukünftig nur als Zollflugplatz nutzen möchte und mein eigentliches Ziel woanders in der EU liegt, kann ich beim Anflug den Tower fragen ob der Zoll mich sehen möchte. Der Tower fragt dann beim Zoll nach. Verneint der Zoll, brauche ich nicht mal landen, resp. nur einen t/g machen und spare so viel Zeit. Mit der Anfrage über Funk und der vorherigen Anmeldung per Mail, ist dann auch alles protokolliert und kann, im Zweifelsfall, nachgewiesen werden. Das nenne ich mal guten Service.

Wobei mich da ein bischen wundert, dass sich der Zoll nicht dafür interessiert, wer auf diesem Flug der "Luftfrachtführer" ist (oder wird da automatisch der Flugzeughalter angenommen?). Ohne zu landen, parken, aussteigen und sein Gesicht zu zeigen, kann es ja eigentlich keine Identifizierung geben.

 

Gruß

Manfred

Bearbeitet von DaMane
Geschrieben

Wobei mich da ein bischen wundert, dass sich der Zoll nicht dafür interessiert, wer auf diesem Flug der "Luftfrachtführer"

Es geht in diesen Fällen ja nicht um Zoll für evtl. mitgeführte Waren, sondern um Zoll für eine evtl. Einfuhr des Flugzeuges selbst in das Beitrittsgebiet. Diesen Zoll würde ohnehin der Halter schulden.

 

Der Luftfrachtführer hat ja in der Zollerklärung angegeben, dass er keine anmeldepflichtigen Waren mitführt - und das glaubt der Zoll ihm, wenn er ausdrückt, dass er keine Kontrolle machen will.

 

Florian

Geschrieben (bearbeitet)

Inclusive Schuldvermutung bei Privatpiloten (§6 LuftSIG, Zuverlässigkeitsüberprüfung)

Und der Möglichkeit des Finanzamts, Vermögen einfach Anhand der Anzahl der Konten zu schätzen (du kannst ja "freiwillig" all deine Konten offen legen, und das Gegenteil beweisen).

Du weisst, dass das Unsinn ist, was du schreibst:

- Wenn man irgendwo ein polizeiliches Führungszeugnis abgeben muss, dann hat das nichts mit "Schuldvermutung" zu tun. Ein sehr prominentes Beispiel kannst Du gerade diese Woche im Spiegel nachlesen: Wer in (guten) Sportvereinen heute Kinder trainieren will muss sogar ein erweitertes PFZ vorlegen (um auszuschliessen, dass man wegen Pädophilie vorbestraft ist). Heisst das, dass Sportvereine erst mal jedem unterstellen, Pädophil zu sein ???

-Was soll das FA bitte machen, wenn jemand seiner Pflicht zur Offenlegung der Einkünfte nicht nachkommt. Fändest Du Beugehaft besser, als das Auslandsvermögen zu schätzen?

 

Aber bevor wir hier abschweifen: Was soll ein FA denn Deiner Meinung nach machen, wenn es Hinweise darauf hat, dass ein Flugzeug unangemeldet ins Beitrittsgebiet eingeführt wurde?

 

Florian

Bearbeitet von Chipart
Geschrieben (bearbeitet)

Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass in der Schweiz das Bundesgericht für solche Straftaten die erste Instanz ist.

Klar ist nicht gleich ersichtlich warum die Zuständigkeit über die "Sache" bei der Bundesanwaltschaft liegt und warum das Bundesstrafgericht das zuständige Gericht ist.

 

Meines Wissen nach hat die Vignette den rechtsstatus eines "Wertpapiers", die Anklage lautet sinngemäss und im Wortlaut "Fälschung amtlicher Wertzeichen". Weil nach dem Gesetz die Bundesanwaltschaft die Untersuchungsbehörde für Taten sind wonach "amtliche Wertzeichen gefälscht wurden", geht die Sache in die zuständigkeit der Bundesanwaltschaft über, das zuständige Gericht ist das Bundesstrafgericht. Somit läuft alles nach der Strafprozesordnung.

 

Wie heisst es so schön? Fremde Länder, fremde Sitten. Unter Strich ist und bleibt jedoch immer der Bürger der Dumme bzw. Straftäter. Was für eine Welt.......

Franc

Bearbeitet von paraglider
Geschrieben

- Wenn man irgendwo ein polizeiliches Führungszeugnis abgeben muss,

Es geht nicht um das polizeiliche Führungszeugnis. Das war schon immer vorgeschrieben und hat klare Kriterien. Wurde ich z.B. vor Gericht freigesprochen, steht nichts im polizeilichen Führungszeugnis, ich bin nicht vorbestraft, ich bin nicht anders als jeder unbescholtene Bürger.

