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24.03.2015 | GWI9525 D-AIPX | A320 | Absturz in der Nähe von Dignes (FR)


eldior

Empfohlene Beiträge

In der Praxis wird bei Unfällen in der westlichen Welt für jede Person von der Versicherung aufgrund der bestehenden Umstände ein Betrag errechnet der die zukünftige Wirtschaftsleistung beinhaltet. Dieser wird dann an Hinterbliebene ausbezahlt. Dies ist unabhängig von der Soforthilfe und dem Haftungsanspruch laut Warschauer Abkommen. 

 

 

Hast Du hierfür irgendwie Beispiel? Ich habe noch von keinem Fall gehört, in dem eine Versicherung ohne Gerichtsurteil signifikant über die 140k aus dem Abkommen von Montreal hinaus bezahlt hätte. Diese Praxis würde ich daher gerne mal sehen. 

 

Abgesehen davon, ist es bei z.B. 35-jährigen ja auch relativ schwer, die zukünftige Wirtschaftsleistung vorher zu sagen - auch das wird man auf Grund der schieren Höhe der Beträge kaum ohne Gericht hinbekommen (da ja Versicherungen auch nicht gerade bekannt sind, bei solchen Entschädigungen besonders großzügig zu sein...).

 

Wir reden ja bei einem 35 jährigen, der wahrscheinlich noch mindestens 33 Jahre erwerbstätig sein würde und heute 60k EUR verdient über mal locker über 3 Mio. EUR incl. zukünftiger Gehaltssteigerungen....

 

Florian 

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Oder einfach schiere wirtschaftliche Notwendigkeit?

 

 

 

Rechtliche Notwendigkeit!

Eine Flugunfalluntersuchung ist nur dazu da die Umstände und Fakten die zu einem Absturz geführt haben zu klären. Die weitere rechtliche Aufarbeitung sowohl in strafrechtlicher als auch in zivilrechtlicher Hinsicht wird nach Abschluss der Flugunfalluntersuchung durchgeführt. Nur weil in diesem Fall der "strafrechtliche verantwortliche Haupttäter" nicht mehr am Leben ist, heisst es noch lange nicht, dass in diesen Bereichen alles geklärt ist.

 

 

Bernhard (LSZH)

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Hast Du hierfür irgendwie Beispiel? Ich habe noch von keinem Fall gehört, in dem eine Versicherung ohne Gerichtsurteil signifikant über die 140k aus dem Abkommen von Montreal hinaus bezahlt hätte. Diese Praxis würde ich daher gerne mal sehen. 

 

Abgesehen davon, ist es bei z.B. 35-jährigen ja auch relativ schwer, die zukünftige Wirtschaftsleistung vorher zu sagen - auch das wird man auf Grund der schieren Höhe der Beträge kaum ohne Gericht hinbekommen (da ja Versicherungen auch nicht gerade bekannt sind, bei solchen Entschädigungen besonders großzügig zu sein...).

 

Wir reden ja bei einem 35 jährigen, der wahrscheinlich noch mindestens 33 Jahre erwerbstätig sein würde und heute 60k EUR verdient über mal locker über 3 Mio. EUR incl. zukünftiger Gehaltssteigerungen....

 

Florian

 

SR111, zB

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SR111, zB

Nein!

 

Bei SR111 haben fast alle Betroffenen geklagt - und zwar in den USA, obwohl der Absturz in Kanada und die Fluglinie in der Schweiz ansässig war - aber zumindest ist der Flieger ja in den USA gestartet.

 

Die Klagen wurden dann zwar soweit das ersichtlich ist per Vergleich ohne Urteil beigelegt, weswegen auch die die tatsächlich gezahlten Entschädigungen nicht öffentlich sind, aber dennoch taugt SR111 gerade nicht als Beispiel dafür, dass man als Geschädigter nicht klagen braucht, weil die Versicherungen ohnehin eine angemessene Entschädigung zahlen - ganz im Gegenteil!

 

Florian

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Ohne Klage kein Vergleich! Ich habe noch keine Stelle in der Diskussion gefunden in der geschrieben wurde man solle von einer Klage absehen. Es geht darum ob der von weitem hergezerrte Zusammenhang mit den USA Sinn macht. Bei SR111 gab es einen direkten Zusammenhang mit den USA als Abflugsort. Bei Germanwings gibt es eigentlich gar nichts was mit den USA zu tun hat.

