Dierk Geschrieben 12. April 2016 Geschrieben 12. April 2016 In Art 34 steht: Gewerbliche Verwendung von ausländischen Beförderungsmitteln In Art 35 steht: Wohnsitz außerhalb des Zollgebiets Nick Lese bitte den ganzen Artikel 35 Zitieren
nick03 Geschrieben 12. April 2016 Geschrieben 12. April 2016 Lese bitte den ganzen Artikel 35 Habe ich noch einmal gelesen, ok ok, könnte so ausgelegt werden, im Prinzip wie das Beispiel aus der AOPA Präsentation. Würde ich dieses Verfahren zu nutzen, definitiv kein. Das kann alles sehr teuer werden... Nick Zitieren
F-LSZH Geschrieben 12. April 2016 Geschrieben 12. April 2016 Würde ich dieses Verfahren zu nutzen, definitiv kein. Das kann alles sehr teuer werden... Im Artikel 35 steht, die EZV kann die vorübergehende Verwendung bewilligen. In der ZAVV werden sicherlich die Bedingungen aufgeführt sein. Wenn man eine Bewilligung hat und sich an die Auflagen hält, was soll da "teuer werden"? Die Gebühren für die Bewilligung? Zitieren
F-LSZH Geschrieben 12. April 2016 Geschrieben 12. April 2016 Gerade was Rechtsfragen betrifft, findet man in Internetforen zu jeder auch noch so hahnebüchenen Rechtsauffassung einen Frenbeitrag, in dem genau das als Wahrheit dargestellt wird. Wer glaubt, dass man sich auf Rechts- oder Steuerauskünfte im Forum verlassen kann (oder gar eine verbotene Rechts- oder Steuerberatung bekommt), der ist hier falsch! Da hat aber jemand das Internet nicht verstanden. Ich habe schon mehr falsche Auskünfte von dafür bezahlten Fachpersonen gesehen, als unkorrigiert in einem Forum geäusserte Rechtsauffassungen. Das gute an Diskussionsforen ist nämlich, dass man dort so lange Argumente austauschen kann, bis ein Thema von allen Seiten beleuchtet ist. Im Gegensatz zum bekannten Spruch "drei Juristen, vier Meinungen" hat man dabei aber wenigstens auch immer die Gegenargumente. Es bleibt dabei jedem selbst überlassen, welchen Beiträgen man dann am Ende wie viel Gehalt beimisst, aber erstens kennt man nach kurzer Zeit wohl die Diskussionsteilnehmer ein wenig, und zweitens geht auch hier ja nichts ohne Quellenangabe. Du kannst Deine arrogante Einstellung (wieder einmal hinterlegt mit irgendwelchen deutschen Rechtsauffassungen zu "verbotener Rechtsberatung", die uns hier wirklich sonstwo vorbeigehen können) also auch gerne für Dich behalten, sie trägt nichts Nützliches zu der gestellten Frage bei. 1 Zitieren
Chipart Geschrieben 12. April 2016 Geschrieben 12. April 2016 Da hat aber jemand das Internet nicht verstanden. ... Du kannst Deine arrogante Einstellung ... Danke, dass Du mir endlich das Internet erklärst! Dann habe ich jetzt also verstanden, dass jeder seine Meinugn sagen darf - nur ich nicht, weil wenn ich das mache, dann ist das arrogant. Florian Zitieren
nick03 Geschrieben 12. April 2016 Geschrieben 12. April 2016 Im Artikel 35 steht, die EZV kann die vorübergehende Verwendung bewilligen. In der ZAVV werden sicherlich die Bedingungen aufgeführt sein. Wenn man eine Bewilligung hat und sich an die Auflagen hält, was soll da "teuer werden"? Die Gebühren für die Bewilligung?Nein, nicht die Gebühren der Bewilligung sondern wenn EZV Paragraph A35 missbräuchlich genutzt wird um genau die Zoll- und Steuergesetze zu entgegen. Zoll- und Steuergesetze unterliegen einer gewissen Logik, aber manchmal leider auch Auffasungen von einzelnenen Personen innerhalb der Behörden. Schau dir das AOPA Beispiel mit der Maintanace in BASEL an, der gesunde Menscherverstand sagt das kann doch gar nicht sein... Nick Zitieren
