Zum Inhalt springen

Pilotenlizenzen für Modellflugzeuge - reloaded


Danix

Empfohlene Beiträge

Ich finde es eine notwendige Entwicklung.

 

Natürlich wäre es gut, wenn jeder Modellflieger oder Drohnenpilot eine Art von Ausbildung geniessen würde. Das FAA weiss natürlich, dass dies nicht durchführbar ist. Jeder Knopf kann zu Toys R Us gehen und einen kleinen Heli für 19.95 kaufen und ihn im Wohnzimmer herumfliegen lassen (allerdings in der Regel nur einen Flug lang...).

 

Deshalb muss das FAA natürlich irgendwo einen Strich ziehen, wo es mit Hobby aufhört und mit gefährlich anfängt. Und da ist wohl das professionelle Argument nicht schlecht. Spätestens seit den Unruhen im Spiel Kosovo-Serbien (?) wissen wir, wie wichtig so was sein kann.

 

Entscheidendes Wissen für den Betrieb einer Drohne ist ja nicht nur wie man sie zusammenbaut und fliegt, sondern vor allem auch die Koordination mit dem "echten" Flugverkehr: Man muss die Luftraumstruktur kennen, die Fachbegriffe, die Sprache, auch Aerodynamik, Wetterkunde usw. können entscheiden. Da ist das PPL wohl die richtige Stufe.

 

So was wird in EASA sicher auch bald kommen. Da glaube ich fest an die Bürokratie ;-)

 

Dani

Bearbeitet von Danix
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Soviel ich weiß, gibt es das in DE für kommerzielle Drohneneinsätze schon, man muß den Einsatz anmelden und bekommt Auflagen (Nähe zu Personen usw). Ich kenne einen Unternehmer, der Drohnen einsetzt und der macht das jedesmal so. Er ist allerdings auch aktiver Pilot (UL und Segelflieger), vielleicht deshalb... ;-)

 

Gruß

Peter

Bearbeitet von PeterH
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die aufgeführten Fragen sind berechtigt. Die Lösung ist auch keineswegs trivial, da wir es nicht mehr mit den harmlosen Graupner-Modellflugzeugen aus meiner Jugend zu tun haben. Eine Regulierung wie in den USA diskutiert, sollte die UAV einer sinnvollen Aufsicht unterstellen ohne die Modellflieger zu diskriminieren - ein schwieriger Spagat.

Die sehr strikten Ideen der FAA stossen bereits auf starken Widerstand. Das Wallstret Journal hat jetzt in einem Artikel das Thema aufgenommen: Drohnen scheinen "big business" zu werden. Offenbar fürchten Google und Amazon, dass ihnen mit zuviel Restriktionen ein potenziell lukratives Geschäftsmodell durch die Latten gehen könnte.

 

Quelle: Avweb.com (sorry, kann keinen Link posten)

 

Gruss

Paul

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die FAA hat absolut recht. Im geteilten Luftraum gelten einige Regeln, wie zum Beispiel "See and avoid". Diese muss man aber zumindest kennen, um sie befolgen zu können. Bisher war die Modellfliegerszene gut organisiert und hat - im Interesse aller - auf die Einhaltung der Regeln geachtet. Wenn sich jetzt jeder zu Weihnachten eine Drohne wünscht, wird es faktisch unmöglich, diese Piloten noch zu erreichen und auf die Einhaltung der Sicherheitsregeln zu bestehen. Die aktuellen Drohnenmodelle können teilweise bis auf 15.000 ft steigen, und wenn es möglich ist, werden es einige auch tun.

 

Das BAZL hat die Gefahr jedenfalls erkannt: http://www.flightforum.ch/board/index.php?/topic/90068-bazl-modellflug-sicher-betreiben/

Von der EASA hört man in der Tat nichts, wahrscheinlich wartet man dort auf die ersten Toten, bevor man anfängt sich Gedanken zu machen.

