DaMane Geschrieben 30. August 2016 Geschrieben 30. August 2016 Bei Flugzeugen, die naturgemäß weitere Strecken zurücklegen, das bloße landen als Kriterium zu nehmen ist jedenfalls kein guter Wille, daß könnte man schon mal nachprüfen ob es primär im Land bleibt. Ingo Die "Vorgänge", für die sich der Zoll interessiert, gehen in der Anzahl der Bewegungen unter. Entweder hat man Zoll-Schranken, dann müssen sie auch angewendet werden, oder man schafft den Zoll ab und spart sich das Geld für die Behörde. Sollte eigentlich eine einfache Rechnung sein .... Manfred 1 Zitieren
Heiri_M Geschrieben 30. August 2016 Geschrieben 30. August 2016 Wenn ich ein Flugzeug illegal dauerhaft nach D bringen möchte, würde ich ganz normal auf einem Zollflugplatz landen, wie gewohnt Zoll machen, und dann legal starten und auf einem nicht- Zollflugplatz legal landen. Ich weiss eigentlich gar nicht, wo das Problem liegt.... Zitieren
DaMane Geschrieben 30. August 2016 Geschrieben 30. August 2016 (bearbeitet) Wenn ich ein Flugzeug illegal dauerhaft nach D bringen möchte, würde ich ganz normal auf einem Zollflugplatz landen, wie gewohnt Zoll machen, und dann legal starten und auf einem nicht- Zollflugplatz legal landen. Ich weiss eigentlich gar nicht, wo das Problem liegt.... Ich glaube auch, daß hier 2 unterschiedliche Sachverhalte durcheinandergebracht werden. a) eine unzulässige illegale Stationierung eines Flugzeuges, das eigentlich verzollt werden müßte, und b ) der Versuch, im Flugzeug mitgeführte Waren etc. an einer möglichen Zollkontrolle vorbeizuschleußen. Gruß Manfred Bearbeitet 30. August 2016 von DaMane Zitieren
Chipart Geschrieben 30. August 2016 Geschrieben 30. August 2016 Oder hat Dich ein Zöllner jemals gefragt, ob Du Dein Auto oder Flugzeug wieder ausführen wirst? Und wann? Man gibt dem Zoll zumindest theoretisch die Möglichkeit, zu überprüfen, wie lange ein Flug-,Fahr-oder Schwimmzeug im Zollgebiet ist. Mit der Nutzung der "grünen Grenze" (wie auch einem Nicht-Zollflugplatz) entzieht man sich dieser Möglichkeit ganz praktisch. Und für viele Dinge gibt es ja tatsächlich Höchstdauern, wie lange sie im Zollgebiet sein dürfen, ohne verzollt zu sein. Wie Manfred schon geschrieben hat: So lange es Zölle gibt muss man den Behörden auch eine effektive Möglichkeit geben, deren Bezahlung zu kontrollieren und durchzusetzen. Jemand der sich dieser Kontrolle entzieht muss entsprechend sanktioniert werden. Florian 1 Zitieren
paraglider Geschrieben 30. August 2016 Geschrieben 30. August 2016 (bearbeitet) Ich glaube auch, daß hier 2 unterschiedliche Sachverhalte durcheinandergebracht werden. a) eine unzulässige illegale Stationierung eines Flugzeuges, das eigentlich verzollt werden müßte, und b ) der Versuch, im Flugzeug mitgeführte Waren etc. an einer möglichen Zollkontrolle vorbeizuschleußen. Gruß Manfred Das ist in etwa das A und O betreffend Thema Zollflugplatz Pflicht. Führt man keine Zollpflichtige Waren und/oder Devisen ein, und es befinden sich an Bord keine Personen welche eine Einreisebewilligung für die betreffend DEST benötigen, so kann/darf man einen Antrag bzw. Meldung an der zuständigen Zollbehörde senden das man auf einen Platz ohne Zoll landen möchte: natürlich macht es Sinn angaben zur Reise und allfälligen Pax'e zu machen und darauf hinweisen das keine zollpflichtigen Güter/Devisen eingeführt werden. Hierbei ist es auch gängie Praxis, das sofern man vorgängig mitgeteilt hat das keine zollpflichtigen Güter/Devisen eingeführt werden und keine anmeldepflichtigen Personen an Bord sind, das auch die Polizei anstatt des Zoll eine allfällige Kontrolle vor Ort (DEST) durchführt. Ob nun der Zoll oder die Polizei die Kontrolle durchführt, man darf sich solange nicht vom Flugzeug entfernen bis die Kontrolle durchgeführt wurde ausser für den Fall das ein gesondert abgesperrter Bereich zur Verfügung steht. Ganz anders ist die Situation wenn zollpflichtige Güter/Devisen eingeführt werden und/oder anmeldepflichtige Personen an Bord sind und auf einen Platz landet welcher keinen Zoll hat: hier darf man ruhig davon ausgehen das es empflindliche Sanktionen (Busse, Haft) nach sich ziehen wird. Einfach ausgedrückt, der Staat will wissen ob zollpflichtige Güter/Devisen eingeführt werden und/oder anmeldepflichtige (Visapflicht) Personen an Bord sind: ist dies nicht der Fall, so kann/darf (muss aber nicht!) die Steuerbehörde den PIC von der Zollflugplatzpflicht befreien was jedoch nicht gleichzusetzen ist mit einer Kontrolle durch die Steuerbehörde bzw. Polizei bei der Einreise (LDG). Franc Bearbeitet 30. August 2016 von paraglider Zitieren
Chipart Geschrieben 31. August 2016 Geschrieben 31. August 2016 so kann/darf man einen Antrag bzw. Meldung an der zuständigen Zollbehörde senden das man auf einen Platz ohne Zoll landen möchte Natürlich gibt es verschiedenste Möglichkeiten, seiner Pflicht zur anmeldung nachzukommen - übrigens unabhängig davon, ob man anmeldepflichtige Waren mit sich führt, oder nicht. Das ist aber für den vorliegenden Fall irrelevant! Hier geht es ja gerade darum, was passiert, wenn jemand das nicht gemacht hat und einfach gelandet ist. Für den Hobbypiloten gilt dabei ganz klar: Die Landung auf einem Zollflugplatz und der Weiterflug von dort zum eigentlichen Ziel ist in den allermeisten Fällen viel weniger Zeitverlust/Aufwand, als der Papierkram, um hiervon eine Ausnahme genehmigt zu bekommen... Ob nun der Zoll oder die Polizei die Kontrolle durchführt, man darf sich solange nicht vom Flugzeug entfernen bis die Kontrolle durchgeführt wurde ausser für den Fall das ein gesondert abgesperrter Bereich zur Verfügung steht. Mist! Das heisst, ich hätte die letzten zwei Wochen in meinem Flieger auf dem Flugplatz verbringen müssen, weil der Zoll (und die Polizei) bei meinem letzten EInflug - wie in der Mehrheit der Fälle - bisher noch nicht gekommen ist? Darf ich dann wenigstens im Flugplatz auf's Klo in den 2 Wochen oder zählt das nicht als abgesperrter Bereich? In diesem Sinne, Florian Zitieren
cosy Geschrieben 31. August 2016 Geschrieben 31. August 2016 Kleine Anmerkung: Die Schweiz als Schengenraum-Mitglied behandelt den Luftverkehr so wie ein nicht-EU und Nicht-Schengen-Mitgl. Trotzdem gibt es vereinfachte Verfahren für einige handverlesene Flugplätze ohne Tower, ohne AFIS, gohne (in CH so nicht existierenden) Flugverkehrsleiter. Man muss im AIP nachsehen. Konkret sieht diesed dann (am Bsp meiner Erfahrung) so aus: * rechtzeitig im Voraus per Webformular n den Verbindungsmann für Zoll im schweizer DEST A/D senden (24h PPR) die Zollmeldung MIT Angabe aller Namen und deren Passnummer senden * bestätigen, dass woher und wann man anfliegt (nur Schengenraum) und dass man keine zu verzollenden Waren mitführt * fliegen, natürlich mit FLP * FALLS man zu früh landet: min 30' über angemeldete Block on Zeit am Ziel warten Habe das schon oft gemacht, es ist noch nie jemand zum Kontrollieren gekommen. Hängt vermutlich auch von der Nationalität der Paxen ab.. Zitieren
