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Zoll bei GA-Verkehr


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

 

hier möchte ich eine Frage stellen, die ich nur deshalb hier stelle, weil ich nicht weiß, wo sie ins Forum gehört.

 

Wie sind die Zoll-Bestimmungen für GA-Verkehr? Kann man mit seinem eigenen Flugzeug ohne Probleme von der Schweiz (die ja nicht EU-Mitglied ist) nach Deutschland fliegen und dabei kleinere Flugplätze nutzen, die keinen Zoll, oder sogar noch nichtmal einen Kontrolturm haben?

 

Viele Grüße,

Johannes

Geschrieben

Hallo Johnny

 

Original geschrieben von jonny-boy

... nach Deutschland fliegen und dabei kleinere Flugplätze nutzen, die keinen Zoll, oder sogar noch nichtmal einen Kontrolturm haben?

 

Schön wärs. Da würde endlich mein Drogengeschäft wieder florieren. :D :D :D

 

 

Im Ernst:

 

Mit der Suchfunktion findest du einiges an Infos, die in den letzten Tagen und Wochen zu diesem Thema platziert wurden.

 

Soviel sei gesagt:

 

- Du musst einen Platz anfliegen, bzw.von einem Platz abfliegen der Ein- oder Ausreisezoll hat (findest du im AIP)

Ein Tower ist nicht zwingend. Es gibt auch Plätze, wo der Zoll auf Anmeldung vorbei kommt. Dies sind meistens grenznahe Plätze, wie z.B. Schupfart.

- Du musst einen Flugplan aufgeben (mit Zeit und Ort des Überflug ins Ausland.)

- Du musst beim Grenzübertritt mit einem FIC in Verbindung stehen (da gehen die Meinungen zwar ausseinander :D )

- Pass ist natürlich auch mitzuführen

 

Wenn du das alles befolgst, gehts EU hin oder her, eigentlich so einfach wie mit dem Auto.

 

Gruss

Tom

Geschrieben

...und ganz ohne Probleme gehts, wenn Du am Vortag am Zielflughafen anrufst, und die Ankunftszeit durchgibtst. Dann wird wahrscheinlich einfach eine Polizeistreife aufkreuzen oder wenn sie keine Lust haben auch nicht. Das gilt vorallem für die kleineren Plätze die Zoll machen...

 

Gruss,

Oli

Geschrieben

Und gaaaaaanz kompliziert wird's in Italien, da musst Du mindestens zwei Wochen im Voraus beim Ministerio dei Trasporti in Roma einen Antrag mit allen möglichen Angaben einreichen und erhältst dafür eine dreistellige Bewilligungsnummer welche Du in Item 18 im Flugplan als Bemerkung aufführen musst. So ganz nebenbei bemerkt: Italien ist in der EU! (und den Türk musst Du auch von Deutschland aus machen).

 

Markus

Geschrieben

Hallöchen,

 

ich weiss zwar nicht, wo in Italien der Markus war, aber in Venedig (nicht der grosse Platz, sondern der auf der Lagune) gings ziemlich ad-hoc, sprich 24h vorher... Das soll aber keine Richtline sein, es war mein einziger Platz in Italien. (wir waren auf der Durchreise nach Kroatien)

 

Gruss,

Oli

Geschrieben

Hallo,

 

diesen von mir ausgelösten Thread hab ich fast vergessen. Vielen Dank für eure Antworten, auch wenns schon lange her ist. Was würde wohl passieren, wenn man zu einem Rundflug ohne Flugplan nach VFR-Rules startet und dabei die Grenze überquert? ;)

 

Viele Grüße,

Johannes

Gast Hans Fuchs
Geschrieben

Johannes

 

die erste Regel aller alter Haudegen lautet auch in diesm Fall: man soll sich nicht erwischen lassen! :D

 

Hans

Geschrieben

Dann wäre die zweite Regel ja wohl, den Anweisungen der neben unter hinter dir fliegenden Abfangjäger unbedingt folge zu leisten...

 

Markus

Geschrieben

dann die letzte Regel:

 

 

mit dem geklauten Flugzeug sofort auf dem nächsten Feld landen und sich so schnell wie möglich aus dem Staub machen...

 

 

 

:D :D :D :D :D :D :D

 

Marc

 

 

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