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Zollverfahren


Gast MikeW

Empfohlene Beiträge

Hallo Zusammen!

 

ich habe dieses forum gestern gefunden und bin davon absolut begeistert. ich hoffe ich kann dadurch ein wenig von euch profitieren und umgekehrt. da ich meine PPL in den USA gemacht habe stellen sich mir laufend fragen zur schweizer fliegerei wie z. B.: Was muss ich tun, damit ich ins ausland fliegen darf? spezielle formulare? bei den örtlichen zollbüros anrufen?

 

danke im voraus und happy landings!!

 

MikeW

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Grüss Dich Mike

 

Erstmal ein herzliches Willkommen im Forum!

 

Zollformalitäten Ausflug Schweiz:

1. Start ins Ausland nur ab einem Zollflugplatz möglich.

2. Frühzeitige Anmeldung, wenn im AIP der Vermerk lautet: Cust O/R

3. 1. Landung in Austria, nur auf einem Zollflugplatz (siehe wiederum AIP, welche Flugplätze diese bieten)

4. Zollformular ausfüllen (ist im C- Büro oder dem AIS erhältlich)

5. Flugplan aufgeben

6. Für Überflug der FIR in Kontakt mit der zuständigen FIS sein

7. Nach Landung (wenn kleineres Flugfeld mit Zollberechtigung) Schliessen des Flugplanes und allfällige Zollformalitäten mit Zollbeamten erledigen (oder Formular, wenn verlangt, ausfüllen)

8. Auslandaufenthalt geniessen

 

Meine Aufzählung ist sehr vereinfacht dargestellt, aber die wesentlichen Punkte sind erwähnt. Für den Flug ins Ausland käme dann noch die Kontrolle über die Vollständigkeit der Bordpapiere dazu und und und...........und trotzdem ist die Auslandfliegerei kein Hexenwerk!!

 

Hoffe, gedient zu haben.

 

Gruess us ABM Messen

Dieter

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Gast Hans Fuchs

Mike auch ein herzliches Willkommen vom Moderator

 

Ich stimme Didi zu, nur Punkt 6 ist nicht wirklich nötig, wenn auch zumeist so praktiziert. Letzte Woche beim fast 4 Stündigen Flug über die Alpen nach Oesterreich hatte ich also nur beim Start und der Landung Funkkontakt mit den jeweiligen Plätzen.

 

Aber dann, herrliche Ruhe über den Alpen! Weit und breit keine Flugzeuge und kein Gequatsche! Einfach fliegen und geniessen!

 

Hans

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Hallo,

 

meinen Vorschreibern ist nicht mehr viel anzufügen.

 

Wichtig ist ein ATC-Flugplan, in dem theoretisch der Ort des Grenzüberflugs inkl. EET angegeben werden müsste. Der Grenzüberflug selbst MÜSSTE auf der FIC-Frequenz (falls vorhanden und besetzt) gemeldet werden. In der Praxis wird das aber recht lasch gehandhabt.

 

Hier kommt die Werbung für meine Homebase: Falls Du nach Frankreich fliegen willst empfehle ich, den Zoll in Genf zu machen: Bescheidene Gebühren (kleine Plätze kosten häufig mehr), guter Service....und die Möglichkeit, den Schweizer und Französischen Zoll in einem Durchgang zu machen - so entfällt die Obligation, in Frankreich als erstes auf einem Zollflugplatz zu landen. Zudem gibt's keine Formalitäten mit dem Zoll: nur den ATC-Flugplan aufgeben, danach im GAC an den zwei Zöllnern vorbeispazieren und die ganze Sache ist erledigt.

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Schönen guten Abend!!

 

Vielen Dank für all eure Antworten! Ihr habt mir damit um einiges weitergeholfen!! Und den Tip über Genf nach Frankreich zu fliegen werde ich zu Herzen nehmen. Jetzt steht ein paar Auslandsflügen ja nichts mehr im Wege! :) Ausser die Validierung abschliessen natürlich..

:rolleyes:

 

Beste Grüsse!

 

Mike

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@Mike

 

Villeicht noch ein Tip zu Frankreich und Punkt 7:

 

Es kann vorkommen, dass niemand auf dem Zielflugplatz (mit Zollberechtigung) anwesend ist. In diesem Fall hat's dann dort ein Kommunikationsmittel zur Schliessung des Flugplans. Wenn das aber auch nicht funktioniert, hilft ein Telefonat oder ein kurzer Aufruf beim zuständigen FIS mit der Bitte um Schliessung des F/P.

 

Markus

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