nick03 Geschrieben 27. August 2016 Geschrieben 27. August 2016 Wieso? Wenn ein Flugzeug nach Deutschland eingeführt wird, fallen doch 19% MWST an oder nicht? Könnte ja sowas sein. Ich frag mal nach bei Gelegenheit, mal schauen was rauskommt. Meine Antwort bezog sich auf Clipart der schrieb das wohl noch mehr dahinter steck, was wir allerdings nicht wissen. Von Einführung in D wurde nichts geschrieben. Das Thema wa: Jemand ist auf einem Nichtzollflugplstz gelandet muss angeblich das Flugzeig verzollen und dazu war mein Kommentar das das Nonsens ist. Hat nichts mit Zoll- oder Nichtzollflugplatz zu tun. Nick Zitieren
mds Geschrieben 27. August 2016 Geschrieben 27. August 2016 Nonsens ist es leider nicht, solche Fälle gibt's immer mal wieder … wer rechtliche Unterstützung in der Schweiz benötigt, ist bei Rechtsanwalt Philip Bärtschi in Luzern am richtigen Ort, der inzwischen einiges an Erfahrung mit solchen Fällen gesammelt hat. Zitieren
Stephan E. Geschrieben 27. August 2016 Geschrieben 27. August 2016 Hallo zusammen, landen auf einem Nichtzollflugplatz IST gleichbedeutend mit eingeführt (oder zolltechnisch korrekt: In den freien Warenverkehr überführt). Muss weder gewerbsmässig sein, noch muss sonst mehr dahinterstecken. Ist (leider) alles andere als nonsens. Hier ein Artikel zum Thema: https://steigerlegal.ch/2012/08/30/kein-zollflugplatz-flug-nach-deutschland-fuer-10000-euro/ (sorry, weiss nicht wie ich in tapatalk einen link reinstelle...). Der Vorfall war noch unter dem alten Zollkodex der EU, der seit diesem Jahr nicht mehr in Kraft ist. Die Lage hat sich aber auch unter dem neuen EU-Zollrecht nicht geändert. Beste Grüsse Stephan Zitieren
Niggi Geschrieben 28. August 2016 Geschrieben 28. August 2016 Dass die Kollegen im grossen Kanton das mit den Zollplätzen sehr ernst nehmen kann ich auch bestätigen: Vor gut anderthalb Jahren bin ich ex LFSB nach Germanien geflogen und dort im schönen Bayern auf einem nicht-Zollplatz gelandet. 12 Wochen später hat sich Schweinfurt gemeldet, Fazit: Der Deutsche Zoll durchsucht regelmässig die Hauptflugbücher der Flugplätze auf unbewilligte Landungen aus dem Ausland. Als gängige und gerichtlich geschützte Praxis wurde mir die Verzollung (MwSt) aus Basis des Zeitwerts angegeben. Der Herr wusste auch Bescheid, wie man diesen in etwa bestimmt. Wie und warum die Landung zu Stande kam interessierte ihn absolut gar nicht, dies sei nicht relevant. Der Herr Zöllner kennt nun den Unterschied zwischen Basel und Mulhouse. :lol: E Gruess Niggi Zitieren
FalconJockey Geschrieben 28. August 2016 Geschrieben 28. August 2016 12 Wochen später hat sich Schweinfurt gemeldet, Fazit: Der Deutsche Zoll durchsucht regelmässig die Hauptflugbücher der Flugplätze auf unbewilligte Landungen aus dem Ausland. Und wenn man einfach einen anderen Abflugort angibt? Das prüft doch keiner wirklich nach, oder etwa doch? Hast Du die MwSt bezahlen müssen, oder ging es mit "Mulhouse = EU" durch? Zitieren
Chipart Geschrieben 28. August 2016 Geschrieben 28. August 2016 Kannst Du da current bleiben oder fragt man nicht? So ein mal im Jahr schaff ich das schon dahin - aber gefragt hat mich da auch noch keiner.... florian Zitieren
