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Verlängerung SEP Class Rating & LPC


Himmelsstürmer

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Himmelsstürmer

Guten Morgen,

 

aufgrund unklarer Faktenlagen und Zeitnot möchte ich gerne euren Rat einholen.

 

Folgende Situation:

Ich besitze eine PPL(A) CH-Lizenz mit Class Rating SEP (gültig bis 31.10.2015). Ich funke NUR englisch, LP wurde mir aufgrund "Grandfathers rights" bis 31.08.2015 erteilt. Aufgrund Unwissenheit (oder Faulheit) habe ich den LPC-Termin für die Sprachverlängerung verschwitzt, ich muss als eine komplette neue Prüfung machen. Gleichzeitig habe ich auch nicht die erforderlichen 12 h für eine Verlängerung des SEP Class Ratings erflogen. Diese werde ich durch einen Prüfungsflug erledigen.

 

In der Flugschule konnte mir keiner eine klare Aussage darüber machen, ob:

 

1) Ich überhaupt zur Zeit ALLEINE fliegen darf ohne gültigen englischen Sprachnachweis. In Deutschland ist ja jeder Flugplatz mit Tower besetzt, ist für diese Kommunikation bereits der SPrachnachweis nötig (Ist ja keine Kontrollzone)?

 

2) Flug zur Prüfungsvorbereitung mit Fluglehrer ohne gültige LP möglich?

 

3) Prüfungsflug: muss ich zum Zeitpunkt des Prüfungsflug mit dem Experten den Nachweis der LP englisch erbracht haben oder kann dies auch im Anschluss erfolgen?

 

Abschließend die Frage: Wie hoch ist der Aufwand der Umschreibung auf eine DE-Lizenz? Welche Vor- bzw. Nachteile hätte ich zu erwarten?

 

Vorteile aus meiner Sicht:

- direkter Weg zu deutschen Behörden bzgl. länderspezifischer Regelung, u.a. bei Erweiterung Lizenz

- geringere Gebühren

 

Nachteile:

- deutsche Behörden (das BAZL versteht sich hier als echter Dienstleister)

 

Grüße,

Jörn

 

 

 

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Hallo Jörn

 

Du kannst den LPC bis einige Zeit nach Ablauf (frag mich nicht wie viele Jahre) auch weiterhin mit einem Trainingsflug erneuern; mit dem üblichen Flug und anschliessendem Gespräch über ein schönes Bildli und über die Geschmacksvarianten von Biersorten im nahen und fernen Ausland. Wichtig ist, dass der FI beim Trainingsflug jeweils für die LPC Erneuerung zugelassen ist.

 

 

Ohne gültigen LPC darfst du natürlich alleine fliegen, darfst aber *NICHT* mit ATC reden. 

ATC ist klar definiert, z.B. Tower, Approach, Radar o.ä. Die Informationsfrequenzen sind davon ausgenommen. Aus meiner Sicht gilt das auch nicht für die deutschen Flugverkehrsleiter (Stationsnamen Info). Das kann ich dir aber sicher jemand bestätigen, der das genauer weiss. 

 

 

Wenn du die 12h nicht mehr schaffst, würde ich den LPC grad mit dem Experten zusammen nachholen. 

 

 

Bezüglich umschreiben: 

Warum? Ziehst du nach DE?  

Das BAZL kann dir bei derartigen Fragen sicherlich auch helfen. 

Solltest du oft in Deutschland fliegen, bietet sich eventuell ein kurzer Voice Kurs in DE an. Nachdem die Prüfung geschafft ist, bekommst du als "native" automatisch LPC Level 6. (Immerhin ;-))

 

Hoffe etwas geholfen zu haben. 

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Hallo Jörn

 

Du kannst den LPC bis einige Zeit nach Ablauf (frag mich nicht wie viele Jahre) auch weiterhin mit einem Trainingsflug erneuern; .................

Das träfe zumindest für Deutschland seit Dezember 2014 nicht mehr zu:

 

http://www.daec.de/sportarten/motorflug/service/sprachpruefungen/

 

Eine gute Nachricht wäre für den Fall, daß es mit der fristgerechten Verlängerung  deines SEP CR nicht klappt, daß dieses innerhalb einer Frist durch einen Prüfungflug wieder aktiviert werden kann, ohne die gesamte Ausbidlung wiederholen zu müssen (so wie es "früher" der Fall gewesen wäre).

