Chipart Geschrieben 14. April 2016 Teilen Geschrieben 14. April 2016 Aus diesem Grund wird auch kein Schüler/Student seine Schule/Uni verklagen, wenn er noch einen Abschluss will, oder kein Mieter seinen Vermieter, wenn er noch weiterhin wohnen bleiben möchte. Jedes Jahr verklagen Hunderte von sogar noch nicht Studenten "ihre" Uni, um einen Studienplatz zu bekommen. Tausende von Mietern verklagen ihre Vermieter auf alles Mögliche! Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
reverser Geschrieben 15. April 2016 Teilen Geschrieben 15. April 2016 Ui. (Er schreibt wahrscheinlich nichts mehr, weil er immer noch in der Warteschlaufe vom Kundendienst hängt....) ...oder er wundert sich noch immer, was er mit seinem ersten Posting hier losgetreten hat: Warum muss ich immer an ein Schneebrett denken? Richard Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kuno Geschrieben 15. April 2016 Teilen Geschrieben 15. April 2016 Wenn erkennbar Waren/Dienstleistungen zu Preisen angeboten werden, zu denen sie unmöglich rechtskonform produziert/angeboten werden können (Endpreis unter Mindestlohn...), dann muss der Staat da einschreiten. Wichtig ist dir, dass immer und überall sofort "der Staat" einschreitet. Derselbe Staat notabene, den wir sonst nahezu überall kritisieren und daran zweifeln, dass die (gewählten) Leute im Parlament auch nur Ansatzweise ihre Wähler vertreten und zum wohle des Volkes agieren. Ralf; ganz ehrlich, da lassie ich lieber mal ein ungenutztes "not refundable" ticket fahren, dass ich im vollen Wissen, dass ich nichts zurückbekomme gekauft habe. Lieber mal etwas Geld liegen lassen, als überall "den Staat" dabeihaben... ...welcher mir für gerade solche Aufgaben wahrscheilich einiges mehr Geld abknöpft als das wohl sehr selten vorkommende ungenutzte "not refundable" Ticket. ----- Dem Themenstarter ging es eventell auch gar nicht darum, dass er so ein Ticket gekauft hat. Er wollte vielleicht einfach mal sehen, was man zu diesem Thema in "einschlägigen Foren im Internet" so denkt. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Volume Geschrieben 15. April 2016 Teilen Geschrieben 15. April 2016 Jedes Jahr verklagen Hunderte von sogar noch nicht Studenten "ihre" Uni, um einen Studienplatz zu bekommen. Keiner meiner Kommilitonen, der sich an die Uni geklagt hat, hat sein Studium auch beendet... Wie gesagt, ja man bekommt Recht. Aber am Ende verliert man. Sinnlos gegen jemanden am längeren Hebel zu klagen. Ralf; ganz ehrlich, da lassie ich lieber mal ein ungenutztes "not refundable" ticket fahren, dass ich im vollen Wissen, dass ich nichts zurückbekomme gekauft habe. Lieber mal etwas Geld liegen lassen, als überall "den Staat" dabeihaben... OK, ich würde ja das Ticket bereits in dem Wissen kaufen, wieviel ich davon zurückbekomme (ich kann Gesetze lesen, ich kann Lesen was auf der Buchungsseite unter "Ticketpreis" und was unter "Steuern und Gebühren" aufgeführt ist, und ich kann die AGBs lesen. Ich weiss, welchen Teil der AGBs ich überlesen darf, weil ohnehin unwirksam) Es geht ja nicht um "Geld liegen lassen", es geht um das Prinzip, jemanden Gewinn daran machen zu lassen, Gesetze zu brechen. Es geht darum, dass ich einer Airline glaube Steuern und Gebühren zu bezahlen, die gibt es aber gar nicht (da es ja den ganzen Flug nie gab), also wurden sie nie fällig und wurden nie bezahlt, die Airline hat sie einfach als Gewinn einbehalten. Ich bin auch eher der Typ, der nicht vor Gericht zieht, sondern lieber von dannen. Die illegal eingehaltenen Steuern