Zum Inhalt springen

Die geheimen Tricks der airberlin...


Astra

Empfohlene Beiträge

anbei mal ein Video vom WDR, was deutlich zeigt, dass der unwissende Fluggast(Kunde) nur verar...t wird.

 

http://www.ardmediathek.de/tv/WDR/Aufgedeckt-Die-geheimen-Tricks-von-Air/WDR-Fernsehen/Video?documentId=25798790&bcastId=18198186

 

Vielleicht hilft es dem ein oder anderen, aber ich wünsche es keinem, in so eine Situation erst zu geraten.

Grüße Alex

 

Habe dieses Thema bewusst nicht in die Tv Tipps gesetzt, damit es möglichst viele erreicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist das bei anderen Billigairlines denn eigentlich viel besser in der gleichen Situation?

Also ich für mich zahle lieber etwas mehr und habe auch einen besseren Service.

Wobei die easyJet und Co. nicht immer die günstigsten sind. Ich bin mit einer Normalen Airline schon günstiger nach Berlin geflogen als die Angebote von easyJet.

 

Hans-Ruedi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja, ich hab mal mit Air France ne unangenehme Verspätung erlebt, da wurde ich auch eher angeblafft als freundlich auf meine Rechte hingewiesen... Koffer ging dann auch noch verloren und kam viel zu spät an, um noch zu nützen. Auch da wurde mir keine Entschädigung nachgeworfen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

Ist das bei anderen Billigairlines denn eigentlich viel besser in der gleichen Situation?

Ist das bei einer Premiumairline besser in der gleichen Situation?

Lufthansa last dich ganz genauso auflaufen, lässt dich tief in der Nacht auf einem Flughafen stranden, auf dem weit und breit kein Mitarbeiter mehr zu finden ist, kein Zug oder Bus mehr fährt und die legalen Taxis maximal für das erste Drittel der Passagiere reichen. Mit dem Erfolg, dass man nachts allein in einem illegalen Taxi durch die Wälder rund um Moskau fährt. Ich habe selten im Leben wirklich Angst gehabt, aber in der Nacht definitiv. Und auf Beschwerden bekommt man nur nichtssagende (oder gar unverschämt ignorante) Standardantworten. Mir hat noch nie irgendeine Airline irgendetwas bezahlt. Wenn ich irgendwo über Nacht strande, zahle ich entweder das Hotel am Flughafen selber, oder schlafe im Terminal. Wenn man mal Essens-/Getränkegutscheine bekommt, stellt man fest, das alle Restaurants im Flughafen die diese akzeptieren schon zu haben. Und aus der Lounge wird man nachts auch rausgeschmissen. Und mit dem ersten Morgenflug auf den man abends noch umgebucht wurde kommt man dann morgens doch nicht mit, weil noch ein paar Deadheads und FAs mitfliegen müssen, da lässt man einen Statuskunden mit Businessticket schon mal weitere 3 Stunden warten.

 

Zum Teil finde ich es ja fair, das bei wirklich aussergewöhnlichen Umständen (wenn z.B. ein Eierfällerjeck oder so auf Island ausbricht) die Lasten zwischen Passagier und Airline geteilt warden. Dass die Airline einen dann nicht 3 Tage mit Vollpension im Ritz-Carton einquartiert (inclusive Wellnesspaket im SPA) ist völlig in Ordnung. Es ware auch OK die maximale Entschädigung irgendwie mit dem Ticketpreis zu verknüpfen, bei Verspätung eines €19.99 Fluges €350 Entschädigung zu erwarten, ist wohl etwas weltfremd. Aber die Arroganz und Ignoranz mit der man für gewöhnlich abgespeist und für dumm verkauft wird ist definitiv fehl am Platz. Und völlig unabhängig vom Image der Firma und Preis des Tickets.

 

Gruß

Ralf

Bearbeitet von Volume
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Sendung haben wir auch gesehen. Sie brachte für uns keine neuen Erkenntnisse. Erst recht meine bessere Hälfte, die beruflich mit den Airlines zu tun hat. Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass die blöde Lufthansa nicht besser ist und von Bekannten wissen wir, dass Condor auch so ist.

