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Geschrieben
Hallo zusammen

 

Ich spiele mit dem Gedanken, mich bei SWISS für die Eignungstests anzumelden. Ich habe mich schon viel in diesem wie in anderen Foren über die Anforderungen und Vorbereitungsmöglichkeiten informiert. Leider fehlen mir noch Informationen bezüglich der Arztuntersuchung.

 

Auf die Arztuntersuchung kann man sich ja bekanntlich nicht gross vorbereiten, mich würde aber interessieren, was für Anforderungen an die Gesundheit gestellt werden. Falls ein Kriterium nicht erfüllt wird, kann ich die restlichen Tests auch gleich lassen...

 

Insbesondere geht es mir um die Frage, ob Asthma ein absolutes Ausschlusskriterium darstellt oder nicht. Ich habe diesbezüglich verschiedenes gelesen. Ich persönlich habe Asthma, jedoch mit Medikamenten (die ich auch nicht immer nehmen muss) soweit unter Kontrolle, dass ich im täglichen Leben absolut nichts davon merke.

 

Was genau sind die Anforderungen an die physische Gesundheit?

 

 

Lieber Gruss Tobi

Geschrieben

Als Pilot ist es besonders wichtig auch in Ausnahmesituationen unter maximalen Streß zu funktionieren, genau dann kann vermutlich Asthma zum Problem werden.

Wenn man seine Probleme im Ernstfall im Griff hat dann vielleicht auch bei Tests und Untersuchungen.

Geschrieben (bearbeitet)

Hoi Tobi

 

Meine Leben lang noch nie Asthma gehabt, musste jedoch trotzdem wegen eines abweichenden Werts beim Lungenfunktionstest zum Spezialist. Dieser diagnostizierte ein sehr leichtes Asthma und gewissen Voraussetzungen. Aufgrund dieser Diagnose wurde ich bei Stufe 4 rausgeworfen...

 

Ich glaube Asthma sehen die nicht gerne...aber ein Anruf wird dir wahrscheinlich im vorhinein mehr Klarheit bringen.

 

Viel Glück, lg Christian

 

PS: Achja, fürs Medical 1 hats aber trotzdem gereicht...

Bearbeitet von b777-300
Geschrieben

Vielen Dank schon mal für die Antworten... Noch zwei Folgefragen dazu:

 

- Wo kann man da Anrufen? Hab ich zuvor auch schon gelesen, dass man anrufen kann, aber mir ist leider nicht klar, wo  :huh:

- Medical 1 braucht man für die private Fliegerei, oder? Und da sind die Bedingungen nicht so strikt wie diese von den Airlines (die haben "freiwillig" höhere Bedingungen). Sehe ich das richtig so?

 

Gruss Tobi

Geschrieben

Für die private Fliegerei braucht man Medical Class 2, mit bedeutend weniger Aufwand verbunden.

Geschrieben

Die Airlines können ihre gewünschte medizinischen Anforderungen jedoch noch höher setzen und dann können gewissen Voraussetzungen dazu führen, dass man halt doch rausfliegt wie ich! :-(

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Tobi

 

Ich war im Dezember 2011 an einem Informationsanlass der SWISS. Da wurden Informationen gegeben betreffend Ausbildung, es wurde ein Simulator kurz gezeigt und anschliessend konnte man auch den anwesenden Piloten Fragen stellen.

 

Am Informationsteil wurde ausdrücklich hingewiesen, dass man sich bei gesundheitlichen Fragen an das Medical Center melden soll. Es wurde auch eine Mailadresse angegeben. Diese wäre es, falls Sie noch aktuell ist: medicalservices@swiss.com

 

Vielleicht würde ich ganz konkret fragen und nicht oberflächlich. Es wurde mir auch schnell und informativ geantwortet, worauf ich leider den Werdegang Pilot nicht angetreten bin. Für detaillierte Antworten muss du so oder so den Test durchmachen.

