Zum Inhalt springen

Beförderungsschein / Verzichtserklärung


aussi1971

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ich bin kurz vor der PPL (H) Prüfung und stelle mir so langsam die Fragen, welche auftauchen, wenn man dann endlich mal ohne FI fliegen darf.

 

Mir ist folgendes klar:

 

Befröderungsschein

  • gilt bei privaten, entgeltlichen Flügen
  • Haftung gilt in jedem Fall bis 100'000 SZR
  • über 100'000 SZR kann mit Beförderungsschein Haftung redzuiert werden (mal sicher bei leichtem Verschulden)

 

Verzichtserklärung

  • nur bei unentgeldlichen Privatflügen möglich

 

 

Nun meine Fragen:

  • Wie handhabt ihr das, füllt ihr immer diese Papiere aus?
  • Ist die Haftung des Luftfrachtführers bei einer Verzichtserklärung gegenüber dem Pax = 0?
  • Wie ist ein Pax versichert, wenn er einen unentgeltlichen Flug macht (seine eigene Haftpflichtversicherung?)
  • Wie reagieren Eure Pax, wenn ihr mit diesen Papieren kommt (und ihnen quasi sagt, dass sie nicht / weniger versichert sind)?
  • gibts eine Umrechnungstabelle SZR - CHF?

Ich danke Euch im Vorraus für Eure Anworten.

 

Lg Roger

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Sali Ismar,

 

besten Dank für den Link, ist sehr aufschlussreich. Wenn ich das so lese, ist es also Pflicht, einen Beförderungsschein / Verzichtserklärung auszustellen. Ich werde dies mal so einführen bei mir. Spannend zu wissen für wäre es, ob die anderen PPL Piloten dies auch so machen, oder die Flüge mit PAX ohne solche Beförderungsschein / Verzichtserklärung durchführen.

 

Gruss Roger

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn ich's recht im Kopf habe, gibts aber in den BAK (PPL-)Theorieunterlagen eine Passage, bei der ausdrücklich steht, dass wenn die Kosten durch die Anzahl Insassen (inkl. Pilot) geteilt wird, kein Flugschein ausgestellt werden dürfe...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Als Nichtjurist hab ichs aufgegeben dieses Thema verstehen zu wollen. Das Flugzeug trägt wie ein Auto auch, aufgrund seiner Eigenschaften eine Betriebsgefahr in sich. Da kann ich noch so viele Papiere ausfüllen oder auch nicht, es ändert an meiner grundsätzlichen Haftbarkeit nichts. Die EASA hat mit ihrem unsäglichen Geschwurbel zu "unentgeltlich" oder "kommerziell" das Ganz noch viel undurchsichtiger gemacht. Letztlich entscheiden im Schadenfall dann doch die Gerichte über die Höhe von Haftungsansprüchen.

 

Gruss

Paul

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-privatpilot/flugunfall-haftung-als-privatpilot.html

 

Also wenn kein Vertragsverhältnis vorliegt (Flug ohne Vergütung durch den Gast, kein Beförderungsschein) müsste der Gast beweisen, dass der Pilot Schuld hatte... oder?

 

Dann frage ich mich noch, ob die Haftungsfrage vom Kennzeichen des Fliegers abhängt. Ist man in einer HB-registrierten Maschine auf schweizerischem Boden, also wie beim Schiff, oder zählt der Luftraum, und wenn ausserhalb des Hoheitsgebiets, was zählt dann da? Welches Land / Gericht ist dann zuständig?

Bearbeitet von Dierk
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist nicht so kompliziert, wie Du es machst:

Die grundsaetzliche Luftrechtliche Haftung gilt unabhaengig von der Regi oder dem Luftraum. Genau dafuer gibt es das Montrealer Übereinkommen.

 

Darueber hinaus gilt (zumindest in Europa), das Schadenersatzrecht des Landes, in dem der Vertrag zustande kommt UND dass, in dem das Schadenereigniss passiert - der Geschaedigte kann nach beiden Rechten Schadenersatz beanspruchen (aber natuerlich in Summe nicht mehr als seinen Schaden ersetzt bekommen). das kst wie bei jeder Autofahrt.

