Zorg Geschrieben 16. Januar 2016 Geschrieben 16. Januar 2016 Ich werde in Kürze in einen Job in der Region Genf beginnen und überlege mir, statt einem Auto einen "kleinen" Flieger zu kaufen (wie Jodel) für die Pendelei und sonstige Reisen (D, F, CH, I). Leider scheint es in der Genfer Region keine Hangarplätze zu geben (ansonsten bitte ich um Nachricht), daher erwäge ich eine Stationierung über der Grenze in Frankreich. Ist es rechtlich zulässig, dass man mit Schweizer Wohnsitz seinen Flieger im Ausland (Frankreich) stationiert? Muss der Flieger in die Schweiz eingeführt werden (auch wenn er im Ausland stationiert ist)? Ich nehme an, ich darf aus Sicht der Schweizer Behörden die ausländische Registrierung (z.B. D-, F-, PH-) übernehmen, oder? An wen würdet ihr euch für eine offizielle Antwort wenden? Gibt es sonst etwas zu beachten? Vielen Dank, Michael P.s.: Verwandte Themen wären: http://www.flightforum.ch/board/index.php?/topic/94170-registrierung/?hl=zoll&do=findComment&comment=883799 http://www.flightforum.ch/board/index.php?/topic/93231-als-eu-bürger-mit-hb-flieger-über-die-grenze/?hl=zoll#entry872600 Zitieren
nick03 Geschrieben 17. Januar 2016 Geschrieben 17. Januar 2016 Leider gibt es nicht eine Antwort... Wenn du den Flieger in der EU stationierst gibt es kein Problem, allerdings darf der Flieger auf keinen Schweizer Flughafen landen, auch Genf nicht - ist ein Schweizer Flughafen auch wenn argumentiert werden könnte ein Teil gehört zu Frankreich. Falls du in die Schweiz fliegen möchtest musst du als Eigner verzollen an dem Tag wenn du das erste mal einfliegst. Kompliziert wird das ganze wenn du den Flieger außerhalb der EU kaufst, selbst wenn du den Flieger in der Schweiz ordnungsgemäß verzollst. Als EU Bürger wohnhaft in der Schweiz muss der Flieger auch in die EU eingeführt werden werden auch außerhalb der Schweiz fliegen möchtest, wovon ich mal ausgehe... Bei mir gab es bereits zwei Rampchecks in D und F und der Zollbeamte mich nach der Zolleinführung gefragt hat, in beiden Fällen habe ich zunächst die Schweizer Zollerklärung gezeigt und beide fragten konkret nach der EU Zollerkärung, die Schweizer hat die nicht interessiert. Die Maschine ist N registriert was die Aufmerksmkeit des Zöllners erhöht, aber selbst bei einer HB Maschine, wenn du Eigner und Pilot bist, benötigst du die EU Zollerklärung. Nick Zitieren
Zorg Geschrieben 17. Januar 2016 Autor Geschrieben 17. Januar 2016 (bearbeitet) Leider gibt es nicht eine Antwort... Wenn du den Flieger in der EU stationierst gibt es kein Problem, allerdings darf der Flieger auf keinen Schweizer Flughafen landen, auch Genf nicht - ist ein Schweizer Flughafen auch wenn argumentiert werden könnte ein Teil gehört zu Frankreich. Falls du in die Schweiz fliegen möchtest musst du als Eigner verzollen an dem Tag wenn du das erste mal einfliegst. Kompliziert wird das ganze wenn du den Flieger außerhalb der EU kaufst, selbst wenn du den Flieger in der Schweiz ordnungsgemäß verzollst. Als EU Bürger wohnhaft in der Schweiz muss der Flieger auch in die EU eingeführt werden werden auch außerhalb der Schweiz fliegen möchtest, wovon ich mal ausgehe... Bei mir gab es bereits zwei Rampchecks in D und F und der Zollbeamte mich nach der Zolleinführung gefragt hat, in beiden Fällen habe ich zunächst die Schweizer Zollerklärung gezeigt und beide fragten konkret nach der EU Zollerkärung, die Schweizer hat die nicht interessiert. Die Maschine ist N registriert was die Aufmerksmkeit des Zöllners erhöht, aber selbst