 

Manche fliegen auch in Wolken:

 

An Flughäfen:

https://www.youtube.com/watch?v=_w5TJjP22zs

 

Oder im Anflug von Flughäfen: http://www.nbcnewyork.com/news/local/Unmanned-Drones-Fly-Dangerously-Close-Airplanes-Kennedy-Airport-283247661.html"]http://www.nbcnewyork.com/news/local/Unmanned-Drones-Fly-Dangerously-Close-Airplanes-Kennedy-Airport-283247661.html

 

Bis zu 1 ft neben Flugzeugen: http://abcnews.go.com/WNT/video/drone-danger-pilots-express-concerns-27039753

 

Für die Drohnenpiloten ist es im schlimmsten Fall ein Sachschaden, man kauft sich eine neue Drohne und macht weiter. Ich als Pilot bezahle bei einem Midair wahrscheinlich mit dem Leben. Letztendlich leiden unter solchen Aktionen dann die bisherigen Luftraumnutzer, inklusive der verantwortungsvollen Modellflieger. Wenn die Gefahr eines Midairs mit einer Drohne derart real wird, werde ich z.B. nicht mehr in ein Flugzeug steigen wollen.

 

Die Lösung ist ja zweiteilig. Es gibt Missionen, die gefahrlos geflogen werden können, und da gibt es keinen Grund die Drohnenpiloten einzuschränken oder dieses Hobby komplett zu verbieten. Und dann gibt es sehr gefährliche Situationen. Um das unterscheiden zu können, braucht man ein gewisses Grundwissen, d.h. irgendeine Art Lizenz. Auch, um diese Lizenz bei Verstössen entziehen zu können.

 

Der zweite Teil ist das "See and avoid". Solange nicht alle Luftraumnutzer mit einem einheitlichen System zur Kollisionsvermeidung unterwegs sind, werden unbemannte Luftfahrzeuge sich nicht sicher im Luftraum bewegen können, wenn sie ausserhalb des unmittelbaren Blickfelds des Piloten fliegen. Die Lösung in den USA ist ADS-B, was die FAA bis 2020 für alle verbindlich einführen möchte. In Europa habe ich da noch keine Initiativen gehört, man rüstet lieber erst alle mit Mode S-Transpondern und 8.33 kHz-Radios aus, um ihnen dann einige Jahre später kurzfristig den nächsten Komplettumbau der Avionik vorzuschreiben. Hauptsache man macht hier nicht das gleiche wie die USA.

 

Ciao

Friedrich

Bearbeitet von F-LSZH
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also Drohnenpiloten vorzuschreiben das sie einen PPL oder gar CPL haben müssen finde ich etwas übertrieben. Man bedenke was diese Ausbildung kostet und stelle das ins Verhältnis zum Luftfahrzeug.

 

Ich denke hier muss vom BAZL einfach die Beschränkung angepasst werden. 30kg ist irgendwie zu willkürlich. Es sollte eine maximale Flughöhe entscheidend sein. Alle Anderen sollten eine "kleine" Lizenz machen müssen, welche vom Umfang und Kosten auf Drohnen angepasst wurde.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Lösung ist ja zweiteilig. Es gibt Missionen, die gefahrlos geflogen werden können, und da gibt es keinen Grund die Drohnenpiloten einzuschränken oder dieses Hobby komplett zu verbieten. Und dann gibt es sehr gefährliche Situationen. Um das unterscheiden zu können, braucht man ein gewisses Grundwissen, d.h. irgendeine Art Lizenz. Auch, um diese Lizenz bei Verstössen entziehen zu können.

 

Genau das ist das Problem: Ohne eine gewisse Ausbildung (sprich Lizenzierung) kann der Pilot nicht zwischen den beiden Arten unterscheiden.

 

Allerdings: Wir brauchen auch nicht glauben, dass alleine eine Pflicht zur Lizenzierung alle Probleme löst. Warum sollten Deppen die heute mit ihren Modellen im Anflug von Großflughäfen herumbrettern nur wegen einer Lizensierungspflicht plötzlich damit aufhören.

Deswegen ist fraglich, wie viel ein "Privatpilotenschein mit Class Rating UAV" wirklich zur Sicherheit beiträgt. Viel kaputt machen würde seine Einführung auf jeden Fall...

 

Florian

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Modellflugzeuge müssen zwangsläufig im permanenten Sichtkontakt sein und direkt gesteuert werden. Der Betreiber ist zudem Für die Haftung zuständig.