 

Gruß

Manfred

Bearbeitet von DaMane
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Ich denke, dass das schon auch für Infofrequenzen gilt. Da man in Frankreich eine Anzeige kriegt, wenn man ohne FR-Eintrag auf einem unbesetzten Platz anfliegt (und erwischt wird), sollte das doch in Deutschland nicht anders laufen, da hier ja immer ein Flugleiter anwesend sein müsste.

 

Grundsätzlich würde ich, wie von Michi vorgeschlagen, den Sprachtest zusammen mit dem SEP-Erneuerungsflug mit einem Experten zu machen (falls das noch geht). Die aktiven Fluglehrer und Prüfer hier im Forum dürften da noch mehr Infos haben.

 

Ich würde an Deiner Stelle die Lizenz NICHT nach Deutschland zügeln. Wie Du selbst schreibst, ist das BAZL ein echter Dienstleister und ich bin dort sehr zufrieden! Da zahle ich auch gerne ein paar Franken/Euros mehr, Hauptsache ich kriege eine kompetente Antwort und meine Probleme/Anliegen werden zügig gelöst/bearbeitet. Selbst wenn Du in Deutschland wohnen und fliegen solltest, kannst Du die Schweizer Lizenz problemlos nutzen und verlängern. Ich mache das seit vielen Jahren so.

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...................

 

Grundsätzlich würde ich, wie von Michi vorgeschlagen, den Sprachtest zusammen mit dem SEP-Erneuerungsflug mit einem Experten zu machen (falls das noch geht). Die aktiven Fluglehrer und Prüfer hier im Forum dürften da noch mehr Infos haben.

..................

 

Geht leider nicht! Bei abgelaufener LP-Gültigkeit muß eine erneute Erstprüfung durchgeführt werden, zu der 2 Sprachprüfer erforderlich sind. Das wäre im Rahmen einer "Auffrischungschulung" (so die neue Bezeichung des Verlängerungsfluges in Deutschland :o ) wohl etwas "sperrig" ;) .

 

 

Gruß

Manfred

Bearbeitet von DaMane
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Geht leider nicht! Bei abgelaufener LP-Gültigkeit muß eine erneute Erstprüfung durchgeführt werden, zu der 2 Sprachprüfer erforderlich sind. Das wäre im Rahmen einer "Auffrischungschulung" (so die neue Bezeichung des Verlängerungsfluges in Deutschland :o ) wohl etwas "sperrig" ;) .

 

 

Gruß

Manfred

So eine werde ich dann wohl machen ;-) meine LPC ist am 30.09. abgelaufen. Ich denke, die Prüfung am Boden ist günstiger als Flugzeugmiete+Landegebühr+Prüfer, ausserdem kann man auf Level 5 oder 6 testen lassen, während im Flieger nur die Verlängerung des aktuellen Levels möglich wäre.

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Ich denke, dass das schon auch für Infofrequenzen gilt. Da man in Frankreich eine Anzeige kriegt, wenn man ohne FR-Eintrag auf einem unbesetzten Platz anfliegt (und erwischt wird), sollte das doch in Deutschland nicht anders laufen, da hier ja immer ein Flugleiter anwesend sein müsste.

Diese Information ist in mehrerer Hinsicht nicht ganz korrekt:

 

1. hat ein unbesetzter Platz ja gerade keine Info Frequenz

2. Darf man immer auch auf Englisch funken, solange in der VAC nicht FR only steht. (Ob dies sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt!)

3. Steht FR only meist auf Plätzen mit ATS und gilt ausserhalb der ATS Zeiten, unbesetzte Plätze sind in aller Regel nicht FR only (Ausnahmen bestätigen die Regel)

 

Falls jemand anderer Meinung ist, wäre ich sehr froh um Quellenangabe. Ich verfolge das Thema seit einiger Zeit und konnte nirgends eine Quelle für ein generelles FR Only finden.

 

gruss

roland

 

Ergänzung: Die schweizer Regelung sagt aus, dass ein LPC für ATC und auch AFIS benötigt wird. Jedoch nicht auf unkontrollieren Plätzen, FIS und besondere Verwendung. Aber dies ist nur die schweizer Interpretation und gilt daher nur für die Schweiz. Zu finden hier: http://www.bazl.admin.ch/experten/ausbildung_lizenzen/03167/03168/03196/03199/index.html?lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDfIF2gWym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--

Bearbeitet von Poensch
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Geht leider nicht! Bei abgelaufener LP-Gültigkeit muß eine erneute Erstprüfung durchgeführt werden, zu der 2 Sprachprüfer erforderlich sind. Das wäre im Rahmen einer "Auffrischungschulung" (so die neue Bezeichung des Verlängerungsfluges in Deutschland :o ) wohl etwas "sperrig" ;) .

