Danix Geschrieben 1. April 2015 Geschrieben 1. April 2015 Ja, kann man, man könnte auch die Mikro verkleben oder man könnte sämtliche Stromzuführ abschalten (hat im Fall MH370 nicht gaaanz geklappt, Stichwort Satcom). Wenn genügend kriminelle Energie vorhanden ist, kann man alles. Aber: Der Typ hatte nicht im Sinn, die Tat zu verheimlichen. Er musste natürlich damit rechnen, dass man wusste, weshalb er es tat. Sein Ziel war die Bestrafung der Firma, nicht (nur) seinem Leben ein Ende zu setzen. Der Wahnsinn der Tat bestand nicht darin, dass er nicht mehr leben wollte, sondern dass er bereit war 150 Menschen und eine Firma von Weltruf zu zerstören. (Caveat: Wir wissen nichts). Dani 2 Zitieren
DaMane Geschrieben 1. April 2015 Geschrieben 1. April 2015 .................. - Der angesprochene Sinkflug, hätte der zu diesem Zeitpunkt für die Landung eingeleitet werden müssen, oder erst später?.................... Danke, Micha Ca. 5 Minuten nach dem Erreichen der Reiseflughöhe? :unsure: Manfred Zitieren
Flydawg Geschrieben 1. April 2015 Geschrieben 1. April 2015 Miguel, diese Diskussion habe ich dieser Tage mit sehr vielen Linienpiloten geführt. Persönlich, und das bin wirklich ich persönlich, bin ich der Meinung, dass die Grundsatzidee in der jetztigen Situation eigentlich das einzige war, was die Fluggesellschaften von sich aus sofort und ohne grössere Probleme einführen konnten welches zwei der Grundsatzprobleme die dieser und der LAM Unfall aufwirft sofort angehen: 1. Die 2. Person im Cockpit hat die Möglichkeit und auch die primäre Aufgabe, im Fall einer entsprechenden Situation die Tür zu öffnen. Dies hätte BEIDE Fälle mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert. In beiden Fällen schaut es danach aus, als ob die Täter ganz gezielt darauf gewartet haben, dass die allein waren um ihre Tat auszuführen. Wären sie nicht allein gewesen, hätten sie unter Umständen anders gehandelt oder hätten durch die anderen Crewmembers entweder duch die Präsenz oder das öffnen der Tür von Hand daran gehindert werden können. 2. Die FAA hat diese Regel sofort eingeführt, als die Einbruchssicheren Türen aufkamen. Dies mit gutem Grund. Denn nicht nur können diese Türen absichtlich gesperrt werden, die elektrischen Elemente können auch kaputt gehen. Dies würde bedeuten, dass der verbleibende Pilot aufstehen und die Tür von Hand öffnen muss, was heisst, keiner ist am Steuer. Das war der Hauptgrund, wieso die FAA auf dieser Regel bestand als BEDINGUNG für die Einführung der Panzertüren. Dass gleichzeitig auch eine ziemlich einfache und gleichzeitig einleuchtende Methode gefunden wurde, verunsicherte FA's oder auch Passagiere mit dieser Regel zu entlasten ist ein Bonus. Hallo Urs Das ist reine Spekulation. Ein Psychopath mit derart krimineller Energie liesse sich kaum von einem FA aufhalten, aber moeglich dass er sich dann nicht getraut haette. Jetzt fliege ich seit ueber 25 Jahren kommerzielle Airliner, vom Regional Prop, MD, Airbus bis zum B777. Die Firma vertraut uns einen 400 Mio Airliner an mit 400 PAX und wir sind soweit dass eine 20 Jaehrige Junior FA uns ueberwachen muss. Irgendwie wird in diesem Beruf alles immer nur bloeder, angefangen mit den Security und TSA Typen die einen vor dem Flug schikanieren und jetzt hat man nicht mal im Flugzeug selbst seine Ruhe. Muss aber sagen dass mir diese Panzertuere nie sehr sympathisch war gerade wegen den Gefahren. Gerade in letzter Zeit waren so viele Vorfaelle (JetBlue, LAM, Ethiopian, Germanwings etc, vieleicht noch viele Incidents die wir nicht kennen). Etwas muss hier neu ueberdenkt werden damit sowas nie mehr passiert. Nochmals zum FA. Im Fall dass die Elektronik versagt koennte der Pilot kurz aufstehen und die Tuere oeffnen, braucht keine 10 sec, falls der Druck abfaellt oeffnet die Tuere automatisch. Und zur Untersuchung muss ich Dir Recht geben. Erstaunlich dass kaum einer sich beschwert dass hier alles falsch gemacht wurde und Staatsanwaelte haben hier ueberhaupt nichts zu sagen bis der Fall untersucht und abgeschlossen ist. Das ganze war ein Eigentor fuer die Flugindustrie und Piloten. Was wir jetzt haben ist Panik, Angst und Misstrauen. Eigentlich sollten die Verantwortlichen die das verpatzt haben zur Rechenschaft gezogen werden. 5 Zitieren