Zorg Geschrieben 13. April 2016 Autor Geschrieben 13. April 2016 Ich denke die bisherige Diskussion hat gezeigt, wie komplex und vielschichtig, aber auch wie unklar dieses Thema ist, obwohl in der Schweiz wohl einige Piloten vor der gleichen Fragestellung stehen. Danke für die zahlreichen Hinweise und Referenzen an alle. Ich muss sagen, für mich ist die Sache immer noch nicht klar: * Die Auskunft der deutschen Zolldirektion geht von einer Rückeinfuhr in die EU aus. Dies lässt darauf schliessen, dass man hier von einer Ausfuhr aus der EU ausgeht. Ob diese zwingend notwendig ist, um den Flieger in der Schweiz zu verzollen, ist unklar. Möglicherweise wird das Formular INF3 vom Schweizer Zoll benötigt? * Laut einem der genannten Dokumente muss der Flieger nach jeder Wartung oder Änderung wieder in der Schweiz dem Zoll vorgeführt und verzollt werden. Streng genommen (und beim Schweizer Zoll wird wahrscheinlich "streng genommen"), müsste ich nach jeder kleinen Arbeit oder Wartung wie 50h/100h/Annual (die ich ja selbst machen darf) wieder einen Zollflugplatz anfliegen und meine "Arbeit" verzollen. "Kann das sein?", fragt sich der unbedarfte. :) Ich werde erstmal die Schweiz meiden, bis die Sache zweifelsfrei geklärt ist. Werde beim Schweizer und deutschen Zoll anfragen und Ergebnisse melden. Weitere Einblicke willkommen. Hat niemand hier seinen Flieger grenznahe stationiert? Zitieren
F-LSZH Geschrieben 13. April 2016 Geschrieben 13. April 2016 (bearbeitet) Die Diskussion hat ergeben, dass Du wohl die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten hast: Ausfuhr aus der EG, komplette Verzollung in der Schweiz, Rückausfuhr in die EG. Vorteil: Du kannst sorgenfrei so viel in die Schweiz und in der Schweiz fliegen, wie Du willst, auch gegen Kostenbeteiligung von Passagieren. Nachteil: Du zahlst den schweizer Zoll/Mehrwertsteuer. Für mich stellt sich die Frage, ob die Verzollung hier unbegrenzt gültig bleibt, oder alle drei Jahre erneut vorgenommen werden muss. Beantragung einer Bewilligung für die vorübergehende Verwendung (ZAVV). Vorteil: Du zahlst keinen schweizer Zoll/Mehrwertsteuer. Nachteil: Muss wohl jährlich erneuert werden, eventuell keine Pax-Flüge mit Kostenbeteiligung erlaubt (auch nicht 1 CHF; leider stand nicht in der Präsentation wie die Sache mit der Cessna ausgegangen ist), beschränkt auf 12 Einflüge im Jahr und 3 Tage pro Aufenthalt (was passiert bei AOG oder schlechtem Wetter? 3 Tage ist schlimmer als mit der italienischen Luxussteuer als es sie noch gab!) Du hast Dich anscheinend für die erste Option entschieden? Auf jeden Fall finde ich das Thema spannend und hoffe, Du hältst uns auf dem Laufenden. Zum Thema der Rückwaren habe ich hier noch die gesetzliche Grundlage im EU-Recht gefunden: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:31976R2945 - ist allerdings eher trockener Lesestoff. Zumindest wissen wir jetzt, wie das Formular INF-3 aussieht: " DAS AUSKUNFTSBLATT INF 3 WIRD IM ORIGINAL UND MIT ZWEI DURCHSCHRIFTEN AUSGESTELLT , DIE DEN IN DER ANLAGE BEIGEFÜGTEN MUSTERN ENTSPRECHEN MÜSSEN . ES IST WEISSES , HOLZFREIES , GELEIMTES SCHREIBPAPIER MIT EINEM QUADRATMETERGEWICHT VON MINDESTENS 40 G ZU VERWENDEN . DER VORDRUCK HAT DAS FORMAT 210 MAL 297 MM . DIE EINTEILUNG DES VORDRUCKS MUSS GENAU EINGEHALTEN WERDEN ; DIES GILT JEDOCH NICHT FÜR DIE BREITE DER FELDER 6 UND 7" :P Bearbeitet 13. April 2016 von F-LSZH Zitieren
nick03 Geschrieben 13. April 2016 Geschrieben 13. April 2016 Warum muss EU ausgeführt werden? Wer sagt das? Als EU Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz und Besitzer einer nicht HB Maschine sollte auf keinen Fall EU ausgeführt werden. Meine N Maschine habe ich EU und Schweiz verzollt. Bei zwei Rampchecks, beide in D, wurde das EU Zollfurmular erfragt da ich EU Bürger bin, Schweizer Einfuhr und Wohnsitz in der Schweiz hat die deutschen Zollbeamten nicht interessiert. Nick Zitieren