 

Es braucht keine neuen Regeln, die bestehenden genügen. Man muss sie nur durchsetzen. Und nur weil ein paar Grossfirmen eine technische Blase umsetzen wollen sehe ich nicht ein warum die gegenüber anderen, etablierten Luftraumnutzern plötzlich Vorrang erhalten sollen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast theturbofantastic

Ist doch ganz einfach: stellt euch vor, nur noch Hersteller mit Part 21/G DOA/POA dürften UAVs entwickeln.

Problem gelöst :D

Modellflieger? Oh...

 

Aber mal ganz im Ernst: Bei dieser Gelegenheit wird sich zeigen, ob die Regulierungsbehörden ihre Regeln tatsächlich noch selbst machen. Nachdem solche Vorwürfe ja immer wieder einmal auftauchen, aber bisher noch nicht offenkundig bestätigt wurden, bin ich einerseits optimistisch, andererseits auch etwas besorgt. In Zeiten, in denen Firmen wie Google, Amazon oder Facebook reihenweise Luftfahrtingenieure anheuern, um für sie "maßgeschneiderte" UAVs zu konstruieren, müssen die Behörden gegenüber den Lobbyisten, welche mit Sicherheit "Selbstregulierung" fordern, nun Rückgrat beweisen (nicht dass die etablierten Luftfahrthersteller sich nicht auch ab und zu mal die Regeln selbst schreiben würden). Wie die Lösung(en) aussehen, diesseits oder jenseits des Atlantiks... man darf gespannt sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Interessant, von JARUS hatte ich noch nie etwas gehört. Das halte ich unter den gegebenen Rahmenbedingungen für den richtigen Ansatz. Dann ist es auch nicht die Verantwortung der EASA sondern der Politik, wenn es explizit nicht Auftrag der EASA ist, hier Regelungen zu erlassen:

 

The basic regulation with which EASA was established dictates that for unmanned aircraft EASA is responsible for civil UAS over 150 kg, leaving UAS below 150 kg and public State UAS (MIL and non-MIL) under the responsibility of the European authorities established at national level.

Wie weiter oben geschrieben, das BAZL tut etwas zur Aufklärung der Drohnenpiloten. Was hat z.B. das LBA in dem Bereich vorzuweisen? Kann man noch guten Gewissens nach Deutschland fliegen?

 

Ciao

Friedrich

Bearbeitet von F-LSZH
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bevor wir hier über Pilotenlizenzen sprechen, müssen wir (zumindest in Deutschland) uns erstmal das Modellflugzeug angucken!

 

Da hat der Gesetzgeber nämlich vor gut 10 Jahren in einem Anfall von Genialität eine Definition ersonnen, gemäß der ein Flugmodell "ausschließlich zum Zweck der Entspannung oder des Sportes betrieben" werden darf. Jeglies zu wissenschaftlichen, kommerziellen oder ähnlichen Zwecken betriebenes Gerät ist kein Flugmodell, sondern ein Luftfahrzeug! Und zur Führung eines solchen bedarf es einer Lizenz. Das war bisher weitgehend egal, da niemand das gelesen hat, aber wehe ein Unfall endet mal vor Gericht...

 

 

Erstmal brauchen wir eine klare Luftrechtliche Definition der "Drohnen", dann können wir weitersehen. Bin mal sehr gespannt, was sich die Verantwortlichen da ausdenken werden. Ich sehe da durchaus die größte Herausforderung für das Luftreicht seit seiner Entstehung. Dagegen ist das SpaceShip von Virgin eine Lapalie.

 

Gruß

Ralf

Bearbeitet von Volume
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin,

Soviel ich weiß, gibt es das in DE für kommerzielle Drohneneinsätze schon, man muß den Einsatz anmelden und bekommt Auflagen (Nähe zu Personen usw). Ich kenne einen Unternehmer, der Drohnen einsetzt und der macht das jedesmal so. Er ist allerdings auch aktiver Pilot (UL und Segelflieger), vielleicht deshalb... ;-)

Vielleicht ist das interessant, wie das in D aktuell abläuft: ein Freund von mir betreibt seine Drohne gewerblich als Fotograf. Hierfür benötigt er eine Aufstiegserlaubnis des zuständigen Regierungspräsidiums. Für seine Region hat er eine Daueraufstiegserlaubnis mit Auflagen (max. Flughöhe, freibleiben von kontrollierte Lufträumen, Sichtkontakt, ...) erhalten. Für ein Projekt ist der Flug im Luftraum D um Frankfurt notwendig, dafür hat er sich zusätzlich die Freigabe bei der DFS eingeholt.