Scheint also "branchenüblich" zu sein.

Heutzutage muss man sich selber und eigeninitiativ über seine Fluggastrechte informieren und sich selbst wehren. Ggf. mit Anwalt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist das bei einer Premiumairline besser in der gleichen Situation?

Lufthansa last dich ganz genauso auflaufen, lässt dich tief in der Nacht auf einem Flughafen stranden, auf dem weit und breit kein Mitarbeiter mehr zu finden ist, kein Zug oder Bus mehr fährt und die legalen Taxis maximal für das erste Drittel der Passagiere reichen. Mit dem Erfolg, dass man nachts allein in einem illegalen Taxi durch die Wälder rund um Moskau fährt. Ich habe selten im Leben wirklich Angst gehabt, aber in der Nacht definitiv. 

 

Nach langem Mitlesen melde ich mich auch mal wieder. Ralf, was hat dich in diesem illegalen Taxi denn beunruhigt? Ich fahre in Moskau häufig mit 'privaten' Taxis und es ist eigentlich immer ok.

 

Zur Sache: Austrian Airlines hatte bei einer Verbindung DME-VIE-ZRH mal Verspätung aus DME und ich hatte somit den Anschlussflug nach Zürich verpasst. Die ganze Reise ZRH-VIE-DME-VIE-ZRH war ein 250€ Redticket. Als ich in einer Winternacht in VIE gestrandet bin, bekam ich einen Gutschein für ein Abendessen und eine echt komfortable Übernachtung im Airport-Hotel nebenan und konnte selbst auswählen, welchen Flug ich nächstentags nach Zürich nehme. Nach einem freundlichen Brief an die Airline haben sie mir ausserdem innerhalb weniger Tage 400€ überwiesen. Die Welt ist nicht immer böse...

 

Flavio

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

Ralf, was hat dich in diesem illegalen Taxi denn beunruhigt? Ich fahre in Moskau häufig mit 'privaten' Taxis und es ist eigentlich immer ok.

In tiefer Nacht von Domodedowo in die Stadt führt die erste halbe Stunde durch die völlige Pamapa. Wenn da der Fahrer mal kurz auf einem Parkplatz anhält, wo seine Komplizen schon auf ihn warten... Mehrere Kollegen von mir sind in Rusland auf offener Straße ausgeraubt worden. Mir ist in Domodedowo schon in der Immigration-Schlange die Geldbörse aus der Innentasche der Jacke (mit Reissverschluss!) geklaut worden.

Ich fahre auch in Moskau immer "Privattaxi" (Neudeutsch heist diese Art der illegalen Schwarzarbeit wohl "Uber"), aber dieser Fahrer ist mir von einem Russischen Kollegen vermittelt worden, und dem traue ich natürlich (ziemlich kennzeichnend für das heutige Russland: zu Sovietzeiten hat er als Ingenieur Boden-Luft-Raketen entwickelt, heute fährt er illegal Taxi...). Aber einfach so in der tiefen Nacht bei einem Widfremden einsteigen?  Muss nicht sein.

 

 

Die Welt ist nicht immer böse...

Ja, ich habe auch schon mal (bei British Airways) perfektes Krisenmanagement erlebt, man hat mich auf einen eigenen Flug umgebucht, obwohl ich in Gatwick von BA auf AF wechseln wollte (unterschiedliche Tickets) und AF dann im Streik war, und ich in Gatwick gestrandet bin. Wieso sich BA berufen gefühlt hat, ein Problem von AF zu lösen Weiss ich bis heute nicht, aber ich bin ihnen natürlich sehr dankbar. Es ändert aber nichts an meiner Aussage, dass mir noch nie eine Airline Geld gegeben oder eine Übernachtung bezahlt hätte, obwohl sie schon viele Male dazu verpflichtet gewesen wären.

