iwl Geschrieben 13. August 2015 Teilen Geschrieben 13. August 2015 http://dejure.org/gesetze/BGB/254.html Mitschuld gibt es doch, trifft aber auf den Flugleiter als nicht geschädigten tatsächlich nicht zu. http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153.html Schuld ist nichts digitales (gering oder nicht) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sheckley666 Geschrieben 13. August 2015 Teilen Geschrieben 13. August 2015 Es gilt auch für Flugunfalluntersucher (zumindest in Deutschland müssen die nach den Statuten der BFU zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung aktive Piloten sein) und sollte auch für Richter gelten, die Luftrecht sprechen. Auch die Behörden sollten verpflichtet sein, eine Mindestprozentsatz aktive Piloten (Mechaniker, Prüfer, Flugbegleiter, Controller, Luftfahrtingenieure...) zu haben. Damit sie im Falle eines Konfliktes zwischen z.B. Pilot und Mechaniker parteiisch sind? Ich halte das für eine schlechte Idee, Insidertum kollidiert mit Neutralität. Der Richter muss sich halt in das Thema einarbeiten. Er hat ja nicht nur Gesetzbücher, sondern auch Kommentare, andere Urteile, kann mit Leuten reden, die sich auskennen. Das muss er bei jedem Thema tun, denn Gesetzesverstösse finden nicht im reinen Rechtsraum statt, sondern immer in irgendeinem Gebiet, von dem der Richter erstmal keine Ahnung hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
horst1 Geschrieben 13. August 2015 Teilen Geschrieben 13. August 2015 Ich befürchte der Begriff "irgendwie Mitschuld" ist exakt eine weltfremde Rechtsauffassung... Wenn ich das richtig verstehe, ist "schuldig" wie schwanger, entweder man ist es, oder man ist es nicht, naja, oder man weiss es nicht so genau (Freispruch aus Mangel an Beweisen). Juristisch völlig korrekt, im täglichen Flugbetrieb auf keinen Flugplätzen/Segelfluggeländen aber absolut üblich. In Deutschland haben wir glaube ich kein "Gewohnheitsrecht" (was alle schon immer machen, ist auch OK), aber gerade ein junger Flieger kennt oft nur einen Flugplatz, und glaubt so wie es da alle machen seit er dabei ist, ist es auch rechtlich in Ordnung. Die Flugleiter-/Startleitertätigkeit wird an einigen Plätzen ausgesprochen liberal gehandhabt... Genauso wie es rechtlich ein gewaltiger Unterschied ist, ob ich zu jemandem sage "Sie sind ein Ar****** " (Beleidigung) oder ob ich sage "Ich halte sie für ein Ar****** " (freie Meinungsäußerung), so ist es auch ein Unterschied ob ich auf einem Platz mit Flugverkehrstrolle eine Landefreigabe erteile, oder ob ich auf einem Segelfluggelände eine Positionsmeldung (also wenn jemand "Position" meldet, also eine Landeabsicht) bestätige (üblicherweise lediglich durch zurücklesen des Kennzeichens), oder dem Piloten die Info "Nr. 1 zur Landung" oder "Bahn und Anflug frei" gebe. Es ist die Frage, ob man mit Worten die man in ein Funkgerät spricht, eine Freigabe erteilen kann, die es an diesem Platz rechtlich gar nicht geben kann. Ohne die Details zu kennen, sehe ich die Situation aus meiner Erfahrung so, dass der Flugleiter die Landemeldung angenommen und in irgendeiner Form bestätigt hat, und der Pilot daraufhin davon ausgegangen ist, der Flugleiter werde den Windenstart zurückhalten, bis er gelandet ist. Zumindest in seiner Funktion als Startleiter (in dem Fall wohl in Personalunion) hat der Flugleiter versagt, er wusste um das landende Flugzeug und hat den Start nicht unterbunden (im Prinzip egal, ob explizit freigegeben oder geduldet, er hätte ihn zur akuten Gefahrenabwehr verhindern müssen). Damit hättet er sich mitschuldig an diesem Unfall gemacht. Für mich klingt es auch so, als sei das Flugzeug gegen die Startrichtung gelandet (das einzige logische Szenario beim Landen in ein herabfallendes Windenseil zu gelangen), das ist