Dierk Geschrieben 13. April 2016 Geschrieben 13. April 2016 Warum muss EU ausgeführt werden? Wer sagt das? Als EU Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz und Besitzer einer nicht HB Maschine sollte auf keinen Fall EU ausgeführt werden. Meine N Maschine habe ich EU und Schweiz verzollt. Bei zwei Rampchecks, beide in D, wurde das EU Zollfurmular erfragt da ich EU Bürger bin, Schweizer Einfuhr und Wohnsitz in der Schweiz hat die deutschen Zollbeamten nicht interessiert. Nick Wenn du nur in der EU fliegst, brauchst es natürlich nicht nach CH fliegen um dort Mehrwertsteuer zu zahlen. Logisch, das die Deutschen sich nicht dafür interessieren, ob du in CH Mehrwertsteuer gezahlt hast. Bei einem Rampcheck in CH würde man sich wohl dafür schon eher interessieren... Zitieren
F-LSZH Geschrieben 13. April 2016 Geschrieben 13. April 2016 Warum muss EU ausgeführt werden? Wer sagt das? Als EU Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz und Besitzer einer nicht HB Maschine sollte auf keinen Fall EU ausgeführt werden. Meine N Maschine habe ich EU und Schweiz verzollt. Ich war bisher davon ausgegangen, dass ein Flugzeug immer nur in einem Zollgebiet gleichzeitig eingeführt sein kann. Aber das ist doch mal eine Antwort auf die eingangs gestellte Frage: Ich mache mir jedoch Sorgen, dass wenn ich den Flieger in die Schweiz importiere, ich ihn sogleich aus der EU exportiere -- und dann Probleme bekomme, da er dort stationiert ist und ich ihn auch dort gebrauchen will (z.B. bezüglich maximaler Aufenthaltsdauer). Das heisst, du konntest eine Einfuhr in der Schweiz machen, ohne zuvor eine Ausfuhr aus der EU vorzunehmen. Also genau das, was "Zorg" möchte. Wenn Du uns noch ein paar Details dazu nennen könntest, wie das abgelaufen ist, wäre die Frage doch eigentlich beantwortet. Zitieren
nick03 Geschrieben 13. April 2016 Geschrieben 13. April 2016 Ich war bisher davon ausgegangen, dass ein Flugzeug immer nur in einem Zollgebiet gleichzeitig eingeführt sein kann. Aber das ist doch mal eine Antwort auf die eingangs gestellte Frage: Das heisst, du konntest eine Einfuhr in der Schweiz machen, ohne zuvor eine Ausfuhr aus der EU vorzunehmen. Also genau das, was "Zorg" möchte. Wenn Du uns noch ein paar Details dazu nennen könntest, wie das abgelaufen ist, wäre die Frage doch eigentlich beantwortet. Ich habe es genau so gemacht wie geschrieben. Kannst/musst du doch nur wenn dir für immer die Ware ins Zielland verbringst und dir ggf die Mehrwertsteuer wiederholen möchtest. Beispiel Autokauf: Du kaufst ein Auto in Deutschland bei einem Händler, der gibt dir die Deutsche MwSt wieder zurck sobald du das Fahrzeug ausgeführt (D Stempel) und in die Schweiz (CH Stempel Zoll & 8%) eingeführt hast. Aber du möchtest doch den Flieger in der EU und Schweiz nutzen, also nicht EU ausführen. Nick Zitieren
nick03 Geschrieben 13. April 2016 Geschrieben 13. April 2016 Wenn du nur in der EU fliegst, brauchst es natürlich nicht nach CH fliegen um dort Mehrwertsteuer zu zahlen. Logisch, das die Deutschen sich nicht dafür interessieren, ob du in CH Mehrwertsteuer gezahlt hast. Bei einem Rampcheck in CH würde man sich wohl dafür schon eher interessieren...... Und deswegen wurde der Flieger auch neben der EU in die Schweiz eingeführt. Den ersten Satz verstehe ich allerdings nicht, denke habe es doch eindeutig geschrieben das ich EU Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz bin und den Flieger in der EU und Schweiz benutze... Nick Zitieren