 

Florian

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die EASA hat mit ihrem unsäglichen Geschwurbel zu "unentgeltlich" oder "kommerziell" das Ganz noch viel undurchsichtiger gemacht.

Die einzige "Schuld" die die EASA hier trifft, ist, dass sie den Piloten gegenueber nicht konsequent geblieben ist, sondern sich zu zu vielen Ausnahmen hat hinreissen lassen!

 

Eigentlich ist es ganz einfach: Wer aus Spass fliegt, der braucht nur PPL, wer gegen Geld fliegt, der braucht CPL (und einen komerziellen Flugbetrieb).

Dann haben aber die (PPL-)Piloten angefangen zu jammern, dass man doch auch aus Spass Geld fuers Fliegen nehmen koennte - wenigstens eine "Kostenbeteiligung", ...

Damit haben dann die Probleme angefangen, weil jede Abgrenzung die man nun machen kann absolut willkuerlich ist - natuerlich wird ein Flug nicht dadurch unsicherer, dass ich von dem der neben mir sitzt 10 EUR mehr als die reinen Kosten bekomme.

 

Darum liegt es an uns PPL-Piloten, die Situation ganz einfach zu machen: Wir fliegen aus Spass nd koennen auch gerne immer wieder Freunde mitnehmen - dann macht es naemlich noch mehr Spass. und wenn dieser Freund dann abends ind der Flugplatzbeiz das Bier bezahlt, sagt kein Mensch was. Aber den Unsinn mit Geld fuer das mitfliegen nehmen sollten wir sein lassen...

 

Florian

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die einzige "Schuld" die die EASA hier trifft, ist, dass sie den Piloten gegenueber nicht konsequent geblieben ist, sondern sich zu zu vielen Ausnahmen hat hinreissen lassen!

 

Eigentlich ist es ganz einfach: Wer aus Spass fliegt, der braucht nur PPL, wer gegen Geld fliegt, der braucht CPL (und einen komerziellen Flugbetrieb).

Dann haben aber die (PPL-)Piloten angefangen zu jammern, dass man doch auch aus Spass Geld fuers Fliegen nehmen koennte - wenigstens eine "Kostenbeteiligung", ...

 

Das ist doch etwas arg schief dargestellt.

Beim Betrieb eines Geräts, sei es Waschmaschine, Auto oder Flugzeug fallen Betriebskosten an. Bei meinem Fahrzeug, das eher günstig ist, komme ich auf rund 1/2 Franken pro Kilometer inklusive allem, ausser dem Fahrer.

 

Wenn mich nun eine Nachbarin bitten würde, sie zum Einkaufen zu fahren, obwohl ich diese Fahrt nicht vor hätte, dann hätte ich kein schlechtes Gewissen, 1/2 Franken pro Kilometer zu verlangen Plus Parkgebühren vor Ort, ihr meine Zeit jedoch gratis zur Verfügung zu stellen. Wenn ich auch meine Zeit vergütet haben wollte, wäre es ein Arbeitslohn und dann bräuchte ich eine Taxilizenz. Warum sollte das beim Flugzeug nun anders sein? Die Katana kostet z.B. bei uns etwa 3.25 Franken pro Minute im Charter, und wenn ich diese Kosten inklusive der Landegebühren voll auf die Paxe umlege, wo soll da das Problem sein? Meine Zeit für die Flugvorbereitung, den Aufwand für die An- und Abfahrt zum Flugplatz inkl. Betriebskosten des Fahrzeugs, Parkplatz für das Auto, meine Zeit während dem Flug sowie die Zeit und Betriebskosten für das Auto für die Rückfahrt stelle ich kostenlos zur Verfügung, hinzu kommt noch die Abnutzung des Headsets sowie der Energieverbrauch meines Körpers während all dieser Zeit, weswegen ich auch kein Problem damit hätte, diesen durch den Fluggast anschließend in Form von z.B. Pizza und Bier wieder auffüllen zu lassen. Nichts davon sehe ich als ein Entgelt für meine Bereitschaft an, den Gast zu "befördern", ein Arbeitslohn fiel nicht an. Für die Betriebskosten hat der Vercharterer eine Vergütung, für meine Bereitschaft, als Pilot den Flug durchzuführen habe ich jedoch kein Entgelt erhalten.