natürlich auch nicht zulässig. Gute Frage, ob das mehr dem Flugleiter, oder dem Piloten anzulasten ist. Die nächste interessante Frage wäre noch, war er der erste Flugleiter des Tages, oder hat sein Vorgänger den Job an jemanden übergeben, von dem er hätte wissen müssen, das er nicht dafür berechtigt ist. Es ist auch die Frage, ob der Platzhalter (Verein?) ihn in seiner Liste der Flugleiter aufgeführt hatte. Wenn ich nicht ganz falsch liege hat unsere Landesluftfahrtbehörde eine Liste der Startleiter, die bei uns auf dem Platz dienst tun dürfen. Gute Frage, ob sich da auch jemand mitschuldig gemacht hat... So schafft dieses Urteil jedenfalls vor allem eins: Rechtsunsicherheit auf allen kleinen, von Vereinen betriebenen Plätzen. Es reduziert die Chance, das sich noch jemand freiwillig als Flugleiter meldet. Und ist damit ein weiteres Hindernis für die GA. Schade. Gruß Ralf In der Zeitung steht:" Dr. Alexander Wachter, Direktor des Eschweger Amtsgerichts, folgte mit seinem Urteil den Anträgen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Er sah es als erwiesen an, dass der 23-Jährige sich am 28. September 2013 eigenmächtig zum Flugleiter bestellt hatte, ohne die dafür erforderlichen Qualifikationen, wie etwa einen Flugschein, zu besitzen. ". Folgte mit seinen Urteil auch dem Antrag des Verteidigers, mit der Rechtsfolge, sämtliche Gutachtens- und Prozesskosten tragen, die im mittleren fünfstelligen Bereich liegen. Ich frage mich, hat der Verteidiger seinen Job richtig gemacht? Mittlerer fünfstelliger Bereich liegt bei 50000 Euro, und das bei einen 23 Jährigen? Hat der Verein im Hintergrund mitgemischt? http://www.elv-eschwege.de/ Hier wird näheres in Form einer Dankschrift des Betroffenen Berichtet, das Alter stimmt mit der Altersangabe des Piloten in der Zeitung. Ich habe die Vermutung, das der Verteidiger entweder in Absprache mit dem Verein ein Deal eingegangen ist, zusammen mit der Staatsanwaltschaft, ansonsten ist der landende Pilot verantwortlich, im Gegenanflug den Landeplatz zu beobachten, und dann sieht er, das dort ein Windenstart vorbereitet wird. Interessant währe zu wissen, wusste der 85 jährige und verunfallte Pilot von dem Flugleiter, welcher verurteilt wurde, das gerade dieser Dienst hat, und wusste der verunfallte Pilot, das dieser Startleiter keine Berechtigung hatte? Ich habe den Beigeschmack, hier wurde eine kausale Fehlerkette begangen, der Startleiter ist nicht der alleinige Schuldige. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sheckley666 Geschrieben 13. August 2015 Teilen Geschrieben 13. August 2015 Genauso wie es rechtlich ein gewaltiger Unterschied ist, ob ich zu jemandem sage "Sie sind ein Ar****** " (Beleidigung) oder ob ich sage "Ich halte sie für ein Ar****** " (freie Meinungsäußerung), ... Ich bin kein Jurist, aber trotzdem sicher, dass das völlig falsch ist. Erstens kann ich aus der Behauptung "Die Schweiz hat mehr Einwohner als Deutschland" nicht einfach eine Meinungsäusserung machen. Es geht hier um eine klar und eindeutig überprüfbare Tatsache, deshalb ist es immer eine Tatsachenbehauptung, auch wenn ich "meiner Meinung nach" davor setze. Anders rum ist klar, dass Einschätzungen zum Charakter eines Menschen immer Meinungsäusserungen sind, auch ohne entsprechende Zusätze. In Deutschland ist aber, zweitens, Schmähkritik auch in Meinungsäusserungen verboten (und in den meisten anderen Ländern wahrscheinlich auch), deshalb sind deine beiden Aussagen juristisch gleichwertig. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
