Condor555 Geschrieben 16. März 2015 Teilen Geschrieben 16. März 2015 Grüezi mitenand Ich bin Kundenberaterin der Zurich Versicherung und möchte für einen Kunden etwas abklären: Er mietet jeweils eine einmotorige Propellermaschine ca 1200 kg in Florida und er meint, dass dort keine obligatorische Haftpflichtversicherung mit dabei sei. Wir als Versicherung von der Schweiz aus können eine Haftpflichtversicherung auf den Piloten ausstellen, dies jedoch nur in Ergänzung zur obligatorischen des Landes. Jetzt die Frage: Es gibt doch sicher ein Obligarorium in den USA? Wenn ja, wie hoch ist das? Vielen Dank für Eure Antworten Monika Wiedmer Zurich Versicherung Badenerstrasse 530 8048 Zürich 076 563 88 77 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 16. März 2015 Teilen Geschrieben 16. März 2015 Hallo Monika, auch wenn Du ja sicher nicht Deinen Kunden auf Basis von Hörensagen aus dem Internet beraten willst, sondern auch noch mal echte juristische Beratung in Anspruch nehmen wirst (gell ?!?), hier schon einmal ein kurzer Überblick: So wie ich das kenne ist in der Regel das Flugzeug das man in den USA chartert schon (verbindlich) haftpflichtversichert, der charternde Pilot aber nicht. Dass bedeutet, dass für Schäden die der Pilot am Flugzeug verursacht und für die ihn der Vercharterer in Anspruch nimmt nicht zwangsläufig Deckung besteht. Auch dafür, dass die Versicherung des Flugzeuges versucht, ihr Geld vom Piloten zurück zu bekommen, besteht nicht zwangsläufig eine Deckung. Gruss, Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Condor555 Geschrieben 16. März 2015 Autor Teilen Geschrieben 16. März 2015 Hallo Florian Vielen Dank für die Info. Mir geht es grundsätzlich um die Schäden, die mit dem Flugzeug an Dritten verursacht werden können (Haftpflicht) wo er der Meinung war, dass dies nicht obligatorisch sei. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ArcticChiller Geschrieben 16. März 2015 Teilen Geschrieben 16. März 2015 (bearbeitet) Da hat er wohl recht. Ziemlich viele, für uns selbstverständliche, Versicherungen sind in den USA freiwillig. Ich habe eine AOPA Renter's Insurance abgeschlossen, um versichert zu sein beim Flugzeuge mieten. Die Flugschule selbst ist natürlich bereits versichert. Das ist nunmal die sogenannte Freiheit des Amerikaners... :-/ Bearbeitet 16. März 2015 von ArcticChiller Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Volume Geschrieben 16. März 2015 Teilen Geschrieben 16. März 2015 (bearbeitet) Kann es sein, dass es hier eine Verwirrung zwischen Haftpflicht und Gefährdungshaftung gibt? Dass also schuldhaft verursachter Schaden (Pilotenfehler) nicht abgedeckt ist, "unvermeidbarer Schaden" oder wie immer das ein Jurist genau formuliert wenn ein Flugzeug obwohl niemand etwas falsch gemacht oder verbotenes gemacht hat einen Schaden anrichtet, aber sehr wohl versichert ist ? Stichwort: Gefährdungshaftung eines Flugzeughalters (§§ 33 ff. LuftVG) im Gegensatz zur Verschuldenshaftung des Flugzeugführers. Gruß Ralf Bearbeitet 16. März 2015 von Volume Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 16. März 2015 Teilen Geschrieben 16. März 2015 Hier geht in der Tat einiges durcheinander- und das Reinwerfen neuer Begriffe macht es leider nur bedingt besser... Erstmal um das auszuräumen: Das Konzept der Gefährdungshaftung gibt es in beiden Jurisdiktionen und wird auch relativ ähnlich gelebt. Dass bedeutet aber, dass sowohl in den USA als auch hier die Gefährdungshaftung immer subsidiär ist, also nur dann greift, wenn sich kein anderer Haftender findet bzw. dieser nicht in der Lage ist, dem Geschädigten den Schaden zu ersetzen. Ansonsten haftet immer der Schädiger. Unabhängig davon ist das Konzept der Haftpflichtversicherung ein Unterschied in den beiden Ländern. Während es in Deutschland eine Objektversicherung gegen eine abstrakte Gefahr ist (bei der selbst echte Versicherungsexperten Probleme haben, in wenigen Worten zu beschreiben, wann die eigentlich genau zahlt - und wer jetzt schnell was antworten will denke bitte an die möglichen Miete-, Leih-, Gebrauchsüberlassungs- ,... -fälle), ist sie in den USA noch ziemlich genau das, was der Name sagt: Eine Versicherung gegen die sich aus Haftung ergebenden Pflichten. Dort stellt sie also den Versicherungsnehmer von Haftungsansprüchen frei, die gegen ihn gerichtet sind - und eben nur den Versicherungsnehmer bzw. einen vereinbarten Personenkreis und nicht alle Benutzer einer bestimmten Sache. Deswegen gibt es in den USA eben in der Regel keine allgemeine Versicherung gegen "Schäden, die mit dem Flugzeug an Dritten verursacht werden können" wie es die