 

Entgelt ist als Gegenleistung für eine Leistung definiert.

 

Spielt es eine Rolle, ob der Flieger durch mich oder durch den Pax angemietet wurde?

 

Spielt es überhaupt eine Rolle, ob der Passagier mitfliegt? Eine Person könnte mir den Auftrag geben, morgen von A nach B zu fliegen und stellt den Flieger nass bereit und übernimmt die Auslagen in Form von Landegebühren. Ich nehme an, bekomme für den Flug jedoch keine Gegenleistung. Also ist es ein unentgeltlicher Auftrag und ein unentgeltlicher Flug.

 

Am nächsten Tag erteilt mir diesselbe Person wieder den Auftrag, von A nach B zu fliegen, möchte diesmal aber als Pax dabei sein. Wieder wird der Flieger nass beteitgestellt und Landegebühren übernommen, und wieder erhalte ich für meine Bereitschaft, den Flug zu übernehmen, keine Gegenleistung, also ist es wieder ein unentgeltlicher Flug.

 

Beidesmal war es ein unvollkommen zweiseitig verpflichtender Vertrag.

 

Um auf das Thema zurückzukommen: sobald der Pax nicht gratis wie z.B ein Anhalter mitfliegt, geht die Rechtssprechung wohl von einem konkludent abgeschlossenen Beförderungsvertrag aus, und dann wäre ein Beförderungsschein sinnvoll, da damit die Haftung begrenzt wird. Nachteil: Haftung auch ohne Schuld.

 

Aber interessant ist in dem Zusammenhang, dass nach schweizerischem Obligationenrecht Art. 402 Abs. 1 der Auftraggeber dem Beauftragten die Auslagen und Verwendungen, die dieser in richtiger Ausführung des Auftrags gemacht hat, samt Zinsen zu ersetzen und ihn von den eingegangenen Verbindlichkeiten zu befreien hat.

 

Weiterhin haftet nach Art. 402 Abs. 2 der Auftraggeber gegenüber dem Beauftragten für den aus dem Auftrag erwachsenen Schaden, soweit er nicht zu beweisen vermag, dass der Schaden ohne sein Verschulden entstanden ist...

 

Müsste also der Auftraggeber im Fall eines Flugunfalls, den er verursacht hat, weil er trotz Ermahnung durch den Piloten mit dem Fuss auf einem Pedal geblieben ist, die Kosten (z.B. Kasko-Selbstbeteilung von z.B. 5000 CHF) übernehmen?

Bearbeitet von Dierk
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

"Eigentlich ist es ganz einfach: Wer aus Spass fliegt, der braucht nur PPL, wer gegen Geld fliegt, der braucht CPL (und einen komerziellen Flugbetrieb)."

 

Lieber Florian

 

Da sind wir halt wieder einmal am Punkt, an dem wir bei diesem Thema immer ankommen: "Wer gegen Geld fliegt" heisst für mich (und einige gescheitere Leute, die das Thema auseinandernehmen), dass ich ein kommerzielles Mortiv habe. Nur ist eben diese Definition auf die PPL-Fliegerei angewendet untauglich. Wenn ich meine Grossmutter auf einen Rundflug einlade und sie mir aus Erbarmen über das teure Hobby des Enkels nach dem Flug 50 Franken ans Benzin gibt, bin ich mitnichten "gegen Geld geflogen", weil es nie meine Absicht war, durch die Passagiere meine ganzen Auslagen decken zu lassen, geschweige denn einen Gewinn zu erzielen (was für mich die Definition von "kommerziell" ist). M. E. Ist die plausibelste Erklärung dieses Begriffschaos die nicht korrekte Übersetzung des englischen Begriffs "Remuneration" im EASA-Regelwerk in die deutsche Sprache. Remuneration ist ein Lohn für ein Auftragsverhältnis.