 

bekam ich einen Gutschein für ein Abendessen

Habe ich von Austrian für VIE auch schon bekommen, nachdem die Bordverpflegung zwei Reihen vor mir ausgegangen ist... Hilft aber nichts, bei einer knappen 45 Minuten Verbindung in VIE. Habe ich auch von KLM für AMS schon bekommen, aber so spat abends haben all die Restaurants, die den Voucher akzeptieren schon zu (oben im Foodcourt akzeptiert man sie nicht). Und am nächsten Morgen furs Frühstück ist er bereits verfallen (hat ein Datum drauf...).

 

Aber warum sollen Airlines anders sein, als sonstige Firmen. Jeder mauert erstmal, wohlwissend das niemand halbwegs vernünftiges für €200 vor Gericht ziehen wird. Ich gehe davon aus, das große Schäden umgehend reguliert werden, da man dann davon ausgehen wird, vor Gericht gezerrt zu werden. Manager argumentieren ja sogar, dass sie ihren Aktionären gegenüber verpflichtet sind so zu handeln...

 

Gruß

Ralf

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich für meinen Teil warte seit bald 5 Jahren auf eine Rückerstattung von Steuern und Gebühren seitens der SWISS.. Auch dort genau eine ähnliche Leier, wobei das Vorgehen nicht ganz so perfide war wie es bei airberlin der Fall scheint. Mich haben sie von Anfang an darauf hingewiesen, dass ich Anrecht auf die Rückerstattung aller Abgaben exkl. Ticketpreis habe und mir das weitere Vorgehen beschrieben. Nur wurde dann nie etwas überwiesen trotz zweifacher schriftlicher Abmahnung. Danach wurde es mir schlicht zu blöd, wegen etwas mehr als 100 Stutz noch weiterzugehen.

Darauf wollen sie ja hinaus.. Bin aber seither trotzdem immer mal wieder SWISS geflogen und konnte danach nicht über schlechten Service klagen, im Gegenteil. Sollte fairerweise auch noch erwähnt sein. ;)

Bearbeitet von Raffi
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist das bei anderen Billigairlines denn eigentlich viel besser in der gleichen Situation?

 

Bevor ich auf die Antwort komme, Air Berlin ist schon lange keine Billigairline mehr, sondern eher mit Lufthansa zu vergleichen.

 

Aber ansonsten macht es bei Problemen schon einen Unterschied, ob Du Ryanair/Easyjet gebucht hast oder Lufthansa/Swiss. Ich bin bei LH/LX schon ein paarmal mit Verspätungen, Streichungen, Gepäckverlust und dergleichen konfrontiert worden, und jedesmal war man sehr kulant von der Umbuchung, über die Verpflegung bis zu Entschädigung.

 

Im übrigen würde ich auf die Schilderungen von Ralf (Volume) nicht zu stark schauen, der erlebt auf Flugreisen immer alles was schiefgehen kann gleichzeitig. Was ihm gemäss diversen Einträgen in einer Woche an negativen Erfahrungen mit Fluggesellschaften oder bei Flugreisen so passiert, ist mir oder einem guten Bekannten von mir (CEO eines grösseren weltweit tätigen KMU-Betriebs, ca. 100-150 Geschäftsflüge pro Jahr) im ganzen Leben noch nie passiert.

 

Grüsse,

Ernst

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

ist mir oder einem guten Bekannten von mir (CEO eines grösseren weltweit tätigen KMU-Betriebs, ca. 100-150 Geschäftsflüge pro Jahr) im ganzen Leben noch nie passiert.

Vermutlich weil man als "CEO eines grösseren weltweit tätigen KMU-Betriebs, ca. 100-150 Geschäftsflüge pro Jahr" HON ist...

 

Das schöne ist aber, dass man dank Flightradar24, Flighttracker oder was weis ich gut nachvollziehen kann, was Märchen sind, und was tatsächlich passiert ist ;)

 

Gruß

Ralf

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das schöne ist aber, dass man dank Flightradar24, Flighttracker oder was weis ich gut nachvollziehen kann, was Märchen sind, und was tatsächlich passiert ist ;)

 

Was Verspätungen anbelangt, schon. Aber weder Loungezutritte, noch gewährte Hotelübernachtungen bei Stornierungen, Wartezeiten vor der Security, Gepäckverlust und was sonst noch alles jeweils schiefgeht bei Dir... Ich habe überdies nicht von Märchen gesprochen, nur dass du die Probleme offenbar anziehst  :)

