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24.03.2015 | GWI9525 D-AIPX | A320 | Absturz in der Nähe von Dignes (FR)


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Nun...

 

Das Thema ist ein schwieriges Feld, aber auch ich würde von einer erweiterten Regelung absehen.

 

Für mich sieht es so aus, daß der Ausbilder da gewaltig gepennt hat!

 

Meine Frau hat vor ca. 3 Jahren eine psychische Erkrankung ausgebildet und mehrere derbe Rückfälle erlitten.

Bei einem Gespräch mit ihrer Psychologin habe ich erfahren, daß sie davon ausgeht, daß mehr als zwei Drittel psychisch kranker Menschen nicht nur ein Leben lang auf unterstützende Psychopharmaka angewiesen sind, sondern auch mehrfach rückfällig werden.

 

Vor dem Hintergrund dieser Informationen sage ich Euch ganz ehrlich: der Mann hätte die Ausbildung nie weiter machen dürfen, denn das Risiko eines Rückfalls ist einfach nicht einzuschätzen!

 

Dazu kommt, daß in der heutigen Zeit leider die "weiche Welle" angesagt ist und es in diesem Bereich viele Menschen gibt, die durch eine Ohrfeige oder ein hartes Gespräch nachhaltig von einer psychologischen Krankheit geheilt worden wären.

 

Wenn wir wochenlang auf dem Teich rumschippern und jegliche Hilfe Tage oder gar Wochen nicht verfügbar ist, dann können wir ein durchdrehendes Besatzungsmitglied nicht mit Psychopharmaka vollstopfen um es ruhig zu bekommen.

Dann hilft teilweise nur die Ohrfeige oder eine harte verbale Gangart.

Dies mußte in meinem Beisein bisher zweimal gemacht werden...und beide Besatzungsmitglieder sind danach nie wieder aufgefallen.

 

Wenn man aber im Bereich der Möglichkeiten ist und die Ausnahme der Gefahrenabwehr rechtlich nicht greift, dann greift unser psychologischer "Eitattei-Kurs" (den ich durch meine Frau kennenlernen mußte) und mir ist keine Person bekannt, die durch die Gabe von Psychopharmaka geheilt wurde.

Geschrieben

In dem mir bekannten Fall hatte der Typ einfach psychologische Probleme und weil die Ärzte ihn trotzdem tauglich geschrieben haben, blieb der Flugschule keine Wahl, als ihn nicht mehr zu unterrichten und die anderen über ihre Bedenken in Kenntnis zu setzen. Das passiert also sehr wohl, es sind immer noch verantwortungsbewusste Menschen am Werk. Gerade bei der LFT wurde trotz der immensen Kosten regelmässig Leute rausgekegelt, sogar im type-rating für die 737 oder den A320, obwohl LH da bereits weit über 200.000 EUR in den Kandidaten investiert hatte.

Geschrieben

Solche Fälle kenne ich auch. Allerdings ging es in allen mir bekannten Fällen (was nicht heisst, dass es keine anderen gibt) darum, dass die Flugschule nicht mehr geglaubt hat, dass der Schüler das Ziel der Ausbildung, also die Fluglizenz, noch erreichen kann. Ich kenne keinen Fall, in dem eine Flugschule sich geweigert hätte, weiter Auszubilden, weil sie Zweifel an der medizinischen Tauglichkeit eines Schülers hatte, der ein gültiges Medical vorweisen konnte.

 

Im hier diskutierten Fall bestanden keine Zweifel daran, dass der Bewerber das Kursziel erreichen kann. Und hätten es sie gegeben, dann wären sie falsch gewesen, da er ja die Prüfung bestanden hat.

 

Nochmal: Ich bin ganz klar der Meinung, dass man einem gewinnorientierten, privatwirtschaftlichen Unternehmen weder gestatten noch vorschreiben kann, dass sie Zweifel an der medizinischen Tauglichkeit von Flugschülern anmelden, welche die zuständigen Stellen (hier sogar wörtlich) in Kenntnis der Sachlage nicht haben.