 

SR111 taugt, denn bevor es zu einer langjährigen Klage kommt wird jeder vernünftige Anwalt der Opfer vertritt auf die damals angebotenen Vergleiche verweisen. Soweit mir bekannt ist sind die wenigen Parteien die bei einem Schreihalsanwalt geblieben sind weit schlechter entschädigt worden. Die Vergleiche waren allesamt ähnlich, egal welcher Gerichtsstand. Jeder vernünftige Anwalt weiss genau so wie die Versicherungen dass im Normalfall bei den langwierigen Klagen am Schluss gleichviel, wenn nicht weniger herausschaut als bei einem Vergleich. Und die Anwendung wie oben beschrieben ist zumindest in der westlichen Welt standard.

 

Nur dazusitzen und Däumchen zu drehen funktioniert allerdings nirgends...

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US-Staatsbürger können immer bei US-Gerichten klagen, egal wo auf der Welt das Unglück geschah. Es liegt dann am Gericht, ob es die Klage zulassen will oder nicht. Das Gericht sieht sich oftmals auch nicht an AGB's bezüglich Gerichtsstand gebunden und entscheidet nach eigenem Ermessen.

Ob US-Staatsbürger an Bord waren, weiss ich nicht.

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Manchmal hilft es, die angebotenen Quellen zu lesen:

 

Im von Adrian verlinkten Artikel steht, dass der Zusammenhang mit den USA der ist, dass die LH-Schule dort eine Tochterschule betreibt ... etwas sehr künstlich, IMO.

 

Der Versuch, sich gütlich zu einigen hat wohl stattgefunden, und laut Hinterbliebenen bietet LH nur 45.000 Euro pro Opfer. Wenn das stimmt, ist es kein Wunder, dass sie jetzt zu härteren Bandagen greifen.

 

Lufthansa selbst spricht - laut diesem Artikel - von 100.000 Euro pro Opfer, was mir immer noch nicht übertrieben grosszügig erscheint.

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 Es geht darum ob der von weitem hergezerrte Zusammenhang mit den USA Sinn macht. 

 

 

Eine Klage in den USA erhöht die Vergleichsbereitschaft der Gegenpartei meist deutlich mehr, als eine Klage in Deutschland...

 

Florian

 

P.S.: Alle Entschädigungszahlen die man so liesst sind totaler Unfug - was wirklich gezahlt wurde wird nie öffentlich...

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  • 1 Monat später...

Ich finde es schrecklich das in der Deutschen Mentalität immer jemand anderes auch noch Bluten muss, damit innerliche Ruhe aufkommt. Warum will man nicht verstehen dass die Psychologie vielleicht sogar die ganze Medizin, nicht die Allzweckmittel hat um jeden Erkrankten, jede Erkrankung und jede Lösung parat zu haben. Nein, lieber müssen wir vollkommen Fremde verklagen, verängstigen und psychisch angreifen und belästigen damit es einem selber besser geht. Einfach nur schrecklich!

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ich glaube, das ist weniger eine Deutsche, als eine menschliche Mentalität...

 

Dani

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Vielleicht ist bei so einer Klage nicht nur "Rache" in irgendeiner Form die Triebfeder sondern wirklich der Wunsch nach Aufklärung. Gerade der Komplex medizinische-psychologische Betreuung in diesem Fall wirft einige ungeklärte Fragen auf. Wahrscheinlich hätte mehr Sensibilität und professionelle Sorgfalt in diesem Bereich die Katastrophe verhindern können. Allgemein, ohne zu sehr in Details gehen zu wollen, die Abgabe von Psychopharmaka und die Patientenführung kann man auch enger gestalten. Als warnendes Beispiel ist dieser Fall sicher für die Zukunft verankert. ich hoffe zumindest....

 

Bernhard (LSZH)

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und dann kommen natürlich neben den menschlichen noch die finanziellen Bestrebungen in Gang. Um juristisch eine (höhere) Entschädigung zu erwirken, muss man zuerst ein möglichst schlimmes menschliches Versagen der angeklagten Personen (juristisch oder natürlich) beweisen.

