sirdir Geschrieben 30. Juni 2015 Teilen Geschrieben 30. Juni 2015 Nur, damit jedem auch noch mal klar wird, was wir diskutieren. Die Frage ist, ob folgende beiden Bilder vom Urheberrecht gleich oder vollkommen unterschiedlich behandelt werden sollen: http://blog.steuerberaten.de/privat/files/2009/03/fotolia_413257_xs-wurstchenstand-c2a9-georg-tschannett-fotoliacom.jpg http://www.koelner.de/wp-content/uploads/2013/05/wurstbraterei-2-500x375.jpg Florian Nein, man soll sie gleich behandeln: Was keine Persönlichkeitsrechte verletzt soll auch photographiert und veröffentlicht werden können. Am Ende verklagt mich noch der Architekt meines Hauses wenn ich ein Foto von meinem Wohnzimmer veröffentliche (kann er wohl gemäss dir jetzt schon - zumindest in der EU). Nur weil's jetzt schon pervers ist, muss man die Perversion nicht nicht ausdehnen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Urs Wildermuth Geschrieben 1. Juli 2015 Teilen Geschrieben 1. Juli 2015 Nur weil's jetzt schon pervers ist, muss man die Perversion nicht nicht ausdehnen. Stimmt :) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tobisky Geschrieben 1. Juli 2015 Teilen Geschrieben 1. Juli 2015 Bei der Petition in den Kommentaren habe ich eine nette Aussage gefunden: (...) und weil die öffentlichen Gebäude in Europa doch eigentlich den Bürgern gehören, die sie mit ihren Steuern bezahlt haben! 3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sirdir Geschrieben 1. Juli 2015 Teilen Geschrieben 1. Juli 2015 Bei der Petition in den Kommentaren habe ich eine nette Aussage gefunden: (...) und weil die öffentlichen Gebäude in Europa doch eigentlich den Bürgern gehören, die sie mit ihren Steuern bezahlt haben Das ist doch das Schöne, spielt ja bei Urheberrecht gar keine Rolle. Der Urheber hat die Rechte, nicht der Käufer. Wie man weiter oben lesen kann darf man ja schon froh sein, dass man sein eigenes Auto anschauen darf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kuno Geschrieben 1. Juli 2015 Teilen Geschrieben 1. Juli 2015 Patrick - so weit ich weiss, bleiben die Urheberrechte beim Verkauf eines Werks nicht beim Ersteller sondern gehen an den Käufer über. Bei Fotos ist das auf jeden Fall so, bei Bildern auch... und ich kann mir nicht vorstellen, dass dies bei Gebäuden anders sein würde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dormi Geschrieben 2. Juli 2015 Teilen Geschrieben 2. Juli 2015 http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/panoramafreiheit-eu-parlament-lehnt-foto-einschraenkungen-ab-a-1041670.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FalconJockey Geschrieben 2. Juli 2015 Teilen Geschrieben 2. Juli 2015 Panoramafreiheit: Mehrheit im EU-Parlament offenbar gegen Foto-Einschränkungen Hättest ruhig die Titelzeile zitieren können. Und bitte die Unterschrift mit dem Vornamen nicht vergessen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dormi Geschrieben 3. Juli 2015 Teilen Geschrieben 3. Juli 2015 (bearbeitet) Hallo Andreas, wenn man mit der Maus auf den Link fährt, sieht man die Titelzeile doch ;-). Hast aber recht, werde ich demnächst berücksichtigen. Wegen der Unterschrift: Sorry, da ist irgendetwas mit meiner Signatur passiert - muss ich mal kontrollieren (Edit sagt: Passt jetzt wieder) Gruß Markus Bearbeitet 3. Juli 2015 von dormi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Walter_W Geschrieben 3. Juli 2015 Autor Teilen Geschrieben 3. Juli 2015 (bearbeitet) Die jeweiligen Nutzungsrechte (z.B. bei Foto etc.) sind durch Verkäufer und Käufern individuell zu definieren. Es kann sich um eine einmalige Nutzung in einem einzigen Vorgang handeln und dem Verkäufer sind weiterhin alle weiteren anderen Nutzungen erlaubt. Das andere Extrem ist der Verkauf des alleinigen Nutzungsrecht in allen Medien an den Verkäufer. Dies ist jedoch die Lieblingsvariante der Presseagenturen. Damit ist jedoch das verbliebene Urheberrecht für eine weitere Verwertung nutzlos geworden. Bei Bauten ist es hingegen immer so, dass das Nutzungsrecht vollständig auf den Erwerber übergeht. Der Architekt/Bauingenieur tritt im Normalfalle alle seine Rechte an einer weiteren Verwertung und Nutzung vollständig an den Erwerber ab. Er darf sich jedoch ausbedingen, dass er gewisse gestalterische Komponente der Baute anderweitig wieder verwenden kann. Das Ganze ist