 

Grüsse,

Ernst

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Soweit ich es verstanden habe, bekommt man niemals die Entschädigung "einfach so", oder "in die Hand gedrückt" (ok, ich habe schon anderes erlebt, z.B. von Saudia). Normalerweise muss man seine Ansprüche anmelden. Da das die meisten nicht tun, werden sie auch nichts kriegen. Man muss das rechtzeitig und richtig tun: Schriftlich, wenn nötig eingeschrieben, wenn nötig mit Anwalt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Scheint also "branchenüblich" zu sein.

Heutzutage muss man sich selber und eigeninitiativ über seine Fluggastrechte informieren und sich selbst wehren. Ggf. mit Anwalt.

Kann mir ein Mensch mal eine Branche nennen, in der das nicht üblich ist?

Noch kein Autohersteller hat mir jemals von sich aus eine Entschädigung angeboten, wenn was an meinem Auto nicht funktioniert hat (allerbestenfalls beheben sie das kostenlos), kein Händler hat mir jemals bei einem Gewährleistungsfall angeboten, meine Spritkosten zu übernehmen, um das Gerät zurück zu bringen und kein Handwerker hat je von sich aus den vereinbarten Stundenlohn reduziert, weil er "heute nicht gut war".

 

Unternehmen wollen nun mal Geld verdienen. Und dazu gehört, dass sie es nicht zum Fenster rauswerfen, sondern nur auf Nachfrage rausgeben...

 

Florian

Bearbeitet von Chipart
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

Man muss das rechtzeitig und richtig tun: Schriftlich, wenn nötig eingeschrieben, wenn nötig mit Anwalt.

Das ist eigentlich nicht das, was in der EU Fluggastverordnung steht... Im Gegenteil.

 

 

Damit diese Verordnung wirksam angewandt wird,

sollten die durch sie geschaffenen Verpflichtungen dem

ausführenden Luftfahrtunternehmen obliegen, das einen

Flug durchführt oder durchzuführen beabsichtigt, und

zwar unabhängig davon, ob der Flug mit einem eigenen

Luftfahrzeug oder mit einem mit oder ohne Besatzung

gemieteten Luftfahrzeug oder in sonstiger Form durchgeführt

wird.

Fluggastentschädigungen sind eine BRINGSCHULD der Airlines !

Eben genau, damit sie "wirksam angewandt" wird, und man nicht im Klagejungel stranded.

 

Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen, das Fluggästen

die Beförderung verweigert oder einen Flug annulliert, händigt

jedem betroffenen Fluggast einen schriftlichen Hinweis aus, in

dem die Regeln für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen

gemäß dieser Verordnung dargelegt werden. Ferner wird allen

von einer Verspätung um mindestens zwei Stunden betroffenen

Fluggästen ein entsprechender Hinweis ausgehändigt. Die für

die Kontaktaufnahme notwendigen Angaben zu der benannten

einzelstaatlichen Stelle nach Artikel 16 werden dem Fluggast

ebenfalls in schriftlicher Form ausgehändigt.

Die Airline muss dir klipp und klar sagen (in schrifticher Form aushändigen!), welche Zahlung dir zusteht, welche Rechte du hast, und wo du sie anmelden kannst.

Sie kann nicht von dir erwarten, dass du erst einen Anwalt bemühen must, der rausfindet an wen man sich wenden muss.

 

 

Unternehmen wollen nun mal Geld verdienen. Und dazu gehört, dass sie es nicht zum Fenster rauswerfen, sondern nur auf Nachfrage rausgeben...

Normalerweise gilt auch der Grundsatz, dass man eine Leistung erst nach dem Erbringen bezahlen muss.... Und dann der Leistungserbringer im Zweifelsfalle dem Kunden hinterherlaufen muss, um sein Geld zu bekommen. Nicht umgekehrt. Niemand zahlt in der Autowerkstatt oder beim Zahnarzt Vorkasse.