 

http://wiki.mikrokopter.de/Aufstiegserlaubnis

Gruß, Markus

Bearbeitet von Oshkosh
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Jeglies zu wissenschaftlichen, kommerziellen oder ähnlichen Zwecken betriebenes Gerät ist kein Flugmodell, sondern ein Luftfahrzeug! Und zur Führung eines solchen bedarf es einer Lizenz.

Entsprechend müssten Militärdrohnen Piloten ja auch eine Pilotenlizenz in D haben. Haben sie das?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zum führen eines Luftfahrzeugs ausserhalb eines reinen Unterhaltungswertes braucht es zuerst mal eine Bewilligung. Ob es zusätzlich einer Lizenz zur Nutzung braucht ist ein zweites Thema.

 

Es braucht keine neuen Gesetze, es braucht nur die Durchsetzung der bestehenden. Nur, diese lassen die hochtrabenden Ideen von Amazon, Google und Co halt nicht ohne grösseren Aufwand umzusetzen.

 

Was die Idioten angeht die ihre Drohnen fahrlässig neben anderen Luftfahrzeugen herumschicken um 'tolle' Videos auf Youtube und ähnlichen Gebilden zu publizieren, selber Schuld wenn sie danach vor Gericht stehen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ohne neue Gesetze, bzw. wohl eher Ordnungen (LuftVO etc.) wird es nicht gehen.

 

 

Besonders die kleinen Drohnen sind wie große Vögel, es ist utopisch zu glauben "normale" Luftfahrzeuge würden sie rechtzeitig sehen um ihnen auszuweichen. "Drone Strike" wird dann als neues Phänomen in die Flugzeugzulassung eingehen. Cockpitscheiben werden Drohnen aushalten müssen.

 

Also geht es nur mit neuen Lufträumen (z.B. wie früher bei ULs, maximal 150 m hoch), mit "Drohnenschutzzonen" um bestehende unkontrollierte Flugplätze, mit Transponderpflicht innerhalb von Kontrollzonen. Die kleinen Drohnen werden in den Ausweichregeln wie Ballone die allerhöchste Priorität brauchen (jeder muss ihnen ausweichen, da sie es selbst nie können werden), dummerweise rangieren sie was Sichtbarkeit angeht ganz am anderen Ende der Skala... Die großen Drohnen (wo wird das Ende der Fahnenstange sein? mindestens mal in der Größenordnung von Businessjets) müssen verpflichtend ein Äquivalent zum TCAS/Flarm haben, damit sie Verkehr rechtzeitig erkennen, und sich entsprechend verhalten können bzw. von ihrem "Piloten" entsprechend gesteuert werden können.

 

 

Pilotenlizenzen werden eher ein Nebenschauplatz werden, vielleicht aber das entscheidende Mittel um zu verhindern, das bald Millionen davon hier rumschwirren.

 

 

Ich befürchte aber, dass die Entwicklung genau anderstherum sein wird, Wirtschaftsinteressen und Lobbyisten werden die Politiker zu Lösungen drängen, die unsere Lufträume mit Drohnen "verseuchen", und allein aus Selbsterhaltungstrieb wird die GA nochmal entscheidend dezimiert, bzw. verschwinden. Flugverkehr nur noch IFR von großen Flughäfen mit Schutzzonen und oberhalb FL 100, ansonsten nur noch Drohnen. Die Biester sind ja auch viel nützlicher als Hobbypiloten...

 

 

Gruß

Ralf

Bearbeitet von Volume
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei diesem Thema bin ich gleich zweifach betroffen, einerseits als RC-Pilot (fliege seit ca. 5 Jahren RC-Heli, Mitglied in einem Verein) und zum anderen als PPL (H) noch in der Ausbildung.