Pioneer300 Geschrieben 14. April 2016 Geschrieben 14. April 2016 Ich habe meinen Flieger (F-registriert) in der Schweiz verzollt aber nicht aus der EU ausgefuehrt, d.h. die Mwst. nicht erstatten lassen. Damit ist er in beiden Wirtschaftsraeumen verzollt und vermehrwertsteuert. Natuerlich kann ich so nach herzenslust fliegen wohin ich will ohne je von einer Zollbehoerde gestresst zu werden. Chris Zitieren
Zorg Geschrieben 14. April 2016 Autor Geschrieben 14. April 2016 Ok, der Nebel löst sich langsam auf. :) Zwei Fragen, insbesondere an Nick und Chris: * Könntet ihr bitte kurz den Ablauf der Verzollung in der Schweiz beschreiben? Welche Dokumente braucht es? Es sind also keine Ausfuhrbescheinigung oder andere Papiere von "EU-Zoll"nötig? * Wie kann ich nachweisen, dass der Flieger in der EU verzollt ist? Ich habe nur den Standardvertrag für Privatverkäufe vom französischen OFAC (CNRA-Amateurbauflieger). Besten Dank! Zitieren
Chipart Geschrieben 14. April 2016 Geschrieben 14. April 2016 * Wie kann ich nachweisen, dass der Flieger in der EU verzollt ist? Ich dachte, der Flieger sei in der Zollunion gebaut worden? Dann ist er hier natürlich nicht verzollt! Folglich kannst Du das auch nicht nachweisen... Florian Zitieren
Zorg Geschrieben 14. April 2016 Autor Geschrieben 14. April 2016 Hallo Florian, Vielleicht hast du dich verlesen: Der Flieger wurde in Frankreich gebaut, also in der EU-Zollunion. Meine Frage war, wie ich dies beweisen kann, denn ich habe keine entsprechende Bescheinigung, sondern nur einen Kaufvertrag von privat ohne MwSt.-Ausweis. Zitieren
Chipart Geschrieben 14. April 2016 Geschrieben 14. April 2016 Vielleicht hast du dich verlesen: Der Flieger wurde in Frankreich gebaut, also in der EU-Zollunion. Meine Frage war, wie ich dies beweisen kann, denn ich habe keine entsprechende Bescheinigung, sondern nur einen Kaufvertrag von privat ohne MwSt.-Ausweis. Dass er in Frankreich gebaut wurde, steht ja in den Papieren. Florian Zitieren
Pioneer300 Geschrieben 14. April 2016 Geschrieben 14. April 2016 An Dokumenten halt das Uebliche, Kaufvertrag, Bordbuecher, alle Papiere etc. Ich habe beim zustaeniden Zollamt angerufen, Termin gemacht und nach Bern geflogen. Dort wurden Papiere und Flugzeug angeschaut, Zellen- und Motornummer abgeschrieben. Das wars. Der Nachweis, dass das Baumaterial und vor allem Motor in der EU verzollt wurde: Im Fall des Materials geht das aus der Flugzeughistorie vor. In F gebaut und erstmalig zugelassen sollte ausreichen, um das glaubhaft zu machen. Fuer den Motor als groessten Posten sollte allerdings ein Nachweis erbracht werden koennen, Rechnung oder so... Chris 1 Zitieren
Chipart Geschrieben 14. April 2016 Geschrieben 14. April 2016 Der Nachweis, dass das Baumaterial und vor allem Motor in der EU verzollt wurde: Im Fall des Materials geht das aus der Flugzeughistorie vor. In F gebaut und erstmalig zugelassen sollte ausreichen, um das glaubhaft zu machen. Fuer den Motor als groessten Posten sollte allerdings ein Nachweis erbracht werden koennen, Rechnung oder so... Ist das so? Bei meinem Auto stammt nicht nur der Motor, sondern der ganze Wagen aus Japan - und ich nehme dennoch nie eine Bescheinigung mit, dass der Ordnungsgemäß verzollt wurde. Hab ich ein Problem? Florian Zitieren
Pioneer300 Geschrieben 14. April 2016 Geschrieben 14. April 2016 Sagen wir mal so: Als ich den Flieger hier verzollt habe, wurde die Motornummer aufgenommen. Die wollten schon den halben Flieger zerlegen, weil sie schlecht zu finden war... Werde ich in 2 Jahren mal irgendwo in CH vom Zoll kontrolliert und die Motornummer stimmt nicht ueberein, dann wollen die einen Nachweis darueber, wo der her ist und wenn aus dem Ausland und ich habe den nicht versteuert, ja dann habe ich ein riesen Problem. Chris Zitieren
