Walter_W Geschrieben 10. Juni 2016 Teilen Geschrieben 10. Juni 2016 Meine Wohnstadt hat in ihrer neuen Polizeiverordnung den Passus aufnehmen lassen, dass Aussenlandungen mit Helis auf dem ganzen Gemeindegebiet eine Bewilligung der Stadtverwaltung benötigen. Die Ausnahmen sind abschliessend aufgezählt, Diese Polizeiverordnung ist von den Juristen des Kantons abgesegnet worden. Meine Frage: Ist eine solche Regelung in der Schweiz häufig? Wie handhaben es die Piloten, müssen sie sich bei der Flugplanung zuerst auf der jeweiligen Verwaltung informieren, ob sie am gewünschten Landeplatz eine Ortsbewilligung benötigen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CHskidder Geschrieben 10. Juni 2016 Teilen Geschrieben 10. Juni 2016 Bei Aussenlandungen müssen wir u.a. mindestens 100m Abstand zu Wohngebiet (=mind.10 bewohnte Häuser) halten. Wenn ich nun ausserhalb von diesen 100m landen soll und mir der Landeigentümer sein Einverständnis gibt, reichte mir das bis anhin eigentlich. Soweit kommt es noch, dass nun jede Gemeinde seine eigene Aussenlandeverordnung kreiert. Könntest du bezüglich der besagten Ausnahmen und der Ortschaft etwas konkreter werden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Walter_W Geschrieben 11. Juni 2016 Autor Teilen Geschrieben 11. Juni 2016 Bei Aussenlandungen müssen wir u.a. mindestens 100m Abstand zu Wohngebiet (=mind.10 bewohnte Häuser) halten. Wenn ich nun ausserhalb von diesen 100m landen soll und mir der Landeigentümer sein Einverständnis gibt, reichte mir das bis anhin eigentlich. Soweit kommt es noch, dass nun jede Gemeinde seine eigene Aussenlandeverordnung kreiert. Könntest du bezüglich der besagten Ausnahmen und der Ortschaft etwas konkreter werden? Also die Ausnahmen sind hoheitlich staatliche Flüge und Rettungsflüge. Mehr per PN. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CHskidder Geschrieben 14. Juni 2016 Teilen Geschrieben 14. Juni 2016 (bearbeitet) Dank für die Ausführungen Walter. Dass die Gemeinde ihr Einverständnis geben möchte/muss, was Landungen auf ihrem Eigentum betrifft, kann ich total nachvollziehen. Wenn ich aber auf Privatgrund (von dessen Eigentümer ich die Bewilligung habe) lande, die 100m Abstand und den ganzen Rest der AulaV einhalte, sehe ich echt keinen Grund sonst noch irgendwelche Bewilligungen einzuholen. Bundesrecht steht laut meinem bescheidenen Jurawissen über kantonalem oder kommunalem Recht... Falls es jemanden interessiert, hier die Aussenlandeverordnung: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20100182/201507150000/748.132.3.pdf Wichtig beim Lesen ist die Unterscheidung von Privat-, Schulungs-, Gewerbsmässigen- und Arbeitsflügen. Bearbeitet 14. Juni 2016 von CHskidder 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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