 

 

Scheint also "branchenüblich" zu sein

Ja, der Deutsche Gesetztgeber hat wohl nach einer allfälligen Parteispende "vergessen" die Verordnung vernünftig in Deutsches Recht umzusetzen. Denn es ist seit langem bekannt (vom LBA so veröffentlicht), dass nur ein Bruchteil der Ansprüche bezahlt wird. Und dabei heist es doch:

 

Die von den Mitgliedstaaten für Verstöße gegen diese

Verordnung festgelegten Sanktionen müssen wirksam,

verhältnismäßig und abschreckend sein.

Scheint die Airlines fürchterlich abzuschrecken...

 

Gruß

Ralf

Bearbeitet von Volume
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Airline muss dir klipp und klar sagen (in schrifticher Form aushändigen!), welche Zahlung dir zusteht, welche Rechte du hast, und wo du sie anmelden kannst.

Wenn Du nicht selbst die entsprechende Vorschrift zitieren würdest, könnte man fast glauben, Du wüsstest es nicht besser:

Die Airline muss Dir keinesfalls sagen, welche Zahlung Dir zusteht, sonden sie muss Dir die Rechte auf Papier geben. Ob und wieviel Dir zusteht musst Du selber rausfinden.

 

Im Film hat die Airline übrigens genau das gemacht: Sie hat dem Passagier ein Merkblatt nebst Kontaktdaten gegeben.

 

Florian

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

Sie hat dem Passagier ein Merkblatt nebst Kontaktdaten gegeben.

Was laut Verbraucherzentrale nur in 10.6% der Fälle passiert...

 

Die Airline muss Dir keinesfalls sagen, welche Zahlung Dir zusteht, sonden sie muss Dir die Rechte auf Papier geben

Und diese Verordnung enthält nicht auf den Cent genau die Entschädigung, die dir zusteht? Aber vielleicht muss man sich ja tatsächlich erst mit einem Anwalt beraten um zu klären, ob der Flug nun 5 Stunden verspätet war, oder man wegen Überbuchung nicht mitgekommen ist. Denn ohne das zu wissen, kann man wohl die zugehörige Entschädingungssume nicht ermitteln....

 

Wo ich dir Recht geben muss, kaum ein Passagier weis, ob Malle nun mehr oder weniger als 1500 km weit weg ist (Großkreisentferung). Könnte sein, das dem Passagier aus Düsseldorf schon €400 zustehen, dem aus Köln/Bonn aber nur €250, bzw. ob dem Kölner der nach Malle fliegt nur €250 zusteht, nach Ibizza aber bereits €400...  Selbst wenn das Ticket nur €19.99 gekostet hat (voll das krasse Schnäppchen).

 

Gruß

Ralf

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja das ist ja eben das Theater. Wenn man eine Entschädigung zu Gute hat, dann soll man die doch bitte einfach kriegen, ohne Jurastudium und Gerichtsshow.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also jedenfalls in der Schweiz ist es ausreichend wenn das Dokument "Übersicht über mögliche Augleichs- und Unterstüztungsleistungen" ausgehändigt wird. (abzurufen auf http://www.bazl.admin.ch/dienstleistungen/passagierrechte/01019/01022/index.html?lang=de). Flughafen-Mitarbeiter sind ja keine Juristen, was auch der Grund ist wieso ich es begrüsse, dass diese den Passagier nicht aufklären müssen. 

Wenn eine Fluggesellschaft in der Schweiz sich weigert die Zahlung zu tätigen, oder sonst mit der Antwort unzufrieden ist (natürlich insofern es 261/2004 betrifft), kann man sich ans BAZL wenden. Die aber keine zivilrechtlichen Anliegen durchsetzen! Übrigens nehmen meisten über 95% der Passagiere das Dokument nicht einmal mit. 

Auch dem Gesetzgeber wird klar gewesen sein, dass es absolut unmöglich ist die Entschädigung direkt auszuhändigen, da in den Meisten Fällen (mal abgesehen von der Crew) niemand von der Airline am Flughafen ist. Aber auch, dass die Angestellten kaum wissen könnten wie hoch die Entschädigung auszufallen hat. 