nick03 Geschrieben 28. August 2016 Geschrieben 28. August 2016 Hallo zusammen, landen auf einem Nichtzollflugplatz IST gleichbedeutend mit eingeführt (oder zolltechnisch korrekt: In den freien Warenverkehr überführt). Muss weder gewerbsmässig sein, noch muss sonst mehr dahinterstecken. Ist (leider) alles andere als nonsens. Hier ein Artikel zum Thema: https://steigerlegal.ch/2012/08/30/kein-zollflugplatz-flug-nach-deutschland-fuer-10000-euro/ (sorry, weiss nicht wie ich in tapatalk einen link reinstelle...). Der Vorfall war noch unter dem alten Zollkodex der EU, der seit diesem Jahr nicht mehr in Kraft ist. Die Lage hat sich aber auch unter dem neuen EU-Zollrecht nicht geändert. Beste Grüsse Stephan Der Briefkopf vom Karlsruher Zoll gibt allerdings nicht das her was auf der Rechtsanwaltsseite beschrieben wird. Der Tip vom Rechtsanwalt ist natürlich vollkommen richtig, aber das sollte auch jeder Schweizer Pilot wissen. Es muss sowieso ein Flugplan erstellt und sorgfältig alles geprüft werden. Sicherheitslandungen/Notlandungen dürfen natürlich auch auf Nichtzollflugplatzen durchgeführt werden. Wie beschrieben kann auch auf nicht offiziellen Zollflugplätzen in Abstimmung gelandet werden, alles am besten per email dokumentieren damit es nachher nicht zu Diakussionen kommt. Nick Zitieren
Chipart Geschrieben 28. August 2016 Geschrieben 28. August 2016 Ich verstehe die Diskussion nicht ganz: Der Zollsatz für zivile Luftfahrzeuge ist doch 0%. Folglich geht es nur um die Einfuhrumsatzsteuer. Diese kann man sich aber natürlich bei der Ausfuhr des Luftfahrzeuges zurück in die Schweiz wieder erstatten lassen. Das ist zwar ein bisschen Papierkram, aber bei solchen Beträgen ist es das sicher Wert. Florian Zitieren
F-LSZH Geschrieben 28. August 2016 Geschrieben 28. August 2016 (bearbeitet) Der Zollsatz für zivile Luftfahrzeuge ist doch 0%. In dem von Stephan weiter oben verlinkten Beitrag steht: Der Zollsatz beträgt für ein Kleinflugzeug, das weniger als 2’000 kg wiegt, 7.7 Prozent (Codenummer 8802 2000 90 0). Dazu kommt die deutsche Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent. Was stimmt denn nun? Allerdings, wenn man in dem Artikel auf den Link zum Zollsatz klickt und dort die Codenummer 8802 20 00 90 aufklappt, sieht man: Drittlandszollsatz (01-01-2006 - ) : 7.70 % Schweiz (CH) - Einfuhr: Zollpräferenz (20-12-1972 - ) : 0 % Sollte da jemand den falschen Tarif angewendet haben...? Es geht ja dabei um die Stationierung des Fliegers, nicht um die Registrierung (z.B. N-reg). Bearbeitet 28. August 2016 von F-LSZH Zitieren
Pioneer300 Geschrieben 28. August 2016 Geschrieben 28. August 2016 Nur um sich die 20 Euros Gebuehren und 15min Zeitverlust zu ersparen sowas riskieren, also ich weiss ja nicht... Chris Zitieren
iwl Geschrieben 28. August 2016 Geschrieben 28. August 2016 Ich finde es gut, dass es Leute gibt die die Freiheit hochhalten. Zitieren
PAO1908 Geschrieben 29. August 2016 Geschrieben 29. August 2016 Ich verstehe die Diskussion nicht ganz: Der Zollsatz für zivile Luftfahrzeuge ist doch 0%. Folglich geht es nur um die Einfuhrumsatzsteuer. Diese kann man sich aber natürlich bei der Ausfuhr des Luftfahrzeuges zurück in die Schweiz wieder erstatten lassen. Das ist zwar ein bisschen Papierkram, aber bei solchen Beträgen ist es das sicher Wert. Florian so einfach ist das nicht. MWSt Rückerstattung sind generell nur möglich wenn eine deutsche MWST Nummer beim Exporteur vorhanden ist. Ein Privatverkauf, berechtigt nicht zur MWST Rückerstattung. So ist es zumindest in meinem Business. Grüsse Zitieren
