Dierk Geschrieben 2. Oktober 2016 Teilen Geschrieben 2. Oktober 2016 (bearbeitet) Hallo, sehe gerade dass ein Ausweis erfunden wurde, um sein Mobiltelephon, sein Tablet, seinen Photo, seine Armbanduhr und alles sonstige, was bei einer Einreise über den Luftweg die Wertfreigrenze von 430 Euro überschreitet, einzutragen. Dieser Ausweis nennt sich "Carte de libre circulation" (so zumindest in seiner französischen Fassung). http://www.douane.gouv.fr/articles/a10803-carte-de-libre-circulation-passeport-des-marchandises Ein Zitat aus der Reisebroschüre des franz. Zolls: Les affaires personnelles que vous transportez Vos objets à usage personnel sont admis sans formalité douanière ou fiscale en France. Leur nature et leur nombre ne doivent pas revêtir de caractère commercial. À votre retour d’un pays tiers*, les agents des douanes peuvent vous demander de justifier la situation régulière de certains objets (bijoux, appareils photos, caméscopes, ordinateurs, téléphones portables, etc.). Vous devez prouver que vous les avez achetés dans l’Union européenne taxes comprises, ou, si vous les avez achetés dans un pays tiers, que vous avez déjà payé les droits et taxes éventuellement dus dans l’Union européenne, en fournissant les factures ou quittances douanières. Pour éviter d’emporter avec vous tous ces documents, vous pouvez demander un justificatif unique facilitant le passage en douane de vos objets personnels, la carte de libre circulation*. La carte de libre circulation est gratuite, valable 10 ans à partir du jour de sa délivrance et renouvelable. Vous pouvez la faire établir dans n’importe quel bureau de douane en présentant vos objets accompagnés des pièces justificatives (factures, quittances de douane, certificats de garantie, etc.). Par la suite, vous ferez compléter votre carte au fur et à mesure de vos acquisitions, en vous adressant toujours au bureau qui l’a établie. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass im Alltag gebrauchte mobile Objekte, die typischerweise auf einer Geschäfts-, Urlaubs- oder Sportreise mit sich herumgetragen werden (wie das Notebook, der Photo, die Videokamera, die Inlineskates oder Ski, wenn nicht neu, nicht jedoch z.B. der Desktop-PC) nicht jedes Mal verzollt und versteuert werden müssen, auch ohne diesen Ausweis. Also eine Laptop-Tasche, eine Photo-Tasche, eine Kosmetik-Tasche zollfrei. Aber das war vielleicht ein Irrtum! Bereits wenn man nur das (gebrauchte) Headset mit durch den Zoll nimmt (weil man es nicht im Flieger lassen will) hat man je nach Qualität dieses Teils die 430 Euro-Grenze möglicherweise überschritten. Für das Headset also noch Zoll bzw. EU-MwST zahlen damit es auf diesen Ausweis geschrieben werden darf? Bei Einreise auf einem anderen Weg als den Luft- oder Seeweg ist die Grenze übrigens bei nur 300 Euro. http://www.douane.gouv.fr/articles/a10799-franchises-douanieres-et-fiscales-en-valeur-et-en-quantites Wer hat so einen Ausweis und wie läuft das ab? Darf man auf einem Flugplatz mit PPR-Zoll nur persönliche Gegenstände auf sich tragen, die insgesamt einen Wert von 430 Euro nicht überschreiten? Also das Iphone 7 fällt dann schon mal aus... :D Bearbeitet 2. Oktober 2016 von Dierk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dierk Geschrieben 2. Oktober 2016 Autor Teilen Geschrieben 2. Oktober 2016 Dazu habe ich noch gefunden: Vos achats à caractère général : si vos achats sont réservés à un usage personnel, vous n’avez pas à les déclarer, ni à payer de droits et taxes, pour les marchandises que vous achetez dans un autre État membre. Vous payez la taxe sur la valeur ajoutée (TVA) directement dans le pays d’achat au taux en vigueur dans celui-ci. Nur muss man das im Zweifelsfall wohl auch beweisen können. Also entweder für die persönlichen Objekte alle Rechnungen mit sich herumtragen, oder auf diesen Ausweis eintragen lassen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FalconJockey Geschrieben 3. Oktober 2016 Teilen Geschrieben 3. Oktober 2016 Macht das wirklich jemand? Wird das tatsächlich kontrolliert? Ich bin solche Regelungen eher aus korrupten Ländern wie Zimbabwe oder Südafrika gewohnt, aber doch nicht hier? 