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Flüge in Katastrophengebiete


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Geschrieben

Mal eine Frage an die Kenner der Airlinebranche:

Man konnte gestern im Fernsehen sehen, wie Spezialisten von ISAR mit Spürhunden einen Lufthansa A380 bestiegen. In Katmandu standen mehrere Turkish Airbusse rum, und es wurde ein Türkisches Rettungsteam bei der Arbeit gezeigt.

Wie werden solche Flüge mit den Airlines abgerechnet? Gibt es da international vereinbarte Sondertarife, oder zahlen die Helfer den regulären (unglaublichen) Preis eines 12 Stunden vor Abflug gebuchten one-way Fluges? Oder "spenden" die Airlines solche Flüge und setzen sie dann von der Steuer ab? Wie ist das bei Sonderflügen, zahlt man da reguläre Charterpreise? Haben sich die Airlines für so Fälle zur Bereitstellung bestimmter Kontingente verpflichtet (oder können sie vom Staat verpflichtet werden), sprich sagen die im Zweifelsfall irgendwelche "normalen" Flüge ab, oder muss man als Rettungsmanschaft mit dem Leben, was die Airlines halt zur Verfügung haben? Zu Zeiten der Staatsfluglinien war das alles ja sicher einfach, aber heutzutage bei den privatisierten Airlines?

Wie sieht es in so Fällen eigentlich mit Slots, Ein- und Überfluggenehmigungen aus? Können Besatzungen eigentlich vom Arbeitgeber gezwungen werden (juristisch korrekt wohl genötigt, unter Androhung der fristlosen Kündigung als empfindliches Übel) in Seuchengebiete zu fliegen, Stichwort Ebola? Und sind in solchen Fällen Regelungen wie maximale Dienstzeit aufgehoben? Was sagen Versicherungen dazu, wenn man von provisorisch reparierten Flughäfen ohne vorschriftsmäßige Infrastruktur operiert?

 

Hut ab vor allen, die sich um sowas nicht kümmern, und einfach nur helfen. Aber interessant wäre es ja schonmal zu wissen, wie sowas geregelt ist.

 

Gruß

Ralf

Geschrieben

Aero Telegraph meint dazu, ohne Quellenangabe: "Airlines aus aller Welt helfen dem Land und transportieren Hilfskräfte meist zum Nulltarif oder dann enorm billig in das Land am Fusse des Himalaya."

 

Friedrich

Geschrieben (bearbeitet)

 

Wie sieht es in so Fällen eigentlich mit Slots, Ein- und Überfluggenehmigungen aus? Können Besatzungen eigentlich vom Arbeitgeber gezwungen werden (juristisch korrekt wohl genötigt, unter Androhung der fristlosen Kündigung als empfindliches Übel) in Seuchengebiete zu fliegen, Stichwort Ebola? 

 

Kommt wie immer auf die Airline an, aber zwingen wird ein Arbeitgeber selten, da kommt meistens nichts gutes raus. Siehe LAM ERJ190 'Absturz'. 

Ist doch relativ offensichtlich. Wenn da was passiert steht die Airline am Pranger. 

 

Bei uns hat bei eventuellen Flügen in Krisen- / Kriegs- oder Seuchengebiete die Gewerkschaft Mitspracherecht bei der Entscheidung um die Piloten zu vertreten. Selbst bei einem "ja" von dieser wird man eher freiwillige oder spezielle ausgewählte (Instruktoren, Technical Pilot, etc.) Crews zusammenstellen. Hilfsflug nach Kathmandu bekommst du nicht einfach mal so aus der Reserve.

Bearbeitet von INNflight
Geschrieben

Ich vermute, dass der A380 der reguläre Flieger von Frankfurt nach Delhi war, war also kein besonderer Hilfsflug, abgesehen von einem Teil der Passagiere und Fracht.

Geschrieben (bearbeitet)

Man muss aufpassen, dass man nicht in Länder fliegt mit Reisewarnung weil möglicherweise die Versicherung dann nicht haftet wenn etwas passiert. Bagdad (bis vor ein paar Jahren) war z.B. freiwillig.

 

Schlussendlich muss jeder für sich selber entscheiden ob er in Krisengebiete fliegt oder nicht. Auch wenn Florian schreibt, dass die Airline am Pranger steht... Der Airlinemanager der Flüge in z.B. Kriegsgebiete bewilligt wird dort ganz bestimmt nicht selber hinfliegen.

