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CH.FCL Lizenz für nicht HB-registrierte Flugzeuge


RolandB

Empfohlene Beiträge

Hallo liebes Forum

 

Eigentlich bin ich mir sicher, dass diese Frage bereits irgendwo im Forum beantwortet wurde. Aber meine Suche blieb ergebnislos. Deshalb zu meiner Frage:

Darf ich mit meiner CH.FCL PPL(A) Lizenz ein Flugzeug mit OE- oder D-Immatrikulation chartern und fliegen?

Ob ja oder nein, gerne wüsste ich auch wo das geschrieben steht.

 

Besten Dank im Voraus

 

Grüsse

Roland

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Hallo Roland!

 

Du darfst mit einer nach EASA FCL ausgestellten Lizenz Flugzeuge als PIC führen, die in Ländern registriert sind, welche unter EASA Gesetzgebung fallen. So habe ich letztes Jahr mit meiner CH-Lizenz eine tschechisch zugelassene Maschine in Südafrika gemietet: Einsteigen, losfliegen.

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Ob ja oder nein, gerne wüsste ich auch wo das geschrieben steht.

 

 

Hi Roland, Ja, ist ja der Sinn von EASA FCL wie schon von Andreas erwähnt problemlos möglich.

 

In der VO (EG) Nr. 216/2008 findest du in Artikel 2 und 11 die Grundzüge dafür.

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Wie ist das mit National? zugelassenen? Flugzeugen, wohl hauptsächlich Oldtimer.

Gibt es da zumindest formal Probleme mit EASA Lizenzen anderer Länder?

Stand auch irgendwas bei der CAA, Anex...???

Bearbeitet von iwl
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Wie ist das mit National? zugelassenen? Flugzeugen, wohl hauptsächlich Oldtimer.

Gibt es da zumindest formal Probleme mit EASA Lizenzen anderer Länder?

Stand auch irgendwas bei der CAA, Anex...???

 

Nachdem es keine Nationalen Lizenzen mehr gibt, gibt es auch keine Probleme mit EASA Lizenzen ;-)

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Nachdem es keine Nationalen Lizenzen mehr gibt, gibt es auch keine Probleme mit EASA Lizenzen ;-)

Ganz so einfach ist es leider nicht. Ingos Frage bezog sich (nehme ich an) auf Annex II-Flugzeuge, die weiterhin von den nationalen Behörden reguliert werden. Daher muss man die jeweiligen nationalen Regelungen des Staates beachten, in dem das Annex II-Flugzeug registriert ist. In UK gilt gemäss § 62 ANO beispielsweise jede EASA PART FCL-Lizenz für Annex II-Flieger:

62 Deeming a non-United Kingdom flight crew licence and any Part-FCL licence valid for non-EASA aircraft and deeming a non-United Kingdom radiotelephony licence valid for any aircraft

(1) Subject to paragraph (2), this article applies to any licence which authorises the holder to act as a member of the flight crew of an aircraft and is: ( a ) granted under the law of a Contracting State other than the United Kingdom but which is not a Part-FCL licence; ( b ) granted under the law of a relevant overseas territory; or ( c ) a Part-FCL licence.

In UK gibt es auch noch den NPPL (nationaler PPL) mit geringeren Anforderungen ans Medical, der dann aber nicht auf EASA-Flugzeugen gilt, sondern nur für Annex II. Andere Länder haben ihre nationalen Pilotenlizenzen mit dem Umstieg von JAR auf EASA gleich ganz abgeschafft.

Bearbeitet von F-LSZH
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...............In UK gibt es auch noch den NPPL (nationaler PPL) mit geringeren Anforderungen ans Medical, der dann aber nicht auf EASA-Flugzeugen gilt, sondern nur für Annex II. .....

.....was in etwa der in Deutschland eingeführten LAPL entsprechen dürfte.

 

Gruß

Manfred

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.....was in etwa der in Deutschland eingeführten LAPL entsprechen dürfte.

Absolut nicht, die LAPL ist eine EASA-Lizenz und in allen EASA-Staaten verfügbar (inklusive UK).

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