 

Ich bin auch der Meinung, dass die bestehenden Gesetze (zumindest was CH betrifft) ausreichen (würden). Von welchem Problem reden wir denn hier eigentlich? Meines Erachtens nur von denjenigen Typen, welche für ein paar hundert Franken einen Quadi kaufen und damit FPV fliegen und sich nicht an die Spielregeln halten. Und von diesen wird es (leider) immer mehr geben, den tiefen Preisen sei "dank". Es stimmt auch, dass es im youtube tausende von Beispielen gibt, wie man's nicht machen sollte. Aber genau diese "Hobby-Piloten" erreicht man gar nie mit irgendwelchen Verboten, die halten sich einfach nicht daran. Aber: was für die Fliegerei gefährlich ist, ist bereits jetzt schon verboten (nicht ausser Sicht, nicht nahe an einem Flughafen ect.)!

 

Das Grossfirmen wie Zalando, oder ein Pizza-Kurier ihre Päckli bald per Quadi auslieferen werden, glaube ich schlicht weg nicht. Da ist zum einen vom Gesetz her nicht möglich und ich glaube auch, dass die Bevölkerung so was nicht dulden würde.

 

Eine Lizenz mit entsprechender Ausbildung würde meines Erachtens nur für Piloten, welche gewerbeliche Interessen haben, Sinn machen. Firmen oder Personen, welchen mit Drohnen Geld verdienen, schiessen wie Pilze aus dem Boden. Professionelle Fotoaufnahmen, Kontrollen von Hochspannungsleitungen, Amtliche Vermessungen werden bereits x-Fach mit Drohnen gemacht. Eine Lizenz würde da einen gewissen Level schaffen, von da her begrüssenswert. Diese Lizenz müsste aber was Eigenständiges sein, die Theorie, welche bei der PPL vermittelt wird, ist schlicht weg zu 70% daneben.

 

Lg Roger

Bearbeitet von aussi1971
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

In 20 Minuten konnte man heute lesen, was ich auch noch nicht wusste: Die Stadt Zürich hat bereits im August das Fliegen von Drohnen auf öffentlichem Grund in ihrem Stadtgebiet komplett untersagt.

 

Ich finde, ein Komplettverbot schiesst etwas über das Ziel hinaus. Gut, die Stadt liegt zur Hälfte in einer CTR; aber es gibt sicher auch hier Orte, wo man gefahrlos und ohne jemanden zu stören seine Drohne aufsteigen lassen könnte. Und nur weil die Stadtpolizei nicht mit ihrer Drohne umgehen kann, heisst das ja nicht dass das bei allen so ist. ;)

 

Sehr gut ist in meinen Augen die von Transport Canada umgesetzte Regulierung (Artikel in Avweb). Demnach gibt es eine "Exemption" für Aktivitäten mit niedrigem Risiko (low level unter 300 ft, in Sichtweite), die keine Lizenz erfordert, aber nur anwendbar ist, wenn sämtliche folgenden Bedingungen beachtet werden:

  • Keine Gefährdung von Luftverkehr, Personen oder Sachen als Grundregel
  • Mindestalter 18 Jahre (16 Jahre für kleinere Dronen < 2 kg, unter Aufsicht)
  • Obligatorischer Abschluss einer Haftpflichtversicherung
  • Keine Operation unter Fatigue oder anderen Umständen, die das Urteilsvermögen einschränken
  • 8 Stunden vorher darf kein Alkohol konsumiert werden
  • Pflicht, sich vorher mit den relevanten aeronautischen Informationen für den Flug vertraut zu machen
  • Einverständnis des Grundeigentümers für den Start-/Landeort
  • Vorab detailliertes Vertrautmachen mit dem Ort, an dem geflogen werden soll (mit Liste der zu berücksichtigenden Kriterien)
  • Sofortiger Abbruch des Flugs wenn eine der Bedingungen nicht mehr gewährleistet werden kann oder eine Gefahr für andere Luftraumnutzer besteht; Ausweichpflicht für bemannte Luftfahrzeuge; Verbot von "first person view devices" (direkter Sichtkontakt notwendig)
  • Mitführen von: 1. Einer Kopie der Ausnahmeregelung, 2. Nachweis der Haftpflichtversicherung, 3. Name, Adresse und Telefonnummer des UAV-Operators und 4. Kopie der Einschränkungen des betriebenen Flugvehikels
  • Respektieren aller sonstigen Gesetze, die einen Einfluss auf den Betrieb des UAS haben könnten
  • Nachtflugverbot
  • Mindestsicht 2 sm, VMC, ausserhalb von Wolken
  • Beschränkung auf Luftraum G
  • Mindestabstand 5 nm zu Flugplätzen
  • Mindestabstand 500 ft von allen Personen, Tieren, Gebäuden, Bauwerken, Fahrzeugen
  • Verbot des Betriebs über Menschenansammlungen
  • Übernahme der manuellen Kontrolle muss jederzeit möglich sein
  • Etablieren von Verfahren für den Fall, dass das UAV nicht mehr kontrolliert werden kann (Liste der Punkte, die abgedeckt sein müssen)
  • Unmittelbare Information von ATC wenn das UAV in kontrollierten Luftraum eingeflogen sein sollte
  • Bereithalten eines Feuerlöschers
  • etc. (noch weitere Punkte)