Gast Geschrieben 1. April 2015 Geschrieben 1. April 2015 ... Der Typ hatte nicht im Sinn..... Ich habe ein gemaltes Schild eines Vaters gesehen, der beim Absturz seine Sohn verlor: Wenn er ein Motiv hatte, wir wollen es nicht wissen.... Auch wenn der Hauch einer theoretischen Möglichkeit besteht, das zum Schluss alles ganz anders war, an den Tagen, an dem er seine psychische Verfassung und Disposition negierte, sich trotzdem für den Pilotenberuf entschied und dann noch zum Schluss unter Belastung trotzdem den Dienst antrat, möglicherweise unter Medikation, hat er seine und die Ideale vieler anderer verraten. Was soll man auch da noch über Motive diskutieren? Bernhard (LSZH) Zitieren
sheckley666 Geschrieben 1. April 2015 Geschrieben 1. April 2015 ... Staatsanwaelte haben hier ueberhaupt nichts zu sagen bis der Fall untersucht und abgeschlossen ist. Wo steht das denn, bitte? Nach allem, was wir wissen, hat es hier überhaupt keinen Unfall gegeben, denn ein Unfall ist etwas, dessen Geschehen niemand wollte. Hier liegt ein Verbrechen vor, und es ist selbstverständlich, dass die Kräfte, die zur Bekämpfung, Aufklärung und Ahndung von Verbrechen da sind, die Federführung übernehmen. Grüsse, Frank 5 Zitieren
DaMane Geschrieben 1. April 2015 Geschrieben 1. April 2015 Naja, der Staat, der wirklich für den Bürger da ist, den habe ich auch noch nicht gesehen. Nur noch kurz, da wir schon ziemlich ins OT abgedriftet sind: Das war und ist zumindest die Idee, die aus heutiger Sicht als einzige wirklich Legitimität hat. Oder würde dir eine sinnvollere einfallen? Aber damit ein Staat wirklich für seine Bürger da sein kann, muß er natürlich funktionieren (können). Ich kann mir z.B. nicht vorstellen, dass der Bürger am Zoll gefilzt werden will, um dann wegen einem eingekauften Artikel wie ein Schwerverbrecher behandelt zu werden. Ist das so? Dann sollte man sofort auf die Barrikaden gehen! :angry: Jeder weiß, daß der Zoll nur dazu befugt ist, Zölle auf zollpflichtige Waren zu erheben. Aber vielleicht müssen Zöllner häufig die Erfahrung machen, daß sie bei ihrer Arbeit tagtäglich von sog. "braven Bürgern" für blöd gehalten werden, und deshalb frustriert sind? Gruß Manfred 1 Zitieren
Flydawg Geschrieben 1. April 2015 Geschrieben 1. April 2015 Wo steht das denn, bitte? Nach allem, was wir wissen, hat es hier überhaupt keinen Unfall gegeben, denn ein Unfall ist etwas, dessen Geschehen niemand wollte. Hier liegt ein Verbrechen vor, und es ist selbstverständlich, dass die Kräfte, die zur Bekämpfung, Aufklärung und Ahndung von Verbrechen da sind, die Federführung übernehmen. Grüsse, Frank ICAO Annex 13 Vorgehen bei einem Flugunfall, zuerst untersuchen, dann anklagen: Vorgang[Bearbeiten]Grobe Zusammenfassung der Vorgehensweise am Beispiel eines Zusammenstoßes zweier Flugzeuge auf einer Start- und Landebahn: Eine Boeing 737 stößt in Düsseldorf auf Runway 23L mit einem Airbus A320 zusammen. Nach den Rettungsmaßnahmen wird ein Team von Sachverständigen an die Unfallstelle (Runway 23L) geschickt. Der Unfallort wird vermessen, photographiert und dokumentiert. Aus beiden Flugzeugen werden die Flugschreiber (genannt Blackboxes) entnommen (Flugdatenschreiber und Stimmenrecorder). In der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung werden die Blackboxes ausgewertet. Die beauftragten Sachverständigen der Strafermittlungsbehörde erstellen ein Gutachten, welches die Unfallursache aufklärt. Die Strafermittlungsbehörde prüft anhand des Gutachtens, ob ein Anfangsverdacht besteht und erhebt erforderlichenfalls gegen den/die Beschuldigten Anklage. Das Gutachten ist nicht für die Öffentlichkeit frei zugänglich. Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung erstellt einen Untersuchungsbericht, welcher die Unfallursache beschreibt und veröffentlicht diesen auf ihrer Homepage. Dieser Untersuchungsbericht ist nach Fertigstellung im Internet für alle frei zugänglich. Zitieren
Danix Geschrieben 1. April 2015 Geschrieben 1. April 2015 Ja, schon richtig Miguel, aber der Staatsanwalt ist von Rechtes wegen dazu verpflichtet einzuschreiten, wenn ein Kapitalverbrechen getan wurde. Dazu gehört bereits ein Verdacht auf eine Straftat. Würde er also jetzt nicht bereits beginnen die Absturzstelle zu sichern, die entsprechenden Prozesse in Gang zu setzen, wie Zeugen befragen oder Hausdurchsuchungen durchführen, würde er eine Amtsverletzung begehen und könnte später belangt werden. Noch schlimmer: Er könnte gewisse Beweise verlieren oder Zeugenaussagen verpassen. Noch einmal: Die gleichzeitige und paralle Untersuchung Staatsanwalt/BEA hat nichts mit einer Doppelspurigkeit oder sogar einem Konkurrenzkampf zu tun, sondern entspricht - meiner persönlichen unwissenden Meinung nach - völlig den normalen Abläufen. Erst wenn es darum geht, dass das BEA Zutritt bekommen muss zu Tatorten, Zeugen, Beweisstücken usw, geht es um den rechtlich korrekten Ablauf der beiden Prozesse. Da dürfte es jedoch ein leichtes sein für die BEA, seine Rechte durchzusetzen, denn ich glaube, eine landesweite Behörde hat - speziell im zentralistischen Frankreich - jederzeit Priorität vor einer regionalen Behörde. Ich bin sicher, dass die das schaffen werden. Nach 1-2 Jahren wird die Untersuchung fertig sein, und erst dann wird der Staatsanwalt die entsprechenden Rechtsverfahren einleiten. Bis dahin ist die Strafverfolgungsbehörde von Rechts wegen verpflichtet, den Fall zu begleiten. Dani Zitieren
sirdir Geschrieben 1. April 2015 Geschrieben 1. April 2015 Ist das so? Dann sollte man sofort auf die Barrikaden gehen! :angry: Jeder weiß, daß der Zoll nur dazu befugt ist, Zölle auf zollpflichtige Waren zu erheben. Aber vielleicht müssen Zöllner häufig die Erfahrung machen, daß sie bei ihrer Arbeit tagtäglich von sog. "braven Bürgern" für blöd gehalten werden, und deshalb frustriert sind?Ich meinte das anders. Ich kann mir schwer vorstellen, dass der 'brave Bürger' überhaupt mal die Einfuhr von Waren, die er in privatem Umfang importiert hätte zollpflichtig haben wollen. Noch weniger, dass da quasi eine Beweisumkehr praktiziert wird. Wenn du mit einer wertvollen Uhr einreist, musst du beweisen, dass du die schon vor der Reise hattest, nicht etwa der Zollbeamte dir, dass du sie im Ausland gekauft hast. Aber lassen wir das, gehört wirklich nicht hier her. 1 Zitieren
Dierk Geschrieben 1. April 2015 Geschrieben 1. April 2015 Bei einem Massenmord gibt es ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit, seitens der ermittelnden Behörden so schnell wie möglich über das Geschehen und den Stand der Ermittlungen aufgeklärt zu werden. In diesem Fall kann der Täter nicht mehr flüchten und eine Wiederholungsgefahr besteht auch nicht, daher gibt es auch kein Grund, die Sachlage, d.h. das wahrscheinlichste Szenario, zu verheimlichen. Immerhin wird dadurch der Kapitän entlastet, der ja sonst möglicherweise den Absturz zu verantworten gehabt hätte. 1 Zitieren
