F-LSZH Geschrieben 19. März 2016 Geschrieben 19. März 2016 Wegen Terrorverdacht. Ihnen wird vorgeworfen, startende Flugzeuge fotografiert zu haben, während sie in einer Bar sassen, und die Flugzeugbewegungen mit einer App verfolgt zu haben. Sie sitzen jetzt schon seit 12. März in Haft. Erkennt sich da irgendjemand wieder in diesem höchst terroristischen Verhalten? Spätestens jetzt ist Kenia für mich dann auch von der Liste der Reiseländer gestrichen. Quelle: http://gu.com/p/4hyc6 Zitieren
zebra Geschrieben 20. März 2016 Geschrieben 20. März 2016 T.I.A. halt. Die Kenianer mögen auf Flughäfen und Plätzen generell keine Fotos. Wenn dann die Uniformierten auftauchen kann man evtl. noch was machen mit pole sana Officer und freundlichem Getue. Mit entgleistem Gesichtszug oder unfreundlichem und lautem Gehabe ist man ganz schnell hinter Gitter. Zitieren
Chipart Geschrieben 22. März 2016 Geschrieben 22. März 2016 Man kann das wie die britische Boulevardpresse skandalisieren oder einfach schlicht zur Kenntnis nehmen, dass das fotografieren auf und von Flughäfen in Kenia verboten ist. Spotting ist dort illegal und steht unter Strafe. Ist das gut? Natürlich nicht. Aber genauso wie ich in der Schweiz auf Autobahnen nicht einfach 140 fahren kann (mit dem Hinweis, dass ich in Deutschland auch so schnell fahre und keinen Unfall baue), ohne die dafür vorgesehene Strafe zu bekommen, kann ich in Kenia eben keine Flughäfen fotografieren. Gerade als ausländischer Gast sollte man sich an die Gesetze des Gastlandes halten - und wenn einem die nicht gefallen, dann fährt man da halt nicht hin. Es ist zu vermuten, dass sich die inhaftierten Briten bewusst über dieses Verbot hinweg gesetzt haben - darum tragen sie nun die zu erwartenden und gerechten Konsequenzen. Florian 4 Zitieren
FalconJockey Geschrieben 22. März 2016 Geschrieben 22. März 2016 Offenbar hatten sie aber eine Genehmigung, die wohl nicht offiziell genug gewesen ist. Zitieren
Chipart Geschrieben 22. März 2016 Geschrieben 22. März 2016 Offenbar hatten sie aber eine Genehmigung, die wohl nicht offiziell genug gewesen ist. Habe ich auch gelesen. Aber mal ganz ehrlich: Wenn ich eine "Genehmigung" habe, etwas zu tun, was eigentlich gesetzlich verboten ist - würde ich mich dann in ein Cafe setze und von dort fotografieren? Hätte es ihnen dann nicht selber merkwürdig vorkommen müssen, dass sich nicht ein Offizieller zu ihnen stellt und überwacht, ob sie sich auch im Rahmen ihrer Ausnahmegenehmigung bewegen? Die Schweiz ist ja viel weniger weit weg, als Kenia - und auch kulturell schon näher. Aber wenn mir ein "Schweizer in Uniform" eine "Genehmigung" anbieten würde, auf schweizer Nationalstrassen 180km/h zu fahren, dann würde ich mich schon sehr genau erkundigen, ob er das überhaupt zulassen darf - und sicher nicht einfach drauf los brettern. Ich kenne als Gast in der Schweiz nämlich zwar nach Möglichkeit die Gesetze and die ich mich halten soll, aber sicher nicht, welche Ebene der Schweizer Verwaltung, Polizei oder Justiz mir hier jeweils Ausnahmen genehmigen kann. Florian 1 Zitieren
Phoenix 2.0 Geschrieben 22. März 2016 Geschrieben 22. März 2016 (bearbeitet) Andere Länder, ander Sitten - auch wenn sie für uns unsinnig erscheinen. Wenn man eine Genehmigung braucht, dann sollte das zumindest was Schriftliches sein, wo auch vermerkt ist, wer das ausgestellt hat. Invielen Ländern wartet man geradezu drauf, dass sich Weisse bzw. Touristen auf allzu dünnes Eis wagen, um ein Exempel zu statuieren oder einen Reibach zu machen. Viele glauben halt, dass schon nichts passieren wird. In einigen Ländern sitzen regelmäßig weisse Touristen ein, weil sie meinten, des Abends am Strand mit Fremden gepflegt was Illegales mitrauchen zu müssen. Denen ist nicht zu helfen... Gruss Johannes Bearbeitet 22. März 2016 von Phoenix 2.0 2 Zitieren
