qnh1013 Geschrieben 16. Januar 2017 Geschrieben 16. Januar 2017 Also, ich gebe zu, ich bin kein Programmierer, aber ich verstehe schon noch das eine oder andere über Computerei. Es ist einwandfrei Wifi, mit dem ich mich kopple, vor jedem Flug. Es ist wirklich genau das gleiche Verfahren wie wenn ich mich in ein Netzwerk einlogge (Wifi ein, Netzwerk suchen, auswählen, Passwort eingeben, drin bin ich). Hallo, alles klar. Das ist dann wohl der Unterschied einer DJI 3 Phantom Standard und einer DJI 3 Phantom Advanced... Gruss Michael Zitieren
Danix Geschrieben 16. Januar 2017 Geschrieben 16. Januar 2017 Genau, die Advanced, die Pro und die 4 benutzen das sogenannte Lightbridge-Verfahren. Deshalb sind sie auch mit dem Smartphone/Tablet mit einem Kabel verbunden. Hast du denn eine Advanced? Zitieren
qnh1013 Geschrieben 16. Januar 2017 Geschrieben 16. Januar 2017 Genau, die Advanced, die Pro und die 4 benutzen das sogenannte Lightbridge-Verfahren. Deshalb sind sie auch mit dem Smartphone/Tablet mit einem Kabel verbunden. Hast du denn eine Advanced? Hallo, danke, wieder was gelernt. Ja, so ein Ding habe ich, bin aber leider zu wenig unterwegs damit. Gruss Michael 1 Zitieren
Danix Geschrieben 16. Januar 2017 Geschrieben 16. Januar 2017 wir können ja ein Fly-in machen. Oder wir ärgern unsere Berufskollegen :D Zitieren
Chipart Geschrieben 17. Januar 2017 Geschrieben 17. Januar 2017 Die Diskussion darüber, dass Modellflugzeuge (heute Drohnen genannt) für den Luftverkehr gefährlich sind, kommt mir über weite Strecken so vor, wie eine Diskussion, dass Fahrräder für den LKW-Verkehr gefährlich sind: - Es gibt (gerade in vielen Studentenstädten) im Zuge des wachsenden ökologischen Bewusstseins immer mehr Fahrräder - geradezu einen Fahrradboom. - Wenn ich heutige (sogar e-)MTBs mit den klapprigen Hollandrädern von vorgestern vergleiche, dann ist deren Aufprallmasse viel größer - Es gibt immer mehr Fälle von denen man hört, dass ein Fahrrad einem LKW in den Weg gefahren oder "gefährlich nahe" gekommen ist. - Man kann sich durchaus vorstellen, dass ein Fahrrad für einen LKW oder gar Bus mit vielen Insassen zur tödlichen Bedrohung werden kann: Sei es, dass das Rad ganz dumm durch die Windschutzscheibe fliegt und den Fahrer tötet, sei es, dass der Fahrer vor Schreck ausweicht und in den Graben fährt - Das es noch keinen einzigen bekannten Fall gibt, bei dem ein Fahrrad tatsächlich mehr Schaden an einem LKW angerichtet hat als ein paar Kratzer ist nur ein Beleg dafür, dass LKW-Fahrer so verdammt professionell, aufmerksam und toll ausgebildet sind. - Berufskraftfahrer sind Profis, die ihr Geld mit LKW-fahren verdienen. Radfahrer fahren oft "einfach nur so". Deswegen sollten wir nicht so tun, als hätten beide einen gleich großen Anrecht auf den Strassenraum. LKWs gehen immer vor! - Deswegen sollten wir Radfahren verbieten - ausser natürlich für solche Radfahrer, die ihr Rad selber zusammen gebaut haben, weil wir von denen automatisch glauben, dass sie sich auch besser mit Verkehrsregeln auskennen und sich immer daran halten - Wenn wir Fahrräder nicht verbieten können, dann müssen sie zwangsweise mit GPS und einem 3G-Modem ausgerüstet werden. Jedesmal, wenn ein Radfahrer damit entgegen einer Einbahnstraße fährt, dann muss automatisch eine Meldung bei der örtlichen Polizei erfolgen, die den Radfahrer dann büssen kann. In diesem Sinne, Florian 4 Zitieren
