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EU operational procedures General Aviation CH


Sum Ting Wong

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Ist etwas peinlich, ich geb's ja zu:

Ich suche verzweifelt Angaben über Rules of the Air, Operational Procedures und dergleichen für VFR Privatfliegerei in der Schweiz. Beispielsweise auf die Frage ob es erlaubt ist vor einem displaced threshold zu landen. Ich weiss dass das nicht erlaubt ist, aber wo steht denn das? Oder wie lautet die Regelung betreffend Alkohol am Steuerknüppel (wohlgemerkt VFR Privatfliegerei)?

So wie ich das verstehe hat die CH ja die EU OPS mit den entsprechenden Regeln übernommen. Daher sind die Dokumente unter BAZL und UVEK auch entsprechend dünn geworden. Doch wo finde ich jetzt die verbindlichen neuen Regeln? Ich sehe den Wald nicht mehr vor lauter Bäumen!

Also, daher meine Bitte an die Fachkräfte hier in diesem Formum einfach einen diskreten Hinweis zu deponieren.

Vielen Dank schon mal.

Bill

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-Standardized European Rules of the Air (SERA), REGULATION (EU) No 923/2012 (offizielle Dokumente hier).

-Vieles was nicht explizit im nationalen AIP, nationaler Gesetzgebung oder in SERA erwähnt/behandelt wird -> ICAO (u.a. die Frage bezgl. Displaced Threshold (eine alte Diskussion u.a. auf pprune)).

-Alkohol und Drogen z.T. in SERA, ev. auch noch in nationalen Vorschriften (nationale Gesetzgebung ev. auf der BAZL Webseite und /oder im AIP, hab da nicht genauer nachgeforscht).

Bearbeitet von ArminZ
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Spitze Armin.
Vielen Dank für die Hinweise. Was früher mal schön in zwischen zwei Buchdeckeln zu finden war braucht heute schon ein Staatsexamen um überhaupt den Text zu finden. :)
Werde mich mal reinhauen.


Gruss

Bill

 

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 Was früher mal schön in zwischen zwei Buchdeckeln zu finden war braucht heute schon ein Staatsexamen um überhaupt den Text zu finden.  :)
 

 

Sehe ich anders: Früher hatte kaum jemand Zugriff auf die Originaldokumente und hat auch nicht wirklich hinterfragt, wenn eine "Respektsperson" - und eine solche war z.B. mal der Fluglehrer - oder ein Lehrbuch behauptet hat, dass beim Fliegen grundsätzlich die 0,0 Promille Grenze gilt.

 

Heute suchen die Leute selber im Internet, um irgendeinen Gesetzestext zu finden der voll von Fachbegriffen steckt und diskutieren dann (ernsthaft!) darum, ob SERA.2020 nicht auch so interpretiert werden könne, dass Alkohol nur dann verboten ist, wenn er in der konkreten Situation tatsächlich die Leistungsfähigkeit beeinträchtigt*.

 

Florian

 

*Nur um Diskussionen vorzubeugen: Die Antwort ist nein - es geht lediglich darum, ob die Substanz prinzipiell in der Lage ist, die Leistungsfähigkeit zu beeinträchtigen.

Bearbeitet von Chipart
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Heute suchen die Leute selber im Internet, um irgendeinen Gesetzestext zu finden der voll von Fachbegriffen steckt und diskutieren dann (ernsthaft!) darum, ob SERA.2020 nicht auch so interpretiert werden könne, dass Alkohol nur dann verboten ist, wenn er in der konkreten Situation tatsächlich die Leistungsfähigkeit beeinträchtigt*.

Oh weh, der Bürger erdreistet sich, selber ins Gesetz zu schauen und im Ün-ter-net über die Auslegung der Texte zu diskutieren! Blasphemie! Dieses Herrschaftswissen war doch bisher unseren Rechtsverdrehern und Beamten vorbehalten (und den "Fachzeitschriften"). Am besten gleich abschaffen dieses Internet. Könnte sonst noch zu Kompetenzillusion führen.

 

Friedrich

Bearbeitet von F-LSZH
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Um gleich beim Thema zu bleiben:

Das ist alles was ich zu diesem Thema gefunden habe (Achtung nur General Aviation):

SERA.2020 Problematischer Konsum psychoaktiver Substanzen
Eine Person, deren Funktion für die Flugsicherheit von kritischer Bedeutung ist (sicherheitsrelevantes Personal), darf diese Funktion nicht ausüben, während sie sich unter dem Einfluss einer psychoaktiven Substanz befindet, durch die die menschliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird. Den betreffenden Personen ist der problematische Konsum solcher Substanzen in jeglicher Form untersagt.


Ist das denn nun alles? Keine 8-Stunden oder Promille-Limiten? Oder verwechsle ich da etwas mit Kommerziellem Betrieb?
Da stellt sich nun wirklich die Frage wo der "problematische Konsum" anfängt. Bei einigen beginnt ja das Problem erst wenn der Pegel unter ein gewisses Limit fällt  ;) .

Spass beiseite: Hat es sich damit betreffend General Aviation?

Gruss

Bill
 

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(...)

 

Ist das denn nun alles?