 

Ich denke, du bist bei deinen Recherchen sicher auf den Begriff JAR-FCL 3 (Bestimmungen über die Anforderungen an die Tauglichkeit des Luftfahrtpersonals) gestossen. Diesen würde ich sicherlich mal durchlesen. Medical 1 gilt für Linienpiloten, Medical 2 für private Fliegerei.

Bearbeitet von TK1907
Geschrieben

Danke! Hab jetzt da mal ein E-Mail gesendet und hoffe auf eine Antwort.

 

Klar, für eine detaillierte Antwort sind Tests zwingend, aber falls der Fall sowieso schon klar ist, kann ich mir das sparen  B)

 

Bei der Info-Veranstaltung war ich auch unlängst, habe es aber verpasst, dies zu Fragen  :wacko:

Geschrieben
So, ich habe bereits eine Antwort erhalten, die ich gerne hier publiziere (falls jemand sich in der gleichen Situation wiederfinden sollte).
 
Die Grundaussage der SWISS ist:
Ein behandlungsbedürftiges Asthma ist mit einem positiven SWISS Selektionsentscheid leider nicht vereinbar.

 

 

 
Somit ist das Thema wohl abgehakt :(
 
Die weiteren medizinischen Mindestvoraussetzungen für ein Flugtauglichkeitsattest sind übrigens unter folgender URI zu finden:
 
Jedoch:
Im Rahmen der SWISS Pilotenselektion behalten wir uns vor, in bestimmten Bereichen strengere medizinische Kriterien anzuwenden.

 

 

 
 
Ich danke nochmals für die vielen guten Antworten und hoffe, dem ein oder anderen in gleicher Situation geholfen zu haben.
 
 
Schöns Wucheend!
 
Tobi
Geschrieben

Schade, sehr schade, gerade wegen medizinische Gründe, immer etwas frustrierend.

Ich hatte in meinem Berufsstand damals, vor sehr sehr vielen Jahren auch ein (fast) Problem,

nicht wegen Asthma aber wegen Grässer Anfangspollen Allergie. Wäre diese auf allergisches Asthma

übergangen, hätte ich die körperlich,sportliche Tests, sowie jährliche Fitnesstests nie geschafft und dadurch

gar nicht aufgenommen worden..

 

Kann deine Enttäuschung verstehen, trotzdem Kopf hoch, geht immer weiter...

 

Gruß Manfred

Geschrieben
Somit ist das Thema wohl abgehakt :(

 

Hey Tobi, tut mir leid für dich :( Vielleicht kannst du dich stattdessen auch mit einer PPL zufrieden geben; die Regulierungen sollen ja wie erwähnt nicht so streng sein. Alles gut man!

Geschrieben (bearbeitet)

nicht wegen Asthma aber wegen Grässer Anfangspollen Allergie. Wäre diese auf allergisches Asthma

übergangen, hätte ich die körperlich,sportliche Tests, sowie jährliche Fitnesstests nie geschafft und dadurch

gar nicht aufgenommen worden..

 

Das war bei mir bei der Einstellung auch ein Punkt. Ich musste ins CT um nachzuweisen, dass ich nix chronisch entzündetes habe durch die Allergie. Allergien, Asthma,... scheint ein größeres Thema bei Flugpersonal zu sein, laut dem Arzt damals.

 

Gruß Alex

Bearbeitet von Alexh
Geschrieben

 

Ich denke, du bist bei deinen Recherchen sicher auf den Begriff JAR-FCL 3 (Bestimmungen über die Anforderungen an die Tauglichkeit des Luftfahrtpersonals) gestossen. Diesen würde ich sicherlich mal durchlesen. Medical 1 gilt für Linienpiloten, Medical 2 für private Fliegerei.

JAR-FCL ist irgendwie aus den Köpfen nicht mehr wegzukriegen. In Europa gilt seit geraumer Zeit EASA FCL Part Med (EU-Verordnung 1178/2011). Damit haben sich etliche Verbesserungen/Erleichterungen gegenüber JAR-FCL ergeben.

 

Liebe Grüße

 

Julian

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