jedoch immer eine Verhandlungs- und Vertragsangelegenheit. Bearbeitet 3. Juli 2015 von Walter_W Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Walter_W Geschrieben 3. Juli 2015 Autor Teilen Geschrieben 3. Juli 2015 ... Gerade bei Reproduzierbaren Werken wie Photos waere das ja auch schwierig: Wenn der (erste) Kaeufer eines Photos das Urheberrecht uebertragen bekaeme, dann koennte der Fotograf es ja keinem zweiten Kunden verkaufen. Florian Genau dies passiert, wenn das Nutzungsrecht exklusiv verkauft wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kuno Geschrieben 3. Juli 2015 Teilen Geschrieben 3. Juli 2015 Florian - ich machem mir langsam ernsthaft Sorgen, wenn ich solche Sachen lese. Allerdings erinnere ich mich an eine Überbauung "Dorf" in dem Ort in dem ich aufgewachsen bin. Das ist nun bestimmt 30 Jahre her und war nicht in Deutschland... da wurden die Häuschen zwar verkauft, aber verbunden mit der Auflage, dass ohne das das Einverständnis des Architekten nichts verändert werden darf. Nun war es aber so, dass der Architekt sicher eine tolle Nickelbrille und einen schwarzen Rollkragenpulli hatte - aber von Häuserbauen deshalb nicht unbedingt mehr verstand. Und so kam dann auch der Tag, wo die Vernunft siegte und die Eigentümer des Hauses anfingen, die Fehler des Architekten zu korrigieren... belangt wurden sie dafür nie. Ok. Das hat jetzt nichts mehr mit Panoramafreiheit zu tun. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Walter_W Geschrieben 3. Juli 2015 Autor Teilen Geschrieben 3. Juli 2015 (bearbeitet) Sprichst Du ueber deutsche oder Schweizer Rechtslage? Das Nutzungsrecht im Sinne des Urheberrechts geht in Deutschland in der Regel gerade bei Bauwerken nicht auf den Erwerber ueber. Der Erwerber darf z.B. Nicht einfach ein zweites Gebaeude nach den selben Plaenen bauen lassen (es sei denn natuerlich, er haette das explizit vereinbart). Wie gerade erst wieder hoechstrichterlich festgestellt wurde darf der Erwerber des Bauwerks nicht mal entscheiden, nur ein Teil des geplanten Gebaeudes bauen zu lassen, weil das eine unzulaessige Veraenderung am Entwurf darstellt (Berliner Bahnhofsurteil). Florian Schweizer Recht. Der Eigentümer darf auch jederzeit das Haus wieder abbrechen, ohne dass ihm der Architekt/Bauingenieur in die Quere kommen kann. Klar darf der Eigentümer nicht ein gleiches Haus zum zweiten Mal erstellen lassen um allfällige Honorare zu sparen. Der Ersteller darf aber auch nicht ein gleiches Gebäude für einen anderen Eigentümer nochmals bauen. Mit den entsprechend ausformulierten Veträge kann der Eigentümer auch auf die Erstellung des Gebäudes verzichten. Siehe nächsten Satz. Ich schrieb bereits im #46: Das Ganze ist jedoch immer eine Verhandlungs- und Vertragsangelegenheit. Bearbeitet 3. Juli 2015 von Walter_W Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kuno Geschrieben 3. Juli 2015 Teilen Geschrieben 3. Juli 2015 Architekt/Bauingenieur Mir wurde mal erklärt, dass ein Architekt eigentlich nur jemand ist, der das Bauingenieurstudium nicht geschaft hat :ph34r: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bleuair Geschrieben 5. Juli 2015 Teilen Geschrieben 5. Juli 2015 (bearbeitet) Irgendwo da oben bei den Politikerantworten konnte man lesen, die Architekten seien Künstler. Ich finde, das stimmt nicht, ausser bei ein paar wenigen. Der Architekt, der mein Wohnhaus zeichnete, wird ganz bestimmt nicht als Künstler durchgehen, aber er hat seinen Auftrag, einen zweckmässigen Block hinzustellen, gut gemacht. Darf ich also kein Foto meines Wohnhauses ins Internet stellen? Mir kamen spontan die Autodesigner in den Sinn. Die machen doch auch individuelle Formen mit ein wenig Einschränkungen betreffend Form und Stabilität? Was ist, wenn ich meinen alten Porsche 356 abfotografiere? Gibt das dann eine Abmahnung von Ferdinand Jun.? Und nur weil es mich interessierte: Eiffel Tower by night : https://www.google.ch/search?q=eiffel+tower+by+night&tbm=isch Bearbeitet 5. Juli 2015 von bleuair Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
conaly Geschrieben 9. Juli 2015 Teilen Geschrieben 9. Juli 2015 Hi, der Vorschlag wurde vom EU-Parlament abgelehnt: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/panoramafreiheit-im-eu-parlament-verteidigt-a-1042817.html 3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.