Wenn das für Flugschulen gelten würde, dann müsste es ja noch viel mehr für komerzielle Flugbetriebe gelten. Stellt euch doch einfach mal vor, was hier los wäre, wenn Fluglinien unliebsame Piloten rauswerfen, mit der Begründung, dass sie plötzlich Zweifel an der psychischen Tauglichkeit haben. Nach der Argumentation hier dürften sie das nicht nur, sondern müssten es sogar...

 

Florian

 

Florian,

 

Du kannst natürlich diese klare Meinung haben.

Es mag auch wieder einmal an Unterschieden der Mentalität liegen. Wie ich weiter oben erwähnt habe, muss nicht alles irgendwo geschrieben stehen.

Wenn der Vorgesetzte (Head of Training im Falle einer Flugschule oder der Chefpilot bei einer Fluglinie) Zweifel an der Flugtauglichkeit eines Schülers oder eines Piloten hat, MUSS er aktiv werden!

Du kannst Dich nicht hinter irgendwelche Paragraphen verstecken. Für solche Entscheide sind unter anderem auch die Führungspositionen da....

Es gibt also durchaus Kollegen, welche ein gültiges Medical Class 1 haben, für einen Flugbetrieb jedoch nicht in Frage kommen. Das hat nichts mit "rausekeln" zu tun....

 

Gruss

Patrick

Geschrieben

Meine Frau hat vor ca. 3 Jahren eine psychische Erkrankung ausgebildet und mehrere derbe Rückfälle erlitten.

Bei einem Gespräch mit ihrer Psychologin habe ich erfahren, daß sie davon ausgeht, daß mehr als zwei Drittel psychisch kranker Menschen nicht nur ein Leben lang auf unterstützende Psychopharmaka angewiesen sind, sondern auch mehrfach rückfällig werden.

 

Vor dem Hintergrund dieser Informationen sage ich Euch ganz ehrlich: der Mann hätte die Ausbildung nie weiter machen dürfen, denn das Risiko eines Rückfalls ist einfach nicht einzuschätzen!

 

Dazu kommt, daß in der heutigen Zeit leider die "weiche Welle" angesagt ist und es in diesem Bereich viele Menschen gibt, die durch eine Ohrfeige oder ein hartes Gespräch nachhaltig von einer psychologischen Krankheit geheilt worden wären.

 

Wenn wir wochenlang auf dem Teich rumschippern und jegliche Hilfe Tage oder gar Wochen nicht verfügbar ist, dann können wir ein durchdrehendes Besatzungsmitglied nicht mit Psychopharmaka vollstopfen um es ruhig zu bekommen.

Dann hilft teilweise nur die Ohrfeige oder eine harte verbale Gangart.

Dies mußte in meinem Beisein bisher zweimal gemacht werden...und beide Besatzungsmitglieder sind danach nie wieder aufgefallen.

 

 

Sorry, aber beide Aussagen sind falsch und echt gefährlich:

 

- Das 2/3 der psychisch kranken Menschen lebenslang Psychopharmaka brauchen ist echter Unsinn. Nur weil eine Frau z.B. ein paar Wochen eine Wochenbettdepression hat, braucht sie nicht ein Leben lang Behandlung, geschweige denn Medikamente. Auch sind Belastungsdepressionen (aka "Burn-Out") gut und vollständig konventionell therapierbar wenn man die entsprechende Umfeldänderung, etc. mit einbezieht. 

- Genauso ist aber Unsinn, dass man eine psychische Erkrankung "mit einer Ohrfeige" heilen könnte. Da sind wir seit Jahrzehnten schlauer. Was aber sicher richtig ist - und was Du wahrscheinlich auch meinst: Nicht jeder, der mal einen Durchhänger hat oder traurig ist, ist gleich psychisch krank. In solchen Fällen können natürlich andere Arten der Motivation helfen....

 

Florian

Geschrieben

Gezeichnet Dr. Florian Chipart :D

Geschrieben

..... muss nicht alles irgendwo geschrieben stehen.

Wenn der Vorgesetzte (Head of Training im Falle einer Flugschule oder der Chefpilot bei einer Fluglinie) Zweifel an der Flugtauglichkeit eines Schülers oder eines Piloten hat, MUSS er aktiv werden!