Möchte man nicht unter dieser Exemption operieren, muss man eine spezielle "UAS pilot licence" erwerben, was z.B. auch in einem online Fernkurs bei einer Flugschule möglich ist.

 

Die Bedingungen der Exemption entsprechen, soweit ich das sehe, in vielen Teilen dem was hier auch gilt; sind aber wohl noch detaillierter. In diesem Rahmen sehe ich aber auch keine Gefahr und halte ein Komplettverbot nicht für verhältnismässig.

 

Ciao

Friedrich

Bearbeitet von F-LSZH
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe oben nicht alle Details übersetzt, damit der Post nicht den Rahmen sprengt. Wer sich für die Details interessiert, sollte einmal dem Link folgen und selbst nachlesen. :) Die 500 ft sind noch etwas präziser eingeschränkt; wenn das Gebäude oder die Person der Gegenstand der Operation ist, darf man sich ihnen auch auf mehr als 500 ft nähern, und für Drohnen unter 2 kg ist der Abstand auf 100 ft reduziert.

 

 

27. The pilot operating under this exemption shall operate a UAV at a lateral distance of at least 500 feet from any building, structure, vehicle, vessel, animal or person unless:

  1. The building, structure, vehicle, vessel or animal is the subject of the aerial work; and
  2. Only persons inherent to the operation are present.
  • Note: This condition provides protection to person or property on the ground that are not part of the operation or have not accepted the risk of the UAV operating in their close proximity. It permits the use of the UAV closer than 500 feet from people or objects provided those people or objects are the specific reason for the operation and have accepted the risk associated with the operation (i.e. actors on a movie set, a vehicle used in a TV commercial, aerial inspection of buildings/structures, etc). This would not include activities such as filming people at an outdoor concert or sporting event. Due to the reduced risk of operating a UAV not exceeding 2kg, the lateral distances for UAVs not exceeding 2kg is reduced to 100 feet.   

 

Ciao

Friedrich

Bearbeitet von F-LSZH
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Schlimmer noch! Sollten die Kanadier diesselbe Definition für Tier verwenden, wie ich, dann sind Drohnen nur noch im Weltraum möglich.

Touché.

 

Ich schrieb oben ja nur, dass die Regulierung in meinen Augen "sehr gut" sei, nicht "perfekt". ;) Aber ich nehme doch an, dass bei der Auslegung der Regelung eine Amöbe nicht als Tier gezählt würde. In den Regeln zur Mindesthöhe bei Flugzeugen bezieht sich das kanadische Recht übrigens nur auf Fahrzeuge, Menschen und Gebäude/Bauwerke, Tiere kommen dort nicht vor. Daher gibt es m.E. auch noch keine Definition, ab welcher Grösse das zählt.

 

Ich kann zumindest verstehen, welche Idee dahintersteht, auch Tiere vor tieffliegenden Drohnen schützen zu wollen. Fragt mal einen Bauern, was er davon hält, wenn ihr mit eurer Drohne Kühe jagen geht. :) In den USA ist "cow tipping" ja so ein bisschen der Nationalsport unter Teenagern in den Südstaaten (hab ich mir sagen lassen).

 

Ciao

Friedrich

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 4 Wochen später...
  • 2 Wochen später...