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lubeja Geschrieben 3. Oktober 2016 Teilen Geschrieben 3. Oktober 2016 Ich bin solche Regelungen eher aus korrupten Ländern wie Zimbabwe oder Südafrika gewohnt, aber doch nicht hier? Oder es ist der Nachweis, das die Gesetze der Entropie auch auf kultureller Ebene Gültigkeit haben... :ph34r: 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 3. Oktober 2016 Teilen Geschrieben 3. Oktober 2016 Macht das wirklich jemand? Wird das tatsächlich kontrolliert? Ich bin solche Regelungen eher aus korrupten Ländern wie Zimbabwe oder Südafrika gewohnt, aber doch nicht hier? Ich kann mich noch an so ne Bildungsfernseh-Reportage über die Zollstation Ischgl/Samnaun erinnern: Da haben sie jemanden auf der EU-Seite der Skipiste mit ner Gold-Rolex am Arm kontrolliert, der dann meinte: "Nein, keine Sorge, die ist nicht aus der Schweiz - die hab ich doch grad letzte Woche erst in den USA gekauft...". Bei teuren Sachen kann es also durchaus sein, dass man nachträglich nachweisen muss, dass sie im Gemeinschaftsgebiet verzollt/-steuert sind. Florian 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Volume Geschrieben 5. Oktober 2016 Teilen Geschrieben 5. Oktober 2016 (bearbeitet) Macht das wirklich jemand? Wird das tatsächlich kontrolliert? Mich hat der Zoll in FRA schon bei einer Ankunft aus Japan auf meine neuwertig aussehende, tatsächlich aber bereits 2 Jahre alte Spieggelreflexkamera eines japanischen Herstellers angesprochen, und mich verdächtigt sie gerade gekauft zu haben und zu versuchen sie unter Umgehung des Zolls einzuführen... Ich habe aber (offensichtlich) glaubhaft versichern können, die Kamera bereits länger zu besitzen, und in Europa erworben zu haben. Auf Nachweise hat der Zoll verzichtet. Rein theoretisch könnte er sie aber verlangen. Gruß Ralf Bearbeitet 5. Oktober 2016 von Volume 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FalconJockey Geschrieben 5. Oktober 2016 Teilen Geschrieben 5. Oktober 2016 Wir reden hier doch eher von selbst fliegend beim Zoll aufkreuzen, nicht als Passagier in der Airline. Das sind verschiedene Kategorien, da man auf Privatflügen seltenst kontrolliert wird. Als wir in Südafrika unterwegs waren mussten wir bei der Ausreise alle unsere elektronischen Waren per Formular melden, um bei der Rückreise keine Probleme zu kriegen. Die spinnen da voll rum. Bei der Einreise nach Zimbabwe mussten wir sogar unser Flugzeug beim Zoll anmelden. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dierk Geschrieben 10. März 2017 Autor Teilen Geschrieben 10. März 2017 (bearbeitet) Bin gerade eben auf die entsprechende deutsche Seite gestossen. Es heisst auf Deutsch "Nämlichkeitsnachweis" http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Rueckwaren/rueckwaren_node.html Wobei hier http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Reisefreimengen/reisefreimengen_node.html#doc18638bodyText4 noch präzisiert wird, das man 300 Euro Freigrenze hat und eine Privatperson, die mit dem eigenen oder gemieteten Flieger in die EU bzw Deutschland einreist, deswegen trotzdem nur die normale Freigrenze von 300 Euro geltend machen darf, und nicht die für Flugreisende von 430 Euro, da das Mietflugzeug, auch wenn es von einem gewerblichen Vermieter gechartert wurde, vom deutschen Zoll als "nicht gewerbliches Verkehrsmittel" eingestuft wird. Wenn ich also ein teures Klapprad im Flieger transportieren möchte, um vor Ort mobil zu sein, müsste ich vorher diesen Nämlichkeitsausweis erstellen lassen. Wobei ich mich jetzt frage, wo ich den bekomme und wie das konkret läuft. Ich möchte mit Nämlichkeitsausweis und Klapprad oder Inlineskates oder was auch immer an sogenannten "Rückwaren" von einem Flugplatz mit PPR Zoll, d.h. ohne Güterabfertigung, "nothing to declare", mit anmeldefreien Reisemitbringseln abfliegen/landen. Als Nämlichkeitsnachweis dient das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Formular 0329 - nur im Vordruckhandel erhältlich) oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr (Formular 0330 - nur für die Wiedereinreise nach Deutschland). Das Auskunftsblatt INF 3 oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr wird vor der Ausreise bei jeder Zollstelle unter Vorführung der Waren ausgestellt.Nur muss dazu wohl der Ausweis bereits ausgestellt sein... Oder müsste ich dann trotz Nachweis dennoch über einem internationalen Verkehrsflughafen ein- und ausreisen? Das würde pro Strecke drei Landungen erfordern, von den Landegebühren auf intern. Flughäfen mal abgesehen. Die nächste Frage ist nun, ob dieser Nämlichkeitsnachweis eine EU-Erfindung ist oder ob es ein Schweizer Äquivalent gibt. Konkret möchte ich z.B. mit einem z.B. Elektroklapprad oder Inlineskates (= privates Sportgerät) plus Reisemitbringseln