schmitz Geschrieben 10. Dezember 2014 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2014 Hallo Leute, ich glaube hier sind die erfahrensten Leute um evtl meine Frage zu beantworten. Ich interessiere mich seit geraumer Zeit für einen CRI Class Rating Instructor Lehrgang. Leider gibt es Unklarheiten, die mir weder Luftfahrtbehörden noch LBA oder Bezirksregierungen bisher darstellen oder aufklären können. Kurz um was darf der CRI? FCL905 beschreibt Erteilung Verlängerung und Erneuerungen von Klassenberechtigungen... Meines Erachtens müsste dann die Erstmalige Erteilung der SEP Klassenberechtigungen für beispielsweise einen SPL mit TMG auf PPL-A auch enthalten sein -> weil "Erteilung" FCL1375 sagt ebenfalls "Ersterteiling von Klassenberechtigungen für Lizenzinhaber". Argumentation CRI-MEP darf ja auch einen Ersterwerb der MEP Berechtigung schulen und prüfen. Dann darf der CRI-SEP es ja auch. Nachtflugberechtigung wäre für PPL-A Inhaber auch enthalten, hier ist auch von einem Lehrberechtigten die rede.. Der CRI muss so wie ich es verstanden habe auch nicht in einer ATO tätig werden. Kann mir jemand der sich auskennt evtl mehr Infos geben ? Die Luftfahrbehörden haben sich auf schriftliche Anfrage bisher nicht gemeldet und auf Anruf nur gesagt das müsse man genauer in Erfahrung bringen, doch dies ist auch schon Wochen her... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DaMane Geschrieben 11. Dezember 2014 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2014 (bearbeitet) Es gibt z.Z. auch im Netz kaum was zu finden, außer den Aussagen von Ausbildungsbetrieben, die selbst CRI-Kurse anbieten. Diese hier z.B.:http://www.pilot-training-europe.com/einweisungsberechtigung-cri/ Gruß Manfred Bearbeitet 11. Dezember 2014 von DaMane Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 11. Dezember 2014 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2014 (bearbeitet) Meines Erachtens müsste dann die Erstmalige Erteilung der SEP Klassenberechtigungen für beispielsweise einen SPL mit TMG auf PPL-A auch enthalten sein -> weil "Erteilung" FCL1375 sagt ebenfalls "Ersterteiling von Klassenberechtigungen für Lizenzinhaber". Argumentation CRI-MEP darf ja auch einen Ersterwerb der MEP Berechtigung schulen und prüfen. Dann darf der CRI-SEP es ja auch. Nachtflugberechtigung wäre für PPL-A Inhaber auch enthalten, hier ist auch von einem Lehrberechtigten die rede.. Bin mir nicht sicher, ob ich Deine Frage richtig verstehe. Der CRI darf zum Erwerb von Klassenberechtigungen schulen, nicht zum Erwerb von Lizenzen. Voraussetzung ist also stets, dass der Schüler die entsprechende Lizenz schon hat. Was ist daran besonders unklar? Deine Beispiele verwirren leider etwas: - Die Nachtflugberechtigung ist keine Klassenberechtigung. Also darf das ein CRI nicht schulen - Keine Ahnung, was genau Du mit einem "SPL mit TMG auf PPL-A" meinst, aber ich versuche das mal auseinander zu nehmen: - PPL-A ist, wenn Du den alten deutschen PPL meinst, kein EASA-Begriff. Daher ist das für die Rechte eines EASA-CRI ziemlich irrelevant. - Bei einem Inhaber eines EASA-PPL(A), der kein CR SEP hat, kann ein CRI eine Ausbildung zum Erwerb eines CR SEP machen. Allerdings dürfte das recht selten vorkommen. - Eine EASA-SPL kennt kein Class-Rating SEP (unabhängig davon, ob der Inhaber ein Class Rating TMG hat). Deswegen kann ein CRI diesen auch nicht zum Erwerb eines Class Ratings SEP schulen. Der Schüler müsste erst bei einem FI die Ausbildung zum Erwerb des PPL (oder CPL/ATPL) machen bevor er dann bei einem CRI die Ausbildung für das CR SEP machen kann - allerdings ist das ein sehr theoretischer Weg, weil er in der PPL-Ausbildung das CR SEP gleich mit machen wird. Praktisch gibt es deswegen bei der Neuerteilung nur eine wirkliche Fallkonstellation, bei der ein CRI im Bereich SEP wirklich aktiv werden kann: CPL/ATPL-Inhaber, deren CR-SEP vor Ewigkeiten verfallen ist, weil sie nur großes Blech mit TR fliegen, aber später irgendwann dann doch wieder Grasshüpfer fliegen wollen und daher ein CR-SEP machen. Diese können vom CRI (SEP) ausgebildet