simones Geschrieben 1. April 2015 Geschrieben 1. April 2015 Ich meinte das anders. Ich kann mir schwer vorstellen, dass der 'brave Bürger' überhaupt mal die Einfuhr von Waren, die er in privatem Umfang importiert hätte zollpflichtig haben wollen. Noch weniger, dass da quasi eine Beweisumkehr praktiziert wird. Wenn du mit einer wertvollen Uhr einreist, musst du beweisen, dass du die schon vor der Reise hattest, nicht etwa der Zollbeamte dir, dass du sie im Ausland gekauft hast. Aber lassen wir das, gehört wirklich nicht hier her. Selbstervständlich muss es Behörden geben, die das kontrolieren, ansonsten würden nationale Gesetze zu nichte gemacht. Trotzdem sollte man dem Bürger Freiheiten lassen, ansonsten sind wir in der DDR3.0. Zitieren
sirdir Geschrieben 1. April 2015 Geschrieben 1. April 2015 Selbstervständlich muss es Behörden geben, die das kontrolieren, ansonsten würden nationale Gesetze zu nichte gemacht. Trotzdem sollte man dem Bürger Freiheiten lassen, ansonsten sind wir in der DDR3.0. Und, sind diese Gesetze in deinem Interesse? Aber eben, die Diskussion gehört nicht hier her. Zitieren
Urs Wildermuth Geschrieben 1. April 2015 Geschrieben 1. April 2015 (bearbeitet) Hallo Miguel, . Ein Psychopath mit derart krimineller Energie liesse sich kaum von einem FA aufhalten, aber moeglich dass er sich dann nicht getraut haette. Ich denke das wäre sowohl im Fall des LAM Kapitäns als auch bei diesem Fall recht wahrscheinlich gewesen. Auf eine gewaltsame Auseinandersetzung haben offenbar beide gescheut. Und im Endeffekt geht es primär darum, die Tür aufzukriegen. Die Chance würde ich eher als gut bezeichnen. Bei der FAA herrscht die Regel bereits seit Einbau der Tür. Offenbar haben die sich was gedacht dabei. Muss aber sagen dass mir diese Panzertuere nie sehr sympathisch war gerade wegen den Gefahren. Gerade in letzter Zeit waren so viele Vorfaelle (JetBlue, LAM, Ethiopian, Germanwings etc, vieleicht noch viele Incidents die wir nicht kennen). Etwas muss hier neu ueberdenkt werden damit sowas nie mehr passiert. Richtig. Und die 2 Mann Regel war wohl die am schnellsten, einfachsten umzusetzen und entbehrt auch nicht einer doch recht zwingenden Logik. Eigentlich sollten die Verantwortlichen die das verpatzt haben zur Rechenschaft gezogen werden. Nicht nur die. Leute, die wie diverse Faker und auch Medien bewusst Falschmeldungen verbreitet oder zumindest jegliche Sorgfalt wegliessen gehören meiner Ansicht nach ebenfalls belangt. Diese Art Presse braucht keiner. Bearbeitet 1. April 2015 von Urs Wildermuth 1 Zitieren
Peter Gloor Geschrieben 1. April 2015 Geschrieben 1. April 2015 Ca. 5 Minuten nach dem Erreichen der Reiseflughöhe? :unsure: Manfred Ich dachte immer, das FMS habe die ganze Route schon einprogrammiert, mitsamt dem TOD und der nächsten Level-off Höhe. Da macht es doch keinen SInn, dies, kaum ist der Kapitän weg, das ganze mit Drehen an den Autoflight-Knöpfen zu overriden. Peter (Laie) Zitieren
Danix Geschrieben 1. April 2015 Geschrieben 1. April 2015 (bearbeitet) Ich dachte immer, das FMS habe die ganze Route schon einprogrammiert, mitsamt dem TOD und der nächsten Level-off Höhe. Da macht es doch keinen SInn, dies, kaum ist der Kapitän weg, das ganze mit Drehen an den Autoflight-Knöpfen zu overriden. Genau, es macht keinen Sinn. Der einzige Sinn, zu diesem Zeitpunkt abzusinken, ist sich umzubringen. Wenn die Route ins FMGS einprogrammiert ist, dann errechnet es anhand der Strecke, der Performance-Datenbank (das Flugzeug kennt seine Leistungsdaten wie Geschwindigkeit, Gleitwinkel, Leistung usw selber) und dem eingegebenen Wetter (Wind) wo der TOD (Top of Descent, Ort wo der optimale Sinkflug beginnt) selbständig aus. Das Flugzeug sinkt jedoch nicht selbständig, wenn es den TOD erreicht. Dazu muss der Pilot den Befehl geben. Überfliegt man den TOD, gibt das FMGS eine Warnung heraus (Reduce Speed oder Extend Speedbrakes). Aber es sinkt niemals selber ab. Dani Bearbeitet 1. April 2015 von Danix 6 Zitieren
