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17.4.16 | BA727 | A320 | London Heathrow | Zusammenstoss mit Drohne


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Im Gegensatz zum Vogel splittert der ganze Leichtbauplastikkram einfach weg ohne viel Energie aufzunehmen, und die wirklich harten und dichten Objekte wie Elektromotoren und Batterien, die die Hauptmasse ausmachen, schlagen praktisch ungebremst ein.

 

Aber beim Vogel hast du einen Impuls mit einer Masse von z.B. 1 kg, während du bei der 1 kg Drohne z.B. 4 oder 6 delokalisierte Impulse hast mit einer Masse < 1/4 bzw. 1/6 kg. D. h. es sind weniger Joule pro "Geschoss" bzw. Impakt. Die sich allerdings auch jeweils auf eine kleinere Fläche verteilen... Bearbeitet von Dierk
Geschrieben

Hier wurde da zum Teil angesprochen, dass der Drohnenpilot da in die Flugbahn der Jets geflogen ist.

 

 

Ich habe selbst eine Drohne und lese viel in den Foren von Drohnenpiloten.

Viele der Leute haben halt keine PPL, CPL oder ATPL Theorieprüfung über sich ergehen lassen. Viele Piloten sind relativ jung und können die Risiken nicht immer verantwortungsvoll abschätzen.

Für die sind Lufträume und ICAO Karten schwer zu verstehen und nachzuvollziehen. Dazu haben einige Drohnenhersteller "Parallelstrukturen" wie no fly zones eingführt.

Selbst wenn sich inzwischen rumsprochen hat wo man lizenzfreie Karten kriegt - wie oft habe ich dort gelesen, dass die Leute die Karten schlicht nicht verstehen.

 

Ich finde die DFS wüsste da eine "Informationsoffensive" starten, Karten für Drohnenpiloten rausgeben die jeder "ungebildete" lesen kann, klare Richtlinien für die Fälle "ich will in der Nähe eines Flugplatzes/ Helipads starten - darf ich das", etc.

 

Leider ist das Ganze heute auch rechtlich noch eine ziemliche Grauzone - allein die Frage, ob man eine Aufstiegserlaubnis braucht ist meiner Meinung nach nicht 100% klar.

Geschrieben

Selbst wenn sich inzwischen rumsprochen hat wo man lizenzfreie Karten kriegt - wie oft habe ich dort gelesen, dass die Leute die Karten schlicht nicht verstehen.

...

Leider ist das Ganze heute auch rechtlich noch eine ziemliche Grauzone - allein die Frage, ob man eine Aufstiegserlaubnis braucht ist meiner Meinung nach nicht 100% klar.

 

 

Genau das ist das Problem: Da ist nämlich gar nix dran "Grauzone". Die LuftVO regelt das zumindest in Deutschland sehr klar (§§16-20)!

 

Das Problem ist eher, dass einige Modellpiloten nicht wahr haben wollen, dass große Teile des Rhein Main Gebietes zwischen Frankfurt und Wiesbaden damit wegen der CTR praktisch für Drohnenflug gesperrt sind. Und bevor man sich eingesteht "Ist ja doof, dass ich da nicht fliegen darf" machen sie halt ein "Naja sooooo klar ist das ja nicht geregelt" draus. Aber es ist klar.

 

Und Luftraumstrukturen sind nun mal 3-Dimensional und damit ist jede 2-dimensionale Karte die das Darstellen soll auch zu einem gewissen Grad interpretationsbedürftig. 

Klar könnte man eine Karte machen, in der Flächig mit färben gekennzeichnet ist, bis zu welcher höhe man "erlaubnisfrei" mit einem Modellflugzeug fliegen darf. Abermals ganz ehrlich: Wie viele Modell- insbesondere Drohnenpiloten würden für so eine Karte von Deutschland jedes Jahr 40 EUR ausgeben? 

Während es sehr viele sehr seriöse "echte Modellpiloten" gibt, die aber meist ohnehin schon wegen des Lärms nur von Modellplätzen der "bekannten Startplätzen" aus fliegen und sich extrem gut mit der Luftraumstruktur auskennen, habe ich den Eindruck, dass viele "Drohnenflieger" sich ganz bewusst nicht mit Luftrecht, etc. beschäftigen wollen, weil sie denken, dass sie irgendwelche Vorteile hätten, wenn sie danach behaupten können "sie hätten ja nicht gewusst, dass sie eine Luftraumverletzung begehen"....