Dierk Geschrieben 31. August 2016 Geschrieben 31. August 2016 (bearbeitet) Man sollte sich vielleicht auf die korrekte Terminologie einigen: a) "Zollflugplatz" - in der Regel einer der internationalen Flughäfen b) - "Flugplatz mit toleriertem Verkehr" c) - "Flugplatz/feld ohne toleriertem Verkehr" a) mit oder ohne anmeldepflichtigen Waren, mit oder ohne Visapflicht etc, Öffnungszeiten der Zollstelle beachten b) ohne Warenverkehr jenseits der Freigrenze, customs PPR c) Landung nur bei aviatischem oder medizinischem Notfall Bearbeitet 31. August 2016 von Dierk Zitieren
Pioneer300 Geschrieben 31. August 2016 Geschrieben 31. August 2016 Mist! Das heisst, ich hätte die letzten zwei Wochen in meinem Flieger auf dem Flugplatz verbringen müssen, weil der Zoll (und die Polizei) bei meinem letzten EInflug - wie in der Mehrheit der Fälle - bisher noch nicht gekommen ist? Darf ich dann wenigstens im Flugplatz auf's Klo in den 2 Wochen oder zählt das nicht als abgesperrter Bereich? Du musst Dich dort im Falle einer vorzeitigen Landung solange aufhalten, bis die gemeldete Landezeit abgelaufen ist. Wenn bis dann keiner gekommen ist, darfst Du Deines Weges gehen... Chris Zitieren
cosy Geschrieben 31. August 2016 Geschrieben 31. August 2016 Man sollte sich vielleicht auf die korrekte Terminologie einigen: a) "Zollflugplatz" - in der Regel einer der internationalen Flughäfen b) - "Flugplatz mit toleriertem Verkehr" c) - "Flugplatz/feld ohne toleriertem Verkehr" a) mit oder ohne anmeldepflichtigen Waren, mit oder ohne Visapflicht etc, Öffnungszeiten der Zollstelle beachten b) ohne Warenverkehr jenseits der Freigrenze, customs PPR c) Landung nur bei aviatischem oder medizinischem Notfall Aufgepasst: dann braucht es dafür aber mindestens eine dreispaltige Tabelle, alleine für D, AT und den deutschen Teil von CH, Weil die Nomenklatur nicht einheitlich ist. Und wenn Du in Zollrechtliche Publikationen guckst, stösst Du auf weitere Hybride Unterarten.. Zitieren
Dierk Geschrieben 31. August 2016 Geschrieben 31. August 2016 (bearbeitet) Eine Tabelle mit mehr als drei Spalten findet man hier: http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/04338/04849/index.html?lang=de Wer in CH Zoll braucht, sollte besser hier http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen/04020/04256/04263/04518/index.html?lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDfXt6f2ym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A-- starten/landen. Und für z.B. Frankreich gibt's auch eine Liste: https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=LEGITEXT000019430064&dateTexte=20160831 Und für EU: http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/e-library/documents/policies/borders-and-visas/schengen/docs/lists_of_ms_notifactions_article_34_en.pdf&usg=AFQjCNFcXQdt81t0yCEXZZwUPLilGTEkDQ Für Frankreich war z.B. das letzte Update am 30.06.2016 Bearbeitet 31. August 2016 von Dierk 3 Zitieren
DaMane Geschrieben 31. August 2016 Geschrieben 31. August 2016 ....................... Darf ich dann wenigstens im Flugplatz auf's Klo in den 2 Wochen oder zählt das nicht als abgesperrter Bereich? In diesem Sinne, Florian Das ist gar nicht so lustig ;) Ich erinnere mich noch sehr gut daran, wie wir in kleiner Formation nach einem mehrstündigen Flug von den Bahams in FXE (Fort Lauderdale Executive) gelandet sind, und mit der Anweisung zur ausgewiesenen customs-control area (oder so ähnlich) dirigiert wurden, die Flugzeuge ja nicht zu verlassen, bevor uns Mitarbeiter der Zollbehörde dazu auffordern. Trotz guten Willens konnten es nicht alle durchhalten. Sie "mußten mal"........Das war aber noch vor 2001, als auch die Ami's noch ab und zu mal ein Auge zudrückten. Gruß Manfred Zitieren
