Walter Fischer Geschrieben 4. Januar 2015 Teilen Geschrieben 4. Januar 2015 Die Firma stellte anfangs Edelstahlkochsets nebst Zubehör her, vertrieb sie im Direktvertrieb und warb zunächst mit einer lebenslangen Garantie auf die Produkte. Letztere wurde später in Deutschland aufgrund des gesetzlichen Verbotes, längere Garantien zu gewähren, auf 30 Jahre beschränkt. Nun sind unsere Töpfe 40 geworden und glänzen noch, wie am ersten Tag. Dabei werden sie täglich mehrmals eingesetzt. Meine Frau würde sie als erste retten, wenn ein Feuer oder eine andere Katastrophe eine sofortige Hausflucht nötig machen würde. Und nein, es sind nicht die aus dem oberen Tösstal, sondern die mit den 3 magischen Buchstaben und dem dicken Spezialboden. Und ich habe sie vor 40 Jahren selbst vorgeführt in Hausfrauen Versammlungen. Es gibt sie also noch, diese unverwüstlichen Dinge des täglichen Gebrauches und man nähert sich ihnen stets mit dem gebührenden Respekt. Vermutlich werden sie auch mich noch überleben ;-) Gruss Walti 4 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Patrik Wedam Geschrieben 4. Januar 2015 Teilen Geschrieben 4. Januar 2015 Muss zugeben, gegooglet zu haben um es herauszufinden... Bin aber auch jünger und sehe trotzdem verbrauchter aus, als die "unverwüstlichen Dinge des täglichen Gebrauches" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Heiri_M Geschrieben 5. Januar 2015 Teilen Geschrieben 5. Januar 2015 Ich kaufte mal ein Multimeter mit lebenslanger Garantie. Auf meine Frage, wer denn den allfälligen Tod des Multimeters feststellen darf, wusste der Verkäufer keine Antwort.. Denn wenn es nicht mehr geht, kann der Hersteller sagen, dass das ja tot sei und deshalb die Garantie erloschen sei. Wann allerdings ein Kochtopf tot ist, weiss ich auch nicht... 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sirdir Geschrieben 5. Januar 2015 Teilen Geschrieben 5. Januar 2015 Ich kaufte mal ein Multimeter mit lebenslanger Garantie. Auf meine Frage, wer denn den allfälligen Tod des Multimeters feststellen darf, wusste der Verkäufer keine Antwort.. Denn wenn es nicht mehr geht, kann der Hersteller sagen, dass das ja tot sei und deshalb die Garantie erloschen sei. Wann allerdings ein Kochtopf tot ist, weiss ich auch nicht... Ich habe das 'lebenslang' eher auf das Leben des Käufers bezogen, nicht auf das Leben des Geräts... Sonst würde garantiert jeder Hersteller 'lebenslange' Garantie geben. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Heiri_M Geschrieben 5. Januar 2015 Teilen Geschrieben 5. Januar 2015 Diese Möglichkeit hatte ich auch in Betracht gezogen, aber dann müsste der Kunde ja beweisen, dass ER das Gerät gekauft hat, und nicht etwa geerbt oder als Geschenk erhalten hat. Aber es könnte auch die Lebensdauer der Herstellerfirma gemeint sein. Oder die Lebensdauer des jeweiligen Besitzers. Gibt es da Juristen? :-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Walter Fischer Geschrieben 5. Januar 2015 Autor Teilen Geschrieben 5. Januar 2015 Nun, der Tod einer Pfanne ist ein verzogener Boden (Ueberhitzung, meist bei billigen Produkten) und wenn sie anfängt zu "gnappen" auf der Herdplatte. Dann ist kein vernünftiges Kochen mehr möglich, weil die Hitzezufuhr ins Leere geht. Oder ein Griff fällt ab und eine Reparatur würde sich nicht mehr lohnen. Bei unserer kleinen AMC hat sich vor über 10 Jahren eine Verschweissung eines Griffes gelöst. Pfanne nach Rotkreuz gesendet- eine Woche später kam eine nigelnagelneue retour. Dies gratis, wie versprochen ;-) Auf entsprechenden Plattformen im Internet werden immer mal wieder günstige AMC-Occasionen angeboten. Da könnt Ihr bedenkenlos zuschlagen! Gruss Walti Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sirdir Geschrieben 5. Januar 2015 Teilen Geschrieben 5. Januar 2015 Diese Möglichkeit hatte ich auch in Betracht gezogen, aber dann müsste der Kunde ja beweisen, dass ER das Gerät gekauft hat, und nicht etwa geerbt oder als Geschenk erhalten hat. Aber es könnte auch die Lebensdauer der Herstellerfirma gemeint sein. Oder die Lebensdauer des jeweiligen Besitzers. Gibt es da Juristen? :-) Kassenquittung? Ich denke du musst dir schon das Kleingedruckte anschauen. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Unternehmens und es hat da ziemlich freie Hand. Lebensdauer der Herstellerfirma ist eh klar, wenn die pleite ist, wer wollte die Garantie noch übernehmen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Heiri_M Geschrieben 6. Januar 2015 Teilen Geschrieben 6. Januar 2015 Ja Patrick, da hast du sicher recht. In diesen Sachen bin ich halt recht schludrig, bei billigen Geräten werfe ich die Garantiebestimmungen eh gleich weg und hebe allerhöchstens die Gebrauchsanleitung und Kaufquittung auf. Teure Geräte kaufe ich meist von renommierten Herstellern die es sich kaum leisten können, im Kleingedruckten zu gaunern. Zudem sollte man ja das Kleingedruckte besser VOR dem Kauf lesen. Aber ich möchte dies hier nicht weiter vertiefen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Heiri_M Geschrieben 6. Januar 2015 Teilen Geschrieben 6. Januar 2015 einer lebenslangen Garantie auf die Produkte. Letztere wurde später in Deutschland aufgrund des gesetzlichen Verbotes, längere Garantien zu gewähren, auf 30 Jahre beschränkt. Nun sind unsere Töpfe 40 geworden und glänzen noch, wie am ersten Tag. Dabei werden sie täglich mehrmals eingesetzt. Meine Frau würde sie als erste retten, wenn ein Feuer oder eine andere Katastrophe eine sofortige Hausflucht nötig machen würde. Walti, sind das die teuren Pfannen mit den Kupferböden? (Ich verstehe von Pfannen nichts!) Dann wirst Du ja kaum auf Induction Herd umgestellt haben. Nach dem Motto: Dieses neumodische Zeugs da kommt mir nicht in unsere Küche... ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Walter Fischer Geschrieben 6. Januar 2015 Autor Teilen Geschrieben 6. Januar 2015 Hoi Heiri, Die Böden der AMC Pfannen sind aus verschiedenen Stählen in einer Sandwichbauweise aufgebaut und speichern die Wärme recht lang. Zudem genial zum Servieren: Einfach Deckel umgekehrt auf den Tisch stellen und Pfanne reinstellen- hält prima. Und natürlich ist die Firma rechtzeitig auch auf Induktion umgestiegen- schon vor einigen Jahren ;-) Wir haben einen neueren V-Zug Herd mit Glaskeramik und richtig coolen altmodischen Analog Drehschaltern, wie früher. Gruss und "en Guetä"...Das CH Poulet duftet knusprig und saftig aus dem Ofen ;-) Walti 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
holderied Geschrieben 4. Februar 2015 Teilen Geschrieben 4. Februar 2015 Bei einem Glaskeramikherd ist es nicht tragisch wenn der Pfannenboden uneben ist, da die Wärme durch Strahlung übertragen wird (Glaskeramik ist ein miserabler Wärmeleiter). Ich warte immer noch auf eine "Teflon" - Pfanne deren Beschichtung bei vorschriftsmässigen Gebrauch länger als ein Jahr hält. Nach meiner Erfahrung sind die sau-teuren aus Japan da nicht besser wie die M-Budget aus China.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Walter Fischer Geschrieben 8. Februar 2015 Autor Teilen Geschrieben 8. Februar 2015 Hoi holderied, Bereite dieser elenden Warterei ein Ende, indem Du eine Eisenpfanne erstehst; diese gefühlvoll einbrätst, und Dich nach ein paar Wochen einer grandiosen Antihaftbeschichtung erfreust, die jahrzehntelang erhalten bleibt. Die Wahl der Profi's ! Gruss Walti, der Einbrenner ;-) PS. Deine Erben werden sich diese Pfannen via Anwalt erkämpfen ;-) 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hans Mueller Geschrieben 8. Februar 2015 Teilen Geschrieben 8. Februar 2015 Walti, der Einbrenner ;-) De Buyer, what else ... Hans 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Walter Fischer Geschrieben 8. Februar 2015 Autor Teilen Geschrieben 8. Februar 2015 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 10. Februar 2015 Teilen Geschrieben 10. Februar 2015 Diese Möglichkeit hatte ich auch in Betracht gezogen, aber dann müsste der Kunde ja beweisen, dass ER das Gerät gekauft hat, und nicht etwa geerbt oder als Geschenk erhalten hat. Aber es könnte auch die Lebensdauer der Herstellerfirma gemeint sein. Oder die Lebensdauer des jeweiligen Besitzers. Gibt es da Juristen? :-) Die Situation in der Schweiz kann ganz anders sein, aber in Deutschland gilt die "lebenslange Garantie" für die Lebensdauer desjenigen, der den entsprechenden Vertrag mit dem Hersteller geschlossen hat - in der Regel also den Erstkäufer. Wie alle Garantien ist sie in der Regel (dass heisst insbesondere ohne ausdrückliche Zustimmung desjenigen der die Garantie abgegeben hat) nicht verkauf- oder gar vererbbar. Florian 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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