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Landescheinwerfer?


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Geschrieben

Da wir gestern Abend wieder einmal in der Nähe des Flugplatzes waren, hielten wir trotz dem widerwärtigen Wetter kurz an und schauten uns ein paar Landungen auf rwy 14 an. Darunter war ein Flugzeug, bei dem bei stockdunkler Nacht seit dem establishment auf dem ILS 14 bis zum touch down auf der Piste 14 nur die Positionslichter an den Flügelenden und die Beleuchtung des Companyemblems am Seiten eingeschaltet waren. KEIN landing light (Scheinwerfer), die ganze Zeit nicht.

Da uns dies sehr seltsam vorkommt, hier die Fragen: Ist dies in Ordnung so, also darf man das? Ist es nachts nicht aus visuellen Gründen geradezu notwendig, die Landescheinwerfer an zu haben (ja, die Pistenbefeuerung ist nicht zu übersehen, aber trotzdem, die könnte ja auch ausfallen)? Und noch der zweite Aspekt: Da viele Landescheinwerfer auch am gear befestigt sind, müsste da nicht der tower vermuten, dass die gears gar nicht ausgefahren sein könnten und deshalb ein go around anordnen (bei dem die Position der gears vielleicht auch visuell ermittelt werden könnte)?

Geschrieben

Ja, es ist Vorschrift, dass sie eingeschaltet sind, vor allem in der Nacht (aber auch am Tag). Allerdings kann das die Besatzung auch mal vergessen, oder es war schlichtwegs was kaputt (wenn es in der Luft kaputt geht muss man ja trotzdem irgendwann mal landen).

 

Vergessen kommt schon hie und da vor, das ist mir auch schon passiert. Da reisst dir niemand den Kopf ab. Der Tower fragt auch nicht nach. Und es gibt keine "Landescheinwerferpolizei"  :)

Geschrieben
Der Tower fragt auch nicht nach. Und es gibt keine "Landescheinwerferpolizei"  :)

 

Hierbei ist zu ergänzen, dass dies nur in der zivilen Fliegerei der Fall ist. In der militärischen Fliegerei wird keine Landeclearance vergeben, bevor nicht "Gear down, 3 greens" gemolden wird und die Lotsen kontrollieren das auch optisch. In der militärischen Fliegerei würde der TWR bei einem solchen Fall wohl tatsächlich "Landescheinwerferpolizei" spielen und den Piloten darauf hinweisen, damit auch der Lotse sich vom ausgefahrenen Zustand des Fahrwerks überzeugen kann.

Geschrieben

Da viele Landescheinwerfer auch am gear befestigt sind,

Ich glaube, alle grossen Flieger haben diese Lichter hinter Glas in der Flügelnase. Andere haben welche, die im Flügel untergebracht sind und erst in den Luftstrom ausgefahren werden. Am Bugrad hat es Taxi-Lichter.

Peter

Geschrieben

... hielten wir trotz dem widerwärtigen Wetter ...

Hallo,

 

mitunter werde die auch ausgeschaltet wenn das Wetter schlecht ist. Nachts bei starkem Regen oder sogar Schnee, sieht man mit den Landescheinwerfern manchmal weniger als ohne. CAT II/III Anflüge werden Nachts in der Regel auch ohne Landescheinwerfer durchgeführt.

 

Gruss Michael

Geschrieben

Ok danke! Das mit der Verschlechterung der Sicht im Scheinwerferlicht bei Niederschlag überzeugt mich, das kennen wir ja auch vom Autofahren.

 

Nur bleibt jetzt bezüglich Vorschriften ein zwiespältiger Eindruck bestehen, von einer Seite wird "Vorschrift" genannt, von einer anderen Seite wird erwähnt, dass "in der Regel" ohne Scheinwerfer gelandet werden kann...

Geschrieben

Es ist vorgesehen, dass man mit eingeschalteten Landescheinwerfern fliegt, solange man sich unterhalb von 10,000ft bzw. FL100 befindet und dies ist in den SOPs (Standard Operating Procedures) so festgehalten und bindend. Wie Michael geschrieben hat, darf und soll man sie aber ausschalten, wenn man bei Nacht in Wolken oder durch Niederschlag geblendet wird. Vielleicht musste die Crew, die Du "erwischt" hast, laengere Zeit in Wolken fliegen (radar vectors for approach) und hatte sie daher abgeschaltet und spaeter einfach vergessen. So what...happens.

Geschrieben

.......

 

Nur bleibt jetzt bezüglich Vorschriften ein zwiespältiger Eindruck bestehen, von einer Seite wird "Vorschrift" genannt, von einer anderen Seite wird erwähnt, dass "in der Regel" ohne Scheinwerfer gelandet werden kann...

Es kommt eben immer darauf an.

Generell kann man sagen, daß im Bereich Luftfahrt jede "Vorschrift" in dem Moment ihre bindende Wirkung verliert, wenn durch eine Befolgung die Sicherheit für Mensch und Maschine beeinträchtigt wird. In diesem Fall; wenn eingeschaltete Landescheinwerfer die Vorwärtsicht auf die Landebahn beeinträchtigen, oder zur Desorientierung der Besatzung führen (Fatique), dürfen sie selbstverständlich ausgeschaltet bleiben. Alles andere wäre Unsinn.

 

Just my 2 ct....

 

Manfred

Geschrieben

alles klar, leuchtet sozusagen im wahrsten Sinn des Wortes ein: diese starken Scheinwerfer auf die Wolkenwand vor dem Cockpitfenster gerichtet, sind wirklich kontraproduktiv.

 

Besten Dank allen!

Geschrieben

alles klar, leuchtet sozusagen im wahrsten Sinn des Wortes ein: diese starken Scheinwerfer auf die Wolkenwand vor dem Cockpitfenster gerichtet, sind wirklich kontraproduktiv.

 

Besten Dank allen!

Wie Du im Nebel auf der Autobahn auch nicht mit Fernlicht in die weisse Sosse reinbrennst... (im doppelten Sinn). Durch die starke Rückstrahlung verlieren die Piloten in der ansonsten eher dunklen Umgebung im Cockpit die optimale Sichtfähigkeit.

Geschrieben

@DaMane: Ich glaube, dass Du eher "vertigo" als "fatigue" meintest, oder?

Geschrieben (bearbeitet)

@DaMane: Ich glaube, dass Du eher "vertigo" als "fatigue" meintest, oder?

Ooh, da habe ich doch scheinbar was durcheinander gebracht. Danke!

Aber man versteht hoffentlich, was gemeint war. Es sollte tatsächlich Vertigo heissen.

 

Manfred

Bearbeitet von DaMane

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