 

 

Gruß

Manfred

In der CH braucht es keine erneute Erstprüfung solange die language proficiency weniger als 3 Jahre abgelaufen ist. Dann kann sie mit dem Testflug + Gespräch am Tisch mit einem dazu berechtigten Assessor erneuert werden. Gucksch Du hier. Dies kann z.B. beim prof check fürs CR SEP(L) in einem Aufwasch erledigt werden, vorausgesetzt der FE ist auch language assessor.

Eine andere Variante wäre, den LPC (language proficiency check) während des Trainings fürs CR SEP mit einem FI welcher language assessor ist, zu erledigen.

Gruss

Philipp

Bearbeitet von Brufi
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Hallo Roland,

 

ich komme gerade nicht mit, ich habe doch genau das geschrieben: Da in Frankreich viele Plätze in Abwesenheit eines ATS(=unbesetzt) FR-only sind, trifft mein Statement doch zu. Du bist also gezwungen, nur zu bestimmten Zeiten zu fliegen, oder eben gar nicht. Und selbst wenn ATS besetzt ist, kannst Du nicht sicher sein, dass die wirklich Englisch können. Und in Deutschland kommt dieser Fall ja nicht vor, weil ein ATS/Info da sein muss, solange am Platz geflogen werden soll. Trotzdem muss ich für Deutschland entweder DE oder EN eingetragen haben, um legal fliegen zu dürfen.

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........................ Gucksch Du hier...............

 

Gruss

Philipp

Danke Philipp,

 

da bin ich wohl fälschlich davon ausgegangen, daß auch CH alle EASA und ICAO-Regeln 1:1 umsetzt.

 

Gruß

Manfred

Bearbeitet von DaMane
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Das träfe zumindest für Deutschland seit Dezember 2014 nicht mehr zu:

 

 

Kopfschüttel... Aber gut zu wissen, dass nicht mal diese Regeln über Landesgrenzen gültig sind. 

 

Also Lizenz in der guten, schönen, nicht ganz so bürokratischen Schweiz lassen  :)

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Himmelsstürmer

In der CH braucht es keine erneute Erstprüfung solange die language proficiency weniger als 3 Jahre abgelaufen ist. Dann kann sie mit dem Testflug + Gespräch am Tisch mit einem dazu berechtigten Assessor erneuert werden. Gucksch Du hier. Dies kann z.B. beim prof check fürs CR SEP(L) in einem Aufwasch erledigt werden, vorausgesetzt der FE ist auch language assessor.

Eine andere Variante wäre, den LPC (language proficiency check) während des Trainings fürs CR SEP mit einem FI welcher language assessor ist, zu erledigen.

Gruss

Philipp

 

Vielen Dank für eure Antworten. Für mein Verständnis: In der Schweiz ist eine Erneuerung Englisch Level 4 NACH Ablauf mit einem Trainingsflug oder CR SEP noch möglich? Auszug aus obigen verlinktem Dokument: Level 4-Prüfungen kombiniert mit Flug (ausschliesslich Verlängerung/Erneuerung von Level 4): CHF 75.-

 

Wieso machen´s wir Deutsche wieder so kompliziert???

 

Schönen Abend.

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Weil wir doof sind und trotz aller Regeln illegal arbeitende Betriebe wie Ikon nicht überwachen (können oder wollen), dafür es den normalen Leuten, die ehrlich sind, schwer machen. Darum lieber Schweiz. Kostet mehr, kriegst aber auch mehr.

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Hallo Roland,

 

ich komme gerade nicht mit, ich habe doch genau das geschrieben: Da in Frankreich viele Plätze in Abwesenheit eines ATS(=unbesetzt) FR-only sind, trifft mein Statement doch zu. Du bist also gezwungen, nur zu bestimmten Zeiten zu fliegen, oder eben gar nicht. Und selbst wenn ATS besetzt ist, kannst Du nicht sicher sein, dass die wirklich Englisch können. Und in Deutschland kommt dieser Fall ja nicht vor, weil ein ATS/Info da sein muss, solange am Platz geflogen werden soll. Trotzdem muss ich für Deutschland entweder DE oder EN eingetragen haben, um legal fliegen zu dürfen.