Hier noch ein "schönes" Video vom Flughafen Atatürk in Istanbul. Eine gewisse Ästhetik kann man ihm nicht absprechen, aber vom Standpunkt der Flugsicherheit ist es erschreckend. Falls in der Gegend Euer VOR mal etwas ungenau arbeiten sollte, wisst Ihr jetzt wenigstens, woran es liegt: Irgendein *** fliegt da seine Drone direkt um die Antenne rum.

 

http://www.dailymotion.com/video/x2ezzso_ataturk-havalimani-nda-izinsiz-air-drone-ucusu_news?start=1

 

Friedrich

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hier noch ein Drohnenvideo, diesmal vom Flughafen von Mexiko City. Offenbar ist es dort möglich, eine Genehmigung zum Drohnenflug auf einem Flughafen zu bekommen, denn man sieht die Drohnenoperatoren in dem Video auf dem Flughafengelände stehen. Im Vorspann heisst es auch, dass sie eine Genehmigung hatten und im Kontakt mit dem Tower standen.

 

 

Friedrich

Bearbeitet von F-LSZH
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 4 Wochen später...

Für gewerbliche Drohenflüge kommt wohl demnächt die Lizenzpflicht ...

 

 

Regeln für ferngesteuerte Flugkörper in den USA Zulassung von Mini-Drohnen rückt näher   16.2.2015, 09:43 Uhrdrohne.jpg Mini-Drohnen dürften in den USA unter strengen Auflagen in Zukunft eingesetzt werden. (Bild: OLIVER KILLIG / Keystone) Kleine kommerzielle Drohnen könnten in den USA zum gewohnten Bild werden - aber mit einer Reihe von Auflagen. Einsätze wie etwa Auslieferung von Paketen an Kunden wären damit ausgeschlossen.

(dpa) Die amerikanische Flugaufsichtsbehörde FAA veröffentlichte einen Entwurf mit Regeln für die Zulassung unbemannter Flugzeuge mit einem Gewicht von bis zu 50 Pfund. Zu den Kernpunkten der Vorschläge zählt, dass die Drohnen nicht höher als etwa 150 Meter fliegen dürfen, nur tagsüber und stets in Sichtweite des Piloten am Boden. Damit wären Einsätze wie die von Amazon geplante Auslieferung von Paketen praktisch ausgeschlossen.

Tests für Drohnenpiloten

Ein Drohnenpilot muss dem Entwurf zufolge mindestens 17 Jahre alt sein und von der FAA lizenziert werden. Dazu muss er sich alle 24 Monate einem Test unterziehen. Die Geschwindigkeit einer kleinen Drohne darf 160 Stundenkilometer nicht überschreiten.

Der «Washington Post» zufolge könnten die Mini-Drohnen in etwa zwei Jahren auf breiter Front zu fliegen beginnen. Zunächst wird die Öffentlichkeit zu den Vorschlägen angehört - ein langwieriger Prozess. Die FAA rechnet damit, dass binnen drei Jahren nach Inkrafttreten der Regeln 7000 Unternehmen eine Drohnen-Genehmigung beantragen. Bisher hat die Behörde die kommerzielle Nutzung der Fluggeräte grundsätzlich verboten. Nur einige wenige Firmen sind ausgenommen.

Auskunft über Datenflut

Parallel zum Entwurf der FAA veröffentlichte das Weisse Haus eine Direktive von Präsident Barack Obama, nach der amerikanische Behörden offenlegen müssen, wo sie unbemannte Fluggeräte im eigenen Land einsetzen. Ausserdem wird erstmals Auskunft darüber verlangt, was sie mit der Datenflut machen, die sie bei Drohnen-Beobachtungsflügen gewinnen.

http://www.nzz.ch/international/amerika/zulassung-von-mini-drohnen-rueckt-naeher-1.18484306

 

 

Die Limitierung auf 160 Kilometer pro Stunde und vor allem auf 150 Meter ist zwar ein Witz, aber mal schauen wie lange sich dies hält und für kommezielle Flüge nicht ein Flarm/Floice vorschrieben wird.

 

Unentgeldlicht Freundschaftsdienste bleiben von der Regelung zum Glück(?) noch verschont.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...