 

Florian

Geschrieben (bearbeitet)

Auf der Aero gab es zu dem Thema einen Infostand, wo die Aufstiegshöhen und no-fly-zones erklärt wurden (unter welchen Voraussetzungen darf man wie hoch fliegen). Es gibt auch ein Poster dazu (käuflich zu erwerben). Wenn ich mich recht erinnere, ging das allerdings von einem Verein und nicht von der deutschen Flugsicherung aus.

 

Die Flugsicherung selber informiert aber auch. Ich krieg die Links aber irgendwie hier nicht rein.

Bearbeitet von Dierk
Geschrieben

 Habe heute eine Drohne live erlebt:-)
 
Das kam so:
Schönes Wetter: mit meiner Frau habe ich mich in eine Gartenwirtschaft gesetzt. Darin fand auch eine Hochzeitsfeier statt, "Geschlossene Gesellschaft".
Wir waren sozusagen "Zaungäste" und haben mit Interesse das ganze Zeremoniell / Festivität verfolgt. Die Hochzeits-Gesellschaft hat sich zu gegebenem Zeitpunkt versammelt und inszeniert,  liess sich filmen und photographieren... Komisch war nur, dass sie allesamt händewinkend nach oben schauten und dahingehend empor jubelten. 
Bei genauerem Hinsehen hat sich herausgestellt:
Da stand ein gut gekleideter Mann mit einer Konsole, und seine Drohne hielt alles fest. :P  

Gruß

Richard

Geschrieben

Genau das ist das Problem: Da ist nämlich gar nix dran "Grauzone". Die LuftVO regelt das zumindest in Deutschland sehr klar (§§16-20)!

Wenn du das Fliegen in einer CTR meinst gebe ich dir da 100% Recht.

Auf der anderen Seite sind die Abgrenzungen zu Flugmodell und Unbemanntes Luftfahrtsystem (oder wie das heisst) alles andere als klar. Und für das eine brauche ich eine Aufsteigserlaubnis, für das andere nicht.

 

Warum nicht eine "normale" 2D Karte ins Web stellen, ohne das man die kaufen muss etc. auf der einfach alles Rot ist wo eine Kontrollzone ist.

Das würde doch alle Komplikationen vermeinden.

 

Und die bitte als Startseite auf www.wo-darf-man-drohnenfliegen.de oder sowas :D :D :D

Geschrieben

 

Auf der anderen Seite sind die Abgrenzungen zu Flugmodell und Unbemanntes Luftfahrtsystem (oder wie das heisst) alles andere als klar.

Was bitte ist da unklar. Es gibt keine Abgrenzung, alle frei verkäuflichen Drohnen sind rechtlich Flugmodelle. Nur weil es technologisch möglich ist, dürfen sie rechtlich nicht ausserhalb der direkten Sicht des Bedieners geflogen werden. Nur weil damit mehr geht, bedeutet nicht dass damit mehr erlaubt ist.

Nur weil ein Auto 300 km/h fahren kann, heisst ja nicht dass man es in der Tempo 30 Zone auch darf.

 

Gruß

Ralf

Geschrieben (bearbeitet)

Ralf es ist leider nicht so klar. Wenn die Drohnen vor allem zum Filmen/Fotos machen genutzt wird ist es ein unbemanntes Luftfahrtsystem.

Wenn es dich interessiert lies dich mal hier ein:

http://www.kopterforum.de/forum/38-recht/

 

Da gibt es ein sehr interessantes Flussdiagramm von der Polizeihubschrauberstaffel NRW (das ich jetzt leider nicht finde :/) mit x Pfeilen die zeigen, dass es von dem Hauptsächlichen Grund des Fluges (Fotos vs. Flugbegeisterung) und komerziell vs. privat abhängt ob du gerade ein Modell oder ein unbemanntes Luftfahrtsystem fliegst.

 

Die Sache mit ausserhalb der Sicht fliegen ist klar

 

EDIT: siehe auch hier: http://www.dmfv.aero/recht/modelle-mit-kamera-das-muss-man-wissen/

Bearbeitet von Kjeld
Geschrieben

Wenn die Drohnen vor allem zum Filmen/Fotos machen genutzt wird ist es ein unbemanntes Luftfahrtsystem.

Nein! So lange das Filmen/Fotografieren aus Spass and der Freude und nicht gewerblich geschieht, bleibt es ein Flugmodell.