Es geht um die neu eingeführte Zuverlässigkeitsprüfung, da gibt es keine Rechtssicherheit, keine klaren Kriterien. Es genügt das du "verdächtiges" tust, um als unzuverlässig zu gelten. Es genügt, dass du im falschen Land gearbeitet hast (prominentes Beispiel ist Bundesangestellter der beruflich im Auftrag des Staates mehrere Jahre in Saudi Arabien war, und daraufhin als "unzuverlässig" gilt). Es gibt keinen Rechtsweg, die Geheimdienste sind nicht verpflichtet zu erklären, warum sie dich für "unzuverlässig" halten. Und du must "freiwillig" auf deine Grundrechte verzichten, must "freiwillig" einwilligen, dass die Geheimdienste dich uneingeschränkt durchleuchten dürfen, z.B. deine Kommunikation überwachen (und das auch fortlaufend für den Rest deines Lebens, Stichwort "Nachberichtspflicht"). Beim polizeilichen Führungszeugnis wird nur auf existierende Daten zurückgegriffen, in keines deiner Grundrechte eingegriffen, keine weiteren Ativitäten für die Zukunft in Gang gesetzt.

 

Es ist aber ähnlich wie der neue Rechtsbegriff des "Gefährders" einfach ein Zeichen der Zeit. Unspezifischer Verdacht genügt inzwischen um genauso behandelt zu werden, wie jemand der nachweislich strafbares getan hat. Du kannst dich nicht von der Gefährderliste runterklagen, schlicht weil es keine spezifische Rechtsgrundlage gibt, die dich zum "Gefährder" macht. Vermutlich haben die Behörden dir gegenüber nicht mal eine Auskunftspflicht, du kannst also vermutlich nicht mal erfragen, ob du als Gefährder geführt wirst. Bestimmte Personengruppen sind das per se, die Unschuldsvermutung ist hier ausgehebelt, im Gegenteil, es gibt eine "Schuldvermutung".

 

Im Kampf gegen Gesetzlose muss auch der Rechtsstaat leider Abstriche machen. Und die Mehrheit der Bevölkerung akzeptiert das.

 

Gruß

Ralf

Geschrieben

Ja, das ist wie immer. Alles schreit nach mehr Kontrolle, mehr Überwachung mehr dies, mehr das, aber wenn es einen dann selber betrifft, jaaa, dann ist der Staat schuld. Jeder bekommt nun mal die Regierung die er wählt.

 

Wenn alle den Populisten nach rennen und denen Gehör schenken, die am lautesten schreien und Minderheiten difamieren, darf sich nicht wundern, wenn es einen selber trifft, sobald man in einem Bereich (hier halt Aviatik) zu einer Minderheit gehört.

 

Ich habe nichts dagegen, dass gegen potentielle Terroristen vorgegangen wird, aber eins muss jedem klar sein. Die absolute Sicherheit gibt es nicht, kann es nicht geben und wird es nicht geben. Wir leben in relativ ruhigen Zeiten. Was in Europa passierte ist, kann man kaum Anschläge nennen (Nizza mal ausgenommen), denn das wurde derart deletantisch umgesetzt, dass das eindeutig Taten von Einzeltätern sind und nicht organisiert war. In den 70er und 80er Jahren, mit RAF, IRA, ETA etc., da konnte man von echten Terroranschlägen reden.

Geschrieben

Ich habe nichts dagegen, dass gegen potentielle Terroristen vorgegangen wird

Und wer will (rechtsstaatlich) entscheiden, wer nun "potentiellerTerrorist" ist ?

Klingt theoretisch gut, bedeutet aber nichts anderes als dass die Geheimdienste nun auch offiziell zur vierten Gewalt werden. Dass elementare Grundsätze des Rechtsstaats ausgehebelt werden. Das jeder staatlicher Willkür ausgesetzt wird. Wie im Fall Kurnaz gesehen, können absolut Unschuldige so sogar in amerikanischen Foltergefängnissen enden. Bloßer abstrakter Verdacht genügt. Sogar für eine Auslieferung in ein Land, mit dem man nie im Leben zu tun hatte.

 

Dagegen sind die Zollgesetze glockenklar geregelt. Auch wenn es da die Möglichkeit von anlasslosen Kontrollen in den Zollgrenzbezirken gibt, und als jemand der einige Jahre im Dreiländereck NL-B-D gelebt (und das auch selbstverständlich genutzt hat) bin ich mit dem Auto zweimal nach dem nächtlichen Überfahren der "grünen Grenze" komplett vom Zoll auseinandergenommen worden. Verständlich bei den sehr verschiedenen BTM in D und NL... Aber der Zoll dürfte z.B. jetzt nicht plötzlich bei mir eine Hausdurchsuchung durchführen, nur weil ich im letzten Jahr 30 x im Ausland war. Da gibt es ganz klare Regeln. Und das ist auch gut so.

 

Gruß

Ralf

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