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Flug in die EU und Landung direkt auf einem Nicht-Zollflugplatz?


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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

ich habe bei einem Platz angefragt der etwas unterschiedliche Angaben macht bzgl. AD-Info und auf der Webseite bzgl. Zollflugplatz ja oder nein.

Ich habe nun die Auskunft bekommen, dass man über einen Zollflugplatz (Standard) fliegen soll oder bei der zuständigen Zollbehörde eine Sondergenehmigung einholen. Nach etwas Recherche bin ich auf ein entsprechendes Formular gestossen, wenige Angaben sind notwendig und es scheint tatsächlich (theoretisch) die Möglichkeit zu geben. 

Hat das ggfs. schon mal jemand in Deutschland beantragt, wie sind die Chancen und Gebühren?

 

 

Danke & Gruss

Steffen

Bearbeitet von Parachutesj
Geschrieben

Hallo Steffen,

 

ich würde unbedingt raten, über einen offiziellen Zollflugplatz einzufliegen! Mag sein, dass die Zollbehörde eine Sondergenehmigung erteilt, aber da würde ich mit einer Gebührenhöhe in Höhe einer guten Flugstunde rechnen!

Wie ein Artikel in der AOPA-Zeitschrift zeigte, ist nicht mal auf das AIP zu 100% verlass!  Einzig massgeblich ist die Publikation des deutschen Zoll's: 

 

http://www.zoll.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Servicesuche_solr_Formular.html

 

Dort nachsehen unter "Merkblatt zur Befreiung vom Zollflugplatzzwang" und

"Liste der anderen verkehrsrechtlich zugelassenen Flugplätze"

 

Derzeit soll ein Verfahren gegen einen Schweizer pendent sein, dem man 20% des Fleugzeugwerts in Rechnung gestellt hat, weil er nicht auf einem Flufplatz ohne Zoll gelandet sein soll.  

 

Freundliche Grüsse

 

 

Reto

Geschrieben

Hallo Steffen,

 

.......................

 

Derzeit soll ein Verfahren gegen einen Schweizer pendent sein, dem man 20% des Fleugzeugwerts in Rechnung gestellt hat, weil er nicht auf einem Flufplatz ohne Zoll gelandet sein soll.  

 

Freundliche Grüsse

 

 

Reto

Bist du sicher?

 

Manfred

Geschrieben

Ich fliege häufiger nach Deutschland und frage immer bei nicht Zollflugplatzen per Telefon oder email vorher an ob es möglich ist direktnzu landen. Da du sowieso einen Flugleiter brauchst besorgt dieser meistens auch jemanden vom Zoll. Meistens bekomme ich die Aussage 'Die Zollmitarbeiter vom Bahnhof xyz sind happy aus ihrem Büro zu kommen' Bis heute habe ich keinen Euro für den Zoll Service bezahlt. Allerdings is der Nachteil das du relativ genau mit der Uhrzeit bei an und Abflug sein musst, gilt allerdings auch für den Flugleiter.

 

Zum Thema Nachverzollung eines Flugzeugs in D wegen nicht Zollflugplatz ist nonsens.

 

Nick

Geschrieben

Würfeln die dann oder kommen die immer, wie ist das dann rückzu?

 

Ingo

Geschrieben

Würfeln die dann oder kommen die immer, wie ist das dann rückzu?

Ingo

Ja, genau - machen die an Zollflugflugplätzen ja genauso. Nur an den großen Verkehrsflughäfen ist tatsächlich eine dauernd besetzte Zollstelle.

 

Auf dem Rückflug muss man es rechtzeitig vorher anmelden, damit sie ne Chance haben, zu kommen. Ich glaube, das sind im Allgemeinen 90 Minuten - bin mir da aber nicht ganz sicher.

 

Florian

Geschrieben

Ich hätte das lieber vom Praktiker gehört, hörensagen weiß ich selber, wie oft fliegst Du denn in die Schweiz.

 

Ingo

Geschrieben

Würfeln die dann oder kommen die immer, wie ist das dann rückzu?

 

Ingo

 

 

Ich hätte das lieber vom Praktiker gehört, hörensagen weiß ich selber, wie oft fliegst Du denn in die Schweiz.