bei einer HB Maschine, wenn du Eigner und Pilot bist, benötigst du die EU Zollerklärung. Nick Hallo Nick, das ist ja sehr interessant. Also muss man mit Wohnsitz Schweiz nur verzollen, wenn man mit dem Flieger auch in der Schweiz landen will (*)? Wenn man den Flieger aus der EU in die Schweiz einführt, darf man ihn immer noch in der EU (z.B. Frankreich) stationieren, oder bekommt man dann Probleme mit den französischen Behörden? Hast du eine Quelle für die Regelung, dass in der Schweiz wohnhafte Personen mit Nationalität eines EU-Landes ihren Flieger in der EU verzollen müssen? Dies käme ja einer unfairen Doppelbesteuerung gleich, oder? Da du bereits Erfahrung mit der generellen Steuer- und Zoll-Problematik aus Schweizer Sicht gemacht hast, kannst du mir offizielle Ansprechpartner empfehlen, wo ich die Situation für meinen Fall abklären könnte? Vielen Dank, Michael (*) Wahrscheinlich aber doch etwas riskant, den Import zu unterlassen. Man weiss ja nie, ob man mal einen Zwischenstop aufgrund von technischen Problemen in der Schweiz machen muss, und dann ist wohl der Teufel los. Zudem muss man den Flieger ja auf der Schweizer Steuererklärung als Vermögen angeben. Bearbeitet 17. Januar 2016 von Zorg Zitieren
Dierk Geschrieben 17. Januar 2016 Geschrieben 17. Januar 2016 Wahrscheinlich aber doch etwas riskant, den Import zu unterlassen. Man weiss ja nie, ob man mal einen Zwischenstop aufgrund von technischen Problemen in der Schweiz machen muss, und dann ist wohl der Teufel los. Zudem muss man den Flieger ja auf der Schweizer Steuererklärung als Vermögen angeben. Transitflüge ohne Landung müssten eigentlich ohne Import möglich sein, bei Problemen könnte der Flieger dennoch landen und würde eben an diesem Tag eingeführt (was ja dann tatsächlich der Fall wäre). Zitieren
nick03 Geschrieben 17. Januar 2016 Geschrieben 17. Januar 2016 Ich habe mich damals hier beraten lassen: http://www.oberson.ch, haben dort einen Flugzeug VAT Spezialisten. Mit dem Vermögen ist das eventuell ein guter Punkt, mein Flieger ist in einer Schweizer Gesellschaft, deswengen habe ich da noch nicht drüber nachgedacht... Keine Ahnung ob ein Flieger privat mit angegeben werden muss, einen Aston Martin oder PORSCHE für 250.000 wird auch nicht angegeben. Nick 1 Zitieren
Milhouse Geschrieben 17. Januar 2016 Geschrieben 17. Januar 2016 Ein Gegenstand muss verzollt werden, wenn er für den dauerhaften Verbleib in die Schweiz eingeführt wird. Das gilt auch für Flugzeuge. Von einer Verzollung wegen einem Transit-Flug oder einem temporären Aufenhalt habe ich noch nie gehört, sonst müsste ja jeder Auslandschweizer beim Besuch in der Heimat sein Auto verzollen. Frag doch einfach bei der EZV an, die müssen dir kostenlos Auskunft geben. Auf der Steuererklärung musst du im Privaten sowohl Flugzeuge als auch Porsches angeben, unter "Weitere Vermögenswerte". Zitieren
Zorg Geschrieben 17. Januar 2016 Autor Geschrieben 17. Januar 2016 (bearbeitet) Ein Gegenstand muss verzollt werden, wenn er für den dauerhaften Verbleib in die Schweiz eingeführt wird. Das gilt auch für Flugzeuge. Von einer Verzollung wegen einem Transit-Flug oder einem temporären Aufenhalt habe ich noch nie gehört, sonst müsste ja jeder Auslandschweizer beim Besuch in der Heimat sein Auto verzollen. Frag doch einfach bei der EZV an, die müssen dir kostenlos Auskunft geben. Es scheint also zwei Ansichten zu geben: Verzollung, bei "dauerhaften Verbleib" in der Schweiz (wie oben (*)) Verzollung, wenn man im Ausland etwas kauft (siehe