und Gebühren sind normalerweise die letzten Cents, die die betreffende Airline je von mir bekommt. Bei denen werde ich nie im Leben wieder buchen. Da ich einen Großteil meiner Flüge aber ohnehin geschäftlich mache, erfülle ich in der Regel nicht die Bedingungen für die billigen Buchungsklassen (Mindestaufenthalt, Wochenende...), d.h. die Airline zwingt mich ohnehin schon zu einem erstattbaren Ticket. Und das darf sie sogar... vermutlich... Es gibt übrigens auch Airlines (keine europäischen natürlich...) die ganz von sich aus bei einem Statuskunden auf die Umbuchungs-/Stornogebühren verzichten. Die brauchen keinen Staat, die haben Kundenservice ! Gruß Ralf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 16. April 2016 Teilen Geschrieben 16. April 2016 OK, ich würde ja das Ticket bereits in dem Wissen kaufen, wieviel ich davon zurückbekomme (ich kann Gesetze lesen, ich kann Lesen was auf der Buchungsseite unter "Ticketpreis" und was unter "Steuern und Gebühren" aufgeführt ist, und ich kann die AGBs lesen. Ich weiss, welchen Teil der AGBs ich überlesen darf, weil ohnehin unwirksam) Und genau das ist das Problem! Es gibt eigentlich nicht Vieles, was einfacher zu verstehen ist, als ein "Non-Refundable-Ticket": Ich zahle das Ticket unabhängig davon, ob ich fliege oder nicht. Da ist nichts Geheimes, nichts Überraschendes und nichts Verstecktes dran. Wenn jetzt Staatsgläubige im Deckmantel des Verbraucherschutzes kommen und denken, auch bei einem so simplen Vertrag müsse der Staat noch regelnd eingreifen und das eigentlich so klare "Non-Refundable" doch wieder in ein "ja unter bestimmten Umständen am Ende vielleicht doch einen Teil..." verwandeln, dann ist das viel mehr Staat, als wir alle brauchen. Florian 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Volume Geschrieben 18. April 2016 Teilen Geschrieben 18. April 2016 Es gibt eigentlich nicht Vieles, was einfacher zu verstehen ist, als ein "Non-Refundable-Ticket": Exakt. Das heisst, der Geldbetrag der unter "Ticketpreis" steht (meist ein Bruchteil des Gesamtpreises) ist nicht erstattbar, der Geldbetrag der unter "Steuern und Gebühren" steht (meist ein Großteil des Gesamtpreises) muss zurückerstattet werden. Das und nichts anderes bedeutet "Non-Refundable-Ticket" bei der geltenden Rechtslage. Ich habe allerdings das Gefühl, das so mache Airline nicht in der Lage ist, das so einfach zu verstehen, und wieder, und wieder, und wieder, und wieder, und wieder, und wieder von einem Richter darauf hingewiesen werden muss... bei einem so simplen Vertrag Nun, ein Vertrag in dem geregelt ist, dass man auch Kosten übernehmen muss, die nie angefallen sind, kann nicht wirklich simpel sein... Ein Vertrag, der die geltende Gesetzeslage bricht, ist ganz bestimmt nicht simpel. Ein simpler Vertrag hält sich an Gesetze, und regelt nicht, wie sie nun gebrochen werden. Man stelle sich vor, der Staat will Lohnsteuer auch von denen sehen, die gar nicht arbeiten, oder Erbschaftssteuer von welchen die gar nichts geerbt haben? Da wäre der Aufschrei aber groß. Aber eine Airline kann Flugsicherheitsgebühr von einem verlangen, der gar nie kontrolliert wurde? Steuern verlangen, die gar nie angefallen sind? Es ist in der Tat ausgesprochen einfach, wenn nur die Airlines ihre AGBs etwas klarer formulieren konnten. "Ticketpreis nicht erstattbar" ist die richtige Aussage. (auf Denglish "non-refundable Ticket", nicht etwa "non-refundable Fare", aber zum "Glück" verstehen die meisten den Unterschied nicht) Ähnlich wie bei den Passagierrechten