 

Ingo

 

Du willst es aber genau wissen :o . Hast Du was vor? ;)

 

Ich gehe schon davon aus, daß die angeforderten Zollbeamten kommen müssen, und bei ihren Hoheitlichen Aufgaben keinen Lust-und-Laune-Spielraum haben.  Sollten sie sich verspätet haben, müßte m.E. sogar der Flugleiter, der ja (zumindest in Deutschland) in seiner Funktion auch eine Art stellvertretender Hilfspolizist ist,  dich und deine PAXe vom Vorteil des Wartens auf die Zöllner überzeugen.

 

Gruß

Manfred

Geschrieben

Bei meinem einem Flug in die Schweiz bis jetzt wurde auf kleinem deutschen Regionalflughafen auf meine Frage bei der Luftaufsicht nach Zoll wegen Flug in die Schweiz der am Flughafen vorhandene Zoll angerufen: "Eine Person" - "Das passt schon".

In der Schweiz war ein kleines leeres Glashäuschen mit der Aufschrift Zoll.

Nach dem Rückflug zu großem deutschen Verkehrsflughafen wurde ich vom Vorfeld zum GAT gefahren.

Auf meine Frage dort, ich komme aus der Schweiz, wie das jetzt mit Zoll ist, bekam ich nur fragende Blicke.

An ziemlich jeder Grenze, Flughafen, etc. macht der Zoll nur Stichprobenkontrollen ~= "Lust-und-Laune-Spielraum".

Insofern kann man auf Deine "Ausgehungen" wohl nicht allzu viel geben. 

Geschrieben (bearbeitet)
.............

Insofern kann man auf Deine "Ausgehungen" wohl nicht allzu viel geben. 

Womit du zweifelsohne recht hast :) Theorie und Praxis sind meist nicht identisch. Aber solange wir in Deutschland noch Zollvorschrften haben, muß man damit rechnen, daß sie auch zur Anwendung kommen können. So hatte ich das gemeint .

 

Manfred

Bearbeitet von DaMane
Geschrieben

Wo ist das Problem. auf einem Zollplatz zu landen? Bremgarten, Donaueschingen, Tannheim, Kempten, es gibt in Grenznaehe ohne ende Plaetze dafuer.

Ich mache das regelmaessig (heute wieder), es kam uebrigens noch nie einer vom Zoll vorbei, weder in D noch in CH... :)

 

 

Chris

Geschrieben

Zum Thema Nachverzollung eines Flugzeugs in D wegen nicht Zollflugplatz ist nonsens.

 

Nick

Was heisst hier Nonsense? Ich kenne den aktuellen Fall, da steht eine Forderung über 20.000 Euro im Raum und der Flieger kann aktuell nicht mehr nach Deutschland da er sonst vom Zoll beschlagnahmt wird.

Geschrieben

Wo ist das Problem. auf einem Zollplatz zu landen

Es kostet Zeit und Geld.

Geschrieben

Ich kenne den aktuellen Fall,und der Flieger kann aktuell nicht mehr nach Deutschland da er sonst vom Zoll beschlagnahmt wird.

Wenn der Fall noch aktuell ist kann dann schon beschlagnahmt werden?

Oder ist das endgültig rechtskräftig und man wartet die Verjährung ab?

Geschrieben

Ich fliege öfters nach Deutschland und nach meiner Erfahrung werde ich ca. bei jedem 3. Flug von deutschem Zoll kontrolliert. Letzthin 2 Mal in Leutkirch und ein Mal in Coburg. Die Kontrollen beschränkten sich immer auf die Ausweiskontrollen und die Frage nach eingeführten Geldmitteln. Einmal gab es eine oberflächliche Durchsuchung des Gepäcks. Die Kontrolle dauerte nie länger als 5 min. und waren immer korrekt und höflich. Zoll ist an deutschen Flugplätzen entweder dauernd (Flughafen) oder nach Voranmeldung von 1-3h verfügbar. Gruss Reto

Geschrieben

Wenn der Fall noch aktuell ist kann dann schon beschlagnahmt werden?

Oder ist das endgültig rechtskräftig und man wartet die Verjährung ab?

soweit ich informiert bin ist nichts rechtskräftig und die AOPA Schweiz und Deutschland sind involviert.