 

 

Ich möchte ja den sehen, der eine solche Meldung angreift, als nichtig betrachtet oder ohne weitere Untersuchung aufhebt. Auch wenn es nur Ansätze zur Vermutung gibt, welche in diesem Beruf mit Sicherheit eine tiefere Schwelle haben (sollten) als in anderen Berufe. Auch wenn es keinen § dazu gibt.

 

Markus

Geschrieben

Meine Frau hat vor ca. 3 Jahren eine psychische Erkrankung ausgebildet und mehrere derbe Rückfälle erlitten.

Bei einem Gespräch mit ihrer Psychologin habe ich erfahren, daß sie davon ausgeht, daß mehr als zwei Drittel psychisch kranker Menschen nicht nur ein Leben lang auf unterstützende Psychopharmaka angewiesen sind, sondern auch mehrfach rückfällig werden.

 

Vor dem Hintergrund dieser Informationen sage ich Euch ganz ehrlich: der Mann hätte die Ausbildung nie weiter machen dürfen, denn das Risiko eines Rückfalls ist einfach nicht einzuschätzen! [...]

Mal etwas differenzierter: Je nach psychischem Störungsbild ist die Rückfallquote tatsächlich hoch. Aus diesem Grund wird auch eine Psychotherapie welche über die schlimmste Zeit hinausgeht empfohlen. Mit den geeigneten Massnahmen lässt sich ein solcher Rückfall aber abfedern.

Zu den Medikamenten: Das ist völliger Quatsch! Depressionen und Angsterkrankungen z.B. lassen sich gut behandeln und viele Betroffene können die Medikamente nach einiger Zeit absetzen. Was anderes sind z.B. Schizophrenien oder Bipolare Störungen. Hier ist oft eine dauerhafte Medikation nötig.

 

Wenn jemand aber mehrmals psychisch schwer krank war gehört er definitiv nicht ins Cockpit.

 

Dazu kommt, daß in der heutigen Zeit leider die "weiche Welle" angesagt ist und es in diesem Bereich viele Menschen gibt, die durch eine Ohrfeige oder ein hartes Gespräch nachhaltig von einer psychologischen Krankheit geheilt worden [...]

Diese Aussage ist eine Ohrfeige für alle die ernsthaft psychisch krank sind. Wann kommt es endlich in den Köpfen an dass psychische Erkrankungen biochemische Ursachen haben und ebenso wenig wie Migräne durch ein "Reiss dich zusammen" weggehen?

 

[...]und mir ist keine Person bekannt, die durch die Gabe von Psychopharmaka geheilt wurde.

Genauso wenig wie jemand mit einer Schilddrüsenerkrankung durch entsprechende Hormone geheilt wird.

Geschrieben

Ich möchte ja den sehen, der eine solche Meldung angreift, als nichtig betrachtet oder ohne weitere Untersuchung aufhebt. Auch wenn es nur Ansätze zur Vermutung gibt, welche in diesem Beruf mit Sicherheit eine tiefere Schwelle haben (sollten) als in anderen Berufe.

Ah, dann ist ja gut! Dann kann es ja gar nicht passieren, dass ein psychisch kranker Berufspilot Mnschen umbringt. Muss also eine Täuschung sein, dass dies ab und zu passiert.

 

Wann wird denn dann die wahre Ursache des Absturzes von GWI9525 heraus kommen?

 

Florian

Geschrieben

Sorry, aber PSYCHOLOGEN haben in der Behandlung psychisch kranker Menschen aber auch gar nichts verloren. Wenn schon dann hat sich ein PSYCHIATER um solch einen Menschen zu kümmern.

 

Sollten Piloten ernsthaft zu Psychologen gehen müssen können wir auch würfeln und jeder der zweimal hintereinander eine vier hat darf nicht mehr ins Cockpit. Psychologie kann bei CRM helfen, und, sollte der Psychologe tatsächlich etwas von der Fliegerei verstehen ( das ist sehr selten und dann meistens weil er auch noch pilotiert) dann kann er bei einem Screening von Nutzen sein.

 

Statt die Lücken im heitigen System zu schliessen reisst man in Zukunft neue Schlupflöcher auf und wird mit Garantie Leuten das Fliegen verbieten wollen die absolut kein Problem sind nur weil der Herr / die Frau SpezialistIn von der Luftfahrt null Ahnung hat und irgend einen Tick falsch einordnet.