sind es die Airlines selbst schuld, wenn sie zukünftig eine Armada von Anwaltsgeiern (wie flightright oder so) am Leben halten müssen. Gruß Ralf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TA04 Geschrieben 10. Mai 2016 Teilen Geschrieben 10. Mai 2016 Das sag Bild zu diesem Thema: Obwohl gerade Billig-Tickets als nicht erstattbar oder stornierbar gelten, steht jedem Kunden laut der Verbraucherzentrale zu: - Die Rückerstattung von Steuern und Gebühren: Diese sind Bestandteil des Ticketpreises. Diese müssen Fluggästen erstattet werden, wenn diese nicht fliegen. Grund: Wenn der Passagier nicht an Bord ist, braucht die Airline das Geld auch nicht zu zahlen. Behält sie es ein, würde dies eine ungerechtfertigte Bereicherung gem. § 812 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) darstellen. ► Dabei ist es egal, ob sie vor Abflugdatum storniert haben oder nicht. Erstattet werden müssen u.a. Flughafen-, Passagiergebühren sowie der Kerosinzuschlag. ► In vielen Fällen können Sie noch mehr erstattet bekommen, nämlich bis zu 95 Prozent des Ticketpreises. In diesem Fall sollte das Ticket jedoch VOR Abflug storniert werden. ► Beides gilt auch für billigste Tickets, die daher nicht umbuchbar oder stornierbar sind. ► Die Airline oder das Reisebüro darf für die Erstattung keine Bearbeitungsgebühren erheb, so die Verbraucherzentralen. So üben Sie Druck aus! Was kann ich tun, wenn Reiseportale immer neue Ausreden finden? BILD fragte Sabine Fischer-Volk (Verbraucherzentrale Brandenburg) und Reiserechts-Professor Dr. Ronald Schmid, Unternehmenssprecher von „FairPlane“, einem Portal, das Ansprüche von Fluggästen durchsetzt. Die Möglichkeiten der Reisekunden: ► Hartnäckig bleiben! Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Das Recht ist (zumindest in den meisten Fällen) auf Ihrer Seite! ► Anwalt beauftragen! Nachteile: ggf. hohes Kostenrisiko und – da der Streitwert oft gering ist – sind Anwälte mitunter schwer zu finden. Aber: „Erfahrungsgemäß reagieren die Luftfahrtunternehmen erst bei Klage-Erhebung“, sagt Schmid. Rechts-Portale wie „fairplane.de“ oder „ticketrefund.de“ beauftragen! Die Dienstleister erledigen den Schriftverkehr mit den Airlines kostenlos, behalten aber als Provision 30 Prozent der Erstattungen ein. Nachteil: Kleinere Fälle nehmen die Dienstleister nicht an. „Ticketrefund.de“ schreibt zum Beispiel: „Wir können Anfragen, die nur einen Hin- oder Rückflug umfassen, erst ab einem Gesamtflugpreis von 300 Euro übernehmen.“ ► Verbraucherzentrale einschalten! Zum Beispiel zunächst den sehr professionellen und kostenlosen Musterbrief der Verbraucherzentralen an die Airlines oder Reisebüros versenden. Der Musterbrief ist hier als Word-Datei abrufbar: www.vzb.de/musterbrief-flugstorno Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kuno Geschrieben 10. Mai 2016 Teilen Geschrieben 10. Mai 2016 "Bescheuert" ist eigentlich das einizge Wort, welches mir hier so spontan in den Sinn kommt - die Airlines dürfen keine Gebühr erheben, um die Kosten zu decken, die die Rückerstattung eiens solchen Billigtickets kostet.... ...dafür ist der Passagier (der eben ja keiner war) dann aber gerne bereit, einem Inkassobüro 30% abzudrücken. Wann kommt der erste, der eine Gutschrift für das von ihm nichtkonsumierte Sandwich auf dem Kurzstreckenflug verlangt, den er nicht angetreten hat? Die Airline könnte sich ja damit bereichert haben, dass sie es jemand anderem verkauft haben... 