Geschrieben

Ich hätte das lieber vom Praktiker gehört, hörensagen weiß ich selber, wie oft fliegst Du denn in die Schweiz.

Stimmt schon - hab da nicht so viel erfahrung, weil ich nur so 3-4 mal pro Jahr in die Schweiz fliege. Vor zwei Wochen nach Samedan is weder bei Hinflug noch bei Rückflug der Zoll da gewesen. Ein paar Wochen vorher aus Lugano zurück kam der Zoll - bei Hinflug aber nicht. Noch ein paar Wochen davor auf die Kanalinseln kam beim Hinflug der Zoll, aber nicht beim Rückflug - aber das ist ja nicht Schweiz. Im Frühjahr nach Finnland kam auch keiner.

 

Okay, es ist nur meine sehr überschaubare Erfahrung, aber bei so 6 Flügen nach ausserhalb der Zollunion dieses Jahr kam 2-3 mal der Zoll (bei den 12 Hin- und Rückflügen zusammen). Das deckt sich von der Quote mit meiner beschränkten Erfahrung der letzten Jahre.

 

Aber vielleicht findest sich ja ein Praktiker der wirklich Erfahrung hat.

 

Florian

Geschrieben

Was heisst hier Nonsense? Ich kenne den aktuellen Fall, da steht eine Forderung über 20.000 Euro im Raum und der Flieger kann aktuell nicht mehr nach Deutschland da er sonst vom Zoll beschlagnahmt wird.

Da muss aber mehr dahinter stecken, als nur aus Versehen an einem Nicht-Zollflugplatz gelandet...

 

Florian

Geschrieben

Da muss aber mehr dahinter stecken, als nur aus Versehen an einem Nicht-Zollflugplatz gelandet...

Florian

Das wäre dann der Fall wenn der Zoll gewerbsmässige Passagierflüge vermutet. Damit wäre der Flieger in Deutschland zu versteuern.

 

Gruss

Thomas

Geschrieben

Da muss aber mehr dahinter stecken, als nur aus Versehen an einem Nicht-Zollflugplatz gelandet...

Florian

Das sehe ich auch so.

 

Nick

Geschrieben

Würfeln die dann oder kommen die immer, wie ist das dann rückzu?

Ingo

50/50, bei gutem Wetter, kein Scherz, ist die Chance hoher das sie kommen.

 

Wie geschrieben da in D immer ein Flugleiter da sein muss ist in der Woche ohnehin eine Vorlaufzeit nötig. Meiner Erfahrung nach max. 24h minimal 2h für den Zolleinsatz oder es steht im AIP mit Zoll Telefonnummer, allerdings ofters auch ohne Zeiten. Also den Zielplatz kontaktieren hilft immer und ist ohnehin an den Wcchentagen, bis jetzt immer eine Unterstützung bekommen.

 

Wer zeitlich im Voraus gut planen kann sollte eigentlich immer direkt zum Zielflughafen fliegen, spart den ganzen Prozess der Zwischenlandungen und Gebühren. Wenn ich mit der Familie fliege und der Flug >2h ist mache wir eigentlich immer einen Zwischenstopp zum Beinevetreten und Zoll, Familie dankt und wir fliegen entspannter zum Zielflughafen.

 

Nick

Geschrieben

 

 

Vor zwei Wochen nach Samedan

Kannst Du da current bleiben oder fragt man nicht?

 

 

Ingo

Geschrieben

Hallo zusammen,

 

vielen Dank für die vielen Antworten. Also mal schauen, Zollflugplatz oder besonderer Landeplatz - Nachteil ist eben wenn man woanders hin will kostet es Zeit. Und in DE sind die Landegebühren ja moderat.

 

Viele Grüsse

Steffen

Geschrieben

Das sehe ich auch so.

 

Nick

Wieso? Wenn ein Flugzeug nach Deutschland eingeführt wird, fallen doch 19% MWST an oder nicht?

 

Könnte ja sowas sein. Ich frag mal nach bei Gelegenheit, mal schauen was rauskommt.

Geschrieben (bearbeitet)

Da muss aber mehr dahinter stecken, als nur aus Versehen an einem Nicht-Zollflugplatz gelandet...

 

Nein, das genügt, leider.

Bearbeitet von mds

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