Zum Inhalt springen

Die geheimen Tricks der airberlin...


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

 

Nein, die Lösung dieses Problems ist doch so einfach wie sonstwas: Der Kunde bezahlt (wie im sonstigen Geschäftsleben üblich) nachdem die Airline ihre Leistung erbracht hat.

 

Hat die Airline ihre Leistung nicht erbracht, und will trotzdem Geld vom Kunden, dann muss sie vor Gericht ziehen, viel Spaß dabei, Geld für nichterbrachte Leistung einzuklagen. Natürlich muss der Kunde eine Anzahlung leisten, und zwar in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten ohne dass der Flug stattfindet (die ja zweifelsohne auflaufen). Kommt der Flug wie vertraglich vereinbart zustande (nur dann fallen ja die Kosten für Sprit, Verschleiss, Abfertigungs- und Flugsicherungsgebühr, Arbeitszeit der Crew...tatsächlich an), dann muss der Kunde für diese Leistung zahlen. Wird die Airline vertragsbrüchig, dann nicht. Verursacht der Kunde der Airline durch Vetragsbruch einen Schaden (z.B. no show), muss er diesen natürlich ersetzen. Die Airline müsste allerdings nachweisen, welcher Schaden ihr tatsächlich entstanden ist.

 

 

Genau! Und sollte sich dann rausstellen, dass der Kunde doch nicht zahlen kann oder nicht zahlen will, dann muss er die Beförderungsleistung aber unverzüglich zurückgeben! Also den Ganzen Weg vom Ziel- zum Abflugort zurück laufen! Rückwärts! ;-)

 

Das ist genau der Grund, warum es im Geschäftsleben eben in der großen Zahl der Fälle gerade nicht üblich ist, im Nachhinein zu bezahlen: Dir Rückerstattung von Geld ist in der Regel deutlich einfacher (und billiger), als die Rücksendung von Ware oder gar die Rückabwicklung von Dienstleistungen. Im Laden zahlst Du ja auch dann, wenn Du den Karton aus dem Geschäft tragen willst und nicht erst, wenn Du zu Hause probieren konntest, dass der Fernseher funktioniert. 

 

 

 Kommt der Flug wie vertraglich vereinbart zustande (nur dann fallen ja die Kosten für Sprit, Verschleiss, Abfertigungs- und Flugsicherungsgebühr, Arbeitszeit der Crew...tatsächlich an), 

 

Genau! Wenn ein Flug verspätet fliegt, dann ist die Abfertigung kostenlos und die Triebwerke brauchen auch gar keinen Sprit - in so fern wäre es ja auch unfair, wenn die Fluglinie trotzdem Geld haben will.

Zudem ist ja auch echt praktisch, dass die Fluglinie ihr Personal immer erst dann einstellt, wenn sicher gestellt ist, dass ein Flug auch wirklich stattfindet und somit natürlich keine Personalkosten hat, wenn er verspätet ist. 

 

 

Aber ich verstehe Dein Problem gar nicht! Die Lösung ist nämlich am Ende "noch viel einfacher wie sonstwas":

Es steht Dir doch völlig frei, nicht mit solchen Fluglinien zu fliegen, bei denen Du im voraus bezahlen musst. Zumindest NetJets und Co werden Dich - entsprechende Bonität vorausgesetzt - sicher auch per nachträglicher Rechnung befördern.

Wir leben in einem relativ freien Markt! Du kannst mit jeder Fluglinie verhandeln, was auch immer Du an Bedingungen willst. Musst es halt dann auch bezahlen....

 

Florian

Geschrieben

Oh nein. Business Jet Charter wird wie jeder andere Flugzeugcharter grundsätzlich im Voraus bezahlt.

Geschrieben

Oh nein. Business Jet Charter wird wie jeder andere Flugzeugcharter grundsätzlich im Voraus bezahlt.

 

Ich bin mir sicher, dass ist nur eine Frage des Preises und der Solvenz des Kunden...  :D

 

Florian

Geschrieben

Die Jahrespauschale ist vorschüssig zu bezahlen, die Flugabrechnung im Nachhinein. Zumindest in dem mir bekannten Unternehmen.

Geschrieben

 

Genau! Wenn ein Flug verspätet fliegt, dann ist die Abfertigung kostenlos und die Triebwerke brauchen auch gar keinen Sprit - in so fern wäre es ja auch unfair, wenn die Fluglinie trotzdem Geld haben will.

Nein, wenn ein Flug verspätet fliegt, kommt man erst nach dem Meeting an (bei einem verspäteten Zubringer in der Regel mit 24 Stunden Verspätung...), und tritt daher den Flug gar nicht mehr an, weil nicht mehr zielführend.

 

 

Das ist genau der Grund, warum es im Geschäftsleben eben in der großen Zahl der Fälle gerade nicht üblich ist, im Nachhinein zu bezahlen: Dir Rückerstattung von Geld ist in der Regel deutlich einfacher (und billiger), als die Rücksendung von Ware oder gar die Rückabwicklung von Dienstleistungen. Im Laden zahlst Du ja auch dann, wenn Du den Karton aus dem Geschäft tragen willst und nicht erst, wenn Du zu Hause probieren konntest, dass der Fernseher funktioniert. 

Also ich habe Jahrelang in der Produktion gearbeitet, und was immer wir eingekauft haben haben wir erst nach Erhalt einwandfreier Ware bezahlt, welche Dienstleistung wir auch in Anspruch genommen haben, wir haben sie hinterher bezahlt, und unsere Kunden haben (je nach Sonderwünschen die man sonst nicht mehr loswird...) bei der Bestellung 10-20% angezahlt, und den Rest erst bei Erhalt der Ware. Da sie die Ware auf unserem Vorfeld angeworfen und dann auf dem Luftweg mitgenommen haben, haben sie sie praktisch beim "aus dem Geschäft tragen" auf einwandfreien Zustand geprüft. Die meisten haben sich aber ohnehin erstmal eine Einweisung geben lassen, und damit definitiv das Produkt eingehend geprüft bevor sie es bezahlt haben.

 

Gruß

Ralf

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...