nick03 Geschrieben 14. April 2016 Geschrieben 14. April 2016 (bearbeitet) Ich war bisher davon ausgegangen, dass ein Flugzeug immer nur in einem Zollgebiet gleichzeitig eingeführt sein kann. Aber das ist doch mal eine Antwort auf die eingangs gestellte Frage: Das heisst, du konntest eine Einfuhr in der Schweiz machen, ohne zuvor eine Ausfuhr aus der EU vorzunehmen. Also genau das, was "Zorg" möchte. Wenn Du uns noch ein paar Details dazu nennen könntest, wie das abgelaufen ist, wäre die Frage doch eigentlich beantwortet. Ist das so? Bei meinem Auto stammt nicht nur der Motor, sondern der ganze Wagen aus Japan - und ich nehme dennoch nie eine Bescheinigung mit, dass der Ordnungsgemäß verzollt wurde. Hab ich ein Problem? Florian Nicht durcheinander kommen, Zur Klarstellung, der Zoll muss nicht unbedingt bezahlt werden, Dein Autobespiel:- In Japan gebautes Auto: Zoll muss bezahlt werden - In der EU gebautes Auto: Zoll muss nicht gezahlt werden wenn eine EU Bescheinigung beigebracht wird Dieses lässt sich auch auf Flugzeuge so übertragen, z.B. Eine TBM ist Zollfrei. Versteuert (die 8%) muss immer! Das gilt auch wenn Maintanace arbeiten außerhalb der Schweiz durchgeführt wurden, z.B. Neuer Motor, auch hier muss die MwSt bezahlt werden. Deswegen musste auch Chris seine Motorserinummer angeben damit nach dem Motortausch nicht vergessen wird zu verzollen ;-) Übrigens kann an jedem Zollflughafen die Einfuhr gemacht werden, in Genf hat es 20 Minuten gedauert, mit dem richtigen Formular. Bei Abgabe muss gleich bezahlt werden, in bar mit oder mit Kreditkarte (gibt Meilen ;-)) Nick Bearbeitet 14. April 2016 von nick03 Zitieren
Zorg Geschrieben 14. April 2016 Autor Geschrieben 14. April 2016 Nick: Muss man den Flieger mitbringen, oder reichen die Papiere? Zitieren
nick03 Geschrieben 14. April 2016 Geschrieben 14. April 2016 Nick: Muss man den Flieger mitbringen, oder reichen die Papiere? Sorry, die Frage kannst du selber beantworten wenn du Cris und meine Antworten liest.... Na klar musst Du!! Wie alle Waren die in die Schweiz kommen müssen diese Vorzeigbar beim Zoll sein! Nick Zitieren
cosy Geschrieben 15. April 2016 Geschrieben 15. April 2016 So, jetzt wird es definitiv verwirrend. - Zunächst mal zur Praxis: ich kenne einen haufen von Piloten, die mit (franz.) fremder Immatrikulation wiederholt in die Schweiz einfliegen. Ich habe noch keinen gehört, der damit Probleme hatte. Der Foliensatz wirft einige Fragen auf: - Die Aussage in Folie 11 betr. ZIG Art.1 Abs.1 steht im Widerspruch zu Folie 14; die Zollpositionsnummer im Bsp. S.14 entspricht nicht der Auflistung auf S. 11 - Es wird also bei mehr als 12 Einflügen/Jahr somit einerseits das Formular fällig / notwendig (das kostet dann um die 70 CHF), sowie die MwSt von 8% auf den Zeitwert. Bei Letzterem bin ich mir sicher dass sie auf den Kaufvertrag abstützen. - Ein Problem sind die Arbeiten (Veredelung) Folie 22: Wenn ich also mit einer in Frankreich stationierten und immatrikulierten Maschine einmal die Zollformalitäten nach Form 15.15 gemacht und bezahlt habe sowie die 8% des Zeitwerts abgedrückt habe (huch!), und dann auf die Idee komme, in Fr oder in NL einen Transponder sowie ein Radio kaufen, einbauen und bescheinigen lasse (Form1, Radio Station License usw..), dann bezahle ich für das ganze 28% Warenumsatzsteuer: 20% in Frankreich oder NL, plus 8% an die CH, weil ich ja ein Form 15.15 habe und verpflichtet bin, jede Änderung / Umbau zu melden und zu bezahlen. Dies trotz einem Heimatflughafen in Frankreich??? Schöne Bescherung! Zitieren
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