Chipart Geschrieben 29. August 2016 Geschrieben 29. August 2016 so einfach ist das nicht. MWSt Rückerstattung sind generell nur möglich wenn eine deutsche MWST Nummer beim Exporteur vorhanden ist. Ein Privatverkauf, berechtigt nicht zur MWST Rückerstattung. So ist es zumindest in meinem Business. MwSt Rückerstattungen sind generell nur möglich, wenn MwSt gezahlt wurde - einige echt komplexe Sonderfälle mal aussen vor gelassen. Das ist ja klar, sonst würde es ja nicht RÜCKerstattung heissen. Beim Privatverkauf wird regelmäßig keine MwSt abgeführt. Deswegen kann man da auch nix RÜCKerstatten - an der fehlenden Steuernummer scheitert es dann nur sehr indirekt. Hier geht es aber um was völlig anderes - es wird ja gar nix gekauft oder verkauft: Die Landung auf einem Nicht-Zollflughafen begründet nach Ansicht mancher Finanzbehörden automatisch eine steuerliche Einfuhr des Flugzeuges. Daher ist zunächst einmal Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen. Diese bezahlte Einfuhrumsatzsteuer kann man sich dann natürlich bei Ausfuhr zurück erstatten lassen. Nur ein eventueller Zoll wäre nicht erstattungsfähig. Florian Zitieren
iwl Geschrieben 29. August 2016 Geschrieben 29. August 2016 Auf "Das ist ja klar / natürlich" würde ich mich nicht verlassen. 1 Zitieren
Chipart Geschrieben 29. August 2016 Geschrieben 29. August 2016 Auf "Das ist ja klar / natürlich" würde ich mich nicht verlassen. Ich würde mich grundsätzlich wenn es um so viel Geld geht nicht auf irgendwas verlassen, was irgendwo im Internet steht - nur auf das, was mir entweder die zuständige Behörde selber (schriftlich) sagt oder ein Rechtsanwalt/Steuerberater, den ich danach Verklagen kann, wenn er mir Mist erzählt. Florian Zitieren
Niggi Geschrieben 29. August 2016 Geschrieben 29. August 2016 Und wenn man einfach einen anderen Abflugort angibt? Das prüft doch keiner wirklich nach, oder etwa doch? Hast Du die MwSt bezahlen müssen, oder ging es mit "Mulhouse = EU" durch? Mulhouse = EU ging durch, entspricht ja auch den (historischen) Tatsachen. Den Abflugort hatte der Türmer wohl dem Flugplan entnommen, ansonsten hätte er es kaum nachgeprüft bzw. nachprüfen können und schon gar nicht wollen. Als anständiges Forum diskutieren wir hier über die Gesetzeslage und nicht über deren Umgehung, niemals nicht würde ich unter keinen Umständen und überhaupt! :lol: Der freundliche Herr aus Schweinsfurt hat mir damals übrigens auch mitgeteilt, dass ich die MwSt ggf nicht rückfordern könnte. Darüber, warum er das so sieht haben wir uns allerdings nicht unterhalten, ich hatte mich eher darauf konzentriert, warum ich sie gar nicht erst bezahlen werde ;) . Gruss Niggi 2 Zitieren
PAO1908 Geschrieben 29. August 2016 Geschrieben 29. August 2016 Ich würde mich grundsätzlich wenn es um so viel Geld geht nicht auf irgendwas verlassen, was irgendwo im Internet steht - nur auf das, was mir entweder die zuständige Behörde selber (schriftlich) sagt oder ein Rechtsanwalt/Steuerberater, den ich danach Verklagen kann, wenn er mir Mist erzählt. Florian Ja aber Deine Aussagen, sind das Facts oder Vermutungen? Zitieren
iwl Geschrieben 29. August 2016 Geschrieben 29. August 2016 Vermutungen von Behörden können auch erst mal Facts sein mit denen man sich recht lange rumschlagen kann. Ingo Zitieren
Chipart Geschrieben 30. August 2016 Geschrieben 30. August 2016 Ja aber Deine Aussagen, sind das Facts oder Vermutungen? Ob man sich nur MwSt erstatten lassen kann, die auch bezahlt wurde? Fact! Ob man sich grundsätzlich gezahlte Einfuhrumsatzsteuer bei Wiederausfuhr erstatten lassen kann? Fact! Ob im konkreten Fall so eine Erstattung möglich wäre - insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Zollanmeldung nicht durch den Einführenden erfolgte, sondern automatisch auf Grund der Einfuhr über ausserhalb eines Port of Entry? Vermutung - habe da kein Urteil zu gefunden. Florian Zitieren