reverser Geschrieben 17. Januar 2017 Geschrieben 17. Januar 2017 :D ...ja schon... Aber LKW und Fahrrad bewegen sich auf Terra Firma, sprich am Boden. Und die Motorräder musst Du in den Vergleich auch mit einbeziehen - sprich Motorrad und Fahrrad 30 m über dem Boden. Gruss Richard Zitieren
Volume Geschrieben 17. Januar 2017 Geschrieben 17. Januar 2017 Die Diskussion darüber, dass Modellflugzeuge (heute Drohnen genannt) für den Luftverkehr gefährlich sind, kommt mir über weite Strecken so vor, wie eine Diskussion, dass Fahrräder für den LKW-Verkehr gefährlich sind: Die Diskussion darüber, dass Modellflugzeuge (heute Drohnen genannt) für den Luftverkehr nicht gefährlich sind, kommt mir über weite Strecken so vor, wie eine Diskussion, dass genausoschwere Vögel aus viel weicherem Material noch viel ungefährlicher sind, und wir betreffende Paragraphen aus der Bauvorschrift streichen, betreffende Tests einstellen und unsere Flugzeuge leichter bauen sollten. Ist dieses Jahr schon ein Flugzeug wegen Vogelschlag abgestürzt? Na also, keine Gefahr. Gruß Ralf 1 Zitieren
Chipart Geschrieben 17. Januar 2017 Geschrieben 17. Januar 2017 Ist dieses Jahr schon ein Flugzeug wegen Vogelschlag abgestürzt? Na also, keine Gefahr. Wenn nur gefährlich ist, was innerhalb von 17 Tagen auf jeden Fall auch mal zu einem Flugzeugabsturz führt, dann ist Birdstrike natürlich nicht gefährlich. Aber ja, es gibt einige dokumentierte Abstürze wegen Birdstrike: Aus Deutschland fällt mir die PC9 in Neubrandenburg Anfang der 2010er Jahre ein, die bei Zieldarstellungen einen Vogel abbekommen hat... Florian Zitieren
Volume Geschrieben 17. Januar 2017 Geschrieben 17. Januar 2017 Wenn nur gefährlich ist, was innerhalb von 17 Tagen auf jeden Fall auch mal zu einem Flugzeugabsturz führt, Exakt das ist die Drohnenargumentation. Auf die Geschichte der Luftfahrt bezogen haben wir erst seit 4% der Zeit Drohnen (analog zu 17 Tagen eines Jahres...), noch ist dadurch kein Flugzeugabsturz verursacht worden, was sagt uns das also zum statistischen Gefährdungspotetial? Gar nichts. Ich bin auch bisher auch noch nicht gestorben, wird das so bleiben? Vermutlich nicht. Gruß Ralf Zitieren
Kuno Geschrieben 17. Januar 2017 Autor Geschrieben 17. Januar 2017 Die Diskussion darüber, dass Modellflugzeuge (heute Drohnen genannt) für den Luftverkehr gefährlich sind, kommt mir über weite Strecken so vor, wie eine Diskussion, dass Fahrräder für den LKW-Verkehr gefährlich sind: In diesem Sinne,Florian Lieber Florian; Ich bin mir nicht einnmal sicher, ob dein Beispiel mit Fahrrad und LKW lustig gemeint war. Auf jeden Fall glaube ich, dass du recht weit am Ziel vorbeigeschossen hast. Selbstverständlich wird ein Fahrrad, welches mit einem LKW kollidiert bei diesem keinen allzu grossen Schaden verursachen. Aber: So ein Unfall endet sehr oft mit einem schwer verletzten, gar toten Fahrradfahrer. Der Schaden, der aus diesem Unfallereignis entsteht ist also oft enorm. Und auch dem LKW-Fahrer kann es nicht egas sein. Nicht nur, dass er auf jeden Fall zu spät an sein Ziel kommt und mental einen Unfall zu verkraften hat – mindestens in der Schweiz ist es im Normalfall so, dass bei einem Unfall mit einem Fahrrad dem Fahrzeuglenker meistens eine Teilschuld zugesprochen/angehängt wird. Dies, ob er nun Vortritt hatte oder nicht... 1 Zitieren