z.B. diese Antwort, auch wenn hier nicht klar ist, ob es sich um ein im Ausland oder in der Schweiz stationiertes Flugzeug handelt) Gemäss Meinung 1. müsste man ein im Ausland stationiertes Flugzeug nicht in der Schweiz verzollen, laut Meinung 2. aber in jedem Fall. (*) Dem Argument mit dem Auslandsschweizer kann ich nur bedingt folgen, da sich hier der Wohnsitz nicht in der Schweiz befindet, es sich also um einen anderen Fall zu handeln scheint. Übrigens: Heisst Verzollung auch "Schweizer MwSt. bezahlen" in beiden Fällen? Merci, Michael P.s.: Habe übrigens vor, einen EASA Annex II oder einen (bereits gebauten) Selbstbauflieger zu kaufen. Ich hoffe, dass macht die Sache nicht noch komplizierter ... Bearbeitet 17. Januar 2016 von Zorg Zitieren
nick03 Geschrieben 17. Januar 2016 Geschrieben 17. Januar 2016 (bearbeitet) Auf der Steuererklärung musst du im Privaten sowohl Flugzeuge als auch Porsches angeben, unter "Weitere Vermögenswerte".Mit dem Auto muss ich meinen Steuerberater fragen, er hat mich bis heute nicht darauf hingewiesen das ein bewegliches gut wie ein Auto, egal wie teuer, angegeben werden muss. Habe auch noch nicht gehört das auf Besitz der im Ausland verbleibt Einfuhrzoll/Steuer gezahlt werden muss. Was nicht eingeführt wird kann nicht verzollt werden, wie soll das funktionieren? Nick Bearbeitet 17. Januar 2016 von nick03 Zitieren
Zorg Geschrieben 17. Januar 2016 Autor Geschrieben 17. Januar 2016 (bearbeitet) Mit dem Auto muss ich meinen Steuerberater fragen, er hat mich bis heute nicht darauf hingewiesen das ein bewegliches gut wie ein Auto, egal wie teuer, angegeben werden muss. Habe auch noch nicht gehört das auf Besitz der im Ausland verbleibt Einfuhrzoll/Steuer gezahlt werden muss. Was nicht eingeführt wird kann nicht verzollt werden, wie soll das funktionieren? Nick Das mit dem Auto kann ich bestätigen. Zum Beispiel hat die elektronische Steuererklärung ein extra Formular für Fahrzeuge. Immobilien im Ausland (z.B. Ferienhaus) müssen soweit ich weiss auch angegeben werden, obwohl sie (naturgemäss) im dauerhaft Ausland verbleiben. Was den Flieger betrifft, gibt es auch eine andere Ansicht, daher möchte ich das genau abklären (und da ein auch unbewusster Verstoss teuer werden könnte). Michael Bearbeitet 17. Januar 2016 von Zorg Zitieren
nick03 Geschrieben 18. Januar 2016 Geschrieben 18. Januar 2016 Das mit dem Auto kann ich bestätigen. Zum Beispiel hat die elektronische Steuererklärung ein extra Formular für Fahrzeuge. Immobilien im Ausland (z.B. Ferienhaus) müssen soweit ich weiss auch angegeben werden, obwohl sie (naturgemäss) im dauerhaft Ausland verbleiben. Steuer und Auto ist mir neu wie geschrieben, natürlich muss bei der Steuererklärung erhebliche werte im Ausland wie zb Immobilien angegeben werde, aber diese müssen nicht verzollt werden, auch nicht Autos die im Ausland verbleiben. Das gilt nach meiner Auffassung auch für Flugzeuge da keine Einfuhr in die Schweiz stattfindet, zumindest solange du hier nicht landest. Nick Zitieren
nick03 Geschrieben 18. Januar 2016 Geschrieben 18. Januar 2016 Was den Flieger betrifft, gibt es auch eine andere Ansicht, daher möchte ich das genau abklären (und da ein auch unbewusster Verstoss teuer werden könnte). Michael Also eine andere Meinung finde ich da nicht, keine Einfuhr in die Schweiz kein Zoll. Ob das praktikabel ist und bei deinem realtiv günstigen Flieger (<500.000) wirklich lohnt diesen Stress zu haben. Übrigens hat mri Oberson damals 5.000 in Rechnung gestellt, hat sich aber gelohnt da es ein relativ teuerer Flieger war und ich ebenfalls Sicherheit haben wollte. Nick 1 Zitieren