FalconJockey Geschrieben 30. August 2016 Geschrieben 30. August 2016 Das macht man ja sogar in Afrika toleranter: Als ich 2014 mit der gemieteten Cessna nach Victoria Falls/Zimbabwe flog, musste ich nur einen Wisch unterschreiben, dass ich lediglich x Stunden/Tage im Land bliebe, ansonsten würde Einfuhrsteuer anfallen. Zitieren
Chipart Geschrieben 30. August 2016 Geschrieben 30. August 2016 Das macht man ja sogar in Afrika toleranter: Als ich 2014 mit der gemieteten Cessna nach Victoria Falls/Zimbabwe flog, musste ich nur einen Wisch unterschreiben, dass ich lediglich x Stunden/Tage im Land bliebe, ansonsten würde Einfuhrsteuer anfallen. Nicht wirklich toleranter! In D musst Du auch dann keine EUSt zahlen, wenn Du länger als diese x Stunden/Tage bleibst. Es geht in dem Fall nur darum, dass der Zoll bei einer "illegalen" Einfuhr (also z.B. Landung auf einem Nicht-Zollflugplatz) offenbar annehmen darf, Du hättest es permanent eingeführt. Gleiches gilt z.B. auch, wenn Du mit dem Auto über die grüne Grenze fährst anstatt einen offiziellen Grenzübergang zu nutzen. Die Logik ist sogar ein wenig nachvollziehbar, da zum Einen ja eine gewisse Abschreckung gegenüber Zollbetrügern geschaffen werden soll und Du zum Anderen dem Zoll ja die Möglichkeit genommen hast, zu fragen, ob Du bald wieder mit dem Flieger ausreist. Dann nehmen sie halt das "für sich Beste" an... Florian Zitieren
iwl Geschrieben 30. August 2016 Geschrieben 30. August 2016 Nun wäre es aber ein leichtes die paar Flugzeuge alle paar Jahre zu überprüfen anstatt ständig diese Extratouren. Ingo Zitieren
DaMane Geschrieben 30. August 2016 Geschrieben 30. August 2016 (bearbeitet) Nun wäre es aber ein leichtes die paar Flugzeuge alle paar Jahre zu überprüfen anstatt ständig diese Extratouren. Ingo Ich weiß nicht, ob der Aufwand geringer wäre? :unsure: . Was würdest du denn "alle paar Jahre" überprüfen wollen? Den Stationierungsort zum Zeitpunkt der Überprüfung? Um eine brauchbare Erkenntnis zu erhalten, müßtest du dann alle Flugzeuge ständig auf das ungemeldete Überschreiten von Zollgrenzen überprüfen, und nicht nur diejenigen zum Anlaß solcher Flüge. Gruß Manfred Bearbeitet 30. August 2016 von DaMane 1 Zitieren
iwl Geschrieben 30. August 2016 Geschrieben 30. August 2016 Bei Flugzeugen, die naturgemäß weitere Strecken zurücklegen, das bloße landen als Kriterium zu nehmen ist jedenfalls kein guter Wille, daß könnte man schon mal nachprüfen ob es primär im Land bleibt. Ingo Zitieren
Heiri_M Geschrieben 30. August 2016 Geschrieben 30. August 2016 Es geht in dem Fall nur darum, dass der Zoll bei einer "illegalen" Einfuhr (also z.B. Landung auf einem Nicht-Zollflugplatz) offenbar annehmen darf, Du hättest es permanent eingeführt. Gleiches gilt z.B. auch, wenn Du mit dem Auto über die grüne Grenze fährst anstatt einen offiziellen Grenzübergang zu nutzen. ... und Du zum Anderen dem Zoll ja die Möglichkeit genommen hast, zu fragen, ob Du bald wieder mit dem Flieger ausreist. Dann nehmen sie halt das "für sich Beste" an... Dann darf der Zoll auch "annehmen", dass Du 100000 Euro eingeschmuggelt hast, oder dass Du illegal Asylanten eingeschleppt hast? Oder hat Dich ein Zöllner jemals gefragt, ob Du Dein Auto oder Flugzeug wieder ausführen wirst? Und wann? Zitieren
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