Schau mal auf der Seite des BAZL vorbei ("Dokumentation"-"Rechtliche Grundlagen") und wühl mal ein bisschen :-)

Da ist u.a. das Bundesgesetz vom 21. Dezember 1948 über die Zivilluftfahrt aufgeführt. Darin, Art 90bis:

 

4. Tätigkeit an Bord mit beeinträchtigtem Bewusstsein

Wer in angetrunkenem Zustand oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen als Flugbesatzungsmitglied tätig ist, wer sich vorsätzlich einer amtlich angeordneten Blutprobe oder einer zusätzlichen ärztlichen Untersuchung widersetzt oder entzieht oder den Zweck dieser Massnahmen vereitelt,wird mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.

Bearbeitet von ArminZ
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Also in der Schweiz gilt Art. 90bis LFG:

4. Tätigkeit an Bord mit beeinträchtigtem Bewusstsein

Wer in angetrunkenem Zustand oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen als Flugbesatzungsmitglied tätig ist, wer sich vorsätzlich einer amtlich angeordneten Blutprobe oder einer zusätzlichen ärztlichen Untersuchung widersetzt oder entzieht oder den Zweck dieser Massnahmen vereitelt,

wird mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.

Vielleicht auch von Interesse: http://www.kantonsrat.zh.ch/Dokumente/D8ab42850-89b7-470a-9284-271987d2fdc7/R00165.DOC]

 

Friedrich

Bearbeitet von F-LSZH
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Das mit dem Alkohol und Drogen wäre also mal geklärt. Der vielen Paragraphen kurzer Sinn: am besten null Promille auch als Privatpilot.

Das soll wohl verhindern dass man nach der Runway Excursion mit zwei Promille diesen Pegel mit einem gosszügigen Schluck aus der Flasche zu kaschieren versucht.

Vielen Dank für die Hilfe.

Da habe ich gleich noch eine weitere knifflige Frage:

Wo ist die Regelung für Brillenträger zu finden? Insbesondere die Vorschrift eine zweite Brille als Reserve dabei zu haben?

Gruss

Bill

 

Bearbeitet von Sum Ting Wong
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Ok, schon selber gefunden. Mit der Übung kommt's :)


EU 1178/2011
MED.B.070
...
(2) bei der Ausübung der mit der/den geltenden Lizenz(en) verbundenen Rechte muss jederzeit eine Ersatzbrille mit gleicher Korrektur griffbereit sein;

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Um gleich beim Thema zu bleiben:

 

Das ist alles was ich zu diesem Thema gefunden habe (Achtung nur General Aviation):

 

SERA.2020 Problematischer Konsum psychoaktiver Substanzen

Eine Person, deren Funktion für die Flugsicherheit von kritischer Bedeutung ist (sicherheitsrelevantes Personal), darf diese Funktion nicht ausüben, während sie sich unter dem Einfluss einer psychoaktiven Substanz befindet, durch die die menschliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird. Den betreffenden Personen ist der problematische Konsum solcher Substanzen in jeglicher Form untersagt.

 

Ist das denn nun alles? Keine 8-Stunden oder Promille-Limiten? Oder verwechsle ich da etwas mit Kommerziellem Betrieb?

Da stellt sich nun wirklich die Frage wo der "problematische Konsum" anfängt. Bei einigen beginnt ja das Problem erst wenn der Pegel unter ein gewisses Limit fällt  ;) 

 

Spass beiseite: Hat es sich damit betreffend General Aviation?

 

Du bringst zwei Dinge durcheinander:

 

- Beim Fliegen selber gilt wie in SERA.2020 beschrieben immer die 0-Promille Grenze. Du darfst überhaupt nicht unter dem Einfluss einer psychoaktiven Substanz stehen welche in der Lage ist, Deine Leistungsfähigkeit zu beeinträchtigen - auch nicht ein bisschen. Daher braucht es keine anderen Promille-Grenzen. Die "8-Stunden-Regel" war nie eine offizielle Regel! Es ist nur eine Eselsbrücke gewesen, die von einigen Leuten verwendet wurde, um sicher zu stellen, dass sie auch wirklich 0 Promille haben: Unter der Annahme, dass ein gesunder Mensch so zwischen 0,1 und 0,2 Promille pro Stunde abbaut, reichen 8 Stunden aus um auf 0 Promille zu kommen, wenn Du nicht gerade volltrunken warst.

 

Der "problematische Konsum" ist eine zusätzliche Regel! Wenn Du "problematischen Konsum" zeigst, dann darfst Du selbst dann wenn Du gerade mal nüchtern bist kein Flugzeug steuern. Was "problematischer Konsum" ist, ist in Artikel 2 (105) der Verordnung definiert und orientiert sich nahe an der klinischen Definition von Sucht. 

Das Problem hierbei ist in Deutschland, dass viele Ordnungsämter im Zusammenhang mit dem KFZ-Führerschein jeglichen Konsum von THC z.B. schon als problematisch ansehen - das kann auch für Flugscheininhaber Probleme machen.

 

Florian 

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So genau differenziert habe ich das noch nie betrachtet, danke Florian.
Wenn ich Dich richtig verstehe kann also in D ein einmaliger Konsum von THC, auch Wochen vor einem Flug, überspitzt ausgelegt schon so ausgelegt werden dass die Flugtüchtigkeit nicht gegeben ist.

nüchterne Grüsse

Bill

 

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