horst1 Geschrieben 6. Januar 2016 Teilen Geschrieben 6. Januar 2016 Hallo, Ich habe heute auf der Homepage des deutschen Fliegerarztverband folgendes gelesen: Einige EASA-Mitgliedsstaaten erkennen keine von deutschen Fliegerärzten erstellten Klasse-1-Tauglichkeitszeugnisse mehr an. Eine Grund dafür ist die Nichteinhaltung von Anforderungen der EASA. Der Vorstand des Fliegerarztverbands hat in einem Brief an den Verkehrsminister die nach europäischen Recht geforderten Qualifikationen und Aufgaben des Aeromedical Assessors dargelegt und Auskunft eingefordert, inwieweit diese Anforderungen durch den Leiter des LBA-Referats Flugmedizin erfüllt werden. Die Antworten darauf waren bisher ausweichend und unbefriedigend. http://www.fliegerarztverband.de/index3.htm Dazu die Presseerklärung: http://www.fliegerarztverband.de/pdf/Presseerklaerung_DFV_270815.pdf Ist dieser Vorfall jemanden bekannt? Würde das bedeuten, das in diesen Fall mit ungültigen medical geflogen wird? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Danix Geschrieben 8. Januar 2016 Teilen Geschrieben 8. Januar 2016 Ich kann dir hier auch nicht weiterhelfen - aber erfahrungsgemäss beginnen die Leute zu schreiben, wenn ich etwas zu was sagen... ;) Vielleicht solltest du mal das Luftfahrtamt fragen, wobei, da könnte auch der Schuss hinten hinaus gehen, nach dem Motto: Keine schlafenden Hunde wecken. Erfahrungsgemäss wird vieles im EU-Land und vor allem im EASA-Land sehr unterschiedlich gehandhabt, je nach Land. Ich kann da ja auch ein Lied davon klagen, wurde mir doch schon mehrfach eine Lizenz vom Schweizerischen Bazl verwehrt, obwohl sie in jedem anderen Land Europas jeder kriegt. Erstaunlichweise habe ich dann herausgefunden, dass das Bazl das einzige Amt war, das sich wirklich korrekt an die EASA-Paragrafen gehalten hat... In der EU ist es gang und gäbe, dass man sich nicht an geltende Gesetze hält. So gesehen würde ich einfach froh um dein Medical sein und nichts sagen. Womöglich wird sonst noch Lufthansa gegroundet - och, das wird sie ja schon längst (aber aus anderen Gründen)... Dani 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
horst1 Geschrieben 8. Januar 2016 Autor Teilen Geschrieben 8. Januar 2016 Ich kann dir hier auch nicht weiterhelfen - aber erfahrungsgemäss beginnen die Leute zu schreiben, wenn ich etwas zu was sagen... ;) Vielleicht solltest du mal das Luftfahrtamt fragen, wobei, da könnte auch der Schuss hinten hinaus gehen, nach dem Motto: Keine schlafenden Hunde wecken. Erfahrungsgemäss wird vieles im EU-Land und vor allem im EASA-Land sehr unterschiedlich gehandhabt, je nach Land. Ich kann da ja auch ein Lied davon klagen, wurde mir doch schon mehrfach eine Lizenz vom Schweizerischen Bazl verwehrt, obwohl sie in jedem anderen Land Europas jeder kriegt. Erstaunlichweise habe ich dann herausgefunden, dass das Bazl das einzige Amt war, das sich wirklich korrekt an die EASA-Paragrafen gehalten hat... In der EU ist es gang und gäbe, dass man sich nicht an geltende Gesetze hält. So gesehen würde ich einfach froh um dein Medical sein und nichts sagen. Womöglich wird sonst noch Lufthansa gegroundet - och, das wird sie ja schon längst (aber aus anderen Gründen)... Dani Das Problem in Deutschland ist unser Datenschutzgesetz, wonach der deutsche Fliegerarzt nur anonymisiert Gesundheitsdaten an die Behörde schicken darf. Keine Probleme gibt es bei deutscher Lizenz und deutschen Medical, oder deutscher Lizenz und ausländischen EASA Medical. Probleme der Nichtanerkennung gibt es bei deutschen Medical aber ausländischer EASA Lizenz, Klasse 1 oder Klasse 2. Das war meine heutige Telefonauskunft von Deutschen Fliegerarztverbund, dieser hatte mich umgehend an das LBA Flugmedizin zur weiteren Fragestellung verwiesen. Diese Anonymisierung deutscher Arztbefunde wurde insbesondere bei Germanwings - Lubitz - Ausgangsbasis dieses Flugzeugabsturz. Diskussionspunkt hier im Forum währe ausländische EASA Pilotenlizenz bei deutschen Medical. Das kostet Geld, und wird zudem bei ausländischen Lizenzen nicht anerkannt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cosy Geschrieben 3. August 2016 Teilen Geschrieben 3. August 2016 Ich dachte bis anhin, dass man das medical in jenem Land machen MUSS, welches die EASA-Lizenz herausgegeben hat. Zumindest CH-FR ist das so. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