Zorg Geschrieben 18. Januar 2016 Autor Geschrieben 18. Januar 2016 Ich habe jetzt von anderer Seite gehört, dass es eine Regel gibt, unter der Frankreich fremdregistrierte (also nicht F-) Selbstbauflieger nur maximal 6 Monate im Land erlaubt. Weiss jemand mehr darüber? Zitieren
Zorg Geschrieben 18. Januar 2016 Autor Geschrieben 18. Januar 2016 Also eine andere Meinung finde ich da nicht, keine Einfuhr in die Schweiz kein Zoll. Ob das praktikabel ist und bei deinem realtiv günstigen Flieger (<500.000) wirklich lohnt diesen Stress zu haben. Übrigens hat mri Oberson damals 5.000 in Rechnung gestellt, hat sich aber gelohnt da es ein relativ teuerer Flieger war und ich ebenfalls Sicherheit haben wollte. Nick Naja, wegen der ca. CHF 4-5k MwSt. + Zoll soll es nicht sein (Flugzeugwert unter EUR 50k). Ich würde den Flieger schon einfach in der Schweiz verzollen, wenn ich dann meine Ruhe hätte. Jedoch scheint der Themenbereich so komplex zu sein, dass eine klare Aussage nicht einfach ist: Ist es rechtlich zulässig, dass man mit Schweizer Wohnsitz seinen Flieger im Ausland (Frankreich) stationiert? -> wohl schon Muss der Flieger in die Schweiz eingeführt werden (auch wenn er im Ausland stationiert ist)? -> besser ja Ich nehme an, ich darf aus Sicht der Schweizer Behörden die ausländische Registrierung (z.B. D-, F-, PH-) übernehmen, oder? -> scheint so Gibt es sonst etwas zu beachten? -> evtl. maximal 6 Monate Aufenthalt in Frankreich für nicht F-registrierte Selbstbauflieger! Der letzte Punkt würde Selbstbauflieger für mich erledigen. (Umregistrieren eines Selbstbaufliegers nach F- scheint nicht einfach zu sein, da die Franzosen offenbar verlangen, dass der Flieger wieder bis auf 51% rückgebaut und unter ihrer Aufsicht wieder zusammengebaut wird. :o ) Zitieren
Dierk Geschrieben 18. Januar 2016 Geschrieben 18. Januar 2016 Hallo, Experimentals kann man in der Regel nicht umregistrieren, da die Zulassung national geregelt ist. Für PH brauchst Du jemanden mit Wohnsitz in Holland, der dich gegenüber der holländischen Luftfahrtbehörde vertritt oder zumindest die Post für dich entgegennimmt und an dich weiterleitet. 1 Zitieren
Chipart Geschrieben 18. Januar 2016 Geschrieben 18. Januar 2016 überlege mir, statt einem Auto einen "kleinen" Flieger zu kaufen (wie Jodel) für die Pendelei und sonstige Reisen (D, F, CH, I). Nur, weil hierauf noch niemand eingegangen ist: Ein eigener Flieger ist etwas richtig Tolles. Wie viele andere hier habe auch ich mir diesen Traum erfüllt und wollte es nicht missen. Aber ein Flieger in der Klasse (eigentlich in keiner Klasse) ist kein Ersatz für ein Auto zum Pendeln am WE und "sonstige Reisen". Gerade in der Region Genf (wie in allen Regionen in den Bergen) wirst Du schnell feststellen, dass es dann sehr viele Wochenenden gibt, an denen Du nicht pendeln kannst.... Florian P.S.: Entschuldige, dass ich zu Deinen eigentlichen Fragen nix schreibe: Deine Frage ist zwar sehr berechtigt, die Antwort aber so komplex und es geht dabei um so viel Geld, dass Du Dir eh professionelle Beratung nehmen musst. Das fängt schon damit an, dass Du erst mal eine verläßliche Aussage brauchst, welche Behörden in welchen Ländern Dir eigentlich eine verbindliche Auskunft geben können - Luftfahrtbehörden, Zoll, Finanzamt, ... sind ja in vielen der Länder um die es geht durchaus getrennt.... 1 Zitieren
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