Chipart Geschrieben 17. Januar 2017 Geschrieben 17. Januar 2017 Ich bin mir nicht einnmal sicher, ob dein Beispiel mit Fahrrad und LKW lustig gemeint war. Auf jeden Fall glaube ich, dass du recht weit am Ziel vorbeigeschossen hast. Selbstverständlich wird ein Fahrrad, welches mit einem LKW kollidiert bei diesem keinen allzu grossen Schaden verursachen. Aber: So ein Unfall endet sehr oft mit einem schwer verletzten, gar toten Fahrradfahrer. Der Schaden, der aus diesem Unfallereignis entsteht ist also oft enorm. Und auch dem LKW-Fahrer kann es nicht egas sein. Nicht nur, dass er auf jeden Fall zu spät an sein Ziel kommt und mental einen Unfall zu verkraften hat – mindestens in der Schweiz ist es im Normalfall so, dass bei einem Unfall mit einem Fahrrad dem Fahrzeuglenker meistens eine Teilschuld zugesprochen/angehängt wird. Dies, ob er nun Vortritt hatte oder nicht... Lieber Kuno, das ist mir durchaus alles bewusst. Und trotz alledem was Du richtigerweise schreibst käme kein Mensch ernsthaft auf die Idee, Radfahren verbieten zu wollen oder Radfahrer per "elektronischer Fussfessel" zu zwingen, sich nur noch gesetzeskonform verhalten zu können. Was Drohnen betrifft wird aber genau dies sehr ernsthaft diskutiert! Florian 2 Zitieren
Volume Geschrieben 18. Januar 2017 Geschrieben 18. Januar 2017 Offensichtlich wird es in Deutschland jetzt neue, strengere Regeln geben. Sieht ziemlich nach Aktionismus aus... Da die neuen Vorschriften nur für "private Drohnen" gelten sollen, decken sie vermutlich auch nur die Drohnen ab, die schon heute zu 100% unter die Definition "Modellhubschrauber" fallen (Nutzung zur Freizeitgestaltung). Und dafür gelten bereits Regeln. Wer glaubt denn daran, die neuen würden jetzt eingehalten? Nach dem im Oktober bekanntgewordenen Entwurf für eine Verordnung sind örtliche Flugverbote, spezielle Kennzeichnungspflichten und eine Art Führerschein für die Nutzer vorgesehen, um das Risiko von Unfällen und Abstürzen zu verringern. Gruß Ralf 1 Zitieren
Danix Geschrieben 18. Januar 2017 Geschrieben 18. Januar 2017 (bearbeitet) und dann muss man in die Drohnenflugschule gehen?! Come on! Selten so gelacht. Da wiehert der Amtsschimmel :D Ich nehme an, die Pflicht wird dann für grössere Drohnen erlassen, ab 5kg oder 2 kg. Bearbeitet 18. Januar 2017 von Danix Zitieren
Danix Geschrieben 18. Januar 2017 Geschrieben 18. Januar 2017 Und so sieht der Drohnen-Jammer der Bündner Polizei im World Economic Forum in Davos dieses Jahr aus: http://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/wef-2017/so-holt-die-polizei-in-davos-drohnen-vom-himmel/story/26300497 1 Zitieren
reverser Geschrieben 18. Januar 2017 Geschrieben 18. Januar 2017 Und so sieht der Drohnen-Jammer der Bündner Polizei im World Economic Forum in Davos dieses Jahr aus: http://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/wef-2017/so-holt-die-polizei-in-davos-drohnen-vom-himmel/story/26300497 Davos 100% drohnenfrei :D Null Chance! Zero Bedroh(n)ung!:) Gruss Richard Zitieren
Volume Geschrieben 19. Januar 2017 Geschrieben 19. Januar 2017 Bei "Der Drohnen-Jammer" dachte ich erst an das Nörgeln über Drohnen hier im Forum :P Statt über die Drohnen zu jammern, sollte man sie lieber jammen.... "Neue" Rechtslage in Deutschland wird wohl wie folgt: http://www.aero.de/news-25875/Drohnen-Besitzer-bekommen-neue-Pflichten.html Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine Verordnung, die ähnliche Kennzeichnungspflichten wie beim Auto vorschreibt sowie eine Art Führerschein für die Nutzer von größeren Drohnen. Als maximale Flughöhe sind 100 Meter vorgesehen. Flüge in der Nähe von Flughäfen und über Wohngrundstücken werden verboten.Um den Halter im Schadensfall einfacher ermitteln zu können, sollen Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm künftig eine Plakette mit dem Namen und der Adresse des Besitzers tragen. Wer größere Drohnen ab zwei Kilo außerhalb von Modellflugplätzen in die Luft bringen möchte, muss künftig eine staatliche Prüfung ablegen oder die Einweisung durch einen Luftsportverein nachweisen können. Zudem dürfen Drohnen grundsätzlich nicht mehr außerhalb der eigenen Sichtweite und in Höhen von über 100 Metern fliegen. Zum Thema "steuern" vs. "autonom fliegen" wird nichts gesagt. Ob "nicht ausserhalb der Sichtweite" auch bedeutet, dass man die Drohne ständig beobachten muss? Was hilft es die Drohne zu sehen, wenn man damit beschäftigt ist mit dem Skateboard Saltos zu springen, während die Drohne einen filmt. Entscheidend ist doch, ob man eingreifen kann, wenn die Drohne etwas macht was man nicht möchte... Klingt für mich eher nach Aktionismus-Schnellschuss als nach einer durchdachten Strategie. Und die Überwachung und die Pflichten sind rein aus der Pressemitteilung auch noch unklar (muss der Verkäufer die Plakette anbringen? ist ein Verkauf ohne Plakette illegal?). Das Verbot, Wohngrundstücke zu Überfliegen ist interessant. Mal abgesehen davon, dass es natürlich auch kaum überprüfbar ist, was ist mit dem eigenen Wohngrundstück? Ich darf über Schulhöfe, Freibäder, Campingplätze, Fabrikgelände und Schrebergärten fliegen, aber nicht über Wohngrundstücke? Ich gehe mal davon aus, das mit den Menschenansammlungen hat man nicht erwähnt, da es ja bereits explizit im Luftrecht für nichtzugelassenes Luftfahrtgerät geregelt ist... Gruß Ralf 1 Zitieren
Chipart Geschrieben 19. Januar 2017 Geschrieben 19. Januar 2017 Leider finde ich die Kabinettsvorlage nicht Online, zu einigen Deiner Fragen gibt der Referentenentwurf vom Oktober allerdings schon Auskunft - falls das nicht in den letzten Wochen noch abgeändert wurde: - Die Plakette ist nur für den Betrieb vorgeschrieben, also muss der Händler sie nicht anbringen sondern der Pilot sicher stellen, das eine dran ist. - Der Betrieb "ungesteuerter Flugkörper mit Eigenantrieb" bedarf grundsätzlich einer Genehmigung. Darunter würde ich eine selbstfolgende Drohne auch fassen - Wohngrundstücke darfst mit Genehmigung des Eigentümers und der Mieter überfliegen - was ein Wohngrundstück ist kannst Du im Kataster nachschauen. Und ja, Schulen dürfen überflogen werden. - Menschenansammlungen werden explizit erwähnt. Florian Zitieren
Danix Geschrieben 19. Januar 2017 Geschrieben 19. Januar 2017 Das Verbot, Wohngrundstücke zu Überfliegen ist interessant. Mal abgesehen davon, dass es natürlich auch kaum überprüfbar ist, was ist mit dem eigenen Wohngrundstück? Ich darf über Schulhöfe, Freibäder, Campingplätze, Fabrikgelände und Schrebergärten fliegen, aber nicht über Wohngrundstücke? Ich gehe mal davon aus, das mit den Menschenansammlungen hat man nicht erwähnt, da es ja bereits explizit im Luftrecht für nichtzugelassenes Luftfahrtgerät geregelt ist... also das mit dem Überfliegen finde ich noch weniger gefährlich als in etwas anderes hineinfliegen. Allen ist der Stunt mit dem Slalomfahrer im Gedächtnis. Der Absturz wäre völlig harmlos. OK, es passiert einem etwa so viel wie wenn einem ein 2kg schweres Spielzeug auf den Kopf fällt. Vielleicht bekommst du eine Schnittwunde oder eine Prellung. Aber da kann einem jetzt wirklich nicht viel passieren. Und dass es genau in dem Moment jemanden treffen würde, wäre eher Pech. Die Wahrscheinlichkeit ist einfach enorm klein. Ausser natürlich du fliegst über geschlossene Menschenansammlungen. Das ist der Schweiz (und meiner Meinung auch überall sonst) bereits verboten. Dani Zitieren