frankito Geschrieben 6. Oktober 2016 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2016 Hi Cosy, also ich habe eine portugiesische EASA PPL und das SEP Rating gerade neulich nach einem Flug mit port. Examiner problemlos nach Vorlage meines deutschen Medical verlängert. Wenn das nicht ginge, dann könnte man sich das ganze EASA Gedöns doch auch sparen?! Gruß, Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
INNflight Geschrieben 6. Oktober 2016 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2016 Ich dachte bis anhin, dass man das medical in jenem Land machen MUSS, welches die EASA-Lizenz herausgegeben hat. Zumindest CH-FR ist das so. Bin mir ziemlich sicher, dass es auch anders möglich ist - z.B. französisches Class I mit schweizer EASA Lizenz..? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FalconJockey Geschrieben 7. Oktober 2016 Teilen Geschrieben 7. Oktober 2016 Das Problem ist spezifisch deutsch wegen dem Datenschutz. Die Fliegerärzte dürfen nur "tauglich/untauglich" an das LBA melden. Das LBA kann daher keine detaillierten Daten an andere Luftämter senden. Und die Ärzte sind nicht befugt, die Daten direkt an ihre Patienten herausgeben bzw. die Luftämter nehmen Daten nicht von Privatpersonen an, nur von Behörden. Darum behalte ich meine Lizenz in der Schweiz. Meine Lizenzverlängerung mache ich problemlos in anderen EASA-Staaten, gar keine Sache. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manfred J. Geschrieben 8. Oktober 2016 Teilen Geschrieben 8. Oktober 2016 In der EU ist es gang und gäbe, dass man sich nicht an geltende Gesetze hält. Dani Hallo Oh ja - das kann man unterschreiben! ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mds Geschrieben 9. Oktober 2016 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2016 Das Problem ist spezifisch deutsch wegen dem Datenschutz. Die Fliegerärzte dürfen nur "tauglich/untauglich" an das LBA melden. Weitere Angaben – plus etwaige standardisierte Einschränkungen wie zum Beispiel VDL – sollten auch nicht notwendig sein, genau dafür gibt's ja die Fliegerärzte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 9. Oktober 2016 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2016 Weitere Angaben – plus etwaige standardisierte Einschränkungen wie zum Beispiel VDL – sollten auch nicht notwendig sein, genau dafür gibt's ja die Fliegerärzte. Diese Fliegerärzte kommunizieren aber nicht mit der Genehmigungsbehörde, wenn man die Lizenz in einem anderen EASA-Land beantragt. Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mds Geschrieben 9. Oktober 2016 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2016 Diese Fliegerärzte kommunizieren aber nicht mit der Genehmigungsbehörde, wenn man die Lizenz in einem anderen EASA-Land beantragt. Ist das notwendig? Man kann sein Medical ja selbst vorlegen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 9. Oktober 2016 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2016 Ist das notwendig? Man kann sein Medical ja selbst vorlegen. Ja, das ist notwendig, weil unterschiedliche Behörden das Wort "Aufsicht" sehr unterschiedlich handhaben. Gerde erst hat die EASA ja wieder festgestellt, dass das LBA faktisch keine Kontrolle über die Arbeit der Fliegerärzte ausübt*. Die Genehmigungsbehörde ist aber dafür verantwortlich, dass das von Dir vorgelegte Medical auch ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Wie soll sie dieser Verantwortung gerecht werden, wenn sie keinen Durchgriff auf den Arzt hat? Jetzt kann man natürlich sagen, dass Behörde A in einem Land eben blind auf das Vertrauen muss, was Behörde B in einem anderen Land macht - so weit sind wir aber (leider) noch lange nicht... Florian * Das ist wirklich kein Problem des LBA alleine. Neulich haben wir ja z.B. gelernt, dass man in Österreich IFR-Checkflüge an Plätzen machen konnte, an denen technisch gar kein Präzisionsanflug möglich ist... 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