im Rahmen der Deutschen Freigrenze (300 Euro) z.B. Schweizer Käse und 4 Liter Schweizer Wein von einem Flugplatz mit PPR Zoll in CH nach einem Flugplatz mit PPR Zoll in D und dann mit dem "privatem Sportgerät" und Reisemitbringseln im Rahmen der Schweizer Höchstgrenze (300 CHF) wieder von diesen Plätzen zurück. Falls ich als Alternate einen Verkehrsflughafen wie z.B. Nürnberg anfliege, ist aber nicht klar, was mit dem Wein passiert, und falls ich von dort mit Klapprad und deutschem Wein wieder zurück möchte. Beim Flughafenreglement habe ich gelesen, das auch beim Handling via GAT das Handgepäck den Abmessungen für den gewerblichen Luftverkehr zu genügen hat (???) und Flüssigkeiten in 100 ml Portionen abgepackt werden müssen (haha). Und wenn ich dann mit Nämlichkeitsnachweis zwar das Klapprad abgabenfrei mit nach Deutschland nehmen könnte, heisst das noch nicht, dass ich es auch abgabenfrei wieder in die Schweiz zurück bekomme, wird der "Nämlichkeitsnachweis" der EU vom Schweizer Zoll anerkannt oder hat der Schweizer Zoll seinen eigenen Nachweis (bzw. kennt das der Schweizer Zoll vielleicht gar nicht). Hat schon jemand damit Erfahrungen gemacht? Kann ich mit meinem mobilen Hausrat einfach mal nach Bern fahren und für alle in Zukunft potentiell mitfliegenden Rückwaren, wie Klapprad, Fotokamera, Notebook, Taucherausrüstung, Radschuhe, GPS-Uhr usw. diese INF-3 Bescheinigungen ausstellen lassen, idealerweise unbeschränkt gültig? Bearbeitet 10. März 2017 von Dierk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DaMane Geschrieben 10. März 2017 Teilen Geschrieben 10. März 2017 .................... Kann ich mit meinem mobilen Hausrat einfach mal nach Bern fahren und für alle in Zukunft potentiell mitfliegenden Rückwaren, wie Klapprad, Fotokamera, Notebook, Taucherausrüstung, Radschuhe, GPS-Uhr usw. diese INF-3 Bescheinigungen ausstellen lassen, idealerweise unbeschränkt gültig? ....und was so deine Bescheinigung im enzelnen kostet? :o Gruß Manfred Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 10. März 2017 Teilen Geschrieben 10. März 2017 Und wenn ich dann mit Nämlichkeitsnachweis zwar das Klapprad abgabenfrei mit nach Deutschland nehmen könnte, heisst das noch nicht, dass ich es auch abgabenfrei wieder in die Schweiz zurück bekomme, wird der "Nämlichkeitsnachweis" der EU vom Schweizer Zoll anerkannt oder hat der Schweizer Zoll seinen eigenen Nachweis (bzw. kennt das der Schweizer Zoll vielleicht gar nicht). Hat schon jemand damit Erfahrungen gemacht? Das hast Du glaub ich etwas falsch verstanden: Den Nämlichkeitsnachweis bekommst Du bei der Ausfuhr der Waren aus dem Zollgebiet, damit Du nachher die Wiedereinfuhr zollfrei durchführen kannst. Wenn Du also mit Deinem Klapprad von Deutschland in die Schweiz reist, dann besorgst Du Dir den beim Ausfuhrzollamt in Deutschland. Dort musst Du das Rad vorzeigen. Wenn Du dann später aus der Schweiz wieder zurück nach Deutschland fährst, und Dich der Zöllner bei der Einreise fragt, ob Du das Klapprad nicht versteuern willst, dann zeigst Du ihn diesen Nachweis. Umgekehrt gibt es in der Schweiz so was sicher auch. Was man dazu sagen muss: Die reisen mit privaten Flugzeugen werden hier in keiner Weise anders behandelt, als Reisen z.B. Mit dem Auto. Dafür gilt das gleiche. Wer also bisher kein Problem damit hatte, sein Klapprad im Autokofferaum über die Grenze zu nehmen, der sollte sich bei der Mitnahme im Flugzeug auch keinen Kopf machen. Zudem akzeptiert zumindest der deutsche Zoll auch im Zweifellsfall einen Kaufnachweis aus Deutschland um zu belegen, dass man die Ware ursprünglich in Deutschland erworben hat. Ich reise seit Jahren (Jahrzehnten) mit Laptops, Kameraausrüstung, Fahrädern, ... ohne so einen Wisch in Länder ausserhalb des Zollgebietes und hatte noch nie Probleme bei der Wiedereinreise. Wenn man aber mit einer teuren neuen Uhr aus den USA kommt, dann kann der Zoll schon mal nachfragen. Aber formal ist das natürlich so, dass man für alles für das man keinen solchen Lappen hat zur Kasse gebeten werden könnte... Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Urs Wildermuth Geschrieben 11. März 2017 Teilen Geschrieben 11. März 2017 Früher gab es in der Schweiz so schöne grüne Zollausweise für sein Eigentum, die man an jeder Zollstelle kriegen konnte, primär für Kameras, habe die damals aber für alles mögliche machen lassen. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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