Andreas Meisser Geschrieben 19. Januar 2017 Geschrieben 19. Januar 2017 . Allen ist der Stunt mit dem Slalomfahrer im Gedächtnis. Der Absturz wäre völlig harmlos. OK, es passiert einem etwa so viel wie wenn einem ein 2kg schweres Spielzeug auf den Kopf fällt. Vielleicht bekommst du eine Schnittwunde oder eine Prellung. Danix, deine fast wahnhaften Beschwichtigungs- und Verharmlosungsversuche gehen einem langsam auf den Geist, vor allem wenn sie einfach so daher fantasiert sind. Die Kameradrohne, welche den Skifahrer Hirscher fast traf, war 7.5kg schwer. Beim Aufprall hatte sie eine Geschwindigkeit von 50 km/h drauf. Aber gut, der Fahrer hatte ja einen Helm auf..... Gruss Andreas 1 Zitieren
Danix Geschrieben 19. Januar 2017 Geschrieben 19. Januar 2017 (bearbeitet) genau, das hätte ihm gar nichts gemacht. Es tut mir leid, aber ihr versteht nicht viel von Physik. Die Energie von 5kg mit 50km/h ist nicht lebensgefährlich. Lebensgefährlich ist, mit 50km/h in eine Mauer zu fahren. Verbietet man deswegen das Autofahren? Oder der gleiche Skifahren fährt mit 50 den Abhang runter oder mit 200 in einen Baum. Bearbeitet 19. Januar 2017 von Danix Zitieren
PeterH Geschrieben 19. Januar 2017 Geschrieben 19. Januar 2017 (bearbeitet) Sorry, Dani, aber bevor Du uns mit mehr oder weniger Berechtigung mangelnde physikalische Kenntnisse zuschreibst: Dein Argument ist physikalisch unvollständig und zieht in der (ganz unzulässigen) Vereinfachung überhaupt nicht. Zwar ist die Energie zweifellos abhängig von der ;Masse und dem Quadrat der Geschwindigkeit, aber ob ein Impact (lebens)gefährlich ist, entscheidet sich an der pro Impactfläche (je kleiner, desto wirksamer) umgesetzten Energie und der Beschaffenheit (z.B. Festigkeit, Härte usw) von Geschoß und getroffener Fläche (Stahlblech einer Ritterrüstung im Gegensatz zum Hautbereich am Hals (Schlagader), Auge usw.) . Deshalb ist ein 0.1kg leichter Pfeil bei 80km/h gerne tödlich, eine kleine Luftgewehr-Kugel von 0.001kg bei 200km im schlechtesten Fall auch schon. Eine 5kg-Drohne bei 15m/sek kann sehr wohl höchst gefährlich sein, Gruß Peter Bearbeitet 19. Januar 2017 von PeterH 1 Zitieren
Danix Geschrieben 19. Januar 2017 Geschrieben 19. Januar 2017 das meinst du aber nicht wirklich? Eine Drohne wie ein Pfeil? Es gibt nichts spitziges an diesem Ding. Es ist alles in Plastik umhüllt. Meistens kommen die Dinger mit dem Fahrwerk voran, das ist gefedert. Von den Propellern hatten wir beide es auch schon: Sie werden dir nicht die Halsschlagader durchschneiden. Sie werden einfach stoppen, sobald was hartes kommt, oder brechen. Die Drohne beim Slalomfahrer ist einfach so zerbrochen, auf Eis. Es gab kein Loch. Du bekämst wohl eine Beule, vielleicht wie ein Blumentopf aus 50 cm Fallhöhe. Der Aufprall sah sehr spektakulär aus, das gebe ich zu. Ich merke auch, dass viele Leute den Bezug zur Realität verlieren. Der Grund ist, weil sie sich diese Hollywoodfilme anschauen, bei denen vieles nicht realistisch dargestellt wird. Da fliegen die Leute von Explosionen fort, werden durch die Luft gewirbelt, können fliegen, Helden können punktgenau schiessen, Autos gehen sofort in Flammen auf, andererseits liefern sie Deckung gegen Schusswaffen. Alles ziemlich schräg. Wir sollten vielleicht mal einen Falltest mit einer Drohne machen, bevor wir eine Kollision mit 400 km/h testen. Wenn das Teil nicht mal viel mehr als einen Kratzer verursachen konnte (ihr erinnert euch: es gab 4 Vorfälle mit Kleinflugzeugen vs. Drohne), dann wird es wohl nicht unbedingt zum Geschoss gegen einen Menschen (zumindest nicht bei diesen Geschwindigkeiten). Kannst du das irgendwie gedanklich durchspielen? Dani Zitieren