Geschrieben

Es gibt aber auch einige klinische Psychologen mit Spitalerfahrung, die abgesehen von Medikamente verordnen (was sie weder können noch dürfen) ein teilweise mit Psychiatern vergleichbare Erfahrung mit psychisch Kranken haben und in den Softskills bzgl. Gesprächstherapie mithalten können.

Geschrieben (bearbeitet)

Florian: ich stütze mich da auch auf aktuelle Studien, die sogar von bis zu 80% Rückfall-Quote sprechen.
Es wird nämlich therapietechnisch erschreckend wenig getan, vor allem in den Kliniken.

Ich glaube, Ihr habt ein falsches Bild von den Möglichkeiten.
Meine Frau hatte eine depressive Phase (erster Klinikaufenthalt) und fiel von dort aus in eine mittlerweile gemischte schizoaffektive Störung (bis jetzt vier nachfolgende Aufenthalte von 3 bis 11 Wochen).

Meine Recherchen haben ergeben, daß in aller Regel nicht die Ursache, sondern nur die Symptome angegangen werden und zwar durch alle Bevölkerungsschichten.
Die Möglichkeiten der Ärzte sind in den allermeisten Fällen reduziert auf das Verschreiben von Psychopharmaka.

Ab spätestens der zweiten akuten Phase wird die Gabe auf einen Zeitraum von zwischen zwei und fünf Jahren angesetzt.

Und eine depressive Phase darf nicht gleichgesetzt werden mit einer Depression, bei der ein Mensch sein Leben lang krank ist.

Wirkliche Geistes-Krankheiten sind nur sehr selten heilbar :(

Bei Dingen wie dem Burnout-Syndrom und dem posttraumatischen Belastungssyndrom sehe ich die Dinge anders, da dort die Ursachen sehr verschieden sind und auch viel zu viele Menschen simulieren...

Das Durchdrehen aufgrund einer akuten Gefahrensituation (aus dem Auge des Betroffenen) fällt rein medizinisch mit einer akuten, schweren Psychose zusammen.
Dort hilft dann entweder ein Medikament (Diacepam oÄ) oder ein anderes Schockereignis...und das funktioniert durchaus nicht schlecht.

 

PS: die behandelnde Ärztin meiner Frau hat beide Qualifikationen.

 

Bearbeitet von TSC Yoda
Geschrieben (bearbeitet)

Es gibt also durchaus Kollegen, welche ein gültiges Medical Class 1 haben, für einen Flugbetrieb jedoch nicht in Frage kommen. Das hat nichts mit "rausekeln" zu tun....

 

Gruss

Patrick

Wenn das so sein sollte, welchen Zweck erfüllt dieses Medical Klasse 1? Worauf sollte man sich dann überhaupt verlassen?

Ich bin ein Unterstützer von psychologische Teste, wenn diese nach dem Muster aviation expert system, oder auch Schuhfried Test, aufgebaut sind.

Im Falle Andreas Lubitz gibt es übrigens Strafanzeigen gegen die Fliegerärzte, welchen Herr Lubitz nach der Ausheilung seiner Depression 2009 wieder voll fliegertauglich für Klasse 1 geschrieben haben. Ich würde mich nicht getrauen, bei einen Menschen eine psychiatrische Diagnose zu stellen, oder auch Stellung zu irgend welchen Empfehlungen geben, weil ich das Fachgebiet der psychiatrischen Medizin nicht studiert habe. Selbst Psychiater fällt es schwer, in einigen Fällen eine saubere Diagnose zu erstellen.

Die EASA mit der EU fordert psychologische Tests, ich denke inzwischen, auch psychiatrische Untersuchungen währen notwendig. Gute Erfahrung hat die Bundeswehr in Fürstenfeldbruck, weil dort jeder Militärpilot zu Beginn psychologisch und psychiatrisch untersucht wird. Bei Jetpiloten wiederholt sich die psychiatrische Untersuchung.

Bearbeitet von horst1
Geschrieben

Wenn das so sein sollte, welchen Zweck erfüllt dieses Medical Klasse 1? Worauf sollte man sich dann überhaupt verlassen?

...

 

 

Hallo Horst

 

Es scheint mir relativ "einfach" zu sein.