 

Gruss

Paul

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn mich nun eine Nachbarin bitten würde, sie zum Einkaufen zu fahren, obwohl ich diese Fahrt nicht vor hätte, dann hätte ich kein schlechtes Gewissen, 1/2 Franken pro Kilometer zu verlangen Plus Parkgebühren vor Ort, ihr meine Zeit jedoch gratis zur Verfügung zu stellen. Wenn ich auch meine Zeit vergütet haben wollte, wäre es ein Arbeitslohn und dann bräuchte ich eine Taxilizenz. Warum sollte das beim Flugzeug nun anders sein?

Siehst Du, das ist halt das Problem: Wir gehen von unterschiedlichen Voraussetzungen und Grundannahmen aus. Ich käme nie auf die Idee, von meinem Nachbarn Geld zu verlangen, wenn ich ihn schnell in die Stadt fahre, weil z.B. sein Auto kaputt ist. Ich würde das sogar ablehnen.

 

 Eine Person könnte mir den Auftrag geben, morgen von A nach B zu fliegen und stellt den Flieger nass bereit und übernimmt die Auslagen in Form von Landegebühren. Ich nehme an, bekomme für den Flug jedoch keine Gegenleistung. Also ist es ein unentgeltlicher Auftrag und ein unentgeltlicher Flug.

Wenn mich jemand "beauftragt" zu fliegen, dann sollte das in meinen Augen nie ein Hobby-Flug sein.

 

Florian

Bearbeitet von Chipart
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

"Eigentlich ist es ganz einfach: Wer aus Spass fliegt, der braucht nur PPL, wer gegen Geld fliegt, der braucht CPL (und einen komerziellen Flugbetrieb)."

 M. E. Ist die plausibelste Erklärung dieses Begriffschaos die nicht korrekte Übersetzung des englischen Begriffs "Remuneration" im EASA-Regelwerk in die deutsche Sprache. Remuneration ist ein Lohn für ein Auftragsverhältnis.

 

ein Schweizer muss ja auch nicht verstehen, wie die EU und europäische Institutionen funktionieren - aber die Annahme, dass der englische Begriff "der Richtige" ist und Abweichungen davon in anderen Sprachen "falsch" trifft weder die Theorie noch die Wirklichkeit des EU-Verordnungswesens.

 

Ausserdem sieht Merriam-Webster unter anderem "remittance" als Synonym zu renumeration, was auch nicht mit Auftragsverhältnis zu tun hat - damit bist Du anderer Meinung zur Bedeutung des Wortes, als die Engländer....

 

Florian

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Siehst Du, das ist halt das Problem: Wir gehen von unterschiedlichen Voraussetzungen und Grundannahmen aus. Ich käme nie auf die Idee, von meinem Nachbarn Geld zu verlangen, wenn ich ihn schnell in die Stadt fahre, weil z.B. sein Auto kaputt ist. Ich würde das sogar ablehnen.

 

 

Wenn mich jemand "beauftragt" zu fliegen, dann sollte das in meinen Augen nie ein Hobby-Flug sein.

 

Florian

Hallo Florian,

 

Und wenn das mit dem Nachbarn regelmässig der Fall wäre, weil er nicht mehr Autofahren kann oder kein Auto mehr hat? Es ist ja nicht so, dass man einmal in seinen Leben einen Pax mitnimmt und dann nie wieder. Muss ja nicht der gleiche sein.

 

Das Wort "Auftrag" hat sich aus dem römischen Recht entwickelt und war ursprünglich sehr nah am Benevolat. Also: wenn Du heute deine Kuh zum Markt bringst, könntest Du mir dann 2 Hühner und eine Ziege mitbringen, hier hast Du das Geld für den Kaufpreis.

 

Das ist ein typischer Auftrag mit Gefälligkeit: der Auftraggeber verpflichtet sich, die Auslagen und das Auftragsrisiko zu übernehmen, der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag sorgfältig auszuführen. Obwohl er dafür kein Entgelt bekommt.

 

Er führt den Auftrag nicht des Geldes wegen aus.