werden. Der CRI muss so wie ich es verstanden habe auch nicht in einer ATO tätig werden. Kann mir jemand der sich auskennt evtl mehr Infos geben ? Das natürlich nicht. Aber bitte FCL.725(A) beachten. Während der CRI natürlich (theoretisch) nicht zwingend an einer ATO arbeiten muss, muss der Bewerber um die CR einen Ausbildungskurs an einer ATO absolvieren. Der Markt für CR-Training ausserhalb von ATOs sollte daher relativ überschaubar sein... Florian Bearbeitet 11. Dezember 2014 von Chipart Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schmitz Geschrieben 11. Dezember 2014 Autor Teilen Geschrieben 11. Dezember 2014 Der Gedanke dahinter war das man ja bisher einen PPL-C hatte der auch ein TMG eingetragen haben konnte. Und der konnte soweit ich weiß auch von PPL-C TMG auf PPL-A nat mit CRI geschult werden und dann von PPL-A nat. Zu FCL PPL-A Vorrausgesetzt es wurde der CVFR Teil und SEP bis 2t MTOW geschult von CRI. Dass NVFR keine Klassenberechtigung ist weiß ich. Aber die Kunstflugberechtigung oder Bergflugberechtigung ist auch keine Klassenberechtigung und die stehen beide in der FCL drin als Rechte eines CRI. Sofern dieser die entsprechende Berechtigung selber aktiv inne hat. Und daher meine Frage. Die NVFR Ausbildung besagt laut FCL mind. 5 Std nachtflug davon min. 3 mit "lehrberechtigtem". Und theoretische Einweisung Verfahren bei nacht. Sowie Solo Platzrunden. Da ich selber jmd kenne der nvfr mit nem CRI gemacht hat ist halt die Frage wo steht das man es darf oder nicht darf? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 11. Dezember 2014 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2014 Und genau so wird ist es immer noch: Wenn jemand ein (EASA-)PPL mit CR TMG hat, dann darf ein CRI ihn auf ein CR SEP schulen. Eine (EASA-)SPL ist aber eine andere Lizenz, als eine PPL. Und für diese andere Lizenz gibt es kein CR SEP. Folglich kann ein CRI das auch nicht schulen. Die Ausbildung eines SPL-Inhabers zum PPL muss ein FI machen, da es eben eine neue Lizenz ist. Ob man früher in Deutschland national ein "upgrade" von PPL-C auf PPL-A mit CRI machen konnte (gab es den CRI da überhaupt schon?), weiss ich leider nicht. Auf jeden Fall hat aber die EASA nun das Thema CR vom Thema Lizenz sauber getrennt und dadurch endlich Klarheit geschaffen. Auch dass man nun Segelflug mit EASA Lizenz deutlich einfacher machen kann, als mittels PPL und einem Glider-CR ist sehr begrüssenswert. Und auch, dass ein CRI deswegen das upgrade von SPL auf PPL/SEP nicht machen kann ist sehr nachvollziehbar: Wofür bräuchte man sonst die Unterscheidung zwischen CRI und FI? Schliesslich ist in der EASA-Logik ja der CRI "weniger" als der FI, was man alleine an den Anforderungen sieht. Aber die Kunstflugberechtigung oder Bergflugberechtigung ist auch keine Klassenberechtigung und die stehen beide in der FCL drin als Rechte eines CRI. Sofern dieser die entsprechende Berechtigung selber aktiv inne hat. Und daher meine Frage. Die NVFR Ausbildung besagt laut FCL mind. 5 Std nachtflug davon min. 3 mit "lehrberechtigtem". Du gibst Dir doch die Antwort selber (auch wenn es nicht die ist, die Du gerne haben möchtest): Ein CRI darf NVFR nicht ausbilden, weil es in der FCL nicht drin steht, dass er das darf. In FCL.905.CRI steht nun mal abschliessend drin, was man mit dieser Berechtigung darf. Im Unterschied dazu steht ja in FCL.905.FI(e), dass eben ein FI Nachtflugberechtigung (unter bestimmten Voraussetzungen) schulen darf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DaMane Geschrieben 11. Dezember 2014 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2014 Zu NVFR gab/gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Auffassungen. In BW und BY ist nach meinem letzten Wissenstand eine NVFR-Schulung durch CRI nicht zulässig. Vom RP Stuttgart gab es mal eine tabellarische Darstellung von Ausbildungsbefugnissen zum 01.01.2010, die aber scheinbar noch nicht angepaßt wurde bzw nicht mehr zugänglich ist. Gruß Manfred Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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