Bleriot Geschrieben 31. August 2016 Geschrieben 31. August 2016 Für Frankreich war z.B. das letzte Update am 30.06.2016Blöderweise ist die Liste trotzdem nicht aktuell. Gemäss dem Frankreich-AIP sind z. B. Gap-Tallard und Vesoul-Frotey seit Jahren keine Zollflugplätze mehr. Ich halte mich in dem Fall lieber ans AIP anstatt mich bei einer Kontrolle mit der Police de l'air unterhalten zu müssen. Gruss Paul Zitieren
AirBuss Geschrieben 31. August 2016 Geschrieben 31. August 2016 Im letzten Position Report der AOPA steht klar, dass man sich nicht auf das AIP verlassen darf, sondern bei den Zollbehörden sich informieren muss, welcher Flugplatz diesen "Service" anbietet. Hier ist der Link zu den deutschen Flugplätzen http://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/FormulareMerkblaetter/Zollrecht/Zoll/liste_andere_verkehrsrechtlich_zugelassene_flugplaetze.pdf?__blob=publicationFile&v=11 Gruss 1 Zitieren
Stephan E. Geschrieben 1. September 2016 Geschrieben 1. September 2016 (bearbeitet) Dann darf der Zoll auch "annehmen", dass Du 100000 Euro eingeschmuggelt hast, oder dass Du illegal Asylanten eingeschleppt hast? Oder hat Dich ein Zöllner jemals gefragt, ob Du Dein Auto oder Flugzeug wieder ausführen wirst? Und wann? Hallo Heiri Der Zoll kann natürlich nicht "einfach" etwas annehmen, sondern kann nur das tun, was ihm die Gesetze erlauben resp. vorschreiben (aber auch das kann schon einschneidend genug sein...). Wenn der Zoll "annimmt", bei Landung auf einem Nicht-Zollflugplatz sei die Zollschuld entstanden, dann handelt er so, wie das Gesetz es vorgibt. Man muss das zwar zusammensuchen, gesetzestechnisch ist das aber (leider) korrekt: Zollkodex der Europäischen Union, Artikel 79 Entstehen der Zollschuld bei Verstößen (1) Für einfuhrabgabenpflichtige Waren entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn Folgendes nicht erfüllt ist: a) eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf das Verbringen von Nicht-Unionswaren in das Zollgebiet der Union, --> Wenn man eine Vorschrift für das Verbringen von Waren in die EU missachtet, entsteht also die Einfuhrzollschuld. D-Zollverwaltungsgesetz, § 2 (2) Einfliegende Luftfahrzeuge dürfen nur auf einem Zollflugplatz landen, ausfliegende nur von einem solchen abfliegen. --> Es existiert eine gesetzliche Pflicht, nur an einem Zollflugplatz zu landen. Wer das nicht tut, erfüllt eine zollrechtliche Vorschrift nicht, ergo siehe oben, Art. 79 Zollkodex Somit darf der Zoll annehmen, die Einfuhrzollschuld entsteht, sobald Du an einem Nichtzollflugplatz landest. In Deinen anderen Beispielen darf er aber natürlich nicht einfach annehmen, was er will. Beste Grüsse Stephan Bearbeitet 1. September 2016 von Stephan E. 2 Zitieren
Pioneer300 Geschrieben 9. September 2016 Geschrieben 9. September 2016 Das wurde hier glaub noch nicht gepostet: Link Lesenswert... Chris Zitieren
Chipart Geschrieben 9. September 2016 Geschrieben 9. September 2016 Das hat mit dem hier diskutierten Fall nicht viel zu tun. Im Link ging es nicht um die "versehentliche" Landung an einem Nicht-Zollflugplatz, sondern um die gewerbsmäßige Verwendung eines Flugzeuges in der Schweiz, das ganz regulär über einen Zollflugplatz eingeflogen ist (aber nicht verzollt wurde). Die Schweizer Justiz hat - absolut nicht überraschend - festgestellt, dass jedwede Verwendung eines Flugzeuges gegen Entgelt - undabhängig von der Höhe dieses Entgeltes - nach IStanbuler Übereinkommen im Zollrechlichen Sinne als gewerblich eingestuft werden kann. Florian Zitieren
Pioneer300 Geschrieben 9. September 2016 Geschrieben 9. September 2016 Ich weiss. Ich fand es trotzdem interessant zu lesen und wollte nicht extra einen neuen Thread aufmachen. Chris Zitieren
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