mds Geschrieben 9. November 2015 Teilen Geschrieben 9. November 2015 http://www.sust.admin.ch/pdfs/AV-berichte/HB-JMC.pdf Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MarkusP210 Geschrieben 12. November 2015 Teilen Geschrieben 12. November 2015 Wir haben zum Glück keine grösseren Probleme als eine Behörde zu betreiben die für einen derartigen Unsinn einen Bericht erstellen darf! Markus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Urs Zwyssig Geschrieben 12. November 2015 Teilen Geschrieben 12. November 2015 Nun ich denke dass es eine EASA Vorschrift gibt welche dies verlangt und regelt, und ich denke auch dass es eventuell ein Mitglied der Cockpit Besatzung war, dies wäre dann ein nicht unerheblicher Vorfall. Solange wir nicht mehr wissen nehmen wir es einfach zur Kenntnis und warten auf den Schlussbericht. Mit besten Grüssen Urs Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FalconJockey Geschrieben 12. November 2015 Teilen Geschrieben 12. November 2015 Für solche Vorkommnisse muss ein MOR Mandatory Occurrence Report geschrieben werden, der an die Behörden geschickt werden muss. 3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Danix Geschrieben 13. November 2015 Teilen Geschrieben 13. November 2015 Ausserdem ist der Ausfall eines Besatzungsmitgliedes kein Mini-Problemchen sondern ein ernstzunehmender Zwischenfall. Der übrigens oft sehr weitreichende Konsequenzen für die Karriere des involvierten Besatzungsmitgliedes hat. Dani 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MarkusP210 Geschrieben 13. November 2015 Teilen Geschrieben 13. November 2015 (bearbeitet) ich denke dass es eine EASA Vorschrift gibt Wie haben wir nur vor der EASA überleben können! Markus Bearbeitet 13. November 2015 von MarkusP210 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maxrpm Geschrieben 13. November 2015 Teilen Geschrieben 13. November 2015 Wie haben wir nur vor der EASA überleben können! Markus Vor EASA war die meldpflicht über Ausfall eines Besatzungsmitgliedes in den nationalen Vorschriften verankert. Diese meldpflicht ist uralt Sinn: die Lizenz des betroffenen Besatzungsmitgliedes. Die Behörden wollen so schnell als möglich überprüfen können ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für die jeweilige Lizenz noch gegeben sind. In den meisten Fällen fliegt ein ausgefallenes Besatzungsmitglied nie mehr aktiv. Wolfgang 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FalconJockey Geschrieben 14. November 2015 Teilen Geschrieben 14. November 2015 ...wobei man da auch keine pauschale Aussage treffen kann. Es gibt viele Gründe für eine plötzlich auftretende Dienstunfähigkeit, die sich durch eine kurze Regenerations- oder Genesungszeit wieder restlos aufheben lassen. Wenn jemand ausgebrannt ist (burn-out syndrome) oder eine starke Erkältung entwickelt und unterschätzt hat, geht das schon, dass man nicht mehr Herr seiner Sinne ist. Piloten, die komplett durchgedreht sind, fliegen schon lange wieder aktiv im Dienst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
juliett bravo Geschrieben 16. November 2015 Teilen Geschrieben 16. November 2015 Nun ich denke dass es eine EASA Vorschrift gibt welche dies verlangt und regelt, und ich denke auch dass es eventuell ein Mitglied der Cockpit Besatzung war, dies wäre dann ein nicht unerheblicher Vorfall. Solange wir nicht mehr wissen nehmen wir es einfach zur Kenntnis und warten auf den Schlussbericht. Mit besten Grüssen Urs Dieser Fall hat den F/O betroffen, es wurde ein "Pan-Pan" abgesetzt. Das zuständige Amt muss informiert werden. Punkt. Gruss Jan 6 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Volume Geschrieben 17. November 2015 Teilen Geschrieben 17. November 2015 Diese meldpflicht ist uralt ...und basiert auf einer ICAO Vorgabe. Es ist also kein Zufall, dass es in jedem Land so geregelt ist ;) Gruß Ralf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Baeriken Geschrieben 25. November 2015 Teilen Geschrieben 25. November 2015 ... Piloten, die komplett durchgedreht sind, fliegen schon lange wieder aktiv im Dienst. Das scheint sich in dem Germanwings-Absturz auch eindrucksvoll bewahrheitet zu haben. Grüße Nick Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FalconJockey Geschrieben 25. November 2015 Teilen Geschrieben 25. November 2015 Wenn es einen physiologischen Grund hat, dann kommt man nach Genesung zurück. Leute, die wegen psychischen Problemen pausieren mussten, wurden auch früher schon genauer angeschaut und wenn es nur eine krasse Lebenskrise war, die überwunden wird, dann kommen auch die zurück. Der Lubitz-Fall war etwas anders, der hatte nicht akuten Stress weil seine Ehe in die Brüche ging, der war wirklich chronisch krank und keiner hat es wirklich gemerkt oder etwas getan. 5 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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