Um ein Medical Class 1 zu erhalten, werden eine Reihe von Tests absolviert. Wie bei jedem Test gibt es Grenzwerte, welche es einzuhalten gibt. Ist man innerhalb dieser Grenzwerte, erhält man meist schon ein Class 1.

Es gibt jedoch auch jede Menge "Erscheinungen", welche eben nicht in Grenzwerten gefasst werden können. Diese sind dementsprechend auch nicht beim Medical - Test "messbar". Dann liegt es in der Einschätzung, des Fliegerarztes eine Entscheid zu treffen. Dazu kann er Spezialisten anfragen oder Gutachten einholen. Gutachten sind jedoch auch wieder "Meinungen" von Spezialisten.

 

Es gibt andere Felder in der professionellen Aviatik, welche man über "Regulierung" und Grenzwerten versucht hat, "objektiv" zu beurteilen. Beispiel?

Language Proficiency Level 4. Nicht jeder, der diesen Eintrag hat, versteht "Englisch".

 

Nicht immer also die "Regulierung" der richtige Weg, ein Problem zu lösen...

 

Gruss

Patrick

Geschrieben

Hallo Horst

Es gibt jedoch auch jede Menge "Erscheinungen", welche eben nicht in Grenzwerten gefasst werden können.

 

Gruss

Patrick

Genau so sehe ich es auch. Der Mensch entwickelt sich aber weiter, ebenso die Technik. Deswegen ist es um so wichtiger, die Grenzwerte zu hinterfragen. Zudem lässt dann aber auch die Tatsache, das Erscheinungen nicht alle in Grenzwerte gefasst werden können, für rechtsanwaltliche Tätigkeiten viel Spielraum. Wenn zum Beispiel ein flugmedizinischer Gutachter schreibt, nach seinen Vorschlag die Fliegertauglichkeit mit der Einschränkung nur alleine, oder mit Fluglehrer zu versehen. Nun liegt es am Fliegerarzt zu entscheiden, was zu tun ist. Hier bleibt viel Spielraum für Interpretation übrig, und oft werden dann die Rechtsanwälte bemüht, im Interesse des Piloten ein Gerichtsurteil zu bewirken.

Auslöser dieses speziellen Forumbeitrags war der Germanwingsabsturz, welcher bekanntermassen durch einen an Depressionen erkrankten Piloten verursacht wurde. Auf welcher wissenschaftlichen, validierten Grundlage konnte der psychiatrische Sachverständige 2009 den Herrn Lubitz eine vollständige Ausheilung seiner doch starke Depression bescheinigen? Wurde überhaupt der Auslöser dieser Depression erkannt? Eine Depression kann jeden Piloten, Berufspilot wie auch Privatpilot, treffen. Daran sollte jeder denken. Wie will man da Grenzwerte, vergleichbar wie in der Mathematik, festlegen, ab wann jemand fliegeruntauglich wird? Hier geht es abzuwägen bei den Individualinteressen des Piloten zur freien Willensentscheidung und Berufswahl, oder Freizeitgestaltung, und gegenüber der Allgemeinheit vor unfähigen Piloten geschützt zu werden.

Geschrieben

Die exakte Diagnose ist nicht öffentlich bekannt, da laut Untersuchungsbericht die behandelnden Ärzte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht haben sollen. Weiterhin gibt es in der Psychiatrie bei Erstauftreten der Krankheit noch keine exakte definitive Diagnose. So wird z.B. unterschieden zwischen einer depressiven Episode (tritt nur einmal auf) und einer rezidivierenden depressiven Störung. Die erste depressive Episode einer rezidivierenden depressiven Störung wird daher zunächst als "einmalige" depressive Episode diagnostiziert, da man nicht in die Zukunft schauen kann und nicht jede depressive Episode zwangsläufig rezidiviert. Man kann nur diagnostizieren, was man sieht, nicht was vielleicht in Zukunft sein könnte. Typischerweise heilen erste depressive Episoden irgendwann (auch ohne Behandlung) ab. Nur kann es ohne Behandlung bis zu einem Jahr dauern.