Johnny Geschrieben 2. April 2015 Geschrieben 2. April 2015 Hallo, eine Frage an diejenigen die sich mit Flugunfalluntersuchung auskennen: Wie wird wohl in diesem Fall die weitere Vorgehensweise sein? Die Trümmer werden soweit wie möglich geborgen und was macht man damit? Ich denke nicht dass man in diesem Fall noch irgendwas zusammensetzen oder rekonstruieren kann? Die Priorität wird auf der Suche nach dem FDR liegen, aber ich denke viel mehr als derzeit bekannt ist wird es nicht mehr zu ermitteln geben? Zitieren
Voni Geschrieben 2. April 2015 Geschrieben 2. April 2015 Aber deswegen die Diskussion aufzugeben - das bringt doch nichts! Wirklich ? 1 Zitieren
Danix Geschrieben 2. April 2015 Geschrieben 2. April 2015 das "Zusammensetzen" mit Hilfe eines Gittermodells im Masstab 1:1 ist eine neuere Erscheinung und wird vor allem bei Unfällen angewandt, wo man die Unfallursache nicht kennt. Ich verbessere mich: Man kennt die Unfallursache nie vor dem Abschluss der Unfalluntersuchung, aber bei den meisten Unfällen hat man am Anfang relativ wenige Hinweise. Eine Untersuchung ist immer unterteilt in verschiedene Spezialfunkionen wie Technik, Human Factors, Wetter, Flughafen/Infrastruktur, Luftverkehrsleitung/ATC/Funkverkehr usw. In jeder dieser Teams gibt es hochprofessionelle Spezialisten die sich nur um ihr Teilgebiet kümmern. Meistens kommt man dann sehr bald - auch mit Hilfe der Recorders - in eine Richtung, in die der Unfall höchstwahrscheinlich gehen wird, weshalb man dann den grössten Aufwand in dieses Spezialteam einsetzt. Beim GWI-Umfall wird sich das BEA (Französische Unfalluntersuchungsbehörde) höchstwahrscheinlich auf die Beweisstücke konzentrieren, die der höchsten Wahrscheinlichkeit des Unfalls zugeordnet werden können: Die Recorder, das Cockpit, die Cockpittüre (Rahmen, Schliessmechanismus, Steuerung usw), dann vor allem die Leiche des Copiloten (Medikamente?) usw, ohne dass natürlich die Untersuchung in allen anderen Teilgebieten gestoppt wird. Am Schluss werden alle diese Teilarbeiten zusammengelegt und die Untersuchungsleitung verfasst den Bericht. Die Teile werden höchstwahrscheinlich nicht auf ein Drahtgittermodell gelegt, aber sie werden katalogisiert und anhand ihrer ursprünglicher Zusammengehörigkeit sortiert (entweder auf einem Hangarboden ausgelegt oder in Kisten gelegt). Dani 2 Zitieren
Danix Geschrieben 2. April 2015 Geschrieben 2. April 2015 Aber deswegen die Diskussion aufzugeben - das bringt doch nichts! Wirklich ? Das muss jeder für sich selber entscheiden. Wie wir hier im Forum sehen, gibt es viele Flugbegeisterte, Interessierte und Laien, die viele Fragen haben. Meiner Meinung ist es viel besser, wenn wir hier eine Plattform haben, um unsere Informationen, Gedanken, Ängste und Hoffnungen zusammentragen, damit wir uns besser eine Meinung bilden können und evtl sogar etwas zu unserer eigenen Sicherheit (als Profi oder als Airline-Kunde) beitragen können. Aus Unwissenheit entsteht Angst, aber auch abstruste Theorien wie all die Verschwörungstheorien. Da ist es viel besser, wenn wir am Ball bleiben. Wenn du für dich entscheidest, dass die Diskussion wertlos ist, dann ist das ok für mich und ich hege keinen Groll. Du kannst ja einfach aufhören dich einzuloggen. Ich auf jeden Fall lerne immer extrem viel aus diesen Diskussionen, es muss nicht mal sein dass ich neue Argumente von anderen Leuten höre, sondern nur dass ich vertief etwas durchdenke, oder noch einmal recherchiere und für mich selber ein paar Gedanken durch gehe. Ich könnte das vielleicht auch im stillen Kämmerlein ohne Internet, aber ich glaube es ist für die Community eine echte Bereicherung, wenn wir hier diskutieren. Dani 14 Zitieren