iwl Geschrieben 9. Oktober 2016 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2016 Muß man einen Präzisionsanflug für einen IFR-Checkflug machen? Non Precision Approaches sind doch anspruchsvoller, deswegen reiten Airlines nur ILS runter. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
iwl Geschrieben 9. Oktober 2016 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2016 also ich habe eine portugiesische EASA PPL und das SEP Rating gerade neulich nach einem Flug mit port. Examiner problemlos nach Vorlage meines deutschen Medical verlängert. Nun ist es natürlich möglich, daß man in diesem oder jenem aviatisch kleinem Ländle Dinge mal weniger genau nimmt oder auch mal mehr, heute so, morgen so, weil das nur ein Büro und dort diese oder jene Tante macht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 9. Oktober 2016 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2016 Muß man einen Präzisionsanflug für einen IFR-Checkflug machen? Non Precision Approaches sind doch anspruchsvoller, deswegen reiten Airlines nur ILS runter. Ob anspruchsvoller oder weniger anspruchsvoll muss jeder für sich selbst entscheiden. Fakt ist, dass es zum Prüfungsprogramm gehört und der Prüfer bei einem Checkflug unterschreibt, dass man das gemacht hat... Florian 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
iwl Geschrieben 9. Oktober 2016 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2016 (bearbeitet) Man kann ein ILS runterreiten ohne dort zu landen, wie weit war das nächste denn weg? Wie sieht es ansonsten eigentlich mit Eigenverantwortung aus (wie geht Führen gleich nur).Ingo Bearbeitet 10. Oktober 2016 von iwl Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cosy Geschrieben 12. Oktober 2016 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2016 "..dachte bis anhin, dass man das medical in jenem Land machen MUSS, welches die EASA-Lizenz herausgegeben hat. Zumindest CH-FR ist das so." Genau das wurde mir vor etwa 10 Jahren in der CH verweigert, als ich basierend auf einem FR-Class2 Medical mein Schweizer Schein (basierend auf JAR-FCL) über den CH Examiner verlängern wollte. Wies heute ist: ich denke dass CH immer noch ausschliesslich certifikate ihrer Vertrauensärzte akzeptiert (siehe BAZL) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cosy Geschrieben 25. Oktober 2016 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2016 Habe heute erfahren, dass inzwischen franz. Fliegerärzte die med. Kontrolluntersuchung für Schweizer EASA Lizenzinhaber durchführen dürfen . Das volle Programm (inkl EKG, Urin u. Blutlabor) kostet 55 EUR und dauert 1 1/2 h.Das Medical stellt der Arzt direkt nach der Untersuchung aus. Das Resultat wird ans BAZL übermittelt. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ArminZ Geschrieben 25. Oktober 2016 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2016 (bearbeitet) (...) Wies heute ist: ich denke dass CH immer noch ausschliesslich certifikate ihrer Vertrauensärzte akzeptiert (siehe BAZL) Nope (siehe auch #7). Habe Schweizer EASA-PPL und seit ca 16 Jahren einen non-CH-aber-EU-Staat-EASA Class 2 Medical. Vor dem Renewal jeweils eine kurze Anfrage ans BAZL ob die Formalitäten geändert haben. Klappt jedesmal wunderbar. Bearbeitet 25. Oktober 2016 von ArminZ 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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