 

Ein weiteres Problem ist die der exakten Diagnose. Könnte es eine Persönlichkeitsstörung sein, welche sekundär zu einer depressiven Reaktion führt, könnte es eine toxisch bedingte Ursache haben - es gibt im ICD10 viele Möglichkeiten, einen Befund diagnostisch abzubilden. Der wichtigste Faktor ist dabei der zeitliche Verlauf. Oft wird die tatsächliche Grundkrankheit erst in Rückschau klar (z.B. beim dritten Schub). Oder man lässt zum Zeitpunkt X ein oder zwei Gutachten erstellen, die bringen jedoch bei kurzer Krankheitsgeschichte auch nicht viel mehr, da ausserhalb des Krankheitsschubs die Person normal erscheinen kann - ein Gutachten ist dann am aussagekräftigsten, wenn ein akuter Schub gerade passiert und bereits eine eindrückliche Krankheitsgeschichte besteht.

Geschrieben

Es gibt andere Felder in der professionellen Aviatik, welche man über "Regulierung" und Grenzwerten versucht hat, "objektiv" zu beurteilen. Beispiel?

Language Proficiency Level 4. Nicht jeder, der diesen Eintrag hat, versteht "Englisch".

 

LP ist in der Tat ein gutes Beispiel! Nicht jeder der ein LP 4 hat versteht Englisch, aber jeder der eine reguläre LP 4 Prüfung gemacht hat, kann gut genug englisch, um im Rahmen der fliegerischen Tätigkeit darin zu kommunizieren. 

 

Das Problem ist hier "regulär". Der Prüfer ist in der Regel wirtschaftlich "abhängig" vom Prüfling - zumindest in so weit als dass der Prüfling sich den Prüfer frei raussuchen darf und diesen bezahlt. Jetzt raten wir mal, was mit einem Prüfer passiert, über den sich rumsprach, dass er tatsächlich nur Leuten die Englisch verstehen die LP bescheinigt...

 

Nicht die Regulierung an sich ist das Problem, sondern ein ungeeignetes Prüfwesen. Man sollte als ersten Schritt mal verbieten, dass Prüfer und Prüfling wirtschaftlich voneinander abhängig sein dürfen (nicht direkt und nicht dadurch, dass sie für denselben Arbeitgeber arbeiten). 

 

Florian

Geschrieben

Nocheinmal (ich hatte das vor Monaten im Thread schon erwähnt): Es ist sonderbar, dass über die unvorgesehenen Wartungsarbeiten unmittelbar vor dem Unglücksflug absolut kein Wort im Zwischenbericht erwähnt wird. Am Tage nach dem Unglück gab es in Online-News davon sogar ein Photo-ich glaube es war in Nizza-kurz vor dem Leg nach Barcelona. Es wurden Arbeitem im Fahrwerksschacht des Bugfahrwerks gemacht. Ich bin der Meinung, dass dies im Bericht stehen müsste.

Geschrieben

Es ist sonderbar, dass über die unvorgesehenen Wartungsarbeiten unmittelbar vor dem Unglücksflug absolut kein Wort im Zwischenbericht erwähnt wird. Am Tage nach dem Unglück gab es in Online-News davon sogar ein Photo-ich glaube es war in Nizza-kurz vor dem Leg nach Barcelona. Es wurden Arbeitem im Fahrwerksschacht des Bugfahrwerks gemacht. Ich bin der Meinung, dass dies im Bericht stehen müsste.

 

 

Warum? Wenn es offensichtlich überhaupt keine Relevanz für das Unfallgeschehen hat, dann ist das doch egal? 

 

Es ist völlig unstrittig, dass der Täter das Flugzeug absichtlich in den Berg geflogen hat. Das hat er sicher nicht getan, weil etwas am Fahrwerksschacht nicht stimmte.

 

Florian

  • 2 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)

Opferanwälte klagen in den USA gegen die LH-Flugschule....

 

 

Boah!

Einer muss es ja gewesen sein :wacko: !... Hier in diesem Fall offenbar mit voller Verantwortung die Flugschule!  Hätte sie  den fatalen Mishap  doch Jahre zuvor voraussehen / vorausahnen sollen!

Ein weiterer Präzendenzfall hier, würde ich sagen, eine weitere Umdrehung der (Verantwortungs) Schraube.

Diese ist ja jetzt schon überdreht.

 

Auf was mag das hinauslaufen?