 

In der Tat mag es (wie immer bei dieser Frage) an der Grenze zur Gewerblichkeit einige Zweifellsfragen geben (z.B. ab wie viel Geld das Du mit Deinem Youtube-Kanal verdienst gelten die Flüge als gewerblich) - das sind aber absolute Einzelfälle und die gibt es immer.

 

Zudem sind die Regeln für ein UAV ja noch deutlich restriktiver. Es ist also für jemanden, der mit seiner Drohne die Regeln für Flugmodelle verletzt eine ebenso untaugliche wie dumme Ausrede, zu behaupten "das ist ja ne rechtliche Grauzone, weil ja nicht klar ist, ob es sich nicht um ein UAV handelt...".

 

Florian

Geschrieben

Gesetzlich ist es ein Flugmodell, wenn es "in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben" wird.
Photografieren ist durchaus eine gängige Freizeitbeschäftigung. Und ich sprach ja ausdrücklich von den "frei verkäuflichen Modellen", nicht von ganz speziellen Profidrohnen. Die fallen ohnehin schon Gewichtsmäßig in eine andere Kategorie.

Der Unterschied zum unbemannten Luftfahrtsystem ist auch nicht relevant, wenn es um Luftraumnutzung, Zulassung und Lizensierung geht, im Gegenteil, für unbemannte Luftfahrtsysteme sind die Regeln sogar noch strenger.

 

Es ist rechtlich absolut eindeutig, was mit Drohnen ganz klar verboten ist. Und eine Drohne per Kamera ohne direkten Sichtkontakt zu steuern, ohne eine Zulassung und Lizenz zu haben ist schlicht nicht erlaubt. Von daher ist es verwunderlich, dass der Verkauf solcher Produkte zulässig ist. Sie müssten ähnlich wie Waffen oder Pfefferspray gehandhabt werden.

 

Es regiert halt mal wieder die Kraft des faktischen. Ähnlich wie bei Drogen oder Alkohol werden wir wohl den Geist nicht mehr in die Flasche zurückbekommen, eagl wie streng man Gesetze macht. Legal, illegal, scheissegal. Regeln sind dazu da, gebrochen zu werden...

 

Gruß

Ralf

Geschrieben

Und eine Drohne per Kamera ohne direkten Sichtkontakt zu steuern, ohne eine Zulassung und Lizenz zu haben ist schlicht nicht erlaubt.

Stimmt nicht! Innerhalb geschlossener Räume darfst Du das natürlich machen - und bei Drohnenrennen wird das auch gemacht.

 

Verkaufsverbot für solche Systeme ist halt immer so eine Sache: Man kann sie ja auch (legal) betreiben, in dem der "PIC" in Sichtkontakt ist und eine Master-Fernbedienung in der Hand hat, aber eine zweite Person "der PF" mit FPV-Haube die Drohne steuert (natürlich nicht ausserhalb des Sichtbereichs der PIC...).

 

Ich hoffe immer noch auf die Vernunft der Drohnenpiloten, damit die illegalen Anwendungen nicht so überhand nehmen, dass man um Verkaufsverbote nicht umhin kommt.

 

Florian

Geschrieben

Innerhalb geschlossener Räume sind Kollisionen mit Verkehrsflugzeugen auch relativ selten...

 

Nein, ganz im Ernst, was Leute zuhause oder auf einem abgesperrten Sportplatz weit weg von jedem Flugplatz machen ist mir völlig egal, und sogar auch völlig legal (Gerüchten zufolge machen Gesetze hin und wieder ja mal Sinn ;) )

 

Aber in hoch frequentierten Lufträume haben die Dinger nichts zu suchen, sind verboten und gefährlich und sollten da auch streng verfolgt werden.

 

Wie schon gesagt, es ist die selbe Kategurie wie die Hanfpflanze auf dem Balkon oder die Brennblase im Keller. Verboten, aber praktisch nicht verfolgbar. Jahr für Jahr wird viel heisse Luft drum gemacht, aber ändern tut sich sowieso nichts.

 

Gruß

Ralf

  • 1 Monat später...
Geschrieben (bearbeitet)

unbekannten oder unbemannten?

Unbeweibten auch... Bearbeitet von cosy
  • 3 Jahre später...
Geschrieben

Also bei aller Liebe, Freundschaft und so weiter. Ich glaub da gibt es Gruppierungen die drehen nun wohl komplett ab. Ich möchte nicht wissen was abgeht wenn wegen solcher Ar.....löcher ein Flugzeug runtergeholt wird. Die gehören abgeschellt und wenn sie fragen warum so lange bis sie kapieren was sie falsch machen.

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