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21.08.2015 | HB-CKU | C172 | LSPV | Bei Landung über Piste in den See


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
Geschrieben

Gemäss nachfolgenden Medienberichten, kam eine Cessna am Freitag, 21.08.2015, ca. 17:30 Uhr  beim Landen von der Piste ab.

 

Aufgrund der Aufnahmen sieht es aus, als habe eine Cessna 172 die Piste 26 um ein paar Meter überrollt. Zum Glück keine Verletzen!   

 

http://www.20min.ch/panorama/news/story/Flugzeug-faellt-in-den-Obersee-24637459

 

http://www.blick.ch/news/schweiz/zentralschweiz/konnte-pilot-nicht-bremsen-flugzeug-landet-in-wangen-sz-im-obersee-id4094269.html

Geschrieben

Wie man im 20min Video sieht, fliegt die Maschine schon wieder ;)

Geschrieben

Hinweis: Zwei Themen zum selben Vorfall zusammengeführt.

Geschrieben

Ist halt eine kurze Piste.... Da muss man immer für einen go-around bereit sein.

 

Gruss

Adrian

Geschrieben
Ist halt eine kurze Piste.... Da muss man immer für einen go-around bereit sein.

 

Ist nicht der erste, der Baden ging. Hoffentlich kommt jetzt nicht Schwimmwestenpflicht für Wangen - Lachen :P

Geschrieben

Ist halt eine kurze Piste.... Da muss man immer für einen go-around bereit sein.

 

Gruss

Adrian

.....vor allem dann, wenn man nicht spätestens bis zur Halbbahnmarkierung aufgesetzt hat. 

 

Manfred

Geschrieben

Vom Farbschema her die HB-CKU?

 

 

Kann man nicht so genau sagen, da das e eindeutig grösser auf dem Seitenlaufwerk ist.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Weshalb git es für diesen Vorfall noch keinen Vorbericht bei der Sust?

Geschrieben

Weshalb git es für diesen Vorfall noch keinen Vorbericht bei der Sust?

 

das habe ich mich auch schon gefragt.

 

Gruss

Sebastian

Geschrieben

Ich könnte mir vorstellen, dass dieser Vorfall nur in den Summarischen Berichten erwähnt werden wird, daher kein Vorbericht.

 

 

Gruss,

Stefan

Geschrieben

Weshalb git es für diesen Vorfall noch keinen Vorbericht bei der Sust?

Vielleicht, weil weder jemand ernsthaft verletzt wurde noch das Flugzeug einen strukturellen Schaden erlitt und es darum gar keine Untersuchung gibt?

Geschrieben

Wo ist der Flieger eigentlich? Noch in Wangen Lachen? Wenn er nicht stark beschädigt ist, sollte er ja auch reparierbar sein.

Geschrieben

 

Wenn er nicht stark beschädigt ist, sollte er ja auch reparierbar sein.

If it ain't broke, don't fix it

 

Trockenledern reicht, dann braucht es auch keine Unfallmeldung ;)

 

Gruß

Ralf

Geschrieben (bearbeitet)

Vielleicht, weil weder jemand ernsthaft verletzt wurde noch das Flugzeug einen strukturellen Schaden erlitt und es darum gar keine Untersuchung gibt?

 

Wenn ich mich nicht irre muss für jegliche solche Zwischenfälle ein Untersuchungsbericht gemacht werden - auch wenn keine Personen zu schaden gekommen sind.

 

Vergleiche ähnliches Schicksal - gleicher Flugplatz http://www.sust.admin.ch/pdfs/AV-berichte//D-EVZZ.pdf

 

Und der ist noch nichtmal im See gelandet.

Bearbeitet von AirBuss
Geschrieben (bearbeitet)

 Gucksch Du

 

 

Art. 46
Summarische Untersuchung und summarischer Bericht:
Zivilluftfahrt
1
Zwischenfälle von Luftfahrzeugen mit einer höchstzulässigen Abflugmasse von
weniger als 2250 kg werden nur summarisch untersucht.
2
Sie werden jedoch vollständig untersucht, wenn:
a. jemand eine tödliche oder eine schwere Verletzung erlitten hat;
b. anzunehmen ist, dass mangelnde Lufttüchtigkeit, soweit sie sich nicht aus-
schliesslich auf das Fahrwerk bezieht, zum Zwischenfall geführt hat;
c. es sich um gewerbsmässige Flüge oder Schulungsflüge handelt und das
Luftfahrzeug erheblich beschädigt worden ist;
d. die vollständige Untersuchung des Zwischenfalls nach Auffassung des
Untersuchungsdienstes besonders nützlich ist;
e. bei Zwischenfällen ausländischer Luftfahrzeuge die ausländische Unter-
suchungsbehörde eine vollständige Untersuchung verlangt.
3
Zwischenfälle von Motorseglern, Segelflugzeugen, Freiballonen und Luftfahrzeu-
gen der Sonderkategorie Eigenbau werden nur summarisch untersucht, ausser wenn
jemand eine tödliche oder eine schwere
Verletzung erlitten hat. Der Untersuchungs-
dienst kann die vollständige Untersuchung anordnen, wenn sie nach seiner Auffas-
sung für die Unfallverhütung besonders nützlich ist.
Bearbeitet von Brufi

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