HRK Geschrieben 2. April 2015 Geschrieben 2. April 2015 (bearbeitet) ICAO Annex 13 Vorgehen bei einem Flugunfall, zuerst untersuchen, dann anklagen: Die beauftragten Sachverständigen der Strafermittlungsbehörde erstellen ein Gutachten, welches die Unfallursache aufklärt. Die Strafermittlungsbehörde prüft anhand des Gutachtens, ob ein Anfangsverdacht besteht und erhebt erforderlichenfalls gegen den/die Beschuldigten Anklage. Das Gutachten ist nicht für die Öffentlichkeit frei zugänglich. Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung erstellt einen Untersuchungsbericht, welcher die Unfallursache beschreibt und veröffentlicht diesen auf ihrer Homepage. Dieser Untersuchungsbericht ist nach Fertigstellung im Internet für alle frei zugänglich. Nein, das muss nicht zwingend in dieser Reihenfolge geschehen. BfU Braunschweig schreibt auf Ihrer Homepage: Die BFU hat die Aufgabe, Unfälle und schwere Störungen beim Betrieb von Luftfahrzeugen in Deutschland zu untersuchen und deren Ursachen zu ermitteln. Nach dem Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei dem Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (FlUUG) wird zu jeder Untersuchung ein Bericht der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) in einer der Art und Schwere des Ereignisses angemessenen Form verfasst. Dieser Bericht verweist auf den ausschließlichen Untersuchungszweck. Danach ist das alleinige Ziel der Untersuchung die Verhütung künftiger Unfälle und Störungen. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen (Hervorhebung durch mich) Die Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen an, sobald genug indizien vorhanden sind. Sie kann dazu Gutachter beauftragen. Die Staatsanwaltschaft muss NICHT abwarten, bis der Bericht vom BfU vorhanden ist. Das ganze kann parallel ablaufen. Bearbeitet 2. April 2015 von HRK 2 Zitieren
AnkH Geschrieben 2. April 2015 Geschrieben 2. April 2015 http://www.20min.ch/ausland/news/story/Lubitz-belog-seine--rzte-27605336 Also war meine zu Beginn gemachte Annahme, dass sich der Copilot nach dem Raussperren des Captains was eingeworfen hat, vielleicht gar nicht mal so falsch. Immerhin ist es möglich, dass er eine Tablette Lorazepam dabei hatte im Flieger resp. vor dem Abflug so eine Pille eingeworfen hatte. Auch tragisch, wenn seine eventuell nur leichte Suizidtendenz von der Pille verstärkt wurde. Ich persönlich finde Psychopharmaka sehr beängstigend... 1 Zitieren
cloudcruiser228 Geschrieben 2. April 2015 Geschrieben 2. April 2015 (bearbeitet) Eine exzellente Kolumne von Sascha Lobo zur derzeitigen Sicherheitsdiskussion: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/germanwings-absturz-sascha-lobo-ueber-die-sicherheitstechnik-a-1026642.html Auszüge aus dem darin thematisierten Brief eines Lufthansa-Piloten: Der Absturz: Es war letztendlich eine Flugzeugentführung. Der Entführer nutzte dazu ein Instrument der Terrorabwehr. Gäbe es keine Panzertür, dann hätte es diesen Absturz nicht gegeben. Diese Tür machte mir schon immer ein mulmiges Gefühl. Das Cockpit wurde zum Tresor. Einen echten Plan B, wenn die Tasten-Codes dieser kleinen Folientastatur mal nicht klappen, weiß ich nicht und darf ich auch nicht wissen. Dieses nachgerüstete 9/11-Geschwür ist Materialisierung eines vergifteten Zeitgeistes, dieses paranoiden Misstrauens […] Die Tür kann auch nicht sehen, auf welcher Seite die Guten oder Bösen sind. Gebaut wurde