 

Dani

Bearbeitet von Danix
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...........Um juristisch eine (höhere) Entschädigung zu erwirken, muss man zuerst ein möglichst schlimmes menschliches Versagen der angeklagten Personen (juristisch oder natürlich) beweisen.

 

Dani

Genau um diesen Zusammenhang geht es. Wobei man einen Unterschied zwischen "juristischen Personen" und solchen wie Du und ich machen sollte.

 

Gruß

Manfred

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äh, juristische Personen = Firmen, Institutionen, Verwaltungseinheiten

Natürliche Personen = Menschen

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Warum will man nicht verstehen dass die Psychologie vielleicht sogar die ganze Medizin, nicht die Allzweckmittel hat um jeden Erkrankten, jede Erkrankung und jede Lösung parat zu haben.

Auch das mag durchaus ein Problem sein, aber darum geht es hier doch gar nicht.

 

Wir haben es nicht mit einem Täter zu tun, der sein Leben lang unerkannt suizidgefährdet war und bei dem es die Medizin nicht geschafft hat, ihn richtig zu diagnostizieren (oder gar zu heilen).

 

Der Täter hier war von der Medizin zutreffen diagnostiziert und es gab eine relativ große Anzahl Menschen, die wussten, dass er depressiv und potentiell suizidgefährdet ist.

 

Folgerichtig zielt die Anzeige gegen die Hausärztin auch nich darauf ab, dass sie den Täter falsch diagnostiziert hat, sondern ja genau darauf, dass sie trotz richtiger Diagnose nicht die richtige Reaktion gezeigt hat (auch wieder nicht medizinisch, sondern prozessural).

 

Florian

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äh, juristische Personen = Firmen, Institutionen, Verwaltungseinheiten

Natürliche Personen = Menschen

Ja, diese Begrifflichkeiten sind mir schon geläufig ;)

Manfred

Bearbeitet von DaMane
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......................

Folgerichtig zielt die Anzeige gegen die Hausärztin auch nich darauf ab, dass sie den Täter falsch diagnostiziert hat, sondern ja genau darauf, dass sie trotz richtiger Diagnose nicht die richtige Reaktion gezeigt hat (auch wieder nicht medizinisch, sondern prozessural).

 

Florian

Wobei ich mich nicht nur als Laie bei so einer Diagnose nicht zu weit aus dem Fenster lehnen würde. Oder bist Du der Meinung, Psychoanalyse funktioniert nach einem mathematischen Modell?

 

Gruß

Manfred

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Heute steht man nur aufgrund der Tatsache, dass man existiert und sein Leben lebt mit einem Fuß im Kriminal.

Als Berater ist man immer gefährdet, dass einen ein (Ex)Klient verklagt, weil man angeblich oder auch wirklich (Menschen machen Fehler) "falsch beraten" hat. Letztendlich stellt sich die Firma davor, aber es gab auch schon Fälle wo versucht wurde, die Privatperson - sprich den Berater - zu verklagen, und zwar ohne evidente Fahrlässigkeiten oder so. Das wurde natürlich nichts...

Als Dozent läuft man beispielsweise zunehmend Gefahr, dass einen einzelne empörte StundetInnen beim Rektorat anschwärzen, weil man "politisch inkorrekte" Aussagen getroffen hat (siehe insbesondere Diskussion in den USA).

 

Als Radfahrer auf einem Sportgerät (Rennrad) ist man ohnehin eine "Zeitbombe" und wenn man Babysitter für Freunde oder Verwandte spielt und es passiert was, während ich mal schnell am Locus sitze oder eine Semmel schmiere, ist man wegen verletzter Aufsichtspflichten aber so was von dran. Und geklagt wird schnell, selbst innerhalb von Familien.

Somit babysitte ich prinzipiell nicht, passe auch nicht auf ältere Goofen/Bälger auf, übernehme keine Verantwortung als House- und Gartensitter, wo ich dann verantwortlich gemacht werde, wenn der Zündsler in meiner Obsorge die ganzen öden Buchsbäume befallen hat.

