Marco Riva Geschrieben 6. Dezember 2014 Teilen Geschrieben 6. Dezember 2014 BASEL - BS - Tiefflüge eines Ju 52-Oldtimers über dem Musikfestival Basel Tattoo im letzten Juli haben ein strafrechtliches Nachspiel: Die Piloten unterschritten die über der Stadt zulässige Flughöhe, wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) feststellte. Ihnen droht eine Busse. Der Link vom Blick: http://www.blick.ch/news/wirtschaft/basel-tattoo-nachspiel-wegen-zu-tiefer-ueberfluege-ueber-basler-musikfestival-id3325497.html Ich frage mich schon, ob mit drei Motoren die Sicherheit noch gewährleistet ist. Es könnten ja alle drei abstellen. ...so ein Blödsinn. Marco Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Stefi Geschrieben 6. Dezember 2014 Teilen Geschrieben 6. Dezember 2014 Bis jetzt besteht erst mal eine Anzeige und es wird untersucht. Über Sinn oder Unsinn mag man diskutieren. Aber wen ein Überflug beantragt wurde auf 200m und dieser Abgelehnt wurde und man die Mindesthöhe von den 300m unterschritten wurde ist die Sachlage wohl klar und die Strafe aus meiner Sicht berechtigt. Aber eben es muss zuerst mal nachgewiesen werden was wirklich Fakt war. Meine Meinung. Gruss Stefan 4 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ErnstZ Geschrieben 6. Dezember 2014 Teilen Geschrieben 6. Dezember 2014 Wenn man eine Bewilligung einholen will, diese abgelehnt wird, man sich aber trotzdem darüber hinwegsetzt, dann muss man sich halt schon die Frage stellen, wie intelligent das wohl gewesen ist... Wie halten sich denn diese Piloten an andere Regeln, welche für sie "ein Blödsinn" sind? Und ob gefährlich oder nicht, spielt ja eigentlich keine Rolle. Wenn ich nachts alleine auf der menschenleeren Autobahn mit 200 Sachen brettere gefährde ich auch niemanden (ausser mir selber), trotzdem nützt es dann nichts wenn ich erwischt werde. Grüsse Ernst 4 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Walter_W Geschrieben 7. Dezember 2014 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2014 Wenn es tatsächlich so ist, dass die Piloten, trotz abgelehnter Tiefflugbewilligung, die zulässige Mindestflughöhe unterschritten haben, dann ist das höchst unprofessionel und dem guten Ruf der Ju-Air sehr abträglich. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kuno Geschrieben 7. Dezember 2014 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2014 ...handelt es sich da nun um einen zweiten Überflug oder haben wir das selbe Thema bereits einmal hier diskutuert? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bleuair Geschrieben 7. Dezember 2014 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2014 (bearbeitet) Kaum, sonst hättest Du es ja gleich verlinkt ;) Aber eben es muss zuerst mal nachgewiesen werden was wirklich Fakt war. Well, darum gilt zuerst auch hier die Unschuldsvermutung. Interessant, ich kann mich nicht erinnern, in der TV-Zusammenfassung einen Ju-52 Überflug gesehen zu haben (shame on SF1), dafür haben sie den PC-6 Absprung und PC-7 Team Überflug ausführlich gezeigt. Die Ju-52 flog wohl zu hoch, so dass die Kameras keine gescheiten Bilder einfangen konnten. Oder zu langsam, der Überflug hätte einen Drittel des gesamten Zusammenschnitts ausgemacht. Bearbeitet 7. Dezember 2014 von bleuair Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kuno Geschrieben 7. Dezember 2014 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2014 Verlinken ist eine gute Idee - http://www.flightforum.ch/board/index.php?/topic/93555-von-flugl%C3%A4rmgegnern-profilierungsneurotikern-und-wichtigtuern/?hl=%2Bbasel+%2Btattoo 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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