F-LSZH Geschrieben 19. Januar 2017 Geschrieben 19. Januar 2017 (bearbeitet) Passend dazu - an der Virginia Tech lassen sie Quadcopter auf Crash Test Dummies fliegen und wollen damit das Verletzungsrisiko testen. Ich halte das für ziemlich nutzlos, aus den von Peter genannten Gründen. Mit so einem harten Plastikschädel kann man da wohl nicht viel über das tatsächliche Verletzungsrisiko ableiten. Aber lassen wir uns mal überraschen von der Publikation er Ergebnisse, wenn es denn welche gibt. Allenfalls zum Risiko für eine "neck injury" könnte man für genau den Fall, dass eine solche Drohne genau von vorne genau an der Stelle an den Schädel knallt vielleicht doch eine Aussage treffen. Wie die davon auf "brain injury" schliessen wollen, ich weiss ja nicht. Link mit Video: http://money.cnn.com/video/technology/2017/01/17/crash-dummies-get-hit-with-drones-to-test-impact.cnnmoney/index.html Bearbeitet 19. Januar 2017 von F-LSZH 1 Zitieren
PeterH Geschrieben 20. Januar 2017 Geschrieben 20. Januar 2017 (bearbeitet) ... Wir sollten vielleicht mal einen Falltest mit einer Drohne machen, bevor wir eine Kollision mit 400 km/h testen. Wenn das Teil nicht mal viel mehr als einen Kratzer verursachen konnte (ihr erinnert euch: es gab 4 Vorfälle mit Kleinflugzeugen vs. Drohne), dann wird es wohl nicht unbedingt zum Geschoss gegen einen Menschen (zumindest nicht bei diesen Geschwindigkeiten). ... Dani, ich kenne Drohnen schon seit einer Reihe von Jahren: Einer meiner Fliegerfreunde betreibt eine Medienfirma, die für verschiedene Sender (SWR z.B ) arbeitet und seit langem schon Drohnen (Oktocopter) mit stabilisierter Kameraplatform (und auch ULs mit stabilisierter Kameraplatform) einsetzt: http://skycam-media.com/Skycam/site/ An den Dingern ist nichts weich, die Rotorträger sind Alu-Rohre, die Kamera ist hart, hier mal ein Bild: Ich war bei einigen Einsätzen dabei, kann mir also ein (vorsichtiges) Urteil erlauben. Nebenbei, schon seit Langem: Jeder Einsatz dieser Geräte muß von der Landesluftfahrtbehörde (mit verschiedenen Auflagen) genehmigt werden. Ich hönnte nun noch auf andere, eher für den privaten Einsatz gedachte "harte" Drohnen hinweisen, aber egal: Aus meiner nicht ganz oberflächlichen Kenntnis dieser Apparate und meinen bescheidenen Physik-Kenntnissen behaupte ich, daß Drohnen je nach Konstruktion gefährlich, sogar lebensgefährlich sein können. Als UL-Pilot behaupte ich weiter, daß solche Geräte durchaus gefärliche Schäden an ULs, Echo-Fliegern, Seglern und auch Hubschraubern verursachen können - wie auch größere Vögel (ich hatte schon einige near-misses mit Bussarden und Kranichen, aber die sind gottseidank immer noch ausgewichen, bevor es geknallt hat. Drohen tun das nicht unbedingt). Ok, das sind keine Eierbusse aus Gußeisen ;) , aber ein gewisses Interesse der GA, unsere Aktivitäten ohne zusätzliche Gefährdungen auch weiter durchführen zu können, ist hoffentlich nicht allzuviel verlangt. Aus diesem Grund befürworte ich für die "Drohnen" eine Kennzeichnungspflicht, besser noch eine Zulassungspflicht. Das war's jetzt zu dem Thema für mich. Gruß Peter Bearbeitet 20. Januar 2017 von PeterH 3 Zitieren
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