horst1 Geschrieben 13. August 2015 Teilen Geschrieben 13. August 2015 Hat eigentlich einer der hier Lesenden sich mal die Mühe gemacht, und in den BFU Unfallbericht reingesehen: http://www.bfu-web.de/DE/Publikationen/Untersuchungsberichte/2013/FBericht_13_3X125_ASK13_Eschwege.pdf?__blob=publicationFile Auszug: Funkverkehr Der Pilot meldete sich nach Zeugenaussagen zur Landung bei „Stauffenbühl Start“ auf der Platzfrequenz 123,50 MHz. Der Funkverkehr wurde nicht aufgezeichnet. Angaben zum Flugplatz Der Flugplatz Eschwege-Stauffenbühl liegt in 260 m Höhe ca. zwei Kilometer südlich von Eschwege in Nordhessen. Die 900 Meter lange Graspiste mit der Ausrichtung 020°/200° ist für Segelflugzeuge, Motorsegler, Ultraleichtflugzeuge und Schleppflugzeuge bis zu einer maximalen Abflugmasse von zwei Tonnen zugelassen und steigt im südlichen Teil an. Deshalb wird normalerweise, wenn es die Windverhältnisse erlauben, bergab in nördlicher Richtung gestartet und in umgekehrter Richtung bergauf wieder gelandet. Zum Unfallzeitpunkt wurde am Segelfluggelände Eschwege- Stauffenbühl ohne Flugleiter geflogen. Die Genehmigung zum Fliegen ohne Flugleiter wurde am 31.10.2006 erteilt und war bis zum 31.12.2010 gültig. Hierin stand unter dem Punkt Bedingungen und Auflagen […] 2. Die Befreiung gilt nicht für, Schulflugbetrieb, Segelflugwindenstarts sowie im Rahmen der gewerbsmäßigen Verwendung von Luftfahrzeugen (Luftfahrtunternehmen). Der 85 jährige war Fluglehrer und musste wissen, das ohne Flugleiter geflogen wird, obwohl bei Windenstart das nicht zulässig ist. Mich wundert nur, das hier einer verurteilt wird, der eigentlich keine Funktion hat. Das alles ist höchst merkwürdig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
iwl Geschrieben 13. August 2015 Teilen Geschrieben 13. August 2015 Die BFU hat dazu jedenfalls nicht beigetragen, was ja auch nicht Ihre Aufgabe ist. Vielleicht einfach ein Fall von alles was man sagt kann gegen einen verwendet werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Volume Geschrieben 14. August 2015 Autor Teilen Geschrieben 14. August 2015 (bearbeitet) Deshalb wird normalerweise, wenn es die Windverhältnisse erlauben, bergab in nördlicher Richtung gestartet und in umgekehrter Richtung bergauf wieder gelandet. Würde mich mal interessieren, ob das ausdrücklich so in der Flugplatzgenehmigung festgeleft ist, denn es widerspricht der LuftVO, oder dehnt sie jedenfalls gewaltig. §22 (1)(6) LuftVO gegen den Wind zu landen und zu starten, sofern nicht Sicherheitsgründe, die Rücksicht auf den Flugbetrieb, die Ausrichtung der Start- und Landebahnen oder andere örtliche Gründe es ausschließen; Örtliche Gründe machen sicher bequemer, bergauf zu landen, aber sie schließen es nicht aus. Natürlich wird es hier wieder kniffelig, wenn die Rede von "zu landen und zu starten" ist, dann impliziert das, dass im Zweifelsfalle beides mit dem Wind zu geschehen hat. Landen gegen die Startrichtung ist nicht explizit erwähnt, weil es einfach in der Regel völlig unsinnig, und natürlich gefährlich ist. Ich halte das für eine schlechte Idee, Insidertum kollidiert mit Neutralität. Genau wegen solchen Details, verstehen was alle machen und schon seit Jahrzehnten machen, ist Insidertum ausgesprochen hilfreich. Es wird sonst nämlich nicht die Tat bestraft (die wird täglich von vielen begangen), sondern die Tatsache, dass die Tat ausnahmsweise mal Folgen hatte. Auf Nichtwissen basierende Neutralität ist wenig hilfreich. Insiderwissen ist wichtig, um die Beweggründe für eine Tat zu verstehen, die Schließlich für die Schuldfrage und das Strafmaß entscheidend ist. Ich habe den Beigeschmack, hier wurde eine kausale Fehlerkette begangen, der Startleiter ist nicht der alleinige Schuldige. Und diese kausale Fehlerkette war vermutlich an diesem Flugplatz schlicht die seit Jahrzehnten praktizierte (und von den Behörden geduldete) Routine. Gruß Ralf Bearbeitet 14. August 2015 von Volume Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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