F-LSZH Geschrieben 8. März 2015 Geschrieben 8. März 2015 Hallo liebe schweizer Piloten, aufgrund einer Diskussion in einem anderen Forum bin ich ins Grübeln gekommen, ob man als Privatpilot nicht eine Rechtsschutzversicherung haben sollte, die speziell diesen Bereich abdeckt. Auch wenn man sieht, wie schnell es gehen kann, dass man mal unbeabsichtigt einen Fehler macht. Meine Frage ist: Wer hat so eine Versicherung, wenn ja: wo, und gibt es Erfahrungen mit dem "Ernstfall"? Welche Unternehmen bieten überhaupt eine Versicherung an, die speziell auch die Bedürfnisse von Piloten abdeckt? Versicherungsunternehmen dürfen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ja nur Versicherungen verkaufen, wenn sie die entsprechende Lizenz von der FINMA haben, daher ist das Angebot hierzulande wohl etwas eingeschränkt. Das Angebot der AOPA Schweiz mit der DAS habe ich gefunden, nur leider kommt dieses für mich nicht in Frage, da ich meinen EASA-PPL im europäischen Ausland habe, und dort nur BAZL-Lizenzen versichert sind. Auch der Vertragsrechtsschutz ist dort auf Verträge mit Gerichtsstand in der Schweiz beschränkt. Vielleicht ist hier ja auch jemand "vom Fach", in dem Fall nehme ich Angebote auch gerne per PM entgegen. Friedrich Zitieren
Andi W Geschrieben 8. März 2015 Geschrieben 8. März 2015 Guten Morgen Friedrich Der Aeroclub Schweiz bietet seinen Mitgliedern eine Rechtschutversicheung bei der CAP für Fr. 50.00 pro Jahr an. Ob ausländische Lizenzen eingeschlossen sind ?? Gruss und happy landings Andi Zitieren
F-LSZH Geschrieben 8. März 2015 Autor Geschrieben 8. März 2015 Danke Andi, ich habe mal eine Anfrage an den Broker AFS, der hinter dem AeCS-Angebot steht, gesendet. Friedrich Zitieren
MarkusP210 Geschrieben 8. März 2015 Geschrieben 8. März 2015 (bearbeitet) Auch wenn man sieht, wie schnell es gehen kann, dass man mal unbeabsichtigt einen Fehler macht. Deine Frage ist Angesichts des Klimas der Angst welches unsere Behörden durch ihr Gebaren verbreiten durchaus angebracht. Interessanterweise ist bei deren Risikoanalysen noch nie herausgekommen dass sie mittlerweile selbst das grösste Risiko für die Luftfahrt darstellen. Und all denen die jetzt gleich von ungerechtfertigtem Behörden-Bashing sprechen wollen sei der Schwachsinn mit der Language Proficiency in Erinnerung gerufen, welcher wohl Angst und Ungewissheit aber dadurch überhaupt keine Verbesserung in der (wichtigen) Kommunikation unter den Piloten verursacht hat (und immer noch tut). Markus Bearbeitet 8. März 2015 von MarkusP210 Zitieren
Heinz Richner Geschrieben 8. März 2015 Geschrieben 8. März 2015 Ich hatte mal einen Fall in der Kundschaft, da hatten beide Streitpartner dieselbe Versicherungsgesellschaft: Resultat, die Versicherung wollte nicht auch gegen den eigenen Kunden losgehen - es kam zu einem Vergleich, der so auch ohne Rechtschutzversicherung möglich ist. Zudem, eine Versicherung ist auf Einnahmen fixiert und nicht auf Ausgaben. Ist ein Fall nicht 100Pro zu gewinnen, schleicht sich die Rechtschutzversicherung gerne grossräumig zurück. Zitieren
F-LSZH Geschrieben 8. März 2015 Autor Geschrieben 8. März 2015 Darf eine Versicherung denn einfach selbst entscheiden, für welchen Fall sie die Deckung übernimmt und wo nicht? Warum würde die Versicherung dann nicht immer ablehnen? Das klingt grad so als wäre jegliche Zahlung der Versicherung immer eine reine Kulanzfrage. Das muss doch irgendwo auch vertraglich oder im Gesetz geregelt sein. Friedrich Zitieren
Chipart Geschrieben 9. März 2015 Geschrieben 9. März 2015 Darf eine Versicherung denn einfach selbst entscheiden, für welchen Fall sie die Deckung übernimmt und wo nicht? Im Prinzip nicht - was eine Versicherung bezahlen muss und was nicht, steht in Deinem Vertrag. Das Problem bei Rechtschutzversicherungen: Praktisch alle Verträge haben eine Klausel, wonach die Versicherung (u.a.) nicht bezahlen muss, wenn ein Rechtsstreit offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Das ist auch richtig so, weil Du nicht willst, dass Dein Nachbar nur weil er ne Rechtschutzversicherung hat plötzlich anfängt, Dich zu verklagen, weil Dein Haus zu weiss ist ... Allerdings eröffnet das leider auch wieder Interpretationsspielraum - und wenn Du erst (ohne Deckung durch die Versicherung) Deine Versicherung verklagen musst, dass sie eine Klage bezahlt, ... Florian 1 Zitieren
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