 

Wenn ein Pax um einen Flug bittet: "kannst du mich morgen zum Matterhorn fliegen, ich bezahle alle Auslagen" und der Pilot nimmt aus Gefälligkeit an, ohne für seine Mühe und Zeit eine Kompensation zu verlangen, ist das eine Art Benevolat und ein Flug ohne Entgelt, da er ja für seine Dienstleistung, den Flug durchzuführen, keine Gegenleistung erhält, oder anders gesagt: er führt den Flug nicht des Geldes wegen durch, das quid pro quo Prinzip ist nicht erfüllt ("do ut des" ich gebe, damit Du gibst). Der Pilot hat für seine Dienstleistung keine Gegenleistung erhalten.

 

Wenn ich die behinderte Nachbarin regelmässig zum Einkaufen fahre und dafür nur die Betriebskosten des Autos verlange, wird die Fahrt ebenfalls nicht des Geldes wegen durchgeführt, es werden nur die durch die Gefälligkeit entstandenen Auslagen ersetzt.

Bearbeitet von Dierk
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Lieber Florian

 

Deine Belehrung bezüglich EASA/EU hättest Du Dir sparen können, weil sie ins Leere läuft.

 

Ganz im Gegenteil zu Deiner Einschätzung ist eben die EASA selber gefordert: Sie selber musste sich eingestehen, dass die gegenwärtige Definition von "kommerziell" dringend überbeitet werden muss, da für die Alllgemeine Luftfahrt so nicht praktikabel.

Vgl. dazu in der Opinion 1-2015 der EASA zur Initiative der Europäischen Kommission zur Wiederbelebung der General Aviation ist eine Ziel bis 2020:

"Adjustment of the definitions of ‘commercial operation’ (..), as they are currently creating difficulties for GA."

 

Gruss Paul

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

Siehst Du, das ist halt das Problem: Wir gehen von unterschiedlichen Voraussetzungen und Grundannahmen aus. Ich käme nie auf die Idee, von meinem Nachbarn Geld zu verlangen, wenn ich ihn schnell in die Stadt fahre, weil z.B. sein Auto kaputt ist. Ich würde das sogar ablehnen.

....................

Florian

 

Wobei man bei einer solchen Betrachtung die sich doch beträchtlich unterscheidenden Betriebskosten

zwischen Auto und Motorflugzeug berücksichtigen muß.   Für einen Multimillionär mag das evtl. keinen Unterschied machen, für die Mehrheit der "Normalverdiener" aber schon.... ;)

 

Ich lasse mich gerne von einem Fliegerkameraden auf einen Flug einladen, würde aber nicht erwarten, daß er mich bei anderer Gelegenheit - weil ich z.B. meinen Flieger wg. unvorhergesager Wetterverschlechterung 300 km vom Heimatflugplatz zwischenparken mußte und jetzt dort abholen möchte, oder ein Sightseeingflug zum Geburtstag der Oma - auf seine Kosten fliegt. Beide Anlässe hätten nicht die Erzielung eines Einkommens zum Ziel, und hätten ihrer Natur nach auch keinen kommerziellen Charakter (außer man will ihnen einen solchen mit aller Gewalt andichten).

 

Gruß

Manfred

Bearbeitet von DaMane
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

 

Da kann ich noch so viele Papiere ausfüllen oder auch nicht, es ändert an meiner grundsätzlichen Haftbarkeit nichts.

Exakt. Die in vielen Vereinen übliche Verzichtserklärung heisst so, weil man darauf auch verzichten kann. Sie ist völlig wirkungslos.

 

Ein wichtiger Punkt wird oft vergessen, der Unterschied ob nun der Verein den Beförderungsvertrag abschließt (und damit die vom Verein abgeschlossene Versicherung des Flugzeugs einspringt), oder ob ich als Pilot den Beförderungsvertrag abschließe, und damit den Verein und seine Versicherung schone und privat hafte.

Als Pilot muss ich immer darauf achten, dass ich nur als Pilot unentgeltlich im Auftrag des Vereins Gäste mitnehme, und nicht etwa als Privatperson auf einem vom Verein gecharterten Flugzeug. Für den externen Schaden den ich mit dem Flugzeug anrichte macht das keinen Unterschied (das macht die Flugzeughaftpflicht), aber für die Haftung gegenüber den Passagieren. Unabhängig davon ob mir nun Verschulden nachgewiesen wird und auf wessen Initiative das nun geschieht.

 

Gruß

Ralf

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...