Meine persönliche Meinung zum Thema ist, wenn die Entschädigungen nicht so horrend hoch wären, würden die Airlines vielleicht auch weniger Theater machen, eine Entschädigung in Form eines Anteils des Flugpreises fände ich angebrachter. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es gibt keine Bringschuld in der Gesetzgebung. Nirgends. Wenn jemand was falsches macht, dann musst du deinen Anspruch einklagen. Wenn es ein Offizialdelikt ist, muss es der Staat tun.

 

Ein Beispiel: Du gehst in die Migros (Edeka, Kaufhof) und kaufst dir ein Kilo Äpfel. Jetzt merkst du dass ein paar davon faul sind. Jetzt kannst du sie entweder wegwerfen oder sie in den Laden zurück bringen. Dort kannst du eine Entschädigung (neue Äpfel oder Arztrechnung) einfordern. Entweder geht der Verkäufer auf deine Klage ein, oder du ergreifst weitere Schritte: Weitere Klage, eingeschrieben, dann per Anwalt.

 

Es gibt keinen anderen Weg. Niemand schenkt dir einfach so Geld. Niemand ist Hellseher. Du musst selber wissen was dir nicht gefällt und was gegen das Gesetz ist. Wir leben nicht im Film Minority Report, wo Gesetzesverstösse automatisch geandet werden, womöglich noch bevor sie begangen wurden.

 

Dani

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

Auch dem Gesetzgeber wird klar gewesen sein, dass es absolut unmöglich ist die Entschädigung direkt auszuhändigen, da in den Meisten Fällen (mal abgesehen von der Crew) niemand von der Airline am Flughafen ist.

Also wenn man als Lufthansa-Kunde in Frankfurt stranded, dann dürfte ein Mangel an LH Angestellten eher das geringere Problem sein...

Die Airlines können einem Problemlos am Flughafen Tickets verkaufen, auch gegen Bargeld, und sie haben dann auch Wechselgeld. Nur für eine Entschädigung (zu der sie gestzlich verpflichtet sind) haben sie kein Bargeld da.

 

Es kann doch nicht komplizierter sein, seinen Gesetzlichen Entschädungspflichten nachzukommen, als einen verlorenen Koffer zu finden.

Einen entsprechenden Schalter am Flughafen haben (meist von einem externen Serviceprovider), und fertig. Kann man sogar beides am selben Schalter anbieten...

 

 

Aber auch, dass die Angestellten kaum wissen könnten wie hoch die Entschädigung auszufallen hat. 

Ich traue einem Angestellten der ein Ticket verkaufen, und dessen Preis aus 40 Buchungsklassen herausfinden kann, auch zu eine der 10 Entschädigungen zu ermitteln. Friedrich Merz kann die betreffende Information für die Airlines ja mal auf einen Bierdeckel schreiben...

Oder sie können es auf die Rückseite des Boardingpasses drucken (dann ist ja bereits das Ziel und die Entfernung bekannt, und es müssen nur noch die Geldbeträge für Nichtbeförderung, und Verspätung  aufgedruckt werden. Zwei Zahlen, nicht gerade überkompliziert. Schon gar nicht im Vergleich zum offensichtlich virtuos beherrschten Tarifgefüge...

 

 

Meine persönliche Meinung zum Thema ist, wenn die Entschädigungen nicht so horrend hoch wären, würden die Airlines vielleicht auch weniger Theater machen

Das war 70 Jahre lang der Zustand, und die Airlines haben genau das selbe Theater gemacht. Das hat ja das Gesetz überhaupt erst auf den Weg gebracht.

 

Und Sorry "horrend hoch" sind €250 für 5 Stunden Verspätung für einen Geschäftsmann nicht, dem in dieser Zeit mindestens €1000 Schaden entstanden sind, und der schon €1000 zuviel für sein Ticket bezahlt hat, nur weil er noch am selben Tag wieder zurückfliegen will.

 

 

Wenn jemand was falsches macht, dann musst du deinen Anspruch einklagen.

Wenn jemand eine vertraglich zugesagte Leistung nicht erbringt, ist er derjenige der Vetragsbrüchig geworden ist. Er kann nicht von dir verlangen, dass du dich jetzt bemühst dein Geld wieder zurückzubekommen.