 

Richard

Bearbeitet von Reverser
Geschrieben

Ist aber schon ein, ich nenne es mal, "interessanter Ansatz". Dann müsste ich ja eigentlich die Fahrschule oder wahlweise den Prüfer des Strassenverkehrsamtes des Autofahrers, der mich über den Haufen fährt, auch verklagen können?!

 

Mir ist der Unterschied zum hier diskutierten Fall schon klar, aber irgendwo ist es doch auch absurd, da jetzt noch Millionen rausschlagen zu wollen. Ist es reine Geldgier? Oder purer Schmerz des Verlustes eines Angehörigen und das menschliche Verlangen, einen Schuldigen zu finden und vor allem zu bestrafen? Warum verklagt man dann aber nicht den Arbeitsgeber in Deutschland, sondern die Schule in den USA? Ein Schelm wer böses denkt.

Geschrieben

Mir ist der Unterschied zum hier diskutierten Fall schon klar, aber irgendwo ist es doch auch absurd, da jetzt noch Millionen rausschlagen zu wollen. Ist es reine Geldgier? Oder purer Schmerz des Verlustes eines Angehörigen und das menschliche Verlangen, einen Schuldigen zu finden und vor allem zu bestrafen? 

 

 

Oder einfach schiere wirtschaftliche Notwendigkeit?

 

In dem Flieger sassen viele Menschen, die ihre Familie ernährt haben. Ich weiss ja nicht, wie das bei euch so ist, aber typischerweise reichen Lebensversicherungen nicht aus, um bei Tod des Hauptverdieners in der Familie dem Rest bis zum Rentenalter bzw. bis die Kinder aus dem Haus sind einen unveränderten Lebensstandard zu ermöglichen. Warum sollte man als Opfer dann nicht jede Möglichkeit nutzen, um zumindest den finanziellen Schaden zu kompensieren.

 

Zumal die Klage ja gar nicht so absurd ist: Vor nur ein paar Beiträgen wurde hier im Forum sehr deutlich die Meinung vertreten, dass eine Flugschule zumindest berechtigt ist, bestehende (Ausbildungs-)Verträge einseitig zu brechen, wenn sie entgegen dem Flugmediziner der Meinung ist, ein Kandidat sei medizinisch doch nicht geeignet. Wenn sie das darf aber trotz erkennbarer Anhaltspunkte nicht getan hat, dann muss man schon die Frage stellen dürfen, ob das nicht grob fahrlässig war.

 

Ich gehe zudem davon aus, dass diese Klage nur der Anfang ist: Natürlich wird auch der Flugbetrieb verklagt werden, der Mediziner der das Medical ausgestellt hat, einige der Fluglehrer, die Prüfer und Checker und schliesslich posthum der verantwortliche Captain, der den psychisch untauglichen Copilot alleine das Cockpit überlassen hat - jeder, bei dem es eine Chance gibt, Geld (von der Versicherung) zu bekommen.

 

Würdet ihr eure Kinder, die gerade ihren Vater oder ihre Mutter verloren haben, lieber mit Harz IV (oder zumindest nicht mal der Hälfte des Haushaltseinkommens) aufwachsen lassen, als jeden zu verklagen, von denen es was zu holen geben könnte? Bei den Kindern die beide Elternteile verloren haben, muss das der Vormund nun sogar tun...

 

Florian

Geschrieben (bearbeitet)

In der Praxis wird bei Unfällen in der westlichen Welt für jede Person von der Versicherung aufgrund der bestehenden Umstände ein Betrag errechnet der die zukünftige Wirtschaftsleistung beinhaltet. Dieser wird dann an Hinterbliebene ausbezahlt. Dies ist unabhängig von der Soforthilfe und dem Haftungsanspruch laut Warschauer Abkommen. Von Hartz IV kann nicht die Rede sein. Selbst in den USA wird nach den grossen Schlagzeilen in der Regel ein ähnlich grosser Betrag ausbezahlt. Nur der Anwalt profitiert davon in den USA extra zu klagen. Da man aber nur an einem Ort klageberechtigt ist kann in der Summe ein Verfahren in den USA weniger Ertrag bringen und meistens wesentlich mehr negative Emotionen als der'normale' Weg.

Bearbeitet von Hunter58

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