 

Nein, dein Statement war: unbesetzter Platz ohne FR LPC = Anzeige. Und diese Aussage ist bei 90% der unbesetzten Plätze falsch.

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Na dann umso besser, danke für die Korrektur. Auf jeden Fall muss man dort auf der Hut sein und in den Karten genau schauen, ob da etwas über die Funksprache geschrieben steht. Das war bis vor wenigen Jahren noch völlig egal.

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.................

 

Wieso machen´s wir Deutsche wieder so kompliziert???

 

Schönen Abend.

Wenn ich das richtig überblicke hat man in Deutschland eine Vorgabe aus Brüssel umgesetzt, die den Schweizern ja egal sein kann.

 

Gruß

Manfred

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...auf der anderen Seite war die Schweiz das erste Land, das Lizenzen nach JAR FCL ausgestellt hat: Ich war einer der ersten überhaupt im März 1998.

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Falcon Jockey schrieb: "Da man in Frankreich eine Anzeige kriegt, wenn man ohne FR-Eintrag auf einem unbesetzten Platz anfliegt (und erwischt wird).."

 

Das kann ich NICHT glauben. Belege?

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...auf der anderen Seite war die Schweiz das erste Land, das Lizenzen nach JAR FCL ausgestellt hat: Ich war einer der ersten überhaupt im März 1998.

Da irrst Du Dich, meine PPL SEP wurde im August 2006 nach bestandener Umschulung ausgestellt, Im 2009 kam dann erstmals die Proficiency hinzu, die eigentlich FCL.O55VFR heisst!

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In der CH braucht es keine erneute Erstprüfung solange die language proficiency weniger als 3 Jahre abgelaufen ist. Dann kann sie mit dem Testflug + Gespräch am Tisch mit einem dazu berechtigten Assessor erneuert werden.

Erstunlich !! In FR muss man den vollen Test ablegen mit den 3 Teilen

* simul. FLUGAUFGABE

* Erkennung von mitgescnittenen Funksprüchen (19 Szenen plus ein ATIS , das doppelt zählt)

* Emergency-Situation, wo man frei Formulieren muss, nachdem man mittels Kurzmeldung gebrieft wurde.

 

Meine Tester waren: ein Lotse aus London plus ein A340 Kapitän der AirFrance. Gekostet hat es 2h Schweiss (mit Pausen) und 85 EUR. Gebracht hat es : für die nächsten 6 Jahre sorgloses quasseln.

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Ganz speziell finde ich das man als Segelflieger mit TMG Eintrag für das Kommunizieren mit der ATC nur den RTF benötigt und keinen LP. Dies gilt auch für kontrollierte Flugplätze wie z.b. Zürich. Dies hatte mir das BAZL auch so vor 2 Jahren bestätigt (leider habe ich das Mail nicht mehr ansonsten würde ich es hier hineinkopieren).

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Da irrst Du Dich, meine PPL SEP wurde im August 2006 nach bestandener Umschulung ausgestellt, Im 2009 kam dann erstmals die Proficiency hinzu, die eigentlich FCL.O55VFR heisst!

Wir reden von der Fluglizenz - die Language Proficiency gibt es ja noch gar nicht so lange. 1998 ist eindeutig vor 2006 ;)
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Wir reden von der Fluglizenz - die Language Proficiency gibt es ja noch gar nicht so lange. 1998 ist eindeutig vor 2006 ;)

Ja, genau diese meine ich auch, das PPL nach JAR/FCL für SEP Land hatte ich im August 2006 erhalten. Inzwischen wurde es (nach neun Jahren Gebrauch) vor 14 Tagen anlässlich der Verlängerung durch die EASA-Lizenz ersetzt.

Darum kann Deine Aussage nicht ganz stimmen.

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Ich habe im März 1998 die schriftlichen Prüfungen nach JAR-FCL für mein CPL/IR gemacht und ein paar Wochen später die praktischen Prüfungen für CPL/IR/ME bestanden, alles nach JAR-FCL. Damals waren wir die allererste Prüfungsklasse nach JAR-FCL, das ist einfach so.

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Sorry, erlerne soeben das Lesen von Zahlen.. Du hast natürlich recht. Meine PPL ist von FR ausgestellt. Zu dieser Zeit hatte ich noch nach alter Manier ein Class A Rating gemacht, auch in FR.

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