 

Simon

Bearbeitet von onLoad
Geschrieben (bearbeitet)

Also zunächst mal muss man ja unterscheiden zwischen Katastrophengebieten, medizinischen Krisengebieten und Kriegsgebieten.

 

Ein Flug heute nach Delhi oder sogar nach Kathmandu ist nix anderes, als ein Flug an diese Destination vor 4 Wochen - ausser, dass vielleicht etwas mehr Betrieb ist. Ist ja nicht so, dass da Schlaglöcher oder Felsbrocken auf der Piste wären.

 

Bei Medizinischen Krisen (z.B. Ebola) ist der Flughafen in der Regel Quarantänegebiet mit strengen Schleusen. Also Pilot / Besatzungsmitglied kommst Du da gar nicht mit Menschen in Kontakt, die die Erreger tragen könnten.

 

In beiden Fällen sind bei akuten Hilfseinsätzen zudem die Turnaround-Zeiten auf dem Flugplatz im Krisengebiet schon alleine aus Gründen der Vorfeldkapazität (und der Treibstoffreserven) extrem kurz.

 

Einsätze in Kriegsgebieten sind etwas anderes - da muss man in der Tat die Gefährdungslage genau anschauen. 

 

 

In wie weit ein Arbeitgeber einen Angestellten unter Druck setzen kann, dahin zu fliegen (zwingen kann er ihn ohnehin nicht), hängt vom Arbeitsvertrag ab, den der Arbeitnehmer unterschrieben hat - bzw. vom Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung, ...

Eine Krise ist per se kein übervertraglicher Grund einen bestimmten Flug nicht durchzuführen und es gibt zumindest in Deutschland auch Urteile dazu, dass eine allgemeine Reisewarnung für ein Land kein Grund ist, dass Schiffs- oder Flugzeugbesatzungen ein Land generell nicht mehr anfahren brauchen - es sei denn, die Warnung schliesst explizit den betroffenen Flughafen mit ein und es besteht unmittelbare Gefahr für die Besatzung. 

 

Florian

Bearbeitet von Chipart
Geschrieben

Der Airlinemanager der Flüge in z.B. Kriegsgebiete bewilligt wird dort ganz bestimmt nicht selber hinfliegen.

 

Simon

 

 

So etwas entscheidet ein Team nicht ein Airlinemananger. Die Anfrage kommt meist vom Staat oder einer Hilfsorganisation.  Wenn ein Flugzeug freigespielt werden kann wird ein Mitglied des Vorstandes entscheiden, dass geflogen wird falls die zuständigen Managmentpiloten zustimmen. (Der Preis liegt maximal bei den Selbstkosten, die Öffentlichkeitswirkung wäre sonst verheerend.)

 

Die Mangmentpiloten  - meist - Flugbetriebsleitung, Flottenchef  und Safety Officer - prüfen dann mit ihren Teams diesen Flug - vorallem die Verhältnisse am Zielflughafen. (Funktioniert die Infrasstruktur noch, gibt es Treibstoff, funktionieren die Anflugsysteme noch)

 

Nach diesem Bild fällen dann die Mangamentpiloten die eigentliche Entscheidung über die Durchführung des Fluges.    Wir der Flug durchgeführt besteht die Besatzung fast immer aus den Mangementpioten selber. Meist der Flottenchef mit Cheffluglehrer oder dem technischen Piloten.

 

Wolfgang

Geschrieben

Bei uns gab es auch einige Anfragen von diversen europäischen Städten aus nach Kathmandu zu fliegen. Da ging es wohl meistens um ein Team ausgebildeter Experten, welche entweder aus einer Organisation entsand wurden oder direkt vom Staat beordert wurden.

Nebst der nun doch sehr chaotischen Situation am Flughafen von Kathmandu besitzen unsere Piloten leider nicht die nötige Ausbildung und das Training für den Platz.

 

Die Rega ist ja auch mit einem Challenger nach Nepal aufgebrochen, wenn ich die Information richtig aufgeschnappt habe?

Geschrieben (bearbeitet)

Die Rega ist ja auch mit einem Challenger nach Nepal aufgebrochen, wenn ich die Information richtig aufgeschnappt habe?

 

Ja, ich habe sie gesehen auf FR24 und es stand in den schweizer Medien.

Bearbeitet von florens

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