sie, weil die Bösen per def. Turbane tragen und keine Offiziersstreifen am Jackett. […] Sie bekämpft behördlich geschürte Terrorangst mittels Placeboeffekts, denn sie kann, so oder so, nicht vor gewollter oder ungewollter Fehlbedienung des Flugzeugs schützen. Was demnächst werden soll: eine Vorschrift, dass keiner mehr allein im Cockpit-Panzer sitzen darf! […] Bislang haben die Piloten die Passagiere ausgesperrt, weil man ihnen per Vorschrift zu misstrauen hatte. Mit der "Vier-Augen-Regel" müssen Piloten per Vorschrift demnächst auch ihrem direkten Kollegen misstrauen. Angsthingebung wird umgepolt zu Sicherheitsgefühl. […] Lufthansa wollte zunächst offen darüber nachdenken. Aber der öffentliche Aufschrei zwang sie aus Imagegründen zum Mitfahren auf der Vier-Augen-Regel. Es ist nicht die einzige "Sicherheitsvorschrift", die so entstanden ist. Die nächste Stufe: Piloten-Psychotests. […] Was tut dann der Mensch? Er verstellt sich natürlich und widersetzt sich der willkürlichen Beurteilung, weil […] die Existenzbedrohung durch ein Berufsverbot für den Einzelnen gigantisch ist. Drinnen oder Draußen qua Psychokonformität. Ein totalitäres System. Es trimmt auf Heuchelei statt Wahrhaftigkeit. Schädlich für alles […] nicht nur in der Fliegerei. Bearbeitet 2. April 2015 von Patrick.M 4 Zitieren
Chipart Geschrieben 2. April 2015 Geschrieben 2. April 2015 Eine exzellente Kolumne von Sascha Lobo zur derzeitigen Sicherheitsdiskussion: Es ist eine sehr schlechte Kolumne, weil sie genauso unreflektiert gegen Sicherheitsmassnahmen schiesst, wie andere Kommentatoren dafür eintreten. Muss ich den Sicherheitsgurt im Auto abschaffen, weil es einzelne Fälle gibt, in denen dieser eine Rettung erschwert hat? Muss ich Airbags verbieten, weil es Fälle gibt, in denen Rettungskräfte davon verletzt wurden? Muss ich Türen an Häusern und Wohnungen abschaffen, weil diese in Einzelfällen tatsächlich die Flucht bei Bränden erschwert haben? Alles im Leben (und auch jede Technologie) hat Vor- und Nachteile. Und ohne eine objektive Abwägung der beiden Seiten sollte man nicht über die Sinnhaftigkeit urteilen. Da Hr. Lobo aber offenbar nicht Willens oder nicht in der Lage ist, genau das zu tun bleibt für ihn dieser tragische Vorfall nicht anderes, als eine Projektionsfläche für seine Aversion gegen Vorschriften aller Art. Damit ist er auch nicht besser, als alle anderen, die die vielen Opfer für ihre Zwecke instrumentalisieren wollen. Florian 7 Zitieren
Danix Geschrieben 2. April 2015 Geschrieben 2. April 2015 Das Problem ist doch, dass jeder nur für sich selber schaut: Die, die dafür sind, sind es weil sie Angst vor Terroristen haben, die die dagegen sind, gurkt es an, so einen Aufwand zu betreiben, um auf die Toilette zu gehen. Eine neutrale Bertrachtung wird jedoch von unabhängigen Sicherheitsspezialisten gemacht, wie es die Amis wohl auch nach 9/11 gemacht haben (und logischerweise auch die schweren Nachteile erkannt haben, die sie mit der 2-Personenregel abgeschwächt haben). Die Europäer haben dann wohl gesagt "das geht gar nicht, wir können/wollen uns keine zusätzliche Cabin Attendant leisten" und haben das Gesetz aus kommerziellen Gründen abgeschwächt. Jetzt wird der Fall wieder neu beurteilt und es wird wieder ein Abwägen zwischen sicherheitstechnischen und kommerziellen Interessen geben. Dani 1 Zitieren
sirdir Geschrieben 2. April 2015 Geschrieben 2. April 2015 Naja, auch bei den Amis wird wohl mal etwas gemacht, damit etwas gemacht wird. Wie schon mal gesagt, ohne unabhängige Kontrollgruppe kann man eh nicht sagen, ob eine Aktion erfolgreich war oder nicht. Nicht, wenn es um einen komplexen Sachverhalt gibt. 1 Zitieren
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