Damit minimiere ich die potentiellen Gefahren im Privatleben und es spricht sich rum; somit habe ich Ruhe. Nennt mich egozentrisch, aber für solche ZeitgenossInnen (potentielle "Ärgermacher") mach' ich keinen Finger krumm! Für liebe Mitmenschen die anerkennen, dass es Unwägbarkeiten, Unglück und auch Leid gibt, jedoch durchaus. Im Job bleibt man auf einem schmalen Grat, das ist halt mal so.

 

Bin kein Versicherungs-Freak, aber man ist heute gut beraten, zwei Rechtschutzversicherungen zu haben, falls eine aussteigt. Läuft nämlich ein Verfahren oder dgl., kann man solange keine neue Abschließen, bis das beendet ist, und man steht ggf. plötzlich im Regen. Somit die zweite Versicherung als Backup. Ist einem Freund passiert, und die erste Vers. ist nicht wegen irgendeinem formalen Kündigungsgrund ausgestiegen, sondern weil die Kosten anstiegen (aber noch unterhalb der Deckelung). Er hat das Verfahren übrigens mit der zweiten Versicherung gewonnen...

 

Schöne Zeiten, die wir da erleben - bald sehen die meisten überall nur mehr Feinde oder Leute, die man verantwortlich für was machen kann...

 

Upps, schon wieder OT. Das Forum wird zu eng für meine Schwadroniererei...

 

so long

Johannes

Bearbeitet von Phoenix 2.0
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  • 9 Monate später...

Wie ich gerade erfahren habe wird der Vater des Co-Piloten am Freitag (Jahrestag zum Unglück) eine Pressekonferenz geben. Er hat einen Gutachter beauftragt welcher Ungereimtheiten aufdecken und der Version der Staatsanwaltschaft widersprechen soll. Soweit, so gut. Einzig als ich gehört habe wer der beauftragte Gutachter ist, wurde ich skeptisch. Tim van Beveren ist vielleicht dem ein oder anderen ein Begriff. Seine Berichte empfinde ich immer reißerisch und auf Bildzeitungsniveau (Tiefpunkt z.b die Öffentliche Kampagne gegen Tuifly wegen fehlender CATIII Zertifizierung auf VCE Flügen und damit verbundener Verspätung).. Auf Tagungen für SMS und CRM haben andere Auditoren ihre Teilnahme abgesagt als sie hörten dass van Beveren teilnimmt.

Für mich ist dies eine schlimme Entwicklung und hoffentlich keine, welche noch tiefere Wunden bei den Angehörigen verursacht.

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Wenn es so einfach wäre hätte die Bildzeitung keine Abonnenten.

Vermutlich wird das Thema noch reißerisch verkauft als es bisher eh wurde. Aber wir werden sehen wo seine Angst schürenden Ausführungen diesmal enden.

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Für mich ist dies eine schlimme Entwicklung und hoffentlich keine, welche noch tiefere Wunden bei den Angehörigen verursacht.

Wenn die Lufthansa erklären darf, dass die von ihnen bezahlten Eignungsprüfer, Fliegerärzte, Fluglehrer, ... und Kollegen des Täters keine Möglichkeit hatten, die psychische Störung des Täters zu erkennen, dann ist es auch das gute Recht der Familie, ihre Version der Geschichte zu erzählen.

 

Gutachter vertreten immer ihre Meinung - und diejenigen die Gutachter beauftragen suchen sich immer einen raus, von dem sie erwarten, dass er ihre Version unterstützen wird. So läuft das nun mal.

 

Floriaj

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Aber eine ziemlich miese Nummer, die PK am 24.3. um 10:30 Uhr abzuhalten... das hätte man auch zu jedem x-beliebigen anderen Zeitpunkt machen können.

der Absturz war am 24.3. um 10:41 Uhr und die Angehörigen werden sich zur gleichen Zeit in einer Trauerfeier am Absturzort befinden und werden im Hinterkopf haben, dass gerade jemand die Dreistigkeit besitzt, den Täter zu schützen.

Unmögliche und beschämende Aktion, bei allem Verständnis für die schwierige Situation der Eltern eines solchen Täters!

Bearbeitet von Johnny
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