 

Nein, die Lösung dieses Problems ist doch so einfach wie sonstwas: Der Kunde bezahlt (wie im sonstigen Geschäftsleben üblich) nachdem die Airline ihre Leistung erbracht hat. Hat die Airline ihre Leistung nicht erbracht, und will trotzdem Geld vom Kunden, dann muss sie vor Gericht ziehen, viel Spaß dabei, Geld für nichterbrachte Leistung einzuklagen. Natürlich muss der Kunde eine Anzahlung leisten, und zwar in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten ohne dass der Flug stattfindet (die ja zweifelsohne auflaufen). Kommt der Flug wie vertraglich vereinbart zustande (nur dann fallen ja die Kosten für Sprit, Verschleiss, Abfertigungs- und Flugsicherungsgebühr, Arbeitszeit der Crew...tatsächlich an), dann muss der Kunde für diese Leistung zahlen. Wird die Airline vertragsbrüchig, dann nicht. Verursacht der Kunde der Airline durch Vetragsbruch einen Schaden (z.B. no show), muss er diesen natürlich ersetzen. Die Airline müsste allerdings nachweisen, welcher Schaden ihr tatsächlich entstanden ist.

 

Die immer mehr um sich greifende Vorkassenpolitik hebelt Verbraucherrechte systematisch aus. In der Luftfahrt ist sie soweit ich das sehe schon immer üblich gewesen. Bei einigen anderen Verkehrsmitteln auch, obwohl man bei vielen früher erst gezahlt hat, wenn man die Reise bereits angetreten hat (z.B. Schaffner im Zug). Was aber immerhin Flugstreichungen/Überbuchung bereits abdecken würde.

 

Aber solange eine Airline befürchten muss, mit €10.000 (!!!!boah ist das viel !!!!) Bußgeld belegt zu werden, wenn sie 200 Passagieren ihre €400 nicht bezahlt hat (oh, das sind ja gesparte €80.000) braucht man sich nicht zu wundern, das nichts passiert.

 

Gruß

Ralf

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei einem überwiegenden Grossteil der Geschäfte auf dieser Welt zahlt der Kunde VOR der Leistung.

 

Ach, ja, und bezahlen denn Bahn, Bus und Fährunternehmen den Passagieren auch so eine tolle Entschädigung bei Verspätungen? Oder ist der wirtschaftliche Schaden für den Geschäftsmann bei vier Stunden Verspätung anders weil er ja einen anderen Verkehrsträger nutzt? Wetter gilt ja laut EU beim wetterabhängigsten aller Verkehrsträger nicht als Grund für Verspätungen.

Bearbeitet von Hunter58
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...

Wenn jemand eine vertraglich zugesagte Leistung nicht erbringt, ist er derjenige der Vetragsbrüchig geworden ist. Er kann nicht von dir verlangen, dass du dich jetzt bemühst dein Geld wieder zurückzubekommen.

... 

Gruß

Ralf

Doch, der angeblich oder tatsächlich Geschädigte hat seinen Anspruch einzufordern. Danix hat es bereits im #21 treffend geschrieben. Meines Wissens gibt es Unternehmen, die dies jedoch gerne für Dich gegen Kommission tun würden.

 

Und an "Hunter58", ja die Bahnunternehmen in der EU sind auch verpflichtet Entschädigungen zu bezahlen. Aber auch da, nach Begehren des Geschädigten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei einem überwiegenden Grossteil der Geschäfte auf dieser Welt zahlt der Kunde VOR der Leistung.

Das Normale, und IMHO im ZGB auch mal so geregelt wäre 'Zug um Zug', also gleichzeitig. Es wäre technisch heute ja auch kaum mehr ein Problem bei Kreditkartenkäufen das Geld erst mal zu blockieren und in dem Moment wo der Flieger wirklich startet dann abzubuchen. Aber wahrscheinlich wollen das die Kunden sowieso lieber nicht, weil sie das Gefühl haben sie hätten dann weniger Kontrolle...
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...