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Volume Geschrieben 11. Mai 2016 Teilen Geschrieben 11. Mai 2016 (bearbeitet) dafür ist der Passagier (der eben ja keiner war) dann aber gerne bereit, einem Inkassobüro 30% abzudrücken. Das finde ich in der Tat auch pervers, so Portale wie Flightright hätte die Welt echt nicht gebraucht. Aber macht es mehr Sinn, jedesmal mit Anwalt vor Gericht zu ziehen, um wieder mal exakt das selbe Urteil zu erreichen, das die Airline nun schon Tausend mal bekommen hat? Am Ende muss sie zahlen, warum macht sie es nicht einfach schon am Anfang, dann sind es nur ein paar Prozend der finalen Kosten. Kurz und knapp: Selber Schuld. Wer sich gleich an die Gesetze hält, hat es einfacher. Gruß Ralf Bearbeitet 11. Mai 2016 von Volume Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TA04 Geschrieben 28. September 2016 Teilen Geschrieben 28. September 2016 Ich habe im Januar ein Flug ZRH - BKK - ZRH mit QR gebucht, notabene zu einenm Promopreis von 500.- Jetzt musste ich kurzfristig den Flug annullieren und bekam satte 430.- zurück d.h. alle Taxen. Genau so müsste es sein. 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Volume Geschrieben 17. Januar 2017 Teilen Geschrieben 17. Januar 2017 Genau so müsste es sein. So sagt aktuell auch das Langericht Frankfurt. Grundsätzlich ist es so: Kündigt der sogenannte Besteller einen Vertrag, muss er dem Produzenten oder Dienstleister die angefallenen Aufwendungen erstatten. Er muss beweisen, dass keine Aufwendungen entstanden sind. Anders ist es aber bei Beförderungsverträgen in der Luftfahrt: Hier muss die Airline darlegen, welche Aufwendungen ihr durch das Storno entstanden sind - ob sie also das stornierte Ticket mindestens zum gleichen Preis noch einmal verkauft hat. Kann sie das nicht, muss sie dem Kunden das Geld zurückzahlen. Was die Interessante Frage aufwirft, ob eine Airline die mein 2 Monate vor dem Flug füt €500 gekauftes und dann 2 Tage vor dem Flug stornietes Ticket noch für €1500 verkauft hat, mich an dem Gewinn beteiligen muss ? Ich habe ja praktisch geholfen, ihr Preismodell zu optimieren ;) Welche Rechtsgrundlage gilt eigentlich für "Bevörderungsverträge in der Luftfahrt" (ausser den jeweiligen AGB im Rahmen der Vertragsfreiheit)? Gruß Ralf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HoladieWaldfee Geschrieben 26. Januar 2017 Teilen Geschrieben 26. Januar 2017 Ich hatte die Erfahrung gemacht das ich von BKK nach Muc 6 Stunden Verspätung hatte. Vor Ort selbst wusste ich nicht wirklich was zu tun ist. Die Angestellen der Airline waren auch sehr nett und zuvorkommend mit Snacks und Getränken. Die können ja auch nichts dafür. Als ich Zuhause war habe ich mich dann mit Kostenrückstattungen und Fluggastrechten beschäftigt. Ich habe darauf hin Experten für Fluggastrechte kontaktiert die mir eine Rückerstattung der Reisekosten, bzw. einen Schadensersatz ermöglicht haben. Ich hatte damit relativ wenig Stress oder gar etwas zu tun. Ich habe denen meine Daten und Flugdaten gegeben und die haben sich um alles gekümmert. Das war gut, da ich bis dahin nur bedingt Ahnung von Fluggastrechten hatte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Volume Geschrieben 26. Januar 2017 Teilen Geschrieben 26. Januar 2017 Nein, gut ist das nicht. Die Rechtslage ist eindeutig, aber die Airlines setzen darauf, dass die meisten sie nicht kennen und eben "weil sie nur bedingt Ahnung haben" einfach auf bestehende Ansprüche verzichten. Sie sind verpflichtet, gut sichtbar die notwendigen Informationen am Gate auszuhängen, aber welcher Laie versteht schon Verordnungschinesisch... In einer Marktwirtschaft schafft sowas natürlich sofort neue Arbeitsplätze für "Experten für Fluggastrechte", die sich dann ein Teil des eigentlich den Kunden zustehenden Geldes sichern. Denn eigentlich ist jedes Land nach EU Verordnung verpflichtet eine kostenlose Durchsetzungsstelle für Fluggastrechte einzurichten, das ist in Deutschland das LBA. In Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt die offizielle Durchsetzungs- und Beschwerdestelle sowohl für die Rechte der Fluggäste bei Annullierung, Verspätung und Nichtbeförderung nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 als auch nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006, die die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität regelt. Sucht man bei Google nach "LBA Fluggastrechte" sind die ersten 4 Hits kommerzielle Anbieter (flightright, wirkaufendeinenflug, fairplane, airhelp). Auch google genehmigt sich also noch ein Stück des dem Passagier zustehenden Kuchens... Mein Tip: E-mail an die Airline und fluggastrechte@lba.de als CC, wirkt sofort. Wie gesagt, die Rechtslage ist eindeutig, und die Airlines bereichern sich nur bei denen, die keine Ahnung haben. Lust auf Prozesse die sie sicher verlieren und ordnungsrechtliche Maßnahmen durch das LBA haben die Airlines nicht. Gruß Ralf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HoladieWaldfee Geschrieben 27. Januar 2017 Teilen Geschrieben 27. Januar 2017 Ich hatte die Erfahrung gemacht das ich von BKK nach Muc 6 Stunden Verspätung hatte. Vor Ort selbst wusste ich nicht wirklich was zu tun ist. Die Angestellen der Airline waren auch sehr nett und zuvorkommend mit Snacks und Getränken. Die können ja auch nichts dafür. Als ich Zuhause war habe ich mich dann mit Kostenrückstattungen und Fluggastrechten beschäftigt. Ich habe darauf hin Experten für Fluggastrechte kontaktiert die mir eine Rückerstattung der Reisekosten, bzw. einen Schadensersatz ermöglicht haben. Ich hatte damit relativ wenig Stress oder gar etwas zu tun. Ich habe denen meine Daten und Flugdaten gegeben und die haben sich um alles gekümmert. Das war gut, da ich bis dahin nur bedingt Ahnung von Fluggastrechten hatte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Volume Geschrieben 27. Januar 2017 Teilen Geschrieben 27. Januar 2017 Ich habe denen meine Daten und Flugdaten gegeben und die haben sich um alles gekümmert. Und wie viel von der dir zustehenden Erstattung hat dieser "Experte" als Honorar einbehalten? Ich war kürzlich estaunt, dass die Bundesbahn inzwischen ähnlichen Service anbietet wie z.B. Japan Railroad seit Jahrzehnten. Die haben noch im über 1 Stunde verspäteten ICE abgestempelte Formulare verteilt (die die Verspätung bereits bestätigten), da musste man nur noch seinen Namen und die Bankverbindung eintragen, und das Formular am Bahnhof abgeben, schon kam die Entschädigung (binnen 10 Tagen). Bei den Japanern kannst du wählen, ob du das Formular für die Erstattung, oder gleich einen Gutschein haben willst, den du dann binnen 2 Jahren bei jedem Fahrscheinkauf einlösen kannst. So muss das laufen. (Noch besser wäre allerings, meist pünktlich zu sein...) Gruß Ralf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Volume Geschrieben 22. Februar 2017 Teilen Geschrieben 22. Februar 2017 Die Britische CAA hat verstanden, warum sie sich gemäß EU-Verordnung "Durchsetzungsstelle für Fluggastrechte" nennen darf: http://www.aero.de/news-26119/CAA-knoepft-sich-fuenf-Airlines-vor.html Endlich mal eine Behörde, die dem massenhaften Misachten von Fluggastrechten entgegentritt, die bestehendes Recht durchsetzt. Solange man allerdings nicht weiss, wie gut sich BA daran hält, bleibt hier natürlich ein Verdacht, dass es nur darum geht die einheimischen Operator zu fördern, indem man die Drittstaatler drangsaliert... Lange nichts mehr von der Novelle der Verordnung gehört (incl. Umkehrung der Definition von "für die Airline unvermeidbar" und klarer Liste der wenigen Fälle, die tatsächlich Leistungen ausschliessen), scheint irgendwo im Bermudadreieck Parlament-Kommision-Lobbyisten verschollen zu sein... Gruß Ralf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Volume Geschrieben 5. Januar 2018 Teilen Geschrieben 5. Januar 2018 Das Langericht Frankfurt hat in einem Urteil gegen EasyJet erneut klar bestätigt, dass einem Kunden selbstverständlich bei einem nicht-stornierbaren Ticket die Steuern und Gebühren zurückerstattet werden müssen (die gerade bei den billigen nicht-stornierbaren Tickets den Großteil ausmachen). Im Gegensatz zu den Deutschen Airlines hat man Easyjet allerdings nicht nur in Einzelurteilen zur Rückerstattung von Steuern und Gebühren in Einzelfällen verurteilt, sondern sie gezwungen die AGBs entsprechend zu ändern, und im Widerholungsfall ein Ordnungsgeld angedroht. Deutschen Airlines lässt man diesen Rechtsbruch weiterhin systematisch durchgehen, was dem ganzen natürlich ein "Geschmäckle" verleiht... Wenn einem also z.B. Lufthansa ein "nicht stornierbares" Ticket FRA-PHL für €480 verkauft, dann sind davon nur €20 "nicht stornierbar", die €460 Steuern und Gebühren (wie ausgewiesen) müssen in jedem Fall zurückerstattet werden. Weigert sich LH (was sie bei mir bisher gemacht haben), müssen sie allerdings kein Ordnungsgeld zahlen, und man muss einzeln vor Gericht ziehen, oder eben das Geld abschreiben... Bin gespannt wann die "Wettbewerbszentrale aus Bad Homburg" mal entsprechende Grundsatzurteile und Ordnungsgeldandrohungen gegen deutsche Firmen erzwingt. Gruß Ralf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ErnstZ Geschrieben 5. Januar 2018 Teilen Geschrieben 5. Januar 2018 Wenn LH das ja bei dir schon mehrmals gemacht hat und es so selbstverständlich ist, dann würde es sich sicherlich mehr lohnen vor Gericht zu ziehen anstatt das regelmässig nur in Foren zu schreiben aber nichts zu unternehmen... Grüsse Ernst Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Volume Geschrieben 5. Januar 2018 Teilen Geschrieben 5. Januar 2018 Solange es hier im Forum immer noch Leute gibt, die sagen wenn es in den AGBs steht, und wenn es sich das Ticket "nicht erstattbar" nennt, dann ist es völlig OK dass die Airlines nichts erstatten, ist es auch noch sinnvoll hier hin und wieder mal die Rechtslage in Erinnerung zu rufen. Gruß Ralf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FalconJockey Geschrieben 3. Februar 2018 Teilen Geschrieben 3. Februar 2018 Neuestes Urteil aus Deutschland zu diesem Thema: http://www.airliners.de/airline-stornierung-taxes/43544 Airline muss bei Stornierung "Taxes" zurückzahlen 30.01.2018 Storniert ein Fluggast ein Ticket, ist die Airline verpflichtet, alle als "Taxes" ausgewiesenen Steuern und Gebühren zu erstatten - unabhängig davon, was sich hinter den einzelnen Posten verbirgt. Die anderen Kostenteile kann die Fluggesellschaft hingegen einbehalten. Welche Kosten muss eine Fluggesellschaft erstatten, wenn der Passagier das Ticket storniert? Darüber gibt es immer wieder Streit. Das Landgericht Frankfurt hat entschieden: Eine Airline muss die gesamten Gebühren zurückzahlen, die sie als "Taxes" ausgewiesen hat (Az.: 2-24 S 138/16). Dabei kommt es nicht darauf an, welche Gebühren die Fluggesellschaft hinter diesem Posten tatsächlich versteckt. In dem verhandelten Fall ging es um eine Flugreise für vier Personen, die der Kläger storniert hatte. Anerkannterweise stand ihm die Rückzahlung aller Steuern und Gebühren zu. Als "Taxes" hatte die Fluggesellschaft 464,02 Euro pro Ticket ausgewiesen - sie wollte diese aber nicht voll zurückzahlen. Darin enthalten sei auch ein Kerosinzuschlag, so die Airline. Doch das war aus Sicht des Gerichts egal. Zusätzliche Entgelte dürften sich nicht in den Steuern verstecken. So erhielt der Kläger am Ende 1856,08 Euro zurück. Restliche Kostenanteile Die restlichen Kostenanteile der Flugtickets bekam der Mann jedoch nicht erstattet. Denn die Fluggesellschaft konnte beweisen, dass sie die stornierten Tickets nicht weiterverkaufen konnte. Dafür reichte als Beweis, dass in der Economy-Klasse viele Plätze frei blieben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Volume Geschrieben 5. Februar 2018 Teilen Geschrieben 5. Februar 2018 Denn die Fluggesellschaft konnte beweisen, dass sie die stornierten Tickets nicht weiterverkaufen konnte. Dafür reichte als Beweis, dass in der Economy-Klasse viele Plätze frei blieben. Was heute so als "Beweis" gilt... Wenn sie jetzt wenigstens noch geurteilt hätten, weil mehr als die durchschnittliche Anzahl der Sitze auf dieser Route zu diesem Termin frei geblieben wären... Wenn der Flug super gefragt gewesen wäre, hätte es überhaupt keine Tickets in den billigen, nicht erstattbaren Buchungsklassen gegeben. Doch davon wollte der Richter nichts wissen: Freie Plätze in der gebuchten Beförderungsklasse belegen Unmöglichkeit des WeiterverkaufsEine Fluggesellschaft könne die Unmöglichkeit des Weiterverkaufs des stornierten Tickets darlegen, so das Landgericht, wenn in der Beförderungsklasse des gekündigten Beförderungsvertrags noch Plätze unbelegt waren. War dagegen die Beförderungsklasse voll belegt, sei davon auszugehen, dass ein Weiterverkauf möglich war. Dies gelte auch dann, wenn in einer anderen Klasse noch Plätze frei waren. Möchte eine Fluggesellschaft die Unmöglichkeit des Weiterverkaufs belegen, müsse sie darlegen, über welche Beförderungsklassen das Flugzeug verfügte, über welche Kontingente die gebuchte Beförderungsklasse verfügte und wie viele Plätze in der gebuchten Beförderungsklasse belegt waren. Kein Abstellen auf Tarifklasse oder BuchungsklasseNach Ansicht des Landgerichts sei nicht auf die Tarif- oder Buchungsklasse abzustellen. Die Fluggesellschaft müsse nicht darlegen, ob ein Platz in der jeweils gebuchten Tarif- oder Buchungsklasse frei geblieben war. Solange also noch ein Sitz in der Economy frei bleibt, der zuletzt für €3000 in der teuersten Buchungsklasse angeboten wurde, gilt der €500 Flug in einer billigen Buchungsklasse als nicht wieder verkauft... Umgekehrt sind Preisunterschiede von 100% zwischen Routen mit und ohne Mitbewerber kein "Beweis" für eine Ausnutzung von Monopolen... Nun gut, wenn zumindest schonmal Steuern & Gebühren systematisch zurückgezahlt würden, ohne dass man jedesmal vor Gericht ziehen müsste, wäre ja schon viel gewonnen. Aber selbst dabei muss man ja bei Deutschen Airlines noch jedesmal wieder einzeln klagen... Bei EasyJet hingegen konnte man spontan ein Grundsatzurteil fällen, und eine Änderung der AGBs erzwingen. Wenn wunderts, wenn der Deutsche Verbraucher dann entsprechend entscheidet. Gruß Ralf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
handbauer Geschrieben 6. Februar 2018 Teilen Geschrieben 6. Februar 2018 Mich würde noch wundern, wie die Rechtslage hier in der Schweiz aussieht. Ich denke nicht dass es dazu bereits Gerichtsurteile gibt. Lukas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Volume Geschrieben 7. Februar 2018 Teilen Geschrieben 7. Februar 2018 Was ist denn die Praxis Schweizer Airlines? Wenn sie einfach Steuern und Gebügren erstatten, braucht ja niemand vor Gericht zu ziehen, dann gibt es natürlich auch keine Urteile. In Deutschland ist es zur gängigen Praxis geworden "die Rechtslage auszuloten", sprich zur Gewinnmaximierung bewusst gegen Gesetze zu verstoßen, und dann mal zu gucken wieviele klagen, wie die Urteile ausgehen, durch wieviel Instanzen es geht, ob es Grundsatzurteile gibt oder jeder Kunde einzeln klagen muss und ob man Strafen zahlen muss, oder man bestenfalls nur zu dem verurteilt wird, was man ohnehin zahlen muss. Gruß Ralf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
conaly Geschrieben 7. Februar 2018 Teilen Geschrieben 7. Februar 2018 (bearbeitet) In Deutschland ist es zur gängigen Praxis geworden "die Rechtslage auszuloten", sprich zur Gewinnmaximierung bewusst gegen Gesetze zu verstoßen, und dann mal zu gucken wieviele klagen So ist es leider. Hab ich letztes Jahr erst wieder am eigenen Leib erfahren müssen: Germanwings streicht Flug NUE-DUS und sagt "übermorgen könnt ihr den nächsten Flug nehmen, falls Plätze frei sind, oder ihr nehmt die Bahn, die kosten würden erstattet werden". Da wirklich nur den Hinweis gegeben wurde, dass man die Bahn nehmen könnte und man sich die Tickets selbst (!) kaufen müsse, hab ich mir statt dessen einen Mietwagen genommen, da nach aktueller Gesetzeslage Alternativbeförderungen von der Airline erstattet werden müssten. Nach dem Trip schreib ich also die Airline an und fordere sowohl die Kompensation (250€) als auch Koste für Mietwagen und Sprit (nochmal 250€). Diese hat zunächst SÄMTLICHE Forderungen abgelehnt hat, also auch die mir so oder so zustehende Entschädigung. Bei der nächsten Mail boten sie mir einen 50€-Gutschein an, den ich wiederum abgelehnt hab. Nach der dritten Mail haben die nach Androhung von Klage die 250€ Entschädigung erstattet, sich aber weiter geweigert die alternative Beförderung zu erstatten. Da wurds mir zu blöd und ich hab den Fall an einen Anwalt abgegeben. Ende vom Lied: Gericht hat entschieden, dass der Mietwagen + Sprit + angefallene Zinsen + Anwaltskosten erstattet werden müssen. Das hätte Germanwings billiger haben können, aber die haben ziemlich sicher darauf spekuliert, dass ich mir das gefallen lasse und vor dem Rechtswegs zurückschrecke. Also bewusst deutsches Recht ignoriert. Würde daher jedem wirklich den Klageweg empfehlen. Zumindest die Erstberatung bei einem guten Anwalt ist oft kostenlos und da kann bereits abgeklärt werden, wie die Erfolgsaussichten sind. Daher würd ich das auch so jederzeit wieder machen, auch wenn ich den Flug selbst stornieren würde. Bearbeitet 7. Februar 2018 von conaly 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Volume Geschrieben 21. März 2018 Teilen Geschrieben 21. März 2018 Das BGH hat nochmal ausdrücklich bestätigt, dass "non refundable" Flüge prinzipiell in Ordnung sind (keine einseitige Benachteiligung), allerdings natürlich Steuern und Gebühren erstattet werden müssen. Gruß Ralf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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