Tis Geschrieben 22. März 2016 Geschrieben 22. März 2016 Habe ich auch gelesen. Aber mal ganz ehrlich: Wenn ich eine "Genehmigung" habe, etwas zu tun, was eigentlich gesetzlich verboten ist - würde ich mich dann in ein Cafe setze und von dort fotografieren? Hätte es ihnen dann nicht selber merkwürdig vorkommen müssen, dass sich nicht ein Offizieller zu ihnen stellt und überwacht, ob sie sich auch im Rahmen ihrer Ausnahmegenehmigung bewegen? Florian Naja, in Paris-CDG gibt es ja ein ähnliches Schema. Da müssen Spotter vorgängig beim Präsidenten der entsprechenden regionalen Polizeibehörde eine Bewilligung fürs Fotografieren einholen. Einen Begleiter kriegt man da aber auch nicht. Bei der Beantragung dieses Dokumentes habe ich mich um die gesetzliche Lage im Hintergrund auch nicht gekümmert, sondern darauf vertraut, dass die mit der Ausstellung befähigten Ämter auch tatsächlich die Kompetenzen dafür haben. Natürlich ist Frankreich nicht Kenia. Trotzdem ist dieses Prozedere in den Köpfen vieler Fotografen verankert. Zudem lässt einem die fortschreitende Globalisierung, sowie der zunehmende Abbau von Reisehemmnissen und Reisezeiten oftmals glauben, dass die Welt an der Destination ähnlich gut und geordnet funktioniere wie zuhause. Schliesslich nehmen ja auch die Kenianer an Facebook und Twitter teil, haben Burger Kings und Drive-through-KFCs, und sind technologisch imstande, moderne Flugzeuge zu betreiben - so anders kann deren Welt ja nicht sein. Denkt man zumindest, wenn man auf eine ausgedehntere Recherche verzichtet. Da kann ich schon verstehen, dass eine solche Genehmigung nicht richtig hinterfragt wurde. Und muss anmerken, dass sogar ich mit meiner juristischen Vorbildung ggf. relativ blind auf diese vertraut hätte, immer natürlich abhängig von der Professionalität der Genehmigung und dem Rang der ausstellenden Behörde. Hätte mir irgendein dahinschlurfender Wachmann auf einer Papierserviette irgendwas hingekritzelt, hätte ich das selbstverständlich auch nicht für bare Münze genommen. Gerade in solchen Situationen wählt man bewusst einen öffentlichen Ort zum Fotografieren, um zu zeigen, dass man nichts zu verbergen hat. Sich im Busch neben der Piste zu verstecken wäre da um einiges verdächtiger. Insofern kann ich auch die Wahl der Spotting Location nachvollziehen. Tis 9 Zitieren
Lubeja Geschrieben 22. März 2016 Geschrieben 22. März 2016 Und muss anmerken, dass sogar ich mit meiner juristischen Vorbildung ggf. relativ blind auf diese vertraut hätte, immer natürlich abhängig von der Professionalität der Genehmigung und dem Rang der ausstellenden Behörde. Auch wenn ich damit Salz in alte Wunden streue: ich mag mich erinnern, dass du mal seeehr viel Vertrauen in eine nicht so offizielle Stelle hattest und die promt dazu führte, dass die Speicherchips mit wertvollen Aufnahmen dreimotorigen Geräts noch heute bei einem Flughafenpolizeichef in der Schublade liegen... :D 1 Zitieren
Chipart Geschrieben 23. März 2016 Geschrieben 23. März 2016 Da kann ich schon verstehen, dass eine solche Genehmigung nicht richtig hinterfragt wurde. Fairerweise habe ich zumindest nicht mehr Informationen zu dieser "Genehmigung", als die eine Zeile in der Yellow-Press. Natürlich wäre die Sache ganz unterschiedlich zu beurteilen, wenn es einen Schriftwechsel mit dem kenianischen Innenministerium gibt, als wenn sie einem "supervisor" (davon gibt es typischerweise viele ;-)) am Airport Geld in die Hand gedrückt haben (wahrscheinlich schon die erste Straftat...) und der dann "it's okay" gemurmelt hat. Florian Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.