OP im #3 schreibt - das wäre zwar unsere Interpretation einer Halterhaftpflicht aber streng genommen keine Haftpflicht. Stattdessen hat der Halter in den USA eine (verbindliche) Halter-Haftpflicht, die ihn von Haftungsansprüchen die sich aus dem Betrieb des Flugzeuges ergeben freistellt. Der Mieter allerdings wird von dieser Haftpflicht nicht geschützt. Daher trägt er zum einen das Risiko, vom Vermieter auf Schäden an der Mietsache in Anspruch genommen zu werden, als auch von Dritten bei von ihm mit dem Flugzeug verursachten Schäden. Das bei diesen dritten subsidiär auch der Halter haftet, ist für den Dritten zwar extrem relevant, weil im Zweifelsfall die für den Halter obligatorische Haftpflicht einspringt, für den Mieter aber egal - im Zweifelsfall holt sich die Haftpflicht halt das Geld bei ihm. Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Condor555 Geschrieben 17. März 2015 Autor Teilen Geschrieben 17. März 2015 Komplexes Thema, vielen Dank allen ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fm70 Geschrieben 17. März 2015 Teilen Geschrieben 17. März 2015 Was mich ein bisschen verwirrt, ist, dass die Zurich, als "one of the world’s largest corporate insurers with a strong transatlantic capability" und weltweiter "Knowledge Hub" (Zitate von der Zürich-Webseite) zwar seine Ü-Punkte dem angelsächsischen Zeitgeist geopfert hat, aber offenbar keinen Partner in den USA hat, der wirklich weiss, was Sache ist, und seine Kundenberatung stattdessen auf das Halbwissen eines Internetforums stützt. 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Volume Geschrieben 17. März 2015 Teilen Geschrieben 17. März 2015 Hast du jemals mit Versicherungen zu tun gehabt? Dann würde dich wirklich gar nichts mehr wundern... Ich erinnere mich an all die Verwicklungen nach der Einführung der neuen LuftPersV. Erst waren sich alle Versicherungen einig "ist alles abgedeckt, da ändert sich nichts", und dann nach und nach haben sie es auch mal gelesen, und dann bekam man eine "jetzt unbedingt notwendige" Zusatzversicherung nach der anderen angepriesen (z.B. Vorstandshaftplicht zur Abdeckung des "Organisationsverschuldens" etc.) und allerlei Nachilfe (z.B. die Versicherung von Winde und Lepo zahlt selbstverständlich nicht, wenn der Lepo abgefahrene Reifen hat und ein Flugschüler ohne Führerschein ihn lenkt, da grob fahrlässig...) Versicherungen sind wie eine Religion, man muss daran glauben, dann erlaubt es einem ein glücklicheres Leben. Ob man dan tatsächlich dereinst in den Himmel kommt (oder einen Schaden ersetzt bekommt), ist eigentlich erstmal egal. Gruß Ralf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DaMane Geschrieben 17. März 2015 Teilen Geschrieben 17. März 2015 ................ Das bei diesen dritten subsidiär auch der Halter haftet, ist für den Dritten zwar extrem relevant, weil im Zweifelsfall die für den Halter obligatorische Haftpflicht einspringt, für den Mieter aber egal - im Zweifelsfall holt sich die Haftpflicht halt das Geld bei ihm. Florian ....was für den Mieter in diesem Falle überhaupt nicht egal wäre. :o Gruß Manfred Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ready for Takeoff Geschrieben 17. März 2015 Teilen Geschrieben 17. März 2015 (bearbeitet) Hoi Monika (und alle anderen interessierten), es gibt in den USA keine obligatorische Dritthaftpflichtversicherung für Luftfahrzeuge auf nationaler Ebene. Punkt. Wer keine kaufen will, muss auch nicht. Ich kenne kein anderes Land auf der Welt wo das so ist, aber wer innerhalb der Landesgrenzen der USA bleibt muss keine kaufen. Diese Aussage oben bezieht sich auf alle privaten Luftfahrzeuge. Gewisse Gliedstaaten haben minimale Vorschriften, aber die beschränken sich in der Regel auf kommerzielle Anbieter von Passagierflügen oder Airlines. In der Praxis fliegen die wenigsten Flugzeugbetreiber ganz ohne Deckung, schon gar keine Flugschulen die verchartern. Aber wenn die Frage im OP so gestellt ist, und die Versicherungsbedingungen eine obligatorische Dritthaftpflicht voraussetzen, dann ist das für die USA halt nicht gegeben. Mit googeln stösst man auf den Link hier, das hilft für's erste vielleicht schon mal weiter. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass sich jemand noch tiefer mit dieser höchstspannenden Materie auseinandersetzen will, muss man dann schon mehr Zeit und Motivation mitbringen - in USA ist alles was mit Versicherung zu tun hat auf Ebene des Gliedstaates und nicht